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Waffenpass für einen Nachtportier

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mangup
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Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von mangup » Mo 18. Apr 2016, 14:10

Hallo liebes Forum,

ich bin seit ca 7 Jahren als Nachtrezeptionist tätig und arbeitete in vielen Hotels Wiens. Da ich außschliesslich nur während der Nachtstunden arbeite, bin ich im Prinzip mehr gefährdet da die meisten Überfälle während der Nacht an der Rezeption passieren.
Ich persönlich wurde sogar im Jahr 2012 an der Hotel-Rezeption überfallen und mit einem Messer bedroht. Also das die Arbeit als Nachtrezeptionist ungefährlich sei, ist nicht richtig.

Ich bin besitzer einer WBK, und ich würde gerne einen Waffenpass beantragen. Jetzt würde ich gerne wissen wie hoch sind eigendlich meine Chancen für diesen Beruf einen Waffenpass zu bekommen.
Würde es mir was bringen wenn ich das nebenbei erwähnen wurde das ich schonmal zum Opfer in meiner Arbeit wurde und das mir 4000 € aus der Kassa gestohlen worden sind?
Muss der Arbeitgeber darüber informiert werden dass ich eine Waffe während der Arbeit tragen will? Ich würde das lieber für mich behalten, denn ich will nicht als Psycho abgestempelt werden.
Informiert eventuell die Polizei meinen Arbeitgeber darüber??
Falls es mit dem Waffenpass klappen sollte, darf ich die Waffe nur auf dem weg von Daheim bis zur Arbeit tragen, oder darf ich sie auch mal nach draussen mitnehmen wenn ich frei habe??

Ich würde mich über Antworten freuen.


Vielen Dank

yoda
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von yoda » Mo 18. Apr 2016, 14:13

IM Hotel darfst du die Waffe mit WBK tragen wenn es dein Arbeitgeber erlaubt, da brauchst du keinen Waffenpass.

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Joschy5988
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Joschy5988 » Mo 18. Apr 2016, 14:18

Beim Verlassen des Hotels dann halt nicht vergessen die Waffe zu entladen und in ein Behältnis zu geben.

gewo
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von gewo » Mo 18. Apr 2016, 14:21

fuehren darfst du die waffe im hotel nur mit zustimmung deines dienstgebers
normal kriegst den pass in der praxis erst nach drei ueberfaellen

aber wenn du ausserhalb von wien hauptgemeldet bist kanns auch so klappen
dort reicht evt auch ein ueberfall

mit WBK im hotel fuehren darfst du nur mit zustimmung des dienstherren

haettest du einen WP dann brauchst du keine zustimmung
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Joschy5988
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Joschy5988 » Mo 18. Apr 2016, 14:25

Hallo Gewo,

ab wann greift das dann eigentlich mit einer größeren Menschenansammlung? Da gibt es doch was für WP Besitzer oder?

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Lungebroetli
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Lungebroetli » Mo 18. Apr 2016, 14:25

Finde nur ich das bedenklich das du auf der Arbeit eine Waffe tragen willst von der dein Arbeitgeber nichts weiss?

Der erste der ein recht darauf hat das zu wissen wäre dein Arbeitgeber.....

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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von gewo » Mo 18. Apr 2016, 14:27

Lungebroetli hat geschrieben:Finde nur ich das bedenklich das du auf der Arbeit eine Waffe tragen willst von der dein Arbeitgeber nichts weiss?
Der erste der ein recht darauf hat das zu wissen wäre dein Arbeitgeber.....


warum sollte das bedenklich sein?

wenn er einen waffenpass hat darf er die waffe fuehren
(fast) ueberall

seit wann bestimmt mein dienstgeber ob ich mich verteidigen darf?
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von gewo » Mo 18. Apr 2016, 14:28

Joschy5988 hat geschrieben:Hallo Gewo,

ab wann greift das dann eigentlich mit einer größeren Menschenansammlung? Da gibt es doch was für WP Besitzer oder?


alle versammungen die laut versammlungsgesetz angekuendigt werden muessen
das sind vor allem jene die in einem politischen zusammenhang stehen

guckst du versammlungsgesetz
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 18. Apr 2016, 14:32

Lungebroetli hat geschrieben:Finde nur ich das bedenklich das du auf der Arbeit eine Waffe tragen willst von der dein Arbeitgeber nichts weiss?

Der erste der ein recht darauf hat das zu wissen wäre dein Arbeitgeber.....


Also ich sehe das auch so.
Als Arbeitgeber möchte ich als erster wissen wer mit einer geladenen Waffe in meiner Firma herumrennt.
Für mich wäre ein nicht informieren ein grober Vertrauensmissbrauch und Vertrauen sollte doch der Grundstein eines jeden Dienstverhältnisses sein.
Sollte ich einen meiner Mitarbeiter mit einer geladenen Waffe in meiner Firma antreffen würde dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Geh zu deinem Chef und besprich das unter 4 Augen mit ihm, es muss ja sonst keiner Wissen und vielleicht kriegst du ja sein Einverständnis, dann würde auch schon die WBK genügen.
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Lungebroetli » Mo 18. Apr 2016, 14:34

Weil er mir für meine Arbeit Geld gibt und, meiner Meinung nach, wissen darf das ich eine Waffe führe.

