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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mi 24. Feb 2016, 12:50

BigBen hat geschrieben:Wenn Karas die Arbeitsdokumente und bisher verfügbaren Entwürfe gelesen und auch VERSTANDEN hätte, würde er verstehen dass

1. nach wie vor Jäger und Sportschützen MASSIV betroffen sind sollten B7 Waffen wirklich verboten oder zumindest massiv eingeschränkt werden
2. die funktionierenden Regelungen in Österreich MASSIV gefährdet sind sollten B7 Waffen verboten oder eingeschränkt werden und entweder TAUSENDE Kat. A Ausnahmengenehmigungen oder TAUSENDE Enteignungen nötig werden

Das kann man auch mit FPÖ-Bashing - ob angemessen oder nicht - nicht schönreden und beweisst eigentlich nur wie wenig Herr Karas mit der Materie wirklich vertraut ist.


Spannend wäre mal zu wissen wie es wirklich aussieht, man hört derzeit zu viele Widersprüche. Einerseits ist die FPÖ bei dieser Sitzung nicht anwesend, andererseits sagt der Obermeyr "es schaut nicht gut aus und es ist den meisten im Parlament egal" (sinngemäß). Das wird aber in weiterer Folge durch die Sitzung gestern auch widerlegt, weil da eben doch viel Kritik dabei war.

Irgendwas kann also nicht der Wahrheit entsprechen...

Und ja klar, die Verwahrungsvorschriften sind im österreichischen Recht perfekt gelöst, da gibt es keinen Handlungsbedarf. Ich weiß aber nicht wie beispielsweise Litauen oder Rumänien usw. ihre Waffen verwahren dürfen, vielleicht hat man Länder in denen es überhaupt keine Standards gibt. Dass aber dort ebenfalls keine Terrorakte mit legalen Waffen passiert stellt sich bei solchen Diskussionen aber leider eh nie als ein vernünftiger Punkt heraus. Getrennte Verwahrung von Munition und Waffe ist der Tod für die SV...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Mi 24. Feb 2016, 16:31

Der Karas ist doch genau so eine Pfeife... Hat offenbar nicht den Inhalt sinnerfassend gelesen, moniert Parteigeplänkel und bringt das ganze als mediales Statement. Mir ist ehrlichgesagt wurscht welche Farbe die verantwortlichen Personen haben, solange sie meine Meinung vertreten und mein Anliegen unterstützen. Das Arbeitspapier von der Ford schwankt stark zwischen "aha ok, da ändert sich nix" und "Wtf, wenn das so kommt dann könn ma einpacken"... Mein (mittlerweile) Lieblingsfinne hat wieder eine gute und vorallem SINNVOLLE Aussage getätigt, indem er in nur 2 Minuten alle Probleme dieses EC-Vorschlages auf den Punkt gebracht hat.

Das Sinnvollste für alle Beteiligten von EC abwärts bis zu Uns wäre, dieses "Wasauchimmerdasseinsoll" abzublasen. Komplett abblasen, alles auf 0 setzen, dann zuerst analysieren, wo gibt es potenzielle Grauzonen die terroristisch ausgenutzt werden könnten (auf Mitgliedsstaatenebene), wie wurde das in anderen Mitgliedsländern gelöst und dann zu entscheiden was ist der sinnvollste unterste Level. Dieser sollte dann festgelegt werden. Bei diesem Prozess kann ich alle 4 Grundlagen (zugelassene Waffen, Verwahrung, Besitzerlaubnis, Führen/Selbstverteidigung) bezüglich des Waffenrechts EU-weit auf ein vernünftiges Fundament stellen.
Bsp1 zugelassene Waffen:
Es bringt garnix wenn du in Polen legal einen halbautomatischen Ak47-Nachbau kaufen darfst und in Österreich bist deswegen ein Schwerverbrecher. Das gehört vereinheitlicht, andernfalls müsste man prüfen ob man nicht vor den EuGh ziehen könnte, weil man ja theoretisch Europäer zweiter Klasse ist, wenn man als Österreicher nicht die gleichen Dinge besitzen darf wie als Pole.

