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Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ich hab eine Bitte: Könnt ihr mir bitte die jeweiligen Quellen nennen, für die Einstufungen als Kategorie B? Mir fehlt noch ungefähr die Hälfte. DANKE!
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
pc9 ist B
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Gibts nen logischen Grund warum die KAC SR25 nicht Kat B ist? Die SR15 schon, kann man ja mit OA15 vergleichen. OA10 auch erlaubt vs. SR25 warum wollen se das nicht?
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
weil jede Waffe extra eingestuft werden muss
das SR15 kannst auch nicht im Geschäft kaufen, das war ein Einzelimport eines Users
das SR15 kannst auch nicht im Geschäft kaufen, das war ein Einzelimport eines Users
member the old PD design ? oh I member
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
CV47 hat geschrieben:Gibts nen logischen Grund warum die KAC SR25 nicht Kat B ist? Die SR15 schon, kann man ja mit OA15 vergleichen. OA10 auch erlaubt vs. SR25 warum wollen se das nicht?
Wenns "logische" Gründe für zugelassene und nicht zugelassene Halbautomaten gäbe, bräuchten wir dieses Topic nicht
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Stickhead hat geschrieben:Jo, aber die "Unique F11" (=Famas Nachbau) ist verboten: Erlass BMI 09.07.1985, 59.05./38-II/13/85
Die Unique F11 besteht im Inneren aus dem Unique-SL Mod. X-51 im Kal .22 LR. Das ist doch weder ein Vollauto noch sonstwie bedenklich. Wie finde ich diesen Erlaß, gibt es den online?
Könnt ihr mir einen link zu einer komprimierten Übersicht über diese Kategorien geben, auf die ihr euch bezieht, und was dies im Ergebnis bedeutet?
Eigentlich suche ich eine Unique F11. Wenn ich euch richtig verstehe, dann gibt es davon keine in AT?
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
MarkF hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Jo, aber die "Unique F11" (=Famas Nachbau) ist verboten: Erlass BMI 09.07.1985, 59.05./38-II/13/85
Die Unique F11 besteht im Inneren aus dem Unique-SL Mod. X-51 im Kal .22 LR. Das ist doch weder ein Vollauto noch sonstwie bedenklich. Wie finde ich diesen Erlaß, gibt es den online?
hi
JEDER halbautomat in oesterreich ist grundseaetzlich kriegsmaterial
das hat mit vollauto nix zu tun
es gibt ein paar ausnahmen und genehmigungen aber da faellt die unique offensichtlch nicht drunter
die erlaesse sind nicht oeffentlich
und allfaellige einstufungen noch viel weniger
da gibt es nix online
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Nö, sportliche und jagdliche HA sind kein KM.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Nur gibt es keine wirklich sportliche HA, weil es in AT keine HA-Sportordnung gibt...und jagdlich heisst bei strenger Auslegung kein abnehmbares Magazin, Schusszahl auf 4-5 Schuss begrenzt, keine Rails etc. etc....
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
gewo hat geschrieben:MarkF hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Jo, aber die "Unique F11" (=Famas Nachbau) ist verboten: Erlass BMI 09.07.1985, 59.05./38-II/13/85
Die Unique F11 besteht im Inneren aus dem Unique-SL Mod. X-51 im Kal .22 LR. Das ist doch weder ein Vollauto noch sonstwie bedenklich. Wie finde ich diesen Erlaß, gibt es den online?
hi
JEDER halbautomat in oesterreich ist grundseaetzlich kriegsmaterial
das hat mit vollauto nix zu tun
es gibt ein paar ausnahmen und genehmigungen aber da faellt die unique offensichtlch nicht drunter
die erlaesse sind nicht oeffentlich
und allfaellige einstufungen noch viel weniger
da gibt es nix online
Wie würde das aussehen wenn die Gesamtlänge unter 60cm ist, muss man sowas dann nicht mehr genehmigen lassen weil Kurzwaffe ? Den Klappschaft dafür gibts dann halt als optionales Zubehör
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
@ yoda: Nein, das spielts leider nicht. Praxisbeispiel: Die KRISS SDP ist trotzdem Kategorie A, obwohl es eine Pistole ist, weil Lauf und Verschluss laut BMI mit der vollautomatischen KRISS kompatibel ist.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Scaar hat geschrieben:@ yoda: Nein, das spielts leider nicht. Praxisbeispiel: Die KRISS SDP ist trotzdem Kategorie A, obwohl es eine Pistole ist, weil Lauf und Verschluss laut BMI mit der vollautomatischen KRISS kompatibel ist.
Das ist schon klar, aber ich meine wenn man einen Selbstlader baut mit Klappschaft, der zusammengeklappt kleiner als 60cm ist, wo Verschluss, Lauf und Abzugseinheit mit keiner Waffe die als Kriegsmaterial gilt kompatibel ist, müsste das doch legal sein oder ?
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Frag das BMI bzw. das BMLV...zum wiederholten Mal, mit Logik ist diesem Thema nicht zu beizukommen!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
BigBen hat geschrieben:...zum wiederholten Mal, mit Logik ist diesem Thema nicht zu beizukommen!
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