Die Deaktivierungsmaßnahmen für Schusswaffen werden demnach extrem verschärft.
Betreffend alte Dekowaffen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32015R2403" onclick="window.open(this.href);return false;Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
Und lest euch unmittelbar nach dem Essen nicht Anhang 1 durch.