Wieder eine Rückmeldung erhalten
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie vom 18. November 2015.
Der Änderungsvorschlag (hier) der Europäischen Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie hat zunächst das Ziel, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren und die Nachverfolgung von rechtmäßig erworbenen Waffen zu verbessern. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden. Studien zur Evaluierung der bisherigen Feuerwaffenrichtlinie haben gezeigt, dass unterschiedliche Standards in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kennzeichnung, Kategorisierung, Registrierung und Deaktivierung die Nachverfolgung von Feuerwaffen und die Rechtsdurchsetzung beeinträchtigt haben.
Um diese Schwachpunkte zu beseitigen, sollen in Zukunft strengere Bedingungen für Online-Waffenkäufe, weitere Beschränkungen für die Verwendung deaktivierter Feuerwaffen, EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und strengere Vorschriften für das Verbot halbautomatischer Feuerwaffen gelten. Die Europäische Kommission plant jedoch nur den Erwerb gewisser halbautomatischer Feuerwaffen für Privatpersonen zu verbieten. Feuerwaffen, die zur Jagd oder im Schießsport benutzt werden, sollen nicht unter das Verbot fallen, sondern sind lediglich genehmigungspflichtig. Der Änderungsvorschlag sieht auch vor, dass Waffensammler weiterhin Feuerwaffen erwerben können. Sie unterliegen aber der gleichen Genehmigungspflicht wie Privatpersonen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission waren bereits in der im Frühjahr 2015 präsentierten Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen. Aufgrund der Terroranschläge in Paris wurde der Prozess nun aber beschleunigt.
Zeitgleich mit dem Änderungsvorschlag hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, einen Aktionsplan für die Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels vorzulegen. Mit diesem soll der illegale Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt bekämpft und die Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe im europäischen Binnenmarkt verbessert werden.
Weitere Informationen zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission finden in dieser Pressemitteilung.
Pressemitteilung
Auf die bestehende Feuerwaffenrichtlinie können Sie hier zugreifen. Zu den Dokumenten des Maßnahmenpakets (u.a. der Entwurf der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie) gelangen Sie hier. Dem Entwurf der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie können Sie unter anderem entnehmen, inwiefern die bestehende Richtlinie hinsichtlich der Kategorisierung der Waffen geändert werden soll.
Informationen über den aktuellen Stand der EU-Gesetzgebungsverfahren und die entsprechenden Dokumente können Sie über die Datenbank Eur-Lex oder den "Legislative Observatory" des Europäischen Parlaments abrufen. Die entsprechenden Einträge für die Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Feuerwaffenrichtlinie finden Sie hier:
Eur-Lex
Legislative Observatory
Die Europäische Kommission hat Ihre Reformvorschläge am 18. November veröffentlicht. Am 24.11.2015 und am 15.12.2015 erfolgten Erörterungen im Rat der Europäischen Union. Im Europäischen Parlament hat sich der federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat sich zunächst in einer Sitzung am 7.12.2015 befasst.
Entwurf der Tagesordnung
Mitberatend sind die Ausschüsse für Auswärtige Angelegenheiten, Internationalen Handel und Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres tätig. Derzeit wird eine Entscheidung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erwartet.
Im Folgenden gehen wir noch im Einzelnen auf Ihre Fragen ein:
Wer wurde konsultiert?
Die Konsultation fand mithilfe von Fragebogen und Sitzungseinladungen statt, die sich an die Mitgliedstaaten und Interessenvertreter des privaten Sektors richteten (Vertreter europäischer Verbände der Hersteller von Feuerwaffen und Munition zu zivilen Zwecken, Vertreter des Handels mit zivilen Waffen, Jäger, Sammler, NRO, Forschungsinstitute usw.). Darüber hinaus wurde für Konsultationszwecke dauerhaft eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet (JLS
-FIREARMS@ec.europa.eu) und im Vorfeld der Folgenabschätzung eine externe Studie
in Auftrag gegeben. Innerhalb der Kommission wurde darüber hinaus eine dienststellenübergreifende Gruppe eingerichtet.
Den abschließenden Bericht können Sie hier einsehen:
Report on European Commission public consultation on EU firearm policy
Gibt es Studien die nachweisen, dass private Waffen maßgeblich für Terroranschläge benutzt wurden und werden? Wird auch die Bekämpfung illegaler Waffen gefordert?
Bitte haben Sie Verständis dafür, dass wir hier im Europa-Punkt keine umfassenden Recherchen in dieser Form durchführen können. Sie können sich jedoch über die UN zu diesem Thema informieren. Diese hat eine Studie zur globalen Verbreitung von Tötungsdelikten veröffentlicht. Darin sind einige Statistiken zum Missbrauch von Feuerwaffen enthalten.
Global Study on Homicide 2013
Der Fall Australien
Das Dokument bezieht sich auf die Einführung des Firearms Act 1996 in Australien. Dieser wurde als Reaktion auf mehrere Massaker erlassen. Die Effektivität dieser Gesetze wird von Wissenschaftler unterschiedlich bewertet.
Firearms Act 1996
mit freundlichen Grüßen
Ihr Europa-Punkt Team
Ellen Heyd
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