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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Senf
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Mi 24. Feb 2016, 20:54

Incite hat geschrieben:Ich habe es so verstanden: die machen im IMCO eine Abänderung und der wird dann im EP abgestimmt. Aber - zuerst IMCO und dann wird das im EP abgenickt. (meine Meinung)


so läuft auch bei uns in Ösistan die Gesetzgebung. In den Ausschüssen werden die Vorlagen aufbereitet und dann im NR abgenickt/zugestimmt/beschlossen... Wenn wir es aber schaffen dass im EP keine Zustimmung erfolgt, dann können sie sich ihren ganzen ..... aufmalen! Dahingehend sollte unsere Arbeit laufen wenn die im IMCO nicht das produzieren das wir wollen. Kurzum, solange der IMCO eine Verschärfung vorlegt müssma unsere MEPs bearbeiten dass sie es eben nicht abnicken... Im EP haben die Konservativen mit den Rechten und den Zentralisten die Mehrheit... wenn also EVP(ÖVP), EKR ,EFDD und ENF(Fpö) Alle dagegen stimmen haben wir genau 2 Stimmen zuwenig... wir müssen schaun dass wir diese 4 Parteien +2 Leute von ALDE oder von den Fraktionslosen auf unsere Seite bringen, wenns im IMCO nix wird und das dann zur Abstimmung gebracht wird. Darauf müssen wir hinarbeiten beim Briefe schreiben. Auf den IMCO haben wir als Österreicher (fast)keinen Einfluss weil der Karas und der Obermayr nur Substitutes sind. Wir brauchen ein Ass im Ärmel, das sind unsere MEPs die wir "auf Linie" bringen müssen. Die Deutschen haben 2 parteilose 1mal NPD und 1mal DiePartei... ungeachtet deren politischer Grundeinstellung müssen wir die mit ins Boot holen. Alles andere wird nix.

Sowas kann man aber nicht mit einer Richtlinie vereinen?!

Warum nicht? Wenns reingeschrieben wird hamma gwonnen... wenn net dann ändert sich nix
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Mi 24. Feb 2016, 21:38

wenn es 1:1 kommen soll wäre es doch eine Verordnung und keine Richtlinie. die Richtlinie wurde mMn eben deshalb gewählt, dass die Länder das Waffg schärfer formulieren können wenn sie es wollen.

wir sind in der EU deshalb sehe ich die alle als meine Vertreter ;)

lg
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Do 25. Feb 2016, 07:38

Richtlinien MÜSSEN verpflichtend in nationales Recht umgesetzt werden...da ist nix mit "können wenn sie es wollen".
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » Do 25. Feb 2016, 07:54

BigBen hat geschrieben:Richtlinien MÜSSEN verpflichtend in nationales Recht umgesetzt werden...da ist nix mit "können wenn sie es wollen".


Was Incite schreibt, stimmt schon: schärfere Regelungen als in der RL vorgeschrieben dürfen die MS schon erlassen ...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Do 25. Feb 2016, 13:23

Martin P hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Richtlinien MÜSSEN verpflichtend in nationales Recht umgesetzt werden...da ist nix mit "können wenn sie es wollen".


Was Incite schreibt, stimmt schon: schärfere Regelungen als in der RL vorgeschrieben dürfen die MS schon erlassen ...


Aber nur wenn das auch so in der RL vorgesehen ist. Wenn das nicht vorgesehen ist, dann spielts das net.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » Do 25. Feb 2016, 13:44

Senf hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Richtlinien MÜSSEN verpflichtend in nationales Recht umgesetzt werden...da ist nix mit "können wenn sie es wollen".


Was Incite schreibt, stimmt schon: schärfere Regelungen als in der RL vorgeschrieben dürfen die MS schon erlassen ...


Aber nur wenn das auch so in der RL vorgesehen ist. Wenn das nicht vorgesehen ist, dann spielts das net.


Soweit ich europarechtlich fit bin, ist dann, wenn diese Anordnung in der Richtlinie nicht ausdrücklich enthalten ist, durch Auslegung zu ermittel, ob die MS strengere Regelungen vorsehen dürfen.

Anyway, was steht in Artikel 3 der RL 91/477/EEC?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Calcipher » Do 25. Feb 2016, 13:48

Grundsätzlich sind Fragen der inneren Sicherheit in nationaler Hoheit und gehen die EU einen feuchten Kericht an. is der Eu aber auch wurscht.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Do 25. Feb 2016, 18:21

Martin P hat geschrieben:Anyway, was steht in Artikel 3 der RL 91/477/EEC?


