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Führen auf fremder Liegenschaft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris01
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Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von chris01 » Sa 4. Mär 2017, 08:29

WaffG - §7 (2) "Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat."

2 hypothetische Fragen dazu:

a) Bei den Nachbarn belagern Wölfe das Haus (oder der Eisbär ist aus dem Zoo ausgebrochen; oder Zombies, etc.) und sie bitten um Hilfe. Ich (WBK, JK) darf mich dort wohl mit der Kat-B Waffe aufhalten. Oder?

b) Von den 2 Bewohnern des Nachbarhauses bittet nur einer um Hilfe. Der andere lehnt sie ab. Wie sieht es hier aus?
Beste Grüße
Christoph

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von Exitus » Sa 4. Mär 2017, 08:33

Einfamilienhaus oder Mehrparteienhaus?

Ich habe mir auch schon einmal so eine ähnliche Frage gestellt.
Darf ich mit der Pistole aus meiner Eigentumswohnung im 4. Stock in meinen Keller gehen? Das Stiegenhaus gehört anteilsmäßig ja allen und die ist nicht öffentlich.

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von chris01 » Sa 4. Mär 2017, 08:35

Sagen wir Einfamilienhaus mit nur den beiden Bewohnern um das Bsp. einfacher zu machen. Haus von mir aus noch in einem eingezäunten Garten.
Beste Grüße
Christoph

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von Hitman » Sa 4. Mär 2017, 09:47

Der Liegenschaftseigentümer bzw. der Hauptverantwortliche (neben Eigentümer zb. der Pächter) kann Dir diese Genehmigung geben, da können die anderen dann ihr JA oder NEIN dazu sagen, ist aber egal.
Bei einem Mehrparteienhaus ist ganz klar nur Deine Wohnung oder Dein Keller(abteil) gemeint. Beim Hausgang dazwischen wäre es ein ganz klarer Verstoß, außer der Eigentümer des Mehrparteienhauses hat Dir das "Okay" gegeben und die Liegenschaft ist auch eingefriedet bzw. der Hausgang ist auch nur durch eine allg. Haustüre betretbar!
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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von Tacticoll » Sa 4. Mär 2017, 10:37

Ein Nothilfefall ist hier aber wohl als Sonderfall zu betrachten, wenn man jemanden davor retten (muss) von Zombies oder wilden Tieren gefressen zu werden dann wird man wohl auch ohne Genehmigung des Eigentümers ein fremdes Grundstück bewaffnet betreten dürfen.

Wobei was die wilden Tiere betrifft: Wenn keine akkute Gefahr für irgendjemanden besteht denke ich nicht das es erlaubt ist ein großes Raubtier einfach so zu erschießen alleine weil es sich in einem Wohngebiet aufhält und damit rein potenziell eine Gefahr darstellt, da muss wahrscheinlich schon eine wirklich akkute Bedrohung einer Person vorliegen.



Ein anderer interessanter Fall zum Führen in Notsituationen ist folgendes: Nehmen wir mal an ich überrasche bei mir zu hause einen Einbrecher, er flieht, fallweise mit Beute (womit ja ein fortwährender Angriff auf das Eigentum ausgeführt wird). Darf ich, wenn ich ihn verfolgen möchte, dabei auf öffentlichem Grund eine Waffe führen? Es handelt sich ja im Prinzip um eine Art Notwehrsituation.

Den Fall hatte ich schon mal... Ich habe mich damals gegen eine bewaffnete Verfolgung entschieden (was auch dazu geführt bzw. beigetragen hat das der Einbrecher am Ende mit einer wenn auch kleinen Beute entkommen konnte und nie gefasst wurde) aber unter etwas anderen Voraussetzungen hätte ich vielleicht anders gehandelt.

