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Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Inis
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Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Inis » Mo 9. Aug 2010, 06:03

Hallo,

kann mir jemand eine möglichst komplette Übersicht dafür geben, was sich für C und D-Waffen durch das neue Waffengesetz geändert hat? Ohne Juristendeutsch?

- Neuanschaffungen beim Händler
- Kauf von privat
- Altbestand
- Verkauf

etc. etc.

wär super! danke

22.Lr
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von 22.Lr » Mo 9. Aug 2010, 08:16

Soweit ich das mitbekommen hab hat sich nicht viel geändert. Neu ist die Waffe muß registriert werden binnen 4 Wochen ab Erwerb und das jetzt auch die Verwahrung kontrollieren können. Das heißt das wahrscheinlich ein Waffenschrank her muß. Neu ist auch das man für eine Registrierte Langwaffe Pistolenmunition kaufen darf. Beispiel ein UHR 357mag konnte man früher keine Munition kaufen ohne WBK jetzt darf man aber.

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Ticket » Mo 9. Aug 2010, 09:12

Ich zitiere:
Mit BGBl. I 43/2010 wurde die Waffengesetz-Novelle 2010 kundgemacht. Die wesentlichsten Änderungen sind:

* die Einführung eines computergestützten Waffenregisters,
* der Entfall der gesonderten Mitteilung an die Waffenbehörde bei Änderung des Wohnsitzes,
* ein neuer Entschädigungsanspruch bei Verhängung eines Waffenverbotes,
* eine behördliche Verständigungspflicht bei einem Waffenverbot gegen einen „Dienstwaffenträger“ und
* die ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung (diese Verpflichtung ergab sich bisher nur indirekt bzw. aus Verordnungen).

Die Waffengesetz-Novelle 2010 wird allerdings erst in Kraft treten, wenn die zum Betrieb des computergestützten Waffenregisters notwendigen technischen Rahmenbedingungen vorliegen. Dieser Zeitpunkt wird durch eine zu erlassende Verordnung des BMI festgelegt werden und wird - aus heutiger Sicht - jedenfalls nicht vor 2011 oder 2012 sein.

Da es nicht ausgeschloosen ist, daß in der zu erwartenden Verordnung zur Novelle noch ein paar "Stückerln" beinhaltet sind, ist eine momentane detailierte Übersicht nicht sonderlich zielführend.
Ticket

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von gewo » Mo 9. Aug 2010, 09:32

Ticket hat geschrieben:Da es nicht ausgeschloosen ist, daß in der zu erwartenden Verordnung zur Novelle noch ein paar "Stückerln" beinhaltet sind, ist eine momentane detailierte Übersicht nicht sonderlich zielführend.
Ticket


hallo

sehe ich auch so
die verordnungen und erst recht die erlaesse enthalten die eigentlichen feinheiten der gesetzesaenderung
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von eXistenZ » Mo 9. Aug 2010, 20:20

Ticket hat geschrieben:Die Waffengesetz-Novelle 2010 wird allerdings erst in Kraft treten, wenn die zum Betrieb des computergestützten Waffenregisters notwendigen technischen Rahmenbedingungen vorliegen. Dieser Zeitpunkt wird durch eine zu erlassende Verordnung des BMI festgelegt werden und wird - aus heutiger Sicht - jedenfalls nicht vor 2011 oder 2012 sein.

D. h. FFW-Muni ohne WBK frühestens ab 2011 :(

:idea:
Die computergestützte Waffenregisteridee verwerfen und dafür FFW-Muni ohne WBK (für UHR-Besitzer, etc.) ab nächsten Montag realisieren
:think:

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Vintageologist » Mo 9. Aug 2010, 23:31

Inis hat geschrieben:Hallo,

kann mir jemand eine möglichst komplette Übersicht dafür geben, was sich für C und D-Waffen durch das neue Waffengesetz geändert hat? Ohne Juristendeutsch?

