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Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Hallo!
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und tatsächlich besitzt).
Der "gemeinsame Besitz" wäre damit auch inoffiziell bzw. auf Vertrauensbasis.
Wir würden sie generell dazu verwenden, gemeinsam auf den Schießstand zu gehen, eventuell aber mal dort, mal hier lagern.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und tatsächlich besitzt).
Der "gemeinsame Besitz" wäre damit auch inoffiziell bzw. auf Vertrauensbasis.
Wir würden sie generell dazu verwenden, gemeinsam auf den Schießstand zu gehen, eventuell aber mal dort, mal hier lagern.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Unser Waffenrecht ist zu liberal!
q.e.d.
q.e.d.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Da wird dir jeder AWN recht geben.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2546
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Hallo Julie,
Es wäre gut, wenn du/ ihr euch mal euren rechtlichen Spielraum durchlest. https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/09/Sonder.pdf
Was du dann daraus machst, obliegt ganz allein in deiner/ eurer Entscheidung.
Wenn du in Dr. google ein paar Begriffe zu déiner Frage reinklopfst bekommst du sehr schnell solche Seiten vorgeschlagen viewtopic.php?t=14819
Viel Spass beim lesen!
Es wäre gut, wenn du/ ihr euch mal euren rechtlichen Spielraum durchlest. https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/09/Sonder.pdf
Was du dann daraus machst, obliegt ganz allein in deiner/ eurer Entscheidung.
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Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Ich würd mir das aus mehreren Gründen nicht antun. Mein Rat: Kaufts euch beide eine Waffe, dann habts zwei verschiedene und könnts am Stand beides ausprobieren. Wenn sich finanziell wirklich nur eine ausgeht, dann sollte sie auch nur eine Person kaufen und der dann gehören.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Ich würde eine Überlassung immer schriftlich festhalten, diese ist dann innerhalb von 6 Wochen beim Waffenhändler ins ZWR zu melden.julie hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 09:59Hallo!
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und tatsächlich besitzt).
Der "gemeinsame Besitz" wäre damit auch inoffiziell bzw. auf Vertrauensbasis.
Wir würden sie generell dazu verwenden, gemeinsam auf den Schießstand zu gehen, eventuell aber mal dort, mal hier lagern.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Selbstverständlich muss auch eine C Waffe "sicher" verwahrt werden. Schaffe dir am besten einen A Schrank an, verschraube ihn mit Boden und Wand und fertig.
Ich will jetzt kein Spielverderber sein aber da jeder Schuss aus der Waffe "Verschleiß" ist, ist hier mMn Stress vorprogrammiert.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Würde auch zwei kaufen , erspart viel Ärger denke ich
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
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Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
So schön es ist, daß man sich zutraut es "auf Vertrauensbasis" durchführen zu können, so unschön wäre es wenn genau so eine Waffengeschichte der Grund dafür wird daß es diese Vertrauensbasis nicht mehr gibt.
Waffen, Frauen und Autos teilt man nicht.
Waffen, Frauen und Autos teilt man nicht.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2546
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Wenn ihr eh alles gemeinsam macht, reicht doch 1 Waffe. Solltet ihr großen gefallen finden an dem Hobby könnt ihr euch ja immer noch eine weitere zulegen.
Meine Frau und ich haben vor gut 5 Jahren mit KK angefangen bevor wir beide ende 2018 die WBK für FFW gelöst haben und sie hat vorher nie eine eigene Waffe im Zentralwaffenregiester aufscheinen gehabt. Dadurch, dass Sie ebenfalls ein unbescholtener Bürger ü21 ist haben wir beide Zugang zum Waffenschrank.
Zum Thema Waffenschrank - den würde ich euch dringend ans Herz legen schon alleine wenn ihr den Waffensport, ähnlich wie wir, ausbaut.
Außerdem sieht es nicht gut aus wenn der Prügel irgend wie in da Wohnung liegt ( vorallem wenn Besuch mit Kinder da ist).
zur Richtigstellung:dachte gelesen zu haben "ich und mein Freund" anstatt " ich und ein Freund" mein Posting ist natürlich dann Quatsch
Meine Frau und ich haben vor gut 5 Jahren mit KK angefangen bevor wir beide ende 2018 die WBK für FFW gelöst haben und sie hat vorher nie eine eigene Waffe im Zentralwaffenregiester aufscheinen gehabt. Dadurch, dass Sie ebenfalls ein unbescholtener Bürger ü21 ist haben wir beide Zugang zum Waffenschrank.
Zum Thema Waffenschrank - den würde ich euch dringend ans Herz legen schon alleine wenn ihr den Waffensport, ähnlich wie wir, ausbaut.
Außerdem sieht es nicht gut aus wenn der Prügel irgend wie in da Wohnung liegt ( vorallem wenn Besuch mit Kinder da ist).
zur Richtigstellung:dachte gelesen zu haben "ich und mein Freund" anstatt " ich und ein Freund" mein Posting ist natürlich dann Quatsch
Zuletzt geändert von Steppenwolf am So 3. Feb 2019, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
was genau hat die Aussage mit der Frage der Threaderstellerin zu tun?
Magnum mag man eben!
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2346
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Das habe ich mich auch gefragt ...
Zum Thema ... Prinzipiell, meine persönliche Meinung, geht die Gefahr immer vom Menschen und nicht von der Sache (Waffe) aus und deswegen kann ich persönlich an der Frage nicht verwerfliches finden ... Rein rechtlich wäre mir das wahrscheinlich persönlich zu riskant wenn die Waffe ständig zwischen den beiden wechselt ... Braucht nur die Wohnung des Freundes aufgebrochen werden und die Waffe ist weg ... Schaut für den Besitzer und seine Zuverlässigkeit dann blöd aus.
