Ich denke ein Backrohr ist kein Problem für einen Metallschlüssel. Im Tiefkühler, zwischen 2 Steaks sehe ich auch kein Problem.Reverend45 hat geschrieben:hmm....wieviel grad so ein schlüssel wohl aushält *G*
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Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Grüße
susi
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Dachte da eher an den Pellets Ofen^^ den Schlüssel holt, zumindest im Winter, keiner raus 
wobei ich dank leuten ohne waffenrechtlichem dokument im haus sowieso nicht um nen schlüssel tresor herumkommen werde..

wobei ich dank leuten ohne waffenrechtlichem dokument im haus sowieso nicht um nen schlüssel tresor herumkommen werde..
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Ihr habt Ideen ...
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.
Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.
Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verstecken ist natürlich was, was nicht sicher ist, schließlich müsstest du dem Polizisten ja das Versteck verraten, damit er es beurteilen kann. Du kannst aber natürlich auch einfach nicht sagen ob oder wo ein Schlüssel wäre.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Solche Schlüsselsafes kann man aber mit einem Schraubendreher recht einfach knackenGlock1768 hat geschrieben:
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.
Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe

Grüße
susi
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Kann man das? Alle Fabrikate? Pauschal?susi hat geschrieben:Solche Schlüsselsafes kann man aber mit einem Schraubendreher recht einfach knackenGlock1768 hat geschrieben:
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.
Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe
No shit Sherlock....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Du dann aber auch nicht..... Zumindest nicht so schnellReverend45 hat geschrieben:Dachte da eher an den Pellets Ofen^^ den Schlüssel holt, zumindest im Winter, keiner raus

Hast du da auch was dazu, eine Quelle die sich zitieren lässt o.ä.?Glock1768 hat geschrieben:Ihr habt Ideen ...
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.
Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe
Bei einem Schlüsselsafe bin ich relativ skeptisch, da der ja auch wiederum entweder einen Schlüssel hat (und nein, auch meinen Schlüsselbund trage ich bei Anwesenheit nicht die ganze Zeit bei mir, sondern der liegt hier herum....), oder eine Zahlenkombination, die sich knacken lässt. Und im Gegensatz zum Versteck schreit der ja förmlich "Hierher bitte!"
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
RcL hat geschrieben:
Bei einem Schlüsselsafe bin ich relativ skeptisch, da der ja auch wiederum entweder einen Schlüssel hat , oder eine Zahlenkombination, die sich knacken lässt.
Ja eh! Einen Schlüsselsafe kann man theoretisch eigentlich nur dann verwenden, wenn der Schlüssel immer am eigenen Körper getragen wird (auch beim duschen, schlafen etc.), oder in der Bank im Safe oder irgendwo anders sicher verwahrt wird.
Die Polizisten würde ich aber sicher verärgern, wenn ich denen erst erklären muß, daß ich erst den Schlüssel für den Schlüsselsafe aus dem Schlüsselsafe mit dem Zahlenschloß holen muß, damit ich den darin befindlichen Schlüssel rausnehmen kann, um den nächsten Schlüsselsafe damit zu öffnen (und so weiter)

Grüße
susi
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- Glock1768
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Ich bin bei euch und halte diese schlüsselsafes auch für eher billig.
Warum sollte ich den Polizisten verärgern? Ein verwandter von mir ist auch bei der Polizei und Sportschütze und meinte vorbildlich zu meiner losung
Warum sollte ich den Polizisten verärgern? Ein verwandter von mir ist auch bei der Polizei und Sportschütze und meinte vorbildlich zu meiner losung
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Naja, ich bin da weiterhin skeptisch. Schlüsselsafe mit Schlüssel bedeutet, ich muss den Schlüssel immer bei mir tragen wenn ich nicht alleine wohne. Das ist kaum machbar.
Schlüsselsafe mit Zahlenschloss bedeutet, dass ein Mitbewohner ihn problemlos öffnen kann, wenn er die Zeit dazu hat. Und ein Arbeitstag (sagen wir man ist ~10 Stunden weg) reicht dafür locker. Da ist verstecken meiner Meinung nach noch sinnvoller...
Schlüsselsafe mit Zahlenschloss bedeutet, dass ein Mitbewohner ihn problemlos öffnen kann, wenn er die Zeit dazu hat. Und ein Arbeitstag (sagen wir man ist ~10 Stunden weg) reicht dafür locker. Da ist verstecken meiner Meinung nach noch sinnvoller...