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von piefke » Sa 4. Mär 2017, 10:55

Was ist denn mit dem stiegenhaus , sagen wir mit 6 Wohnungen. Müsste dann in der Eigentümerversammlung alle.für das führen im Stiegenhaus stimmen oder reicht eine 4/6 Mehrheit...... :whistle:

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von bino71 » Sa 4. Mär 2017, 12:36

chris01 hat geschrieben:2 hypothetische Fragen dazu:
a) Bei den Nachbarn belagern Wölfe das Haus (oder der Eisbär ist aus dem Zoo ausgebrochen; oder Zombies, etc.) und sie bitten um Hilfe. Ich (WBK, JK) darf mich dort wohl mit der Kat-B Waffe aufhalten. Oder?
b) Von den 2 Bewohnern des Nachbarhauses bittet nur einer um Hilfe. Der andere lehnt sie ab. Wie sieht es hier aus?


a.) Nein darfst nicht.
b.) Nein darfst nicht.

Bei a.) kannst nicht zum Nachbarn rüberfliegen und vom Balkon/Wohnung darfst auf die Tiere nicht schieße.
b.) Nachbarhaus ... wie kommst rüber ohne das Eingefriedete zu verlassen ... gar nicht ;)

Und der Sonderfall wäre: Nachbarhaus grenzt an Deinem Garten, eine Tür ist eingebaut.
In dem Falle kannst zumindest zum Nachbarn, wenn er erlaubt, mit der Waffe rüber. Nur ist das Problem im Garten auf irgendwas schießen gefährdet ja die Umgebung. Würde heißen, erst wenn Du im Haus vom Nachbarn befindest und das Tier kommt in das Haus kannst Du Deine Waffe benutzen (aber ACHTUNG: mit der 9mm und Großwild würde ich eher vorsichtig sein. Ein verletztes Tier ist selten aufhaltbar)

@Tacticoll: nope, ist Überschreitung. Sobald er wegläuft bist Du und Deine Familie nicht gefährdet. Also hast damals alles richtig gemacht.

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von Kapselpracker » Sa 4. Mär 2017, 15:26

bino71 hat geschrieben:... Nur ist das Problem im Garten auf irgendwas schießen gefährdet ja die Umgebung. ..

Was sagst du einen Legalwaffenträger bei einen Notwehrfall in der Öffenlichkeit?
In so einen Fall wird immer die Umgebung gefährdet.
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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mär 2017, 17:53

bino71 hat geschrieben:
chris01 hat geschrieben:2 hypothetische Fragen dazu:
a) Bei den Nachbarn belagern Wölfe das Haus (oder der Eisbär ist aus dem Zoo ausgebrochen; oder Zombies, etc.) und sie bitten um Hilfe. Ich (WBK, JK) darf mich dort wohl mit der Kat-B Waffe aufhalten. Oder?
b) Von den 2 Bewohnern des Nachbarhauses bittet nur einer um Hilfe. Der andere lehnt sie ab. Wie sieht es hier aus?


a.) Nein darfst nicht.
b.) Nein darfst nicht.

Bei a.) kannst nicht zum Nachbarn rüberfliegen und vom Balkon/Wohnung darfst auf die Tiere nicht schieße.
b.) Nachbarhaus ... wie kommst rüber ohne das Eingefriedete zu verlassen ... gar nicht ;)

Mach es doch nicht so kompliziert bitte. Er fragt nicht danach, was er auf dem Weg dorthin machen soll. Ich verstehe es eher so, dass er nur wissen will, ob er mit Zustimmung des Wohnberechtigten führen darf, also wie bei sich zu Hause. Antwort ist JA. Wenn ich einen Freund in seiner Wohnung, egal ob Miete oder Eigentum oder Genossenschaft oder Gemeinde besuchen möchte und er es mir erlaubt, dann kann ich dort mit geholsterter Waffe herumlaufen. Warum ist auch völlig egal, er erlaubt es. Ich darf nur nicht die Räume damit betreten, für die er nicht Wohnberechtigt ist, also auf dem Weg zu ihm, bspw im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses, muss ich sie transportieren, weil ich dort NOCH nicht führen darf. Genauso wenn ich die Eltern im eigenen Haus besuchen gehe. Haus und Garten gehören ihnen, sie erlauben es und somit kann ich alles so machen, als wäre es mein eigenes Grundstück. Die Bedingungen mit Zugriff durch Unberechtigte oder Stückzahlzugriff bei vorhandenen WBKs bleiben natürlich aufrecht und ergeben dann die Situation im Detail.

