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Amtsarzt und Entwaffnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von titan » Mo 21. Dez 2015, 02:01

Nur damit sich alle auskennen!

http://www.querschuesse.at/cms/index.ph ... Itemid=100

Eine neue Mode bei unseren Waffenbehörden: Man schickt die Leute zum Amtsarzt und läßt ihnen dort mittels zweifelhafter Gutachten die Waffendokumente wegnehmen. Die Amtsärzte spielen willig mit. So ein Gutachten ist ja bald fabriziert und die WBK oder der Waffenpaß ist dann weg. Keine Verläßlichkeit mehr, erhärtet durch ein (amts)ärztliches Gutachten.

So läuft es meine Herrschaften. Wie geschmiert. Das ist von ganz oben angeschafft, also vom Ministerium, wahrscheinlich direkt von der Ministerin. Daran gibt es keinen Zweifel, weil das keine Einzelfälle sind sondern eine ganz klare, heimtückische Entwaffnungsstrategie.

Zwei Beispiele mögen das zeigen:

Erster Fall:

Ein Jäger beantragt einen EU-Feuerwaffenpaß. Er holt ihn persönlich ab und da fällt einer besonders aufmerksamen (oder entsprechend geschulten) Beamtin auf, daß der Jäger mit der Hand zittert. Vorladung beim Amtsarzt, der (in diesem Fall die Amtsärztin) eine Parkinson-Erkrankung diagnostiziert. Kann die Verläßlichkeit natürlich nicht beeinträchtigen, vielleicht trifft der Betreffende etwas schlechter, aber Gefahr ist er keineswegs. Dennoch: die WBK wird entzogen. Ein Beschwerdeverfahren läuft, ist aber noch nicht beendet.

Zweiter Fall:

Jemand (eine WBK hat er) beantragt einen Waffenpaß. Aussichtslos in der heutigen Zeit. Aber dieser Antrag wird zum Anlaß genommen, den Antragsteller zum Amtsarzt zu schicken. Und der bestätigt brav, die Verläßlichkeit des Betreffenden wäre nicht mehr gegeben, er wäre alt und schwach. Zu alt und zu schwach für den Amtsarzt. Auch hier – weg mit der WBK und natürlich wird der Waffenpaß außerdem verweigert. Auch hier läuft ein Beschwerdeverfahren.

Beides ist in Wien passiert, wo man anscheinend besonders darum bemüht ist, so viele legale Waffen wie möglich einzuziehen. Ob es dafür eine Abschußprämie gibt, weiß ich nicht.

Wie wir aber wissen, ist es ja in Wien ganz besonders sicher. Und besonders nahe beim Ministerium ist man auch. Vielleicht muß man nicht einmal telefonieren. Was die Politik möchte, erahnt man bei dieser Waffenbehörde sofort. Recht sensibel die braven Beamten dort.



P.S.: Wie es laufen wird, wenn erst die von der EU geplante 5jährige Überprüfungsfrist für Waffenbesitzer kommt, kann man sich ausmalen. Innerhalb der Frist kann ganz Österreich bequem entwaffnet werden. Die Amtsärzte warten schon. Und registriert ist ja bereits alles. Zum Abholen auf Knopfdruck bereit.
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Dude72
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Dude72 » Mo 21. Dez 2015, 02:42

...und wenn man dann nicht mehr 'verlässlich' ist, was wird einem
dann noch abgenommen? Der Führerschein, Privatpilotenschein, Berufspilotenschein und somit die Lebensgrundlage,
der Staplerschein usw usw...

Ist man nach Abnahme der WBK wegen unzureichender Verlässlichkeit noch berechtigt einen
Bus mit 50 Passagieren zu lenken?

Wenns meine WBK wollen müssens dann konsequenter Weise gleich alle Scheine nehmen und ich geh zum Ams.
Natürlich nicht wiklich...
hurry up and wait

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Kapselpracker
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Kapselpracker » Mo 21. Dez 2015, 07:00

Das habe ich im Thread "EU- Verbot von Halbautomaten" schon geschrieben.
Leider ist das zu beginn völlig unter gegangen weil sich alle hauptsächlich auf das HA Verbot gestürzt haben.
viewtopic.php?f=20&t=28782&p=457539&hilit=Amtsarzt#p457539
viewtopic.php?f=20&t=28782&p=460441&hilit=Amtsarzt#p460441
Machts die EU nicht machts das BMI, na sauber.
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von JAGAS3P » Mo 21. Dez 2015, 07:22

ELGA nicht vergessen ! ;-)
http://www.servustv.com/at/Sendungen/De ... der/Videos
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johnbond01
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von johnbond01 » Mo 21. Dez 2015, 09:47

Prinzipiell wohl keine schlechte Idee wenn man körperlich unfitten Menschen gefährliche Dinge abnimmt wie bspw. den Führer- oder Waffenschein. Wenn das ganze dann aber intransparent abläuft und vom Wohlwollen irgendwelcher Amtsärzte mit Ergebnis-Vorgaben abhängt ist es natürlich trotzdem entschieden abzulehnen. 2 (Einzel?)Fälle ohne Quelle und nähere Infos führen bei mir jetzt noch nicht zur Schnappatmung, die Theorie passt jedoch ganz gut ins "Volk entwaffnen"-Konzept.