Vorbehaltlich der Rechte, die den Ansässigen der Mitgliedstaaten nach Artikel 12 Absatz 2 zustehen, können die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer waffenrechtlichen Regelungen strengere Vorschriften erlassen, als in dieser Richtlinie vorgesehen...


Calcipher hat geschrieben:Grundsätzlich sind Fragen der inneren Sicherheit in nationaler Hoheit und gehen die EU einen feuchten Kericht an. is der Eu aber auch wurscht.

Mir ginge es auch nicht um "Fragen der inneren Sicherheit" sondern darum dass zb.Heckler und Koch auch in Österreich mit ihrer MR308 ein Geschäft machen darf... Denn eigentlich behindert das BMI mit seiner restriktiven Einstufungspolemik... äh Politik ;) den freien Handel.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » Do 25. Feb 2016, 18:39

Vorbehaltlich der Rechte, die den Ansässigen der Mitgliedstaaten nach Artikel 12 Absatz 2 zustehen, können die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer waffenrechtlichen Regelungen strengere Vorschriften erlassen, als in dieser Richtlinie vorgesehen...


Ja eh, war eine rhetorische Frage ...

Aber ich bin ganz bei dir Senf, mir täten die in D erhältlichen Halbautomaten auch taugen, wenn es sie nur für uns zu kaufen gäbe (und ich Plätze frei hätte).

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Do 25. Feb 2016, 19:47

HA werden schon länger vom Verteidigungsministerium eingestuft.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » Do 25. Feb 2016, 19:57

BigBen hat geschrieben:HA werden schon länger vom Verteidigungsministerium eingestuft.


Müsste es nicht heißen: HA werden schon länger vom Verteidigungsministerium jedenfalls als Kat. A eingestuft. :D

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » Do 25. Feb 2016, 22:25

Wieder eine Rückmeldung erhalten

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie vom 18. November 2015.

Der Änderungsvorschlag (hier) der Europäischen Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie hat zunächst das Ziel, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren und die Nachverfolgung von rechtmäßig erworbenen Waffen zu verbessern. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden. Studien zur Evaluierung der bisherigen Feuerwaffenrichtlinie haben gezeigt, dass unterschiedliche Standards in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kennzeichnung, Kategorisierung, Registrierung und Deaktivierung die Nachverfolgung von Feuerwaffen und die Rechtsdurchsetzung beeinträchtigt haben.

Um diese Schwachpunkte zu beseitigen, sollen in Zukunft strengere Bedingungen für Online-Waffenkäufe, weitere Beschränkungen für die Verwendung deaktivierter Feuerwaffen, EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und strengere Vorschriften für das Verbot halbautomatischer Feuerwaffen gelten. Die Europäische Kommission plant jedoch nur den Erwerb gewisser halbautomatischer Feuerwaffen für Privatpersonen zu verbieten. Feuerwaffen, die zur Jagd oder im Schießsport benutzt werden, sollen nicht unter das Verbot fallen, sondern sind lediglich genehmigungspflichtig. Der Änderungsvorschlag sieht auch vor, dass Waffensammler weiterhin Feuerwaffen erwerben können. Sie unterliegen aber der gleichen Genehmigungspflicht wie Privatpersonen.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission waren bereits in der im Frühjahr 2015 präsentierten Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen. Aufgrund der Terroranschläge in Paris wurde der Prozess nun aber beschleunigt.

Zeitgleich mit dem Änderungsvorschlag hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, einen Aktionsplan für die Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels vorzulegen. Mit diesem soll der illegale Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt bekämpft und die Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe im europäischen Binnenmarkt verbessert werden.

Weitere Informationen zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission finden in dieser Pressemitteilung.

Pressemitteilung

Auf die bestehende Feuerwaffenrichtlinie können Sie hier zugreifen. Zu den Dokumenten des Maßnahmenpakets (u.a. der Entwurf der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie) gelangen Sie hier. Dem Entwurf der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie können Sie unter anderem entnehmen, inwiefern die bestehende Richtlinie hinsichtlich der Kategorisierung der Waffen geändert werden soll.