Deswegen, wenn ihr wirklich gemeinsam schießen gegen wollt, dann kauft euch jeder eine eigene ... Gerade eine .22lr Büchse kostet nicht viel ... Und man ist rechtlich auf der sicheren Seite
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Wenn was defekt ist, wer wars?
Wer zahlts?
Wenn ihr euch nicht beide eine Waffe leisten könnt, dann solltet ihr es besser lassen, dennn das Sciessen selber ist auch nicht grad billig.
Am Gebrauchtmarkt ist immerwieder was günstig abzustauben.
UND: Frauen, Autos und Waffen teilt man nicht.
Wer zahlts?
Wenn ihr euch nicht beide eine Waffe leisten könnt, dann solltet ihr es besser lassen, dennn das Sciessen selber ist auch nicht grad billig.
Am Gebrauchtmarkt ist immerwieder was günstig abzustauben.
UND: Frauen, Autos und Waffen teilt man nicht.
da wär jetzt eine Erklärung hilfreich
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Zivilrechtlich ist Miteigentum möglich, aber im ZWR kann immer nur einer stehen, der sollte dann auch die Waffe "innehaben". Fürs WaffG zählt da idR die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit. Also ist da dein Plan mit einem "Hauptbesitzer/ Verwahrer" gut und richtig.julie hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 09:59Hallo!
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und tatsächlich besitzt).
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Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Ein dauerndes ummelden ist dann aber nicht nötig:
§33 (8) WaffG Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
ihr macht euch am besten eine Tabelle mit Übergabedaten (Von A an B am Datum + Paraphen). Die führt ihr brav (evtl doppelt) und schauts halt drauf, dass sie spätestens nach 5 Wochen und 29 Tagen wieder an den Registrierten zurückgegeben wird.
Auch eine Kat C ist sicher zu verwahren (§16 WaffG) - dazu gibts einige Threads... irgendwas nicht wegtragbares
und mit einem Schloss ausgestattetes muss es sein. angschraubter Spind zb
Auch daher ist ein "Verwahrer" praktischer als zwei - überhaupt wenns Geld knapp ist.
Und die sonstigen Tipps sind auch ok... am besten setzts euch einfach mal zusammen und gehts die punkte durch und haltet eure vereinbarung schriftlich fest.
zB auch was ist, wenn es einen von euch nicht mehr freut - zB übernimmt der andere und zahlt aus? Zu welchem Preis?
was ist, wenn die Waffe kaputt geht (zB Hausbrand beim Verwahrer)...
lg
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Danke für die vielen Antworten, wobei wohl die von JPS1 die hilfreichste war.
Wir haben uns selbstverständlich Gedanken über "Notfälle" gemacht und auch dementsprechende Pläne im Repertoire. Für das Worst-Case-Szenario - sich zu zerstreiten und nicht mehr reden zu wollen - gilt für uns prinzipiell, dass einfach jemand rechtlich der eigentliche Eigentümer ist. Alles darüber hinaus basiert auf Vertrauensbasis, die in unserem Fall definitiv gegeben ist (in einer Art und Weise, dass sie einen erwachsenen Umgang bei gemeinsamem Eigentum selbst im Streitfall ermöglicht). Sollte das aber trotzdem nicht funktionieren, dann würde eine Person auf der Hälfte des Anschaffungspreises sitzen bleiben - in unserem Fall aber trotzdem nicht besonders viel.
Wir sind auch nicht primär am Schießen interessiert, sondern eher an der Waffe an sich, historischen und technischen Einzelheiten, die sich dann jeweils direkt überprüfen lassen und dergleichen. Das Schießen ist dann ein gemeinsames Hobby für ein- bis zweimal im Monat.
Die Idee mit der Übergabetabelle ist definitiv gut und praktisch. Das werden wir dann vermutlich auch so handhaben.
Danke sehr!
Wir haben uns selbstverständlich Gedanken über "Notfälle" gemacht und auch dementsprechende Pläne im Repertoire. Für das Worst-Case-Szenario - sich zu zerstreiten und nicht mehr reden zu wollen - gilt für uns prinzipiell, dass einfach jemand rechtlich der eigentliche Eigentümer ist. Alles darüber hinaus basiert auf Vertrauensbasis, die in unserem Fall definitiv gegeben ist (in einer Art und Weise, dass sie einen erwachsenen Umgang bei gemeinsamem Eigentum selbst im Streitfall ermöglicht). Sollte das aber trotzdem nicht funktionieren, dann würde eine Person auf der Hälfte des Anschaffungspreises sitzen bleiben - in unserem Fall aber trotzdem nicht besonders viel.
Wir sind auch nicht primär am Schießen interessiert, sondern eher an der Waffe an sich, historischen und technischen Einzelheiten, die sich dann jeweils direkt überprüfen lassen und dergleichen. Das Schießen ist dann ein gemeinsames Hobby für ein- bis zweimal im Monat.
Die Idee mit der Übergabetabelle ist definitiv gut und praktisch. Das werden wir dann vermutlich auch so handhaben.
Danke sehr!
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Um welche Größenordnungen bei Anschaffungspreis soll es denn gehen...
Die guenstigsten 308win Marken repetierer wie zb die von der remington 783 Serie beginnen als Neuwaffe bei unter € 500,-
Grad wenn man zu zweit am schiesstand ist wird es mit nur einem Gewehr schnell fad.
Von da her könnte wohl auch kurzfristig ein Zweitgewehr Sinn machen
Und dann ist das Verwaltungsthema automatisch keines mehr
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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