Die Zukunftsszenarien die zu dieser sehr eilig und vollständig geplanten Entwaffnung der unbescholtenen Bürger führen würden mich interessieren. Scheinbar geht unseren Volksverrätern der Arsch ja gehörig auf Grundeis wenn man sich das zunehmende Tempo der Überwachung / Reglementierung ansieht...

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von JAGAS3P » Mo 21. Dez 2015, 14:52

@johnbond01
Nein keine gute Idee, wegen irgendwelcher unwichtiger Altersgebrechen, sofort die WBK einzuziehen !
Außer man braucht 24 Std Betreuung in einem Pflegeheim und ist dement!

Sofern der Mensch noch alleine leben und denken kann, hat er die gleichen Selbstverteidigungsrechte wie ein junger Waffenbesitzer!
Die Verhaltnismäßigkeit im Notwehrfall, kann sich allerdings "zu Gunsten des deutlich schwächeren Alten" etwas ändern:
Stell dir vor du hast 40-50 Jahre eine WBK oder WP, bist ewig im Umgang mit Waffen vertraut, warst immer gesetzestreu und ein braver Steuerzahler.
Dann liegst du mit 70 zu Hause im Bett, bist nicht mehr der Stärkste und plötzlich stehen drei junge kräftige Einbrecher mit Messer, Totschlägern oder noch schlimmeren Waffen im Schlafzimmer und wollen deine Frau und dich erschlagen und deine Uhr und den Safeinhalt.
WARUM sollst du dich dann als rechtstreuer (wenn auch alter) Bürger NICHT mehr verteidigen dürfen ? Ist das dann EU-Grundgesetz? Alte dürfen nicht, kosten zuviel Pension?
Nur weil du etwas älter und schwächer geworden bist und beim Autofahren vielleicht nicht mehr zu den besten zählst, oder der Amtsarzt einen höheren Blutdruck oder Cholesterinspiegel diagnostiziert hat !
:think: Wir werden alle vielleicht eimal etwas älter (außer wir sterben jung) und damit natürlich schwächer und wehrloser in einem solchen Praxisbeispielfall!
WER entscheidet dann, ob ich in dem geschilderten Fall, MEIN Leben noch verteidigen darf, oder meine Frau und mich zuerst umbringen oder schwerst mißhandeln lassen muss!
Der Amtsarzt oder die "EU-Vollpfosten" im Vorhinein ? :whistle:

Ok, vielleicht gibt es in ein paar Jahren, bessere Alarmanlagen mit automatischer Laser-Selbstschussanlage.
Natürlich "Wildbretschonend" (und nicht lebensgefährdend) nur direkt auf die Eier der Einbrecher!
Mittels App wird dann automatisch Rettung und Polizei verständigt ! :mrgreen:
Das wäre dann für mich auch ok !
Zuletzt geändert von JAGAS3P am Mo 21. Dez 2015, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von eierkopf » Mo 21. Dez 2015, 15:23

johnbond01 hat geschrieben:Prinzipiell wohl keine schlechte Idee wenn man körperlich unfitten Menschen gefährliche Dinge abnimmt wie bspw. den Führer- oder Waffenschein.


Eine Waffe oder ein Fahrzeug ist als Gegenstand nicht per se als gefährlich anzusehen also gibts nix gefährliches zum Abnehmen.

Wenn ein Mensch geistig und körperlich in der Lage ist ein Auto zu lenken oder mit einer Waffe verantwortungsvoll umzugehen kann er 200 Jahre alt sein.
Körperlich unfit, wer definiert das?
Beispiel: Du hast ein Problem mit deinem Fuß, dauert zur Heilung etwas, wirst vielleicht kein Marathonläufer mehr werden aber sonst wirds wieder.
Man schickt dich zum Amtsarzt, kann ein gefundenes Fressen sein wenn es nach dem Ermessen geht...und wenn einmal abgenommen wirds sehr schwierig sein Dokument wieder zu kriegen.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von johnbond01 » Mo 21. Dez 2015, 15:25

hm auch wenn du dir das "unwichtig" vor Altersgebrechen dazugedacht hast muss ich zugeben dass ich 2 unterschiedliche Dinge über einen Kamm geschoren habe.
Nämlich einerseits das Autofahren, wodurch zwangsweise Gefahrensituationen erzeugt werden, und andererseits den Besitz einer Waffe zu Defensivzwecken, wo eine Gefahrensituation deutlich seltener zustande kommen wird.