Informationen über den aktuellen Stand der EU-Gesetzgebungsverfahren und die entsprechenden Dokumente können Sie über die Datenbank Eur-Lex oder den "Legislative Observatory" des Europäischen Parlaments abrufen. Die entsprechenden Einträge für die Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie finden Sie hier:

Eur-Lex

Legislative Observatory

Die Europäische Kommission hat Ihre Reformvorschläge am 18. November veröffentlicht. Am 24.11.2015 und am 15.12.2015 erfolgten Erörterungen im Rat der Europäischen Union. Im Europäischen Parlament hat sich der federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat sich zunächst in einer Sitzung am 7.12.2015 befasst.

Entwurf der Tagesordnung

Mitberatend sind die Ausschüsse für Auswärtige Angelegenheiten, Internationalen Handel und Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres tätig. Derzeit wird eine Entscheidung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erwartet.

Im Folgenden gehen wir noch im Einzelnen auf Ihre Fragen ein:

Wer wurde konsultiert?

Die Konsultation fand mithilfe von Fragebogen und Sitzungseinladungen statt, die sich an die Mitgliedstaaten und Interessenvertreter des privaten Sektors richteten (Vertreter europäischer Verbände der Hersteller von Feuerwaffen und Munition zu zivilen Zwecken, Vertreter des Handels mit zivilen Waffen, Jäger, Sammler, NRO, Forschungsinstitute usw.). Darüber hinaus wurde für Konsultationszwecke dauerhaft eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet (JLS
-FIREARMS@ec.europa.eu) und im Vorfeld der Folgenabschätzung eine externe Studie
in Auftrag gegeben. Innerhalb der Kommission wurde darüber hinaus eine dienststellenübergreifende Gruppe eingerichtet.
Den abschließenden Bericht können Sie hier einsehen:

Report on European Commission public consultation on EU firearm policy

Gibt es Studien die nachweisen, dass private Waffen maßgeblich für Terroranschläge benutzt wurden und werden? Wird auch die Bekämpfung illegaler Waffen gefordert?

Bitte haben Sie Verständis dafür, dass wir hier im Europa-Punkt keine umfassenden Recherchen in dieser Form durchführen können. Sie können sich jedoch über die UN zu diesem Thema informieren. Diese hat eine Studie zur globalen Verbreitung von Tötungsdelikten veröffentlicht. Darin sind einige Statistiken zum Missbrauch von Feuerwaffen enthalten.

Global Study on Homicide 2013


Der Fall Australien

Das Dokument bezieht sich auf die Einführung des Firearms Act 1996 in Australien. Dieser wurde als Reaktion auf mehrere Massaker erlassen. Die Effektivität dieser Gesetze wird von Wissenschaftler unterschiedlich bewertet.

Firearms Act 1996


mit freundlichen Grüßen
Ihr Europa-Punkt Team
Ellen Heyd

--
Euro-Informationen
im Europa-Punkt
für die Vertretung der Europäischen Kommission
in der Bundesrepublik Deutschland
Europäisches Haus
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon: 030 2280 2900
Telefax: 030 2280 2222
E-Mail: info@europa-punkt.de
Internet: http://ec.europa.eu/deutschland

Die hier dargestellten Informationen werden mit größtmöglicher
Sorgfalt recherchiert und beruhen auf zuverlässigen Quellen.
Der Verfasser übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben stellen keine
verbindliche Rechtsberatung dar. Die Adressaten sind angehalten,
individuelle rechtliche Beratung aufzusuchen, bevor sie
Entscheidungen treffen oder Handlungen vornehmen, die auf
Informationen des Verfassers beruhen. Die Angaben des Europa-Punkts
entsprechen nicht einer offiziellen Stellungnahme der
Europäischen Kommission.
Zuletzt geändert von Hailwood am Do 25. Feb 2016, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Hailwood
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hailwood » Do 25. Feb 2016, 22:27

Und nochwas


Sehr geehrter Herr ,



vielen Dank für Ihre Anfrage.


Mit den Terroranschlägen, die in den Jahren 2014 und 2015 auf europäischem Boden verübt wurden und in den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 ihren traurigen Höhepunkt erreicht haben, ist deutlich geworden,
dass wir die bestehenden Instrumente dringend stärken und die Reaktion auf europäischer Ebene verschärfen müssen, um wirksamer gegen Terrorismus sowie den illegalen Handel mit und Einsatz von Feuerwaffen und Sprengstoffen vorzugehen.


Der Kampf gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen und Sprengstoffen geht mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus sowie einer besseren Kontrolle des legalen Handels einher.
Wir müssen verhindern, dass Kriminelle und Terroristen Schlupflöcher im gegenwärtigen Rechtssystem, insbesondere die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten, ausnutzen.

