Transport zum Schießplatz wie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Apr 2013, 12:26

Die Abgrenzung ist leider sehr schwierig und immer im Einzelfall zu beurteilen.
Ich glaub aber auch, dass dieses Thema viel zu heiß gegessen wird.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Apr 2013, 12:31

Die Argumentation vom KGR84 ist jedenfalls schlüssig.

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Fangschuss
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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Fangschuss » Mi 10. Apr 2013, 13:20

RR1000 hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:Dann hätt ich ja 2 Waffen im Schritt. :wink:



Die mit dem zwei Zoll Lauf gilt als mindergefährlich und ist nicht WBK-pflichtig ;)


Die Mamba hat an 4" Lauf, die andere kannst net meinen, de würd aufgrund der Lauflänge scho fast als Langwaffe durchgehen, und aufgrund des Kalibers Kat. A :roll::wink:


Aber Schießversuche auf ovale Keramikscheiben haben ergeben, dass man damit bestenfalls spray&pray erreichen kann :)

waldemar
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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von waldemar » Mi 10. Apr 2013, 13:50

Fangschuss hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:Dann hätt ich ja 2 Waffen im Schritt. :wink:



Die mit dem zwei Zoll Lauf gilt als mindergefährlich und ist nicht WBK-pflichtig ;)


Die Mamba hat an 4" Lauf, die andere kannst net meinen, de würd aufgrund der Lauflänge scho fast als Langwaffe durchgehen, und aufgrund des Kalibers Kat. A :roll::wink:


Aber Schießversuche auf ovale Keramikscheiben haben ergeben, dass man damit bestenfalls spray&pray erreichen kann :)

Schüsse die sich aus dieser Art von Waffe gelöst haben haben auf jeden Fall schon mehr Leben zerstört als jede Schusswaffe...

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Apr 2013, 14:14

Eh Fangschuss :evil:.

Wir sollten wohl langsam wieder btt. :eek:

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Steyrer » Mi 10. Apr 2013, 20:08

wieder on-topic:

Zitat:
Eine Waffe hat bei sich, wer sie in einem räumlichen Naheverhältnis zu sich hat, das den baldigen Einsatz der Waffe erlaubt. Eine Waffe führt in diesem Sinn, wer sie am Leib, in seiner Kleidung oder in einem Behältnis, wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer, trägt oder etwa im Handschuhfach oder im Kofferraum des Fahrzeuges mit sich führt.

Von dieser sehr weiten Definition des Führens, die praktisch alle denkbaren Sachverhalte des „nur irgendwie“ Beisichhabens abdeckt, gibt es lediglich zwei Ausnahmen: Eine Waffe führt nicht, wer sie innerhalb von Wohn oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
Quelle: http://www.bljv.at/infoblaetter/infoblatt2007_01/schusswaffen_zur_selbstverteidigung.htm


Zum Gewo auf Seite 2:
der rucksack zaehlt ueberigens nur als transportmittel wenn er am ruecken getragen wird
verkehrt herum getragen = fuehren, wenn die waffe direkt ohne weiteres behaeltnis im rucksack steckt

In der vollen U-Bahn fühle ich mich mit dem Rucksack vorne wohler. Aber was kümmert sich das Waffengesetz um Sinnhaftigkeiten? Also in den Koffer, dann in den Rucksack...


LG
Steyrer

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von rotznjaga » Mi 10. Apr 2013, 20:30

weiterführende fragen an die experten:

wie darf man eine waffe führen ?....bzw. wie NICHT !??
gibts dabei auch irgendwelche einschränkungen (ausser bei menschenansammlungen, in öffentlichen gebäuden...u.ä.) ?
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von mr_bene » Mi 10. Apr 2013, 23:26

du zitierst keinen gesetzestext sondern eine website! nur mal zur info

Vielleicht hat jemand einen Tipp wo man eine KURZE ausgabe des waffengesetzes lesen kann
und sich nicht auf auslegungen verlassen muss


Steyrer hat geschrieben:wieder on-topic:

Zitat:
Eine Waffe hat bei sich, wer sie in einem räumlichen Naheverhältnis zu sich hat, das den baldigen Einsatz der Waffe erlaubt. Eine Waffe führt in diesem Sinn, wer sie am Leib, in seiner Kleidung oder in einem Behältnis, wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer, trägt oder etwa im Handschuhfach oder im Kofferraum des Fahrzeuges mit sich führt.

Von dieser sehr weiten Definition des Führens, die praktisch alle denkbaren Sachverhalte des „nur irgendwie“ Beisichhabens abdeckt, gibt es lediglich zwei Ausnahmen: Eine Waffe führt nicht, wer sie innerhalb von Wohn oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
Quelle: http://www.bljv.at/infoblaetter/infoblatt2007_01/schusswaffen_zur_selbstverteidigung.htm


Zum Gewo auf Seite 2:
der rucksack zaehlt ueberigens nur als transportmittel wenn er am ruecken getragen wird
verkehrt herum getragen = fuehren, wenn die waffe direkt ohne weiteres behaeltnis im rucksack steckt

In der vollen U-Bahn fühle ich mich mit dem Rucksack vorne wohler. Aber was kümmert sich das Waffengesetz um Sinnhaftigkeiten? Also in den Koffer, dann in den Rucksack...