- Neuanschaffungen beim Händler
- Kauf von privat
- Altbestand
- Verkauf

etc. etc.

wär super! danke


Also so wie es derzeit ausschaut:

ALLE Waffen werden ZENTRAL registriert. D.h. bei C statt nur beim Händler ab jetzt über Händler oder von zuahuse (mit Bürgerkarte) bei der BH und bei D, die man derzeit gar nicht registriert, das Selbe.

Du brauchst einen "Grund" für die Anschaffung. Da man aber lt. offizieller Seite nichts an der derzeitgen Handhabung ändern wollte, wird das einfach so aussehen, dass du dem Händler sagst "Ich kauf das für Sport/Jagd/SV/Sammlung" und das wars. Halt nicht "Ich kauf das, um Nachbars Hund zum Schweigen zu bringen".

Von Privat wirst auch die entsprechende Meldung bei der BH machen müssen, wiederum über Händler oder Bürgerkarte.

Altbestand C musst du nachregistrieren D nicht.

Verkauf musst du nehm ich an jetzt auch melden, damit die Registrierung weggemacht wird. Darüber hab ich mir ehrlichgesagt noch keine Gedanken gemacht. Waffen verkauft man nicht, man hortet sie.

ABER! Im Endeffekt ist nix fix, solang es nicht schwarz auf weiß dasteht. Wenn du dir das derzeitige Waffengesetz anschaust, gibts da auch eine Vielzahl an Verordnungen etc. ZUSÄTZLICH zum eigentlichen Gesetz. Wir werden also sehen...
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Maggo » Di 10. Aug 2010, 05:25

Das neue Gesetz wurde schon in Form gegossen,und schon veröffentlicht.In Kraft tritt es mit einer Verordnung des IM.
Also bis dato giltet das alte Gesetz.
Bei der Registirierung der Kat C Waffen so lange die normale Meldung geschrieben bis die Regisirierung steht und das kann noch etwas dauern.
Nachregisirieren wirst sie trotzdem müssen.
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von quildor82 » Do 12. Aug 2010, 16:25

Nachregistrieren nur die C oder auch die Kat. D ???
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von cobaltbomb » Do 12. Aug 2010, 16:36

nachregistrieren nur c
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Inis » Do 12. Aug 2010, 16:39

die Frist ist noch nicht bekannt? war mal von 2014 die Rede

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von cowroper » Do 12. Aug 2010, 17:34

Es hat sich nichtsgeändert.

Bis das neue Gesetz schlagend wird, fließt noch viel Wasser die Donau hinunter.

Also laßt euch nicht irre machen.

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Stickhead » Do 12. Aug 2010, 21:57

"Insider" behaupten nicht vor 2011 und vielleicht sogar erst 2012, also kein Stress.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von gewo » Do 12. Aug 2010, 22:17

Inis hat geschrieben:die Frist ist noch nicht bekannt? war mal von 2014 die Rede


hallo

das ist die letztmoegliche frist
die kommt aus den EU vereinbarungen

als frueheste frist wird derzeit ende 2010 gehandelt
als spaeteste frist 2012
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von Vintageologist » Do 12. Aug 2010, 23:38

cowroper hat geschrieben:Es hat sich nichtsgeändert.

Bis das neue Gesetz schlagend wird, fließt noch viel Wasser die Donau hinunter.

Also laßt euch nicht irre machen.

cowroper


Wenn ich ehrlich bin, macht mich das nicht sonderlich irre, da sich, auch wenns aktiv ist, wohl in der Praxis nichts bewegendes ändert. Ich geh noch immer zum Händler, kauf ein und nehm mit. Viel Panik der Vergangenheit war umsonst. Auch wenns klarerweise wieder unnötiger EU Müll ist.
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Re: Was genau hat sich jetzt für C und D-Waffen geändert?

Beitrag von cowroper » Fr 13. Aug 2010, 08:24

...in der Praxis nichts bewegendes ändert. Ich geh noch immer zum Händler, kauf ein und nehm mit...


Genau so ist es. Ob mein Büxer die C und D Waffen registriert oder jemand anderer geht mir am A.... vorbei.

Diverse Aussagen von diversen Leuten sind m. E. nichts als Panikmache.

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