Halbautomatische Waffen werden heutzutage immer häufiger von Jägern und Sportschützen verwendet.

Die Bewertungsstudie, die zur Vorbereitung der überarbeiteten Rechtsvorschriften durchgeführt wurde, kommt allerdings
zu dem Ergebnis, dass sich einige halbautomatische Waffen leicht in automatische Waffen umbauen lassen, und die bestehende Richtlinie bietet keine technische Handhabe zur Verhinderung eines solchen Umbaus. Auch ohne Umbau zu Waffen der Kategorie A können bestimmte
halbautomatische Feuerwaffen zudem sehr gefährlich sein, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen.


Die Evaluierung der Umsetzung der Schusswaffenrichtlinie und andere vorbereitende Studien haben gezeigt, dass das Internet verstärkt als Vertriebskanal für Schusswaffen verwendet wird und dass dies schwierig
zu kontrollieren ist. Bedenken hinsichtlich eines großen Betrugsrisikos beim Erwerb von Schusswaffen durch Fernkommunikationsmittel werden mit einem steigenden Nutzen solcher Vertriebsmethoden steigen. Angesichts der Terroranschläge in Paris, während derer
Schusswaffen genutzt wurden, die illegal aus Teilen zusammengesetzt wurden, die legal über das Internet gekauft worden waren, wäre es ein sehr großes Risiko, diesen Vertriebskanal nicht zu regulieren. Darüber hinaus wird es schwieriger sein, online die Rechtsmäßigkeit
von Waffenscheinen zu überprüfen. Beim Kauf von Waffen aus Drittländern ist dieses Risiko noch größer.


Ergänzend zu ihrem Legislativvorschlag hat die Kommission kürzlich einen Aktionsplan zur besseren Bekämpfung des illegalen Waffenhandels verabschiedet. Darin sind eine Reihe von Initiativen vorgesehen, die
auf vier Schwerpunkten basieren: Eindämmung des Zugangs zu illegalen Feuerwaffen und Sprengstoffen, Ausbau der operativen Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden sowie Europol und Interpol, Verbesserung der Erfassung und des Austauschs
von Informationen sowie der internationalen Zusammenarbeit.


In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission vor, nicht alle halbautomatischen Feuerwaffen, sondern lediglich die gefährlichsten halbautomaischen Feuerwaffen zu verbieten, die einen kleinen Teil davon ausmachen.
Dies betrifft ausschließlich ehemalige vollautomatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden, und halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegs warfen aussehen.


Die Kommission schlägt keine Änderung in Bezug auf andere Arten halbautomatischer Feuerwaffen vor, die Bürger mit einer Genehmigung erwerben können. Dazu gehören insbesondere folgende Arten halbautomatischer
Feuerwaffen: halbautomatische Kurzfeuerwaffen und kurze Repetierfeuerwaffen, halbautomatische Langfeuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, halbautomatische Langfeuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr
als drei Patronen aufnehmen kann, sowie lange Repetierfeuerwaffen und halbautomatische Feuerwaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist.



Sie können dazu auch mehr unter diesem Link finden: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm



Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
http://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!

Haftungsausschluss Bitte beachten Sie, dass die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.

Wir möchten Ihnen vier Fragen über die Anfrage stellen, die Europe Direct gerade beantwortet hat. Die gesamte Umfrage wird nur drei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen -
https://forms.communi-k.eu/livewebtools ... 0002084&de

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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Do 25. Feb 2016, 23:07

Senf hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:Ich hab in meinem Brief das Thema ungleiche behandlung von Eu-Bürgern bezüglich Waffenbesitz und Führen ausformuliert.


Aber schießen wir uns nicht allenfalls selber ins Knie, wenn wir EU-weite Gleichbehandlung von Waffenbesitzern fordern? Es ist ja nicht so, dass es überall besser ist, als in Österreich. Und dass die Verantwortlichen die jeweils günstigsten Bestimmungen für Waffenbesitzer in Kraft setzen möchten, kann ich mir jetzt irgendwie nicht so gut vorstellen ...

Naja aber warum sollte etwas verschärft werden wenn es keinen grund dazu gibt... Am Ende dieses Liedes steht ein europaweit einheitliches Waffenrecht, das ist zu akzeptieren. Alle WaffG in der EU basieren auf der Directive 91/477 EWG, erlassen 1991 und diese behandelt den Binnenhandel. Der Binnenmarkt soll frei sein, das war das Ziel, sprich Du darfst hin und her fahren und überall einkaufen ohne dass du Einfuhrzölle zahlst oder kontrolliert wirst. Dass das auch für Feuerwaffen gelten muss ist klar, dass es aber überhaupt funktionieren kann muss überall in Europa die Kategorisierung einheitlich sein. Deswegen ist das auch beim IMCO-Ausschuss gelandet, der ist für den Binnenmarkt zuständig.

