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Das Ende der freien Griffstücke

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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twin2000
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von twin2000 » Di 14. Mai 2024, 17:41

Chris_82 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 14:45
Aber wie gesagt, der Knackpunkt ist ob dir solches pro-forma Altbestandszubehör Plätze verschafft um zukünftig neues zu kaufen wenn du es verkaufst oder abgibst wie bei den Magazinen. Ich denke nicht.
wie sollte das verhindert werden?

zu mindestens MEINE gehaeuse und MEINE griffstuecke haben keine nummer .... muessen sie ja auch ned haben ....

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Promo
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Promo » Di 14. Mai 2024, 21:17

Emil hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 17:11
Deswegen kann ich nur wiederholen sich entsprechend für zum Beispiel eine solche Lösung einzusetzen:
Emil hat geschrieben:
Sa 11. Mai 2024, 15:16
§ 23 Abs 3 Neu (Vorschlag):
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt, sofern es sich um wesentliche Teile handelt, die bei der Schussabgabe nicht gasdruckbelastet sind, so sind sie in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
Werden sie nicht machen, weil sie trotzdem ins ZWR eingetragen werden müssen, und die leidige Unterscheidung ob gasdruckbelastet, gasdruckbeaufschlagt, oder gar nix davon, niemand führen wird wollen. Da wäre es realistischer einfach die Stückzahlbeschränkung entweder zu kübeln oder den Faktor zu erhöhen (man könnte z.B. gleichzeitig auch Waffen im Kaliber .22 lr/lfb wegen Minderwirksamkeit auch so einstufen).
twin2000 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 17:41
zu mindestens MEINE gehaeuse und MEINE griffstuecke haben keine nummer .... muessen sie ja auch ned haben ....
Stichwort SchKG ... hast wohl nie was davon gehört, oder?
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von spareribs » Mi 15. Mai 2024, 06:07

Vor zig Jahren hat es Glock 1 Griffstücke mit dem Stempel ZW ( Zollwache) gegeben, die hatten auch keine Seriennummer ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Mountain Man
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Mountain Man » Mi 15. Mai 2024, 07:23

spareribs hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2024, 06:07
Vor zig Jahren hat es Glock 1 Griffstücke mit dem Stempel ZW ( Zollwache) gegeben, die hatten auch keine Seriennummer ...
Bis Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es auf Glock 17 Griffstücken keine Seriennummer, erst mit dem immer größer werdenden USA-Geschäft, wo seit jeher das Griffstück der Waffen-relevante Teil war, setzte sich die Markierung der Griffstücke mit einer Seriennummer durch ....

Bild

Rechts Gen 1 links Gen 2

Bild

und @spareribs der ZW stempel
Signatur gelöscht wegen einem Besserwisser .... :tipphead:

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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von bino71 » Mi 15. Mai 2024, 08:52

Ist doch vollkommen irrelevant, ob eine Seriennummer steht ohne nicht oder habt ihr die langen Magazine vergessen, die auch keine Nummer besitzen? Die Diskussion gab es damals auch schon.

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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Prometheus » Mi 15. Mai 2024, 12:44

Das ist doch alles nur leeres Wahlkampf gefasel oder? Welcher Politiker ist denn so blöd und versucht so kurz vor den Neuwahlen das Waffengesetz erneut zu ändern??
Die letzte Änderung ist doch noch nicht mal abgearbeitet :headslap: sind doch noch immer nicht alle Magazine gemeldet :lol:

Poirot
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 15. Mai 2024, 12:57

Mountain Man hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2024, 07:23
spareribs hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2024, 06:07
Vor zig Jahren hat es Glock 1 Griffstücke mit dem Stempel ZW ( Zollwache) gegeben, die hatten auch keine Seriennummer ...
Bis Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es auf Glock 17 Griffstücken keine Seriennummer, erst mit dem immer größer werdenden USA-Geschäft, wo seit jeher das Griffstück der Waffen-relevante Teil war, setzte sich die Markierung der Griffstücke mit einer Seriennummer durch ....

Beschusspflichtige Waffenhauptbauteile muss man jetzt auch schon nachbeschriften.
Wird so auch bei Griffstücken kommen.

silverstar
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von silverstar » Mi 15. Mai 2024, 13:08

Da ich zu 80% Sammlerwaffen besitze werde ich "sicher " keiner Entwertung/Nachnummerierung durch eine Behörde zustimmen ! Sollte dieser Wahnsinn wirklich aktuell werden wird es mit Sicherheit zu Klagen kommen. Und sollte dies Fehlschlagen ? Ist es an der Zeit die Stücke mit der Flex unbrauchbar zu machen und der BH abzuliefern ! Kulturgut/Privatvermögen Vernichtung die Weh tut ! Aber dann ist eh schon alles egal . Fix ist das dieser Eingriff in den Privatbesitz und eine verschärfung des WffG der ÖVP massiv schaden wird !
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 15. Mai 2024, 13:18

silverstar hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2024, 13:08
Da ich zu 80% Sammlerwaffen besitze werde ich "sicher " keiner Entwertung/Nachnummerierung durch eine Behörde zustimmen ! Sollte dieser Wahnsinn wirklich aktuell werden wird es mit Sicherheit zu Klagen kommen. Und sollte dies Fehlschlagen ? Ist es an der Zeit die Stücke mit der Flex unbrauchbar zu machen und der BH abzuliefern ! Kulturgut/Privatvermögen Vernichtung die Weh tut ! Aber dann ist eh schon alles egal . Fix ist das dieser Eingriff in den Privatbesitz und eine verschärfung des WffG der ÖVP massiv schaden wird !
https://iwoe.at/nationalrat-beschliesst ... usswaffen/
https://iwoe.at/waffensammler-erneut-im ... isteriums/