Eine Waffe tragen befähigt noch lange niemanden sich auch verteidigen zu können, auch wieder meine eigene, bescheidene Meinung

Mir wärs nicht wohl bei der Sache wenn ich wüsste das einer meiner Angestellten eine Waffe trägt und nicht dafür ausgebildet ist.
Was man nach diesem einen Post natürlich nicht wissen kann.

Aber vielleicht unterstellt ihm mein Unterbewusstsein auch automatisch etwas, weil ich diese Fragestellung äußerst bedenklich finde.

Hrab
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Hrab » Mo 18. Apr 2016, 14:51

Evilcannibal79 hat geschrieben: eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.


So spielt es das aber nicht im Österreichischen Arbeitsrecht. Normale Kündigung ohne Grund, nicht gleich nachher und Fristen einhalten ist da etwas geschickter. Kann aber natürlich beides gut gehen wenn der Mitarbeiter sich nicht wehr.

Ich würde aber auch mit dem Chef reden auch wenn meiner ein totaler Waffengegner ist verdeckt führen würde er mir kaum untersagen aber ich würde mir mit der Begründung schwer tun weil nichts gefährlich ist bei uns.

Dann würde wie eh schon 5 mal gesagt nur die WBK auch reichen nur der Weg von und zur Arbeit wären dann hald transportieren und nicht führen.

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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von gewo » Mo 18. Apr 2016, 14:59

Lungebroetli hat geschrieben:Weil er mir für meine Arbeit Geld gibt und, meiner Meinung nach, wissen darf das ich eine Waffe führe.


was hat die entlohnung meiner zeit mit der wahrung meiner persoenlichen sicherheit zu tun?
muss ich ihn fragen wenn ich mich am firmengelaende im auto nicht anschnalle? oder schon anschnalle?
muss ich meinen chef fragen wenn ich ungeschuetzen sex habe?

warum ist es fuer dich wichtig ob deine arbeitnehmer gesetzlich dazu berechtigt sind eine waffe zu tragen?
wenn deine kunden das sind, ist es egal?
wuerdest du einen dienstnehmer der eine waffenpass hat nicht einstellen weil er ihn hat?
das waere eine glatte diskriminierung
entspricht aber dem zeitgeist, da hast du recht

wenn ein dienstnehmer das recht hat eine waffe zu fuehren dann darf er das ueberall wo das gesetz es ihm erlaubt
wenn du als dienstgeber in deine hausordnung oder in den dienstvertrag reinschreibst dass du es deinen angestellten die einen waffenpass besitzen verbietest eine waffe im betrieb zu fuehren dann ist das vorerst mal gueltig. zumindestens fuer neu eintretende dienstnehmer. fuer eine bestehenden dienstnehmer ist das nehme ich an ein zulaessiger austrittsgrund
ich wuerde es mir als dienstnehmer jedenfalls von meinem dienstgeber nicht vorschreiben lassen.
Zuletzt geändert von gewo am Mo 18. Apr 2016, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Dauerfeuer » Mo 18. Apr 2016, 15:01

Evilcannibal79 hat geschrieben:..Sollte ich einen meiner Mitarbeiter mit einer geladenen Waffe in meiner Firma antreffen würde dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen..

So schnell wie du dich da vor dem Arbeitsgericht wieder finden wirst, so schnell kannst du da garnicht schauen. Oder steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du jemandem der eine Waffe führen darf, dieses Recht in deinen Arbeitsräumen verwehrst und er freiwillig darauf verzichtet?
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 18. Apr 2016, 15:06

Mir ist es egal ob sich ein Mitarbeiter am Firmengelände anschnallt oder nicht, aber mir ist es nicht egal
wenn jemand ohne mein Wissen mit einer geladenen Waffe rumrennt.
Hier gehts auch gar nicht mal drum ob er die Berechtigung dazu hat sondern darum das ich als Chef wissen will
was in meiner Firma passiert.
Hier gehts nur ums Bescheid sagen und Fragen.
Ob die Erlaubnis erteilt wird ist eine andere Sache.

@Hrab
ich glaub schon, daß sich das spielt.
Natürlich kann man auch ohne Grund kündigen und die Fristen einhalten, in einem solchen Fall jedoch hätte ich dafür kein Verständnis sondern würde mich verarscht fühlen.
Und ja, ich bin selber Arbeitgeber von 20 Mitarbeitern.
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Beitrag von gewo » Mo 18. Apr 2016, 15:09

Hrab hat geschrieben:Ich würde aber auch mit dem Chef reden auch wenn meiner ein totaler Waffengegner ist verdeckt führen würde er mir kaum untersagen .


selbst als waffenbefuerworter wird dir kein vorgesetzer der seine sieben sinne beinand hat die erlaubnis zum fuehren eine schusswaffe nur mit WBK im betrieb geben

weil in DEM fall ist er voll haftbar dafuer was du damit anstellst

was er beim fuehren mit WP eben NICHT ist
da muss er es nicht mal wissen

wenn einer meiner dienstnehmer seinen WP auf den tisch legt und mich fragt ob er im betrieb fuehren darf frag ich ihn ob er mich auf fragen wuerde wenn er aufs klo gehen will.
wenn er ein gesetzliches recht darauf hat die waffe zu fuheren dann hat er das ohne wenn und aber an allen orten an denen das gesetz das zulaesst
da gehoert auch der arbeitsplatz dazu
ich als dienstgeber habe da nix zu genehmigen oder nix zu verbieten
das thema ist GESETZLICH geregelt
das steht vermutlich auch ueber allen betrieblichen vereinbarungen (vermutlich)
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