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Das mit dem öffnen lässt sich so generell nicht sagen, billige (mechanische) Kombinationsschlösser sind in Minuten offen, gute (digitale) sind (Gewaltfrei) eher was für Generationen.RcL hat geschrieben:Naja, ich bin da weiterhin skeptisch. Schlüsselsafe mit Schlüssel bedeutet, ich muss den Schlüssel immer bei mir tragen wenn ich nicht alleine wohne. Das ist kaum machbar.
Schlüsselsafe mit Zahlenschloss bedeutet, dass ein Mitbewohner ihn problemlos öffnen kann, wenn er die Zeit dazu hat. Und ein Arbeitstag (sagen wir man ist ~10 Stunden weg) reicht dafür locker. Da ist verstecken meiner Meinung nach noch sinnvoller...
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Hier scheint es einigen zu wenig zu sein dem Gesetz genüge zu tun. Na dann....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Na da haben ja viele perfekte Vorschläge, wie man ein Waffenverbot bekommt.
Verstecken ist nicht, weil wbklose Frau/Freundin oder die Kinder in der Wohnung ja alles finden.
Bsp:RIS: 2000/20/0374
Mit Bescheid vom 6. Juli 2000 entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die 1985 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei der Gendarmeriekontrolle am 23. März 2000 habe sich ergeben, dass die Schusswaffe samt Munition in der Wohnung des Beschwerdeführers in einem Tresor aufbewahrt werde und der Beschwerdeführer den Tresorschlüssel in der Wohnung versteckt habe.
Auszug 99/20/0400:
Der Schlüssel für diesen Safe sei in einem unversperrten Küchenkästchen gelegen, somit für den Gatten und auch für die älteren beiden Kinder jederzeit erreichbar gewesen. In der Pistole sei ein Magazin mit fünf Patronen gesteckt.
Bei einer weiteren Überprüfung am 20. August 1997 sei die Faustfeuerwaffe im obersten Fach des versperrten Safes vorgefunden worden, der Schlüsselfür diesen Safe sei auf einem über 2 m hohen Sims im Schlafzimmer gelegen.
Eine weitere Überprüfung am 26. August 1998 habe ergeben, dass die Faustfeuerwaffe mit insgesamt ca. 300 Stück Munition ungeladen im versperrten Vorheriger Tresor gelegen sei. Der Schlüssel zum Tresor sei im ca. 2 m daneben stehenden Kühlschrank gelegen. Er sei somit sowohl für den Ehegatten der Beschwerdeführerin als auch für die älteren Kinder problemlos zu erreichen gewesen
RIS: 2011/03/0225 lest selber nach.
Auch die anderen Rechtsätze .. schaut selber nach.
Verstecken ist nicht, weil wbklose Frau/Freundin oder die Kinder in der Wohnung ja alles finden.
Bsp:RIS: 2000/20/0374
Mit Bescheid vom 6. Juli 2000 entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die 1985 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei der Gendarmeriekontrolle am 23. März 2000 habe sich ergeben, dass die Schusswaffe samt Munition in der Wohnung des Beschwerdeführers in einem Tresor aufbewahrt werde und der Beschwerdeführer den Tresorschlüssel in der Wohnung versteckt habe.
Auszug 99/20/0400:
Der Schlüssel für diesen Safe sei in einem unversperrten Küchenkästchen gelegen, somit für den Gatten und auch für die älteren beiden Kinder jederzeit erreichbar gewesen. In der Pistole sei ein Magazin mit fünf Patronen gesteckt.
Bei einer weiteren Überprüfung am 20. August 1997 sei die Faustfeuerwaffe im obersten Fach des versperrten Safes vorgefunden worden, der Schlüsselfür diesen Safe sei auf einem über 2 m hohen Sims im Schlafzimmer gelegen.
Eine weitere Überprüfung am 26. August 1998 habe ergeben, dass die Faustfeuerwaffe mit insgesamt ca. 300 Stück Munition ungeladen im versperrten Vorheriger Tresor gelegen sei. Der Schlüssel zum Tresor sei im ca. 2 m daneben stehenden Kühlschrank gelegen. Er sei somit sowohl für den Ehegatten der Beschwerdeführerin als auch für die älteren Kinder problemlos zu erreichen gewesen
RIS: 2011/03/0225 lest selber nach.
Auch die anderen Rechtsätze .. schaut selber nach.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Hallo, ich hätte auch eine Frage zur Handhabung des Safes, da es gerade zum Thema passt.
Und zwar habe ich einen Tresor Klasse EN0 mit so einem Drehzahlenschloss, also ziemlich sicher, da es 1 Million Möglichkeiten gibt und die Eingbae verglichen mit einem Schloss mit elektrischen Ziffernblock sehr zeitintensiv ist.
