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Waffenrecht für Anfänger
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Waffenrecht für Anfänger
Hallo, ich starte gerade ein kleines Blogprojekt das Neulingen im Waffenrecht hilft.
Mit diesem Blog möchte ich eine erste Anlaufstelle für neue Schützen werden. Er soll helfen die allgemeinen Grundlagen kennenzulernen. Der Schwerpunkt wird das österreichische Waffenrecht sein. Es werden Themen wie Waffenrecht im Allgemeinen, sowie kurze Artikel zu Waffentechnik und Waffensicherheit vorkommen.
http://waffenfreiheit.rx01.eu/
Schaut mal rein. Bitte um Feedback wenn ihr Ideen habt!
Gruß
Mit diesem Blog möchte ich eine erste Anlaufstelle für neue Schützen werden. Er soll helfen die allgemeinen Grundlagen kennenzulernen. Der Schwerpunkt wird das österreichische Waffenrecht sein. Es werden Themen wie Waffenrecht im Allgemeinen, sowie kurze Artikel zu Waffentechnik und Waffensicherheit vorkommen.
http://waffenfreiheit.rx01.eu/
Schaut mal rein. Bitte um Feedback wenn ihr Ideen habt!
Gruß
Re: Waffenrecht für Anfänger
Aufpassen mit Rechtsauskünften. Wenn du kein Rechtsanwalt bist, würde ich bewusst darauf hinweisen, dass das deine Meinung ist und sich nicht daraus Rechtsansprüche ableiten lassen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenrecht für Anfänger
Danke für den Tipp! Das werde ich definitiv beachten!
Re: Waffenrecht für Anfänger
Als Hinweis: Im Artikel "Wie bekomme ich eine Waffe" findet sich der Satz "Achtung! Für Zivildienstpflichtige besteht mit der Abgabe einer mängelfreien Zivildiensterklärung, also mit Eintritt der Zivildienstpflicht, ein behördliches Waffenverbot von 15 Jahren."
Das ist nicht richtig, als Zivildiener hat man "nur" ein Verbot zum Erwerb und Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen. C und D Waffen sind in Erwerb und Besitz nicht anders eingeschränkt als für Nicht-Zivildiener, außerdem besteht die Möglichkeit sich als Jäger oder Sportschütze dieses Verbot aufheben zu lassen. Was dazu notwendig ist hängt von der BH ab, in Wien weiß ich (leider aus momentaner eigener Erfahrung ), dass als Sportschütze Waffenführerschein, Kampfrichterkurs, Vereinsmitgliedschaft und Bestätigung des Vereins dazu notwendig sind.
Das ist nicht richtig, als Zivildiener hat man "nur" ein Verbot zum Erwerb und Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen. C und D Waffen sind in Erwerb und Besitz nicht anders eingeschränkt als für Nicht-Zivildiener, außerdem besteht die Möglichkeit sich als Jäger oder Sportschütze dieses Verbot aufheben zu lassen. Was dazu notwendig ist hängt von der BH ab, in Wien weiß ich (leider aus momentaner eigener Erfahrung ), dass als Sportschütze Waffenführerschein, Kampfrichterkurs, Vereinsmitgliedschaft und Bestätigung des Vereins dazu notwendig sind.
Re: Waffenrecht für Anfänger
Danke für die Rückmeldung!
Diese Information steht unter dem Punkt Waffenbesitzkarte und Waffenpass. Also nur bei den Kat B Waffen.
Ich wollte den Zivildienern einen eigenen Artikel widmen. Ist das zu kompliziert für Anfänger? Sollte ich es gleich hinzufügen?
Gruß
Diese Information steht unter dem Punkt Waffenbesitzkarte und Waffenpass. Also nur bei den Kat B Waffen.
Ich wollte den Zivildienern einen eigenen Artikel widmen. Ist das zu kompliziert für Anfänger? Sollte ich es gleich hinzufügen?
Gruß
Re: Waffenrecht für Anfänger
Habe ich mir schon gedacht, dass das so gemeint ist. Es ist halt einfach der Begriff nicht korrekt, ein "behördliches Waffenverbot" ist etwas anderes als das Verbot, was Zivildiener bekommen. Da würde ich einfach den Begriff auf die Formulierung im Gesetz (§5 ZDG) abändern.
Ich denke, ein eigener Artikel für die spezielle Situation von Zivildienern wäre übersichtlicher, da würde aber noch ein Verweis darauf im Artikel "Wie bekomme ich eine Waffe" das Navigieren erleichtern.
Ich denke, ein eigener Artikel für die spezielle Situation von Zivildienern wäre übersichtlicher, da würde aber noch ein Verweis darauf im Artikel "Wie bekomme ich eine Waffe" das Navigieren erleichtern.
Re: Waffenrecht für Anfänger
Ich habe behördliches entfernt und einen Link auf Jusline gesetzt.
Achtung! Für Zivildienstpflichtige besteht mit der Abgabe einer mängelfreien Zivildiensterklärung, also mit Eintritt der Zivildienstpflicht, ein Waffenverbot von 15 Jahren. (§ 5 ZDG)
Achtung! Für Zivildienstpflichtige besteht mit der Abgabe einer mängelfreien Zivildiensterklärung, also mit Eintritt der Zivildienstpflicht, ein Waffenverbot von 15 Jahren. (§ 5 ZDG)
Re: Waffenrecht für Anfänger
Waffenfreiheit
Interessantes Wort
Interessantes Wort
Re: Waffenrecht für Anfänger
Mir ist nichts besseres eingefallen.
Re: Waffenrecht für Anfänger
In sich widerspruechlich, aber interessant.
Zuletzt geändert von o I o am So 1. Feb 2015, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenrecht für Anfänger
rifle77 hat geschrieben:Ich habe behördliches entfernt und einen Link auf Jusline gesetzt.
Achtung! Für Zivildienstpflichtige besteht mit der Abgabe einer mängelfreien Zivildiensterklärung, also mit Eintritt der Zivildienstpflicht, ein Waffenverbot von 15 Jahren. (§ 5 ZDG)
Sorry, wenn ich das missverständlich formuliert habe, aber der Fehler war der Begriff "Waffenverbot" - der ist rechtlich einfach nicht korrekt. Ein Waffenverbot ist im Waffengesetz in den §§12 und 13 geregelt und ist durch die Behörde zu verhängen, wenn anzunehmen ist, dass jemand durch missbräuchliche Verwendung Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer Menschen gefährden würde, und das ist bei Zivildiener ganz sicher nicht der Fall.
Was ein Zivildiener bekommt ist wie bereits gesagt ausschließlich das Verbot von Erwerb und Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen, hätte er ein Waffenverbot dürfte er keine C und D Waffen erwerben, auch auf einem Schießstand keine Waffen in die Hand nehmen etc.
Re: Waffenrecht für Anfänger
"Wie bekomme ich eine Waffe" ist auch eine super Überschrift.
Re: Waffenrecht für Anfänger
Naja ein Anfänger fragt ja auch "Wie bekomme ich eine Waffe?".
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1490
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Waffenrecht für Anfänger
Zielführender wäre vermutlich eine Überschrift wie " Vorausetzungen für den Ewerb von Waffen" oder ähnliches.
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
Re: Waffenrecht für Anfänger
Ich habe die Überschrift angepasst.
Danke für euer Feedback!
Danke für euer Feedback!