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von gewo » Sa 4. Mär 2017, 18:02

Hitman hat geschrieben:Der Liegenschaftseigentümer bzw. der Hauptverantwortliche (neben Eigentümer zb. der Pächter) kann Dir diese Genehmigung geben, da können die anderen dann ihr JA oder NEIN dazu sagen, ist aber egal.
Bei einem Mehrparteienhaus ist ganz klar nur Deine Wohnung oder Dein Keller(abteil) gemeint. Beim Hausgang dazwischen wäre es ein ganz klarer Verstoß, außer der Eigentümer des Mehrparteienhauses hat Dir das "Okay" gegeben und die Liegenschaft ist auch eingefriedet bzw. der Hausgang ist auch nur durch eine allg. Haustüre betretbar!


auch das kellerabteil steht im allgemeineigentum ....
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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von masterman04 » Sa 4. Mär 2017, 19:28

Die einzige Frage die ich mir in dem Thread stelle: In welcher paranoiden Ecke Österreichs wohnt ihr denn bitte? Wölfe? Ich bin mir nicht mal sicher ob in Österreich in den letzten 5 Jahren überhaupt mal ein Wolf außerhalb von Schönbrunn gesichtet wurde.

Ich würd mir eher überlegen an einen anderen Ort zu ziehen, wenn ich meinen Nachbarn mit der Glock im Holster durch seinen Garten patrouillieren sehe... Wieviel Angst muss man haben um von seiner Wohnungstüre bis in das Kellerabteil eine Waffe bei sich zu tragen?

Bevor den Nachbar ein Wolf bedroht, gewinnt der vorher 2 mal hintereinander im Lotto.

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mär 2017, 19:36

Ach, was soll's. wozu aufregen...
Somit: Edit

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von RcL » Sa 4. Mär 2017, 19:44

masterman04 hat geschrieben:Die einzige Frage die ich mir in dem Thread stelle: In welcher paranoiden Ecke Österreichs wohnt ihr denn bitte? Wölfe? Ich bin mir nicht mal sicher ob in Österreich in den letzten 5 Jahren überhaupt mal ein Wolf außerhalb von Schönbrunn gesichtet wurde.

Ich würd mir eher überlegen an einen anderen Ort zu ziehen, wenn ich meinen Nachbarn mit der Glock im Holster durch seinen Garten patrouillieren sehe... Wieviel Angst muss man haben um von seiner Wohnungstüre bis in das Kellerabteil eine Waffe bei sich zu tragen?

Bevor den Nachbar ein Wolf bedroht, gewinnt der vorher 2 mal hintereinander im Lotto.


Mit einer Bedrohung durch Zombies ist nicht zu spaßen :naughty:

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von Hane » Sa 4. Mär 2017, 19:48

Also abgegrenzt von dem fragwürdigen Szenario, frei lebende Wölfe gibt es mehr als genug in Österreich.

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Re: Führen auf fremder Liegenschaft

Beitrag von chris01 » Sa 4. Mär 2017, 20:42

Ich verstehe nicht, warum man das klar als hypothetisch definierte Szenario hier in Frage stellt.
Natürlich geht es nicht darum Tiere vom Balkon zu bejagen auch auch nicht um den Wolf.
Es geht darum, dass es eine Frage gibt und diese mit Beispielen verdeutlicht wurde, die zum einen jedermann verstehen kann und zum anderen kein falsches Licht irgendwohin werfen soll. Ein wenig abstraktes Denken kann man schon voraussetzen.
Beste Grüße
Christoph

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