Mit diesem Punkt komme ich auch gleich zu meinem Anliegen, der Zeit. Das Schloss lässt sich nur sehr konzentriert und langsam öffnen, weil wenn man nur einen Strich zu weit dreht, darf man von vorne beginnen den Code einzugeben. In einem Notfall also eher suboptimal.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es schwer fahrlässig wäre, wenn man direkt nach dem versperren den Code bis auf die letzte Stelle vorbereiten würde, so dass ich nur einmal kurz auf die eine bestimmte Zahl drehen muss und das Ding ist auf. Sollte allerdings ein Unbefugter am Schloss drehen, der den Code nicht kennt, wäre wieder alles auf Anfang gesetzt. Der Code ist nur in meinem Gedächnis notiert, sonst nirgendwo.
Bei einer Verwahrungsüberprüfung würde diese "Abkürzung" auch nicht auffallen, da ich ja dann einfach von neuem beginnen würde.
Was meinte ihr, kann man machen, da gerade im Notfall jede Sekunde zählen kann oder doch lieber immer den gesamten Code "eindrehen"
Und zwar habe ich einen Tresor Klasse EN0 mit so einem Drehzahlenschloss, also ziemlich sicher, da es 1 Million Möglichkeiten gibt und die Eingbae verglichen mit einem Schloss mit elektrischen Ziffernblock sehr zeitintensiv ist.
Mit diesem Punkt komme ich auch gleich zu meinem Anliegen, der Zeit. Das Schloss lässt sich nur sehr konzentriert und langsam öffnen, weil wenn man nur einen Strich zu weit dreht, darf man von vorne beginnen den Code einzugeben. In einem Notfall also eher suboptimal.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es schwer fahrlässig wäre, wenn man direkt nach dem versperren den Code bis auf die letzte Stelle vorbereiten würde, so dass ich nur einmal kurz auf die eine bestimmte Zahl drehen muss und das Ding ist auf. Sollte allerdings ein Unbefugter am Schloss drehen, der den Code nicht kennt, wäre wieder alles auf Anfang gesetzt. Der Code ist nur in meinem Gedächnis notiert, sonst nirgendwo.
Bei einer Verwahrungsüberprüfung würde diese "Abkürzung" auch nicht auffallen, da ich ja dann einfach von neuem beginnen würde.
Was meinte ihr, kann man machen, da gerade im Notfall jede Sekunde zählen kann oder doch lieber immer den gesamten Code "eindrehen"
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Rechtlich - keine Ahnung - wenn was passiert vermutlich nicht ok. Wenn andere Personen / Kinder im Haus sind würd ichs sowieso auf keinen Fall machen. Bei den Drehzahlenschlössern sind selbst bei den großen kaum mehr als 100 Positionen drauf. Wennst jetzt alles bis zur letzten Stelle vorbereitest ist die Chance dass man den Safe durch Zufall öffnen kann 1:100, was mir viel zu riskant wäre.Jiggler hat geschrieben:Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es schwer fahrlässig wäre, wenn man direkt nach dem versperren den Code bis auf die letzte Stelle vorbereiten würde, so dass ich nur einmal kurz auf die eine bestimmte Zahl drehen muss und das Ding ist auf. Sollte allerdings ein Unbefugter am Schloss drehen, der den Code nicht kennt, wäre wieder alles auf Anfang gesetzt. Der Code ist nur in meinem Gedächnis notiert, sonst nirgendwo.
In der Stresssituation die du beschreibst sind die Drehszahlenschlösser soweiso eher suboptimal weil dann vermutlich sogar die eine Zahl noch falsch drehst oder überdrehst. Pin-Tasten sind unter Stress einfacher zu bedienen. Allerdings sollen manche unter Stress auch schon den Code ganz vergessen haben. Eventuell probierst unter Stress dreimal und dann sperrt dich die Elektronik für ein paar Minuten aus obwohl du doch genau jetzt so dringend deine Waffe bräuchtest (für die Kids ist die Zeitsperre aber wieder super). Für den Stressfall find ich Fingerprint ganz sympatisch, weil das geht schnell und du kannst nix falsch eingeben oder wegen Adrenalin vergessen. Ist andererseits halt auch viel mehr Elektronik wo auch mehr kaputtgehen kann. Pin als Backup ist in dem Fall gut. Ganz schlauer Nachwuchs findet auf Youtube vermutlich ein Tutorial wie sie mitm Tixo und noch drei Haushaltsutensilien deinen Fingerprinter überlisten können. Teure Fingerprint-Reader haben eine Lebendfingererkennung, aber auch das kannst austricksen. Nix is perfekt.