ja den gibtsBaba-Jaga hat geschrieben: ↑Mi 30. Sep 2020, 10:31Wär mir neu, hast du diesen Rechtssatz?gewo hat geschrieben: ↑Mi 30. Sep 2020, 10:13neinBaba-Jaga hat geschrieben: ↑Mi 30. Sep 2020, 09:55Absolut richtig titan!titan hat geschrieben: ↑Sa 29. Aug 2020, 09:00
Ein Diebstahlschutz ist nirgendwo im Gesetz gefordert. Damit ist auch klar, dass ein Tresor nicht befestigt sein muss. Wenn man bedenkt, dass bereits in Supermärkten in den Betonboden eingelassene Tresore für die Tagesumsätze herausgerissen wurden, was hilft es den Billigtresor an der Ziegelmauer festzuschrauben? In den meisten Einfamilienhäusern ist noch dazu Werkzeug aller Art vorhanden. Wohnungen sind rechtlich geschützte Orte. Widerrechtliches Eindringen ist bereits eine Straftat. Der Rest wird durch Schutz vor unberechtigtem Zugriff gedeckt.
....
nicht richtig
weil es in der judikatur eine eigenen rechtssatz zu dem thema gibt
ober sticht unter
wenn der VFGH einen rechtssatz dazu hat kann selbst der polizeijurist sich am ende seine einzelmeinung einrexen ...
Komisch, denn Verband und Anwalt waren beide der selben Meinung, bei der Verwahrung darf nicht von Vandalissmus ect ausgegangen werden... gibts da nen Link?
muss schon mehrfach hioer im forum stehen
ich kann ihn grad ned suchen
aber in wirklichkeit ist offenbar eh alles egal
hab ich grad gefunden
entscheidung ist relativ neu
Kat B halbautomat zuerst nicht gefunden, dann doch gefunden, er stand frei in der wohnung in einer ecke herum
kat C waffen unversperrt im kasten
VfgH sagt ... kein verstoss ... jagdkarte und WP duerfen von der behoerde nicht entzogen werden
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 01_2018_00