LG
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von KGR84 » Mi 10. Apr 2013, 23:44

Tut mir leid, wenn ich das so sage, aber das was auf der Seite vom BLJV steht, ist mMn nicht korrekt.

Ich führe meine Waffe doch nicht, wenn ich sie im Kofferraum (Rückbank) liegen habe (ob jetzt in einem Behältnis oder nicht (was auch im Text nicht weiter definiert ist)).

Das möchte ich genau so in einem Gesetzestext sehen, bevor ich es glaube. Dann würden 1000e Jäger österreichweit ihre Waffe täglich unerlaubterweise führen.
Zuletzt geändert von KGR84 am Do 11. Apr 2013, 00:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Mi 10. Apr 2013, 23:58

Fangschuss hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Andererseits gilt aber die Originalverpackung (zB Glock Koffer bei Glock Pistole) jedenfalls als ausreichend, sodass kein Führen vorliegt. Das heisst, den Glockkoffer kann man auf jeden Fall am Beifahrersitz liegen haben. Wie wäre es sonst möglich vom Auto zum Schießstand zu gelangen? ;)


Sicher auch am Beifahrersitz?



ja
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Do 11. Apr 2013, 00:01

Fangschuss hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Wenn du den Glockkoffer nicht am Beifahrersitz liegen haben darfst, wirst du ihn wohl kaum im Freien in der Hand halten dürfen.



Ja, aber die Tasche darf ich auch in der Hand halten, aber nicht am Beifahrersitz liegen haben. :think:


mir ist keinerlei judikatur bekannt dass jemals wer probleme hatte der ein ordnungsgemaesses behaeltnis mit waffe daran am beifahrersitz stehen hatte

mag sein dass der eine oder andere polizist das als problem sieht
aber das ist nicht ausschlaggebend
der soll seine meldung an die waffenbehoerde machen
und die schubladieren dass und ende gelaender

wenn irgendjemand belastbare quellen dafuer hat dass das transportieren einer waffe in einem vorschriftsmaessig geschlossenem behaeltnis am beifahrersitz waffenrechtlich problematisch ist dann bitte um info

wuerde mich sehr interessieren
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Do 11. Apr 2013, 08:32

mr_bene hat geschrieben:Vielleicht hat jemand einen Tipp wo man eine KURZE ausgabe des waffengesetzes lesen kann
und sich nicht auf auslegungen verlassen muss


kurze Ausgabe: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 66044.html
lange Ausgabe: http://shop.prolibris.at/de/Innere-Verw ... ntar1.html
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von sonntagsjaeger » Do 11. Apr 2013, 09:30

@rotznjaga

In Schienenfahrzeugen (auch Straßenbahn und U-Bahn) ist das Führen von geladenen Schußwaffen verboten (lt Eisenbahngesetz, hat mit dem Waffengesetz nichts zu tun).

WH

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Fangschuss » Do 11. Apr 2013, 10:06

gewo hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Wenn du den Glockkoffer nicht am Beifahrersitz liegen haben darfst, wirst du ihn wohl kaum im Freien in der Hand halten dürfen.



Ja, aber die Tasche darf ich auch in der Hand halten, aber nicht am Beifahrersitz liegen haben. :think:


mir ist keinerlei judikatur bekannt dass jemals wer probleme hatte der ein ordnungsgemaesses behaeltnis mit waffe daran am beifahrersitz stehen hatte

mag sein dass der eine oder andere polizist das als problem sieht
aber das ist nicht ausschlaggebend
der soll seine meldung an die waffenbehoerde machen
und die schubladieren dass und ende gelaender

wenn irgendjemand belastbare quellen dafuer hat dass das transportieren einer waffe in einem vorschriftsmaessig geschlossenem behaeltnis am beifahrersitz waffenrechtlich problematisch ist dann bitte um info

wuerde mich sehr interessieren


+1

Laut Gesetz kann man so eine Interpretation auch nicht belegen, denke ich. Ein Führen durch leichte Erreichbarkeit kann man nirgends raus lesen. Mit dem geschlossenen Behältnis und ungeladen, damit ist alles gesagt. Ist die Waffe ungeladen, dann macht auch die leichte Erreichbarkeit kein Führen daraus, finde ich...

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Do 11. Apr 2013, 10:31

Es geht nicht um "leichte Erreichbarkeit", sondern um die Möglichkeit des "unmittelbaren waffenmäßigen Einsatzes". Das darf nicht der Fall sein.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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