Bsp2 Verwahrung:
In Österreich darf man Munition und Waffen gemeinsam aufbewahren, Munition auch in der Waffe. In Deutschland nicht. Warum? Gibt es in Ö mehr Zwischenfälle mit Schusswaffen aufgrund dieser Verwahrungsmöglichkeit? Wenn nicht, dann sind Deutsche Europäer zweiter Klasse, da sie nicht die gleichen Rechte haben wie Österreicher... auf zum EuGh :whistle:

Bsp3 Besitzerlaubnis:
In Österreich wird der Besitz von Waffen durch die Stückzahlbeschränkung (stark) reglementiert. Wieder gilt es in die Mitgliedsstaaten zu schauen, wie ist das zb in Polen oder Tschechien gelöst? Dürfen die mehr als wir? Wenn ja simma wieder beim Thema mit den 2 Klassen...

Bsp4 Führen/Selbstverteidigung:
In Deutschland nicht möglich/verboten da erstens durch die Verwahrung nicht machbar und zweitens Führen verboten. In Tschechien ist Führen grundsätzlich erlaubt, aber an Bedingungen geknüpft, Österreich ist da am Papier ähnlich, in der Praxis haperts aber. Passiert in Tschechien viel mehr was auf das Führen unter Auflagen zurückzuführen ist? Wenn nein -> Europa der 2 Klassen.

Wenn ich also auf obengenannter Basis arbeite und keine gefälschten Statistiken oder vorgegebene Denkrichtungen verwende, komme ich zu einem Ergebnis das jeder vertreten kann und mit dem glaube ich auch jeder leben kann. So eine nüchterne Vorgehensweise ist aber im jetzigen Klima nicht möglich...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von caliber-38 » Mi 24. Feb 2016, 16:34

WORD!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von piefke » Mi 24. Feb 2016, 17:25

Kurz zu Deutschland. Die Lagerung von Waffen und Munition im gleichen Behältnis ist schon erlaubt, setzt nur ein höherwertiges Behältnis vorraus. Viele waffenbesitzer scheuen die 200 Euro mehr.
Nach dem Gesetz dürfte die Waffe auch geladen in den Tresor ( also kein verbot im gesetz) allerdings gab es ein Gerichtsurteil was die geladene Aufbewahrung negiert.

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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mi 24. Feb 2016, 17:59

piefke hat geschrieben:Kurz zu Deutschland. Die Lagerung von Waffen und Munition im gleichen Behältnis ist schon erlaubt, setzt nur ein höherwertiges Behältnis vorraus. Viele waffenbesitzer scheuen die 200 Euro mehr.
Nach dem Gesetz dürfte die Waffe auch geladen in den Tresor ( also kein verbot im gesetz) allerdings gab es ein Gerichtsurteil was die geladene Aufbewahrung negiert.


Wäre das nicht (verbotene) Analogie zu lasten eines Angeklagten ? Was im Strafrecht nicht in einem Gesetz steht kann dir als Angeklagter nicht zur Last gelegt werden. Das gibts sonst nur im Zivilrecht...

piefke
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von piefke » Mi 24. Feb 2016, 18:23

Maddin hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Kurz zu Deutschland. Die Lagerung von Waffen und Munition im gleichen Behältnis ist schon erlaubt, setzt nur ein höherwertiges Behältnis vorraus. Viele waffenbesitzer scheuen die 200 Euro mehr.
Nach dem Gesetz dürfte die Waffe auch geladen in den Tresor ( also kein verbot im gesetz) allerdings gab es ein Gerichtsurteil was die geladene Aufbewahrung negiert.


Wäre das nicht (verbotene) Analogie zu lasten eines Angeklagten ? Was im Strafrecht nicht in einem Gesetz steht kann dir als Angeklagter nicht zur Last gelegt werden. Das gibts sonst nur im Zivilrecht...

Na ja geht ja auch nicht um strafrecht, sondern verwaltungsrecht du guckst halt doof wenn die WBK entzogen wird. Wie gesagt das ist nicht oberinstanzlich geregelt, vorsichtige Zeitgenosse legen das aufmunitionierte magazin jetzt daneben. Wie es im Zweifel ausgehen würde vor einem anderen Gericht? who knows!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Mi 24. Feb 2016, 19:04

Ham wir eigentlich eine Liste von MEPs bei der man erkennt welcher auf unsrer Seite sind, welche Schwanken und welche gegen uns sind?

Wie lang sind eigentlich eure Briefe an die einzelnen MEPs? Ich hab jetzt noch einen Entwurf geschrieben, der ist aber fast 2 Seiten lang. Ob des wer liest?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Mi 24. Feb 2016, 19:46

Also es gibt hier im Forum eine Liste mit den Mail Adressen aus dem IMCO. Erst wenn es im IMCO durch ist werde ich anfangen das EP anzuschreiben.