Wie bereits oben erwähnt, bei unserer aktuellen Bananenrepublik lehne ich ohnehin jeden zusätzlichen regulatorischen Eingriff ab.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von johnbond01 » Mo 21. Dez 2015, 15:33

eierkopf hat geschrieben:Eine Waffe oder ein Fahrzeug ist als Gegenstand nicht per se als gefährlich anzusehen also gibts nix gefährliches zum Abnehmen.

Wenn ein Mensch geistig und körperlich in der Lage ist ein Auto zu lenken oder mit einer Waffe verantwortungsvoll umzugehen kann er 200 Jahre alt sein.
Körperlich unfit, wer definiert das?
Beispiel: Du hast ein Problem mit deinem Fuß, dauert zur Heilung etwas, wirst vielleicht kein Marathonläufer mehr werden aber sonst wirds wieder.
Man schickt dich zum Amtsarzt, kann ein gefundenes Fressen sein wenn es nach dem Ermessen geht...und wenn einmal abgenommen wirds sehr schwierig sein Dokument wieder zu kriegen.


nona, die damit vorgesehenen Tätigkeiten aber unter Umständen schon.
Wo du das Altersargument aufgeschnappt hast ist mir ebenso schleierhaft.

Genau das ist das Problem: Wer definiert das? und anhand welcher Kriterien. Weil dass es Menschen gibt die hinterm Steuer nichts verloren haben ist ja wohl allgemeiner Konsens, ebenso dass keine Willkür herrschen darf sondern Transparenz. Aber das steht eh schon alles im vorherigen Posting....

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von cowroper » Mo 21. Dez 2015, 15:40

Hat schon jemand den Wahrheitsgehalt dieser Meldung bzw. diese Fälle überprüft?

"It´s in der Internet, it must be true!"
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Beitrag von Vergil » Mo 21. Dez 2015, 15:41

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Zuletzt geändert von Vergil am Do 14. Jan 2016, 01:47, insgesamt 1-mal geändert.

yoda
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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von yoda » Mo 21. Dez 2015, 15:55

Jaja, alles Phantomängste und Geschichten von rechten Verschwörungstheoretikern ohne Quelle. Es ist ja nicht so, dass der Zakrajsek beim Verband tagtäglich mit solchen Fällen zu tun hätte....

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Al3x » Mo 21. Dez 2015, 16:03

Bitte keinen Tiroler Amtsarzt mit den Wienern vergleichen...
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Beitrag von Vergil » Mo 21. Dez 2015, 17:29

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Zuletzt geändert von Vergil am Do 14. Jan 2016, 01:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Lindenwirt » Mo 21. Dez 2015, 17:38

Vergil hat geschrieben:Ich zweifle den Wahrheitsgehalt der beiden Geschichten trotzdem stark an.
Ich würde gern das amtsärztliche Gutachten sehen und den Bescheid der Behörde. Oder wenigstens die Aktenzahl des LVG, dann such ich mir später die Entscheidung selber raus.

Versuch es erst gar nicht mit Fakten. Die interessieren hier die Wenigsten.

johnbond01 hat geschrieben:hm auch wenn du dir das "unwichtig" vor Altersgebrechen dazugedacht hast muss ich zugeben dass ich 2 unterschiedliche Dinge über einen Kamm geschoren habe.
Nämlich einerseits das Autofahren, wodurch zwangsweise Gefahrensituationen erzeugt werden, und andererseits den Besitz einer Waffe zu Defensivzwecken, wo eine Gefahrensituation deutlich seltener zustande kommen wird.

Es gibt aber auch Waffen die nicht nur zur Verteidigung verwendet werden, Stichwort Jagd. Ich habe es schon mal angemerkt, ich bin in einer Genossenschaftsjagd mit vielen älteren Semestern. Das ist grundsätzlich auch kein Problem nur sind manche schon so gebrechlich, zittrig und unsicher das ich heuer die Treibjagd ausgelassen habe. Ich tue mir das nicht mehr meinem Gegenüber der mir "Jungen" Sicherheitsbelehrungen gibt ständig in den Lauf zu schauen wenn er wieder mal die Waffe dilletantisch abbricht.

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