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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von silverstar » Mi 15. Mai 2024, 13:25

Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 1 Z 3 geschaffen, wonach Schußwaffen oder wesentliche Bestandteile von Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wurden. Der Umstand, daß man dieser Forderung der Verband nachgekommen ist, ermöglich zumindest noch das Sammeln von Schußwaffen vor 1900 !!!! Manche sind jedoch "nachher" gefertigt ! Und bis dato bei Kontrollen "nie " auch nur im Ansatz Thema ! Fraglich ob dies beibehalten wird . Man wird sehen was den Juristen im IM noch einfällt ?
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dvbt
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von dvbt » Mi 15. Mai 2024, 17:04

Promo hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 21:17
twin2000 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 17:41
zu mindestens MEINE gehaeuse und MEINE griffstuecke haben keine nummer .... muessen sie ja auch ned haben ....
Stichwort SchKG ... hast wohl nie was davon gehört, oder?
Ich frage ganz naiv, weil ich mir das SchKG gerade eben das erste Mal durchgelesen habe: es gibt für Parteien, die wesentliche Bestandteile herstellen bzw. in Verkehr bringen, die Pflicht, diese Bestandteile zu kennzeichnen. Ok. Aber aus dem Gesetzestext ginge für mich nicht hervor, dass es ein Problem wäre, wenn die Kennzeichnung z.B. zum Zeitpunkt einer Kontrolle nicht (mehr) vorhanden wäre (weil unkenntlich geworden, Altbestand ohne Kennzeichnung, etc.)? Im Grunde verstehe ich das Gesetz so, dass es dabei rein um den Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens geht - was danach geschieht, bleibt davon unberührt? Wie wäre also ein privat erworbenes, gebrauchtes Griffstück ohne Nummer zu werten? Schlimmstenfalls sollte man es vom Waffenfachhändler nachträglich markieren lassen können?

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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 15. Mai 2024, 17:17

dvbt hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2024, 17:04
Promo hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 21:17
twin2000 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 17:41
zu mindestens MEINE gehaeuse und MEINE griffstuecke haben keine nummer .... muessen sie ja auch ned haben ....
Stichwort SchKG ... hast wohl nie was davon gehört, oder?
Ich frage ganz naiv, weil ich mir das SchKG gerade eben das erste Mal durchgelesen habe: es gibt für Parteien, die wesentliche Bestandteile herstellen bzw. in Verkehr bringen, die Pflicht, diese Bestandteile zu kennzeichnen. Ok. Aber aus dem Gesetzestext ginge für mich nicht hervor, dass es ein Problem wäre, wenn die Kennzeichnung z.B. zum Zeitpunkt einer Kontrolle nicht (mehr) vorhanden wäre (weil unkenntlich geworden, Altbestand ohne Kennzeichnung, etc.)? Im Grunde verstehe ich das Gesetz so, dass es dabei rein um den Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens geht - was danach geschieht, bleibt davon unberührt? Wie wäre also ein privat erworbenes, gebrauchtes Griffstück ohne Nummer zu werten? Schlimmstenfalls sollte man es vom Waffenfachhändler nachträglich markieren lassen können?
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

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Maria
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Maria » Di 28. Mai 2024, 10:49

Hy
Frage: Sind die Griffstücke schon verboten oder hat man noch zeit welche zu erwerben?
Übrigens wenn wir gerade bei den Waffengesetze sind:
Die Sache damals mit den Loacker von den Neos in dem er versuchte Frühpensionisten ihre Lizenzen weg zu nehmen
scheint jetzt in die Endrunde zu gehen, Laut Portal des Parlamentes findet diesbezüglich die ersten Beratungen statt.
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2379 (06.06.2024, 43. Sitzung).
Man darf also gespannt sein ob die Mehrheit da mitmacht, im übrigen ist das sein zweiter Antrag in diese Richtung
2023 Dezember glaub ich war das, es war ein ähnlicher Antrag von ihm was abgelehnt worden ist damals war aber noch sogar der Führerschein dabei da frage ich mich tatsächlich wie kann das sein das man zwei Anträge stellen darf die offensichtlich in der Struktur die selben sind?.

Danke..
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von winnfield » Di 28. Mai 2024, 11:05

So wie ich das lese labern schriftlich Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen von WaffenscheinbesitzerInnen.

Nicht jedes Rücklicht ist das hellste am Radweg.
chris

Emil
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Re: Das Ende der freien Griffstücke

Beitrag von Emil » Di 28. Mai 2024, 11:23

Derzeit ist noch keine Änderung bei den Griffstücken beschlossen worden.

Dass ein Jurist, im österreichischen Parlament, bei der Formulierung seines selbständigen Entschließungsantrages schon in der Überschrift die "Waffenscheinabgabe" fordert, zeigt ja wohl wieviel Ahnung er von der Materie hat und dass er sich in dem Thema auch nicht ein einziges Mal kurz eingelesen hat. Laut Sicherheitsbericht 2020 des BMI (Seite 194) waren zum damaligen Zeitpunkt noch gerade einmal 1.657 "Waffenscheine" in Österreich ausgestellt, Neuausstellungen von Waffenscheinen gibt es bekanntlich seit Jahrzehnten nicht mehr. Offenkundig weiß er weder, was es für waffenrechtliche Dokumente in Österreich gibt noch ist er als Jurist bereit, vor einem selbstständigen Entschließungsantrag im Parlament (!), in dem er fordert, dass Bürgern etwas weggenommen werden soll, vorher wenigstens einmal 2 Minuten nachzulesen was er denn überhaupt fordert, dass das Parlament beschließen möge.

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