Ich habe es so gemacht: Englisch und Deutsch sauber ausformuliert und getrennt angeschrieben. An die übrigen habe ich einfacher geschrieben. Warum?

2 Seiten wären mir definitiv zu lang. Ich habe mir ein paar Kernthemen herausgepickt ev. mit kurzer Quelle im Link und ab dafür.

lg
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Mi 24. Feb 2016, 19:50

Incite hat geschrieben:Also es gibt hier im Forum eine Liste mit den Mail Adressen aus dem IMCO. Erst wenn es im IMCO durch ist werde ich anfangen das EP anzuschreiben.

Genau das hab ich auch vor.... vlt können wir alle uns Themenmäßig abstimmen, dass net jeder das gleiche Schreibt. Ich hab in meinem Brief das Thema ungleiche behandlung von Eu-Bürgern bezüglich Waffenbesitz und Führen ausformuliert.

Schreibts ihr nur an die österreichischen Abgeordneten oder an alle?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von d-s » Mi 24. Feb 2016, 19:55

Niemand.

Wenn das Thema jetzt offen ist, wäre das Ergebnis, dass das Recht zu führen würde genommen wegzutragen in Ländern , wo es noch möglich ist.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Mi 24. Feb 2016, 20:10

Incite hat geschrieben:Also es gibt hier im Forum eine Liste mit den Mail Adressen aus dem IMCO. Erst wenn es im IMCO durch ist werde ich anfangen das EP anzuschreiben.

Ich habe es so gemacht: Englisch und Deutsch sauber ausformuliert und getrennt angeschrieben. An die übrigen habe ich einfacher geschrieben. Warum?

2 Seiten wären mir definitiv zu lang. Ich habe mir ein paar Kernthemen herausgepickt ev. mit kurzer Quelle im Link und ab dafür.

lg



Vicky sagts im Livestream aber eh, ab jetzt ist das PARLAMENT am Zug.

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Martin P
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Martin P » Mi 24. Feb 2016, 20:12

Senf hat geschrieben:Ich hab in meinem Brief das Thema ungleiche behandlung von Eu-Bürgern bezüglich Waffenbesitz und Führen ausformuliert.


Aber schießen wir uns nicht allenfalls selber ins Knie, wenn wir EU-weite Gleichbehandlung von Waffenbesitzern fordern? Es ist ja nicht so, dass es überall besser ist, als in Österreich. Und dass die Verantwortlichen die jeweils günstigsten Bestimmungen für Waffenbesitzer in Kraft setzen möchten, kann ich mir jetzt irgendwie nicht so gut vorstellen ...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Senf » Mi 24. Feb 2016, 20:33

Martin P hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:Ich hab in meinem Brief das Thema ungleiche behandlung von Eu-Bürgern bezüglich Waffenbesitz und Führen ausformuliert.


Aber schießen wir uns nicht allenfalls selber ins Knie, wenn wir EU-weite Gleichbehandlung von Waffenbesitzern fordern? Es ist ja nicht so, dass es überall besser ist, als in Österreich. Und dass die Verantwortlichen die jeweils günstigsten Bestimmungen für Waffenbesitzer in Kraft setzen möchten, kann ich mir jetzt irgendwie nicht so gut vorstellen ...

Naja aber warum sollte etwas verschärft werden wenn es keinen grund dazu gibt... Am Ende dieses Liedes steht ein europaweit einheitliches Waffenrecht, das ist zu akzeptieren. Alle WaffG in der EU basieren auf der Directive 91/477 EWG, erlassen 1991 und diese behandelt den Binnenhandel. Der Binnenmarkt soll frei sein, das war das Ziel, sprich Du darfst hin und her fahren und überall einkaufen ohne dass du Einfuhrzölle zahlst oder kontrolliert wirst. Dass das auch für Feuerwaffen gelten muss ist klar, dass es aber überhaupt funktionieren kann muss überall in Europa die Kategorisierung einheitlich sein. Deswegen ist das auch beim IMCO-Ausschuss gelandet, der ist für den Binnenmarkt zuständig.