Jetzt kommt der springende Punkt... Fakt ist dass du als Österreicher NICHT die gleichen Waffen kaufen darfst, als wenn du Deutscher wärst. zb. Pumpgun-Verbot, Austria-Umbau des Verschlusskopfs usw. Wenn wir uns also darauf aufhängen und fordern dass gleiches Recht für alle gilt, dann sollte im Enddokument drinnenstehn dass diese Regelung verbindlich und ohne verschärfung in nationales Recht umzusetzen ist. Wurscht welche Regelung dabei rauskommt, dann spielen endlich alle mit gleichen Karten. Da wir auch davon ausgehen können das die Finnen, Schweden, Polen, Balten, Tschechen usw. niemals einem GB ähnlichen Verbot zustimmen werden, kanns kaum bergab gehen. Die Kategorien stehen fest, es müsste nur verbindlich in nationales Recht umgesetzt werden ohne Verschärfungsmöglichkeit. Dann ist der Blödsinn mit der Stückzahl vorbei, die Einstufungsdiskussion hat sich erledigt usw. Verwahrung und Dergleichen wird ja von dem Thema Binnenmarkt nicht einmal gestreift, dass muss eh jedes Land für sich klären.


Als ob so ein Gesetz dann für ewig bestand hätte...
Es gibt Dinge die kann man nicht verstehen, zB. das Paradebeispiel mit den Pumpguns. Hier ist allerdings die Kategorisierung schlussendlich das Aus für diese Waffengattung in Österreich gewesen. Pumpguns waren hierzulande freie Waffen, in Deutschland schon lange Zeit Kat.B. Wie soll also eine solche Angleichung stattfinden, wenn man nichteinmal bis heute einheitliche Standards bei Kat.A oder B hat ? Man hätte Pumpguns auch ohne Probleme zu einer B-Waffe machen können, hätte man es gewollt.

Übrigens wird in Deutschland nachwievor überwiegend die Meinung vertreten, dass die EU keine Befügnisse hat das Waffenrecht anzugreifen. In der Regierung oder den zuständigen Stellen ist davon nichts zu sehen. Hier werden die Vorschläge (meistens Verschärfungen) mit Freude sofort umgesetzt. Und dort ist SV nichteinmal ein offizieller Bedürfnisgrund...


edit: Agenda 26.02.16 _ Pkt. 4.6 und 4.7

4.6 "Entmilitarisierte halbautomatische Feuerwaffen, die bisher als genehmigungspflichtige Feuerwaffen galten, fallen nunmehr in die Kategorie A – verbotene Feuerwaffen. Der EWSA erkennt die von diesen Waffen ausgehende Gefahr an, macht jedoch geltend, dass hier der Schwerpunkt auf die Vorschriften für ihren Umbau gelegt werden sollte. Dazu sind technische Normen für die Deaktivierung und Vernichtung von Waffen zu veröffentlichen, die zweifelsfrei die Irreversibilität dieses Prozesses gewährleisten."

4.7 "In die Kategorie der verbotenen Waffen wurden auch "halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen" aufgenommen. Die Formulierung "die wie aussehen" ist weder objektiv noch ausreichend, weshalb zunächst einmal klare Kriterien für diese Ähnlichkeit festgelegt werden müssen, nach denen diese Waffen in die Kategorie der verbotenen Feuerwaffen fallen sollen."

Hab das aus dem Verband Forum, dürften morgen in die Agenda aufgenommen werden. Das ist jetzt zwar nichts neues, aber die Aufklärung zu dem Thema wäre mMn mal höchst angebracht. Ob es wirklich auf das Aussehen ankommt ist doch in jeder Hinsicht zweifelhaft.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von sc70 » Do 25. Feb 2016, 23:59

Doofe Frage: woher stammt das Statement, dass die AK's aus dem Pariser Anschlag aus teilen zusammen gebaut worden sind welche zuvor legal im Internet gekauft wurden? Ist da was dran oder ist das ein hartnäckiges Gerücht.?

Frage 2: welche legalen HA können ohne weiteres durch Austausch von Teilen zu VA umgebaut werden?

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