Jetzt kommt der springende Punkt... Fakt ist dass du als Österreicher NICHT die gleichen Waffen kaufen darfst, als wenn du Deutscher wärst. zb. Pumpgun-Verbot, Austria-Umbau des Verschlusskopfs usw. Wenn wir uns also darauf aufhängen und fordern dass gleiches Recht für alle gilt, dann sollte im Enddokument drinnenstehn dass diese Regelung verbindlich und ohne verschärfung in nationales Recht umzusetzen ist. Wurscht welche Regelung dabei rauskommt, dann spielen endlich alle mit gleichen Karten. Da wir auch davon ausgehen können das die Finnen, Schweden, Polen, Balten, Tschechen usw. niemals einem GB ähnlichen Verbot zustimmen werden, kanns kaum bergab gehen. Die Kategorien stehen fest, es müsste nur verbindlich in nationales Recht umgesetzt werden ohne Verschärfungsmöglichkeit. Dann ist der Blödsinn mit der Stückzahl vorbei, die Einstufungsdiskussion hat sich erledigt usw. Verwahrung und Dergleichen wird ja von dem Thema Binnenmarkt nicht einmal gestreift, dass muss eh jedes Land für sich klären.
Zuletzt geändert von Senf am Mi 24. Feb 2016, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Mi 24. Feb 2016, 20:35

savage3000 hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Also es gibt hier im Forum eine Liste mit den Mail Adressen aus dem IMCO. Erst wenn es im IMCO durch ist werde ich anfangen das EP anzuschreiben.

Ich habe es so gemacht: Englisch und Deutsch sauber ausformuliert und getrennt angeschrieben. An die übrigen habe ich einfacher geschrieben. Warum?

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Ich habe es so verstanden: die machen im IMCO eine Abänderung und der wird dann im EP abgestimmt. Aber - zuerst IMCO und dann wird das im EP abgenickt. (meine Meinung)
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Mi 24. Feb 2016, 20:42

Senf hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:Ich hab in meinem Brief das Thema ungleiche behandlung von Eu-Bürgern bezüglich Waffenbesitz und Führen ausformuliert.


Aber schießen wir uns nicht allenfalls selber ins Knie, wenn wir EU-weite Gleichbehandlung von Waffenbesitzern fordern? Es ist ja nicht so, dass es überall besser ist, als in Österreich. Und dass die Verantwortlichen die jeweils günstigsten Bestimmungen für Waffenbesitzer in Kraft setzen möchten, kann ich mir jetzt irgendwie nicht so gut vorstellen ...

Naja aber warum sollte etwas verschärft werden wenn es keinen grund dazu gibt... Am Ende dieses Liedes steht ein europaweit einheitliches Waffenrecht, das ist zu akzeptieren. Alle WaffG in der EU basieren auf der Directive 91/477 EWG, erlassen 1991 und diese behandelt den Binnenhandel. Der Binnenmarkt soll frei sein, das war das Ziel, sprich Du darfst hin und her fahren und überall einkaufen ohne dass du Einfuhrzölle zahlst oder kontrolliert wirst. Das das auch für Feuerwaffen gelten muss ist klar, dass es aber überhaupt funktionieren kann muss überall in Europa die Kategorisierung einheitlich sein. Deswegen ist das auch beim IMCO-Ausschuss gelandet, der ist für den Binnenmarkt zuständig.

Jetzt kommt der springende Punkt... Fakt ist dass du als Österreicher NICHT die gleichen Waffen kaufen darfst, als wenn du Deutscher wärst. zb. Pumpgun-Verbot, Austria-Umbau des Verschlusskopfs usw. Wenn wir uns also darauf aufhängen und fordern dass gleiches Recht für alle gilt, dann sollte im Enddokument drinnenstehn dass diese Regelung verbindlich und ohne verschärfung in nationales Recht umzusetzen ist. Wurscht welche Regelung dabei rauskommt, dann spielen endlich alle mit gleichen Karten. Da wir auch davon ausgehen können das die Finnen und Schweden niemals einem GB ähnlichen Verbot zustimmen werden, kanns für kaum bergab gehen. Die Kategorien stehen fest, es müsste nur verbindlich in nationales Recht umgesetzt werden ohne verschärfungsmöglichkeit.


Sowas kann man aber nicht mit einer Richtlinie vereinen?!

bezüglich Adressaten: ich habe an die ganzen Abgeordneten im IMCO geschrieben und Briefe an alle österreichischen EU Abgeordneten.

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