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Waffe kaufen - nachhause transportieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Floody
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Floody » Mi 4. Mai 2011, 09:55

...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...

...gilt das dann als verschlossenes Behältnis? :think:

Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...

gewo
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » Mi 4. Mai 2011, 10:04

Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...

...gilt das dann als verschlossenes Behältnis? :think:

Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...



hi

das ist definitiv "fuehren" laut runderlass

und an die plastiksackerlvariante glaub ich eher nicht ....
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Expat » Mi 4. Mai 2011, 22:09

Kat. B im Auto lassen ist immer pfui.
Ob zwischen geschlossenem Behältnis und Abzugschlossunterschieden wird, weiß ich nicht, denke ich aber nicht.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » Do 5. Mai 2011, 00:01

Susn hat geschrieben:ok, aber ich meinte C/D


hi

waffe im kofferraum oder nicht von aussen sichtbar im kombi ist ok tagsueber 6h, nachts 3h
aber nur an orten wo nicht damit gerechnet werden kann dass da eine plempe im auto ist

am schiesstand duerftest du also die waffe eigentlich ned im auto lassen ...

die sache mit angeseilt und abgesperrt gilt nur fuer CABRIOS
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » Do 5. Mai 2011, 00:17

Susn hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Susn hat geschrieben:ok, aber ich meinte C/D
am schiesstand duerftest du also die waffe eigentlich ned im auto lassen ...


welcher Betrunkene hat dieses Gesetz formuliert? Völlig realitätsfern.


hi

kein gesetz
ein erlass

er hat einen realen fall zum hintergrund
die annahme ist eben die dass ein taeter eben davon ausgehen kann dass in den autos vor dem lokal am schiesstand wohl wahrscheinlich waffen seien werden, daher ist die verwahrung von waffen im fahrzeug eben genau dort nicht sorgfaeltig
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von quildor82 » Do 5. Mai 2011, 09:35

Susn hat geschrieben:nochmal zum Mitschreiben: vor dem Schießstand darf ich die Waffe auch nicht im Waffenkoffer (und alles im abgeschlossenen Kofferraum bzw. abgeschlossenen Auto) haben?


:clap:

@Susn nicht drüber nachdenken --> es ergibt keinen Sinn
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Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » Do 5. Mai 2011, 09:46

Susn hat geschrieben:nochmal zum Mitschreiben: vor dem Schießstand darf ich die Waffe auch nicht im Waffenkoffer (und alles im abgeschlossenen Kofferraum bzw. abgeschlossenen Auto) haben?


hi

so ist es
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Floody » Do 5. Mai 2011, 10:06

gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...

...gilt das dann als verschlossenes Behältnis? :think:

Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...



hi

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Nicht, dass ich dir nicht glauben würde gewo, aber kann man den wo lesen...? :mrgreen:

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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von pointi2009 » Do 5. Mai 2011, 10:15

es geht ja um den unmittelbaren schnellen Zugriff auf die Waffe. Ob geladen oder nicht spielt dabei keine Rolle. Denn sobald geladen ist IMMER führen, auch wenn ichs in einem Koffer versperrt transportiere.

Holster ist gebaut für schnellen Zugriff auf die Waffe => führen. Auch wenns so ein Lederholster wie aus den WWI oder WWII ist, der die Waffe eigentlich komplett umschliesst.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » Do 5. Mai 2011, 10:25

Floody hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...

...gilt das dann als verschlossenes Behältnis? :think:

Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...



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Nicht, dass ich dir nicht glauben würde gewo, aber kann man den wo lesen...? :mrgreen:


hi

ja, kann man
muss ich aber erst suchen ...
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Vintageologist » Fr 6. Mai 2011, 00:41

Floody hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...

...gilt das dann als verschlossenes Behältnis? :think:

Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...



hi

das ist definitiv "fuehren" laut runderlass

Nicht, dass ich dir nicht glauben würde gewo, aber kann man den wo lesen...? :mrgreen:


WaffG 1996 hat geschrieben:(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer
Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich
zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich
hat (Transport).


Waffenrecht Runderlass, GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 hat geschrieben:Weiterhin ist grundsätzlich jedes Beisichhaben
einer Waffe, also entweder am Körper tragend oder zumindest in einem solchen
Naheverhältnis, dass sie jederzeit zweckentsprechend (§ 1 Z 1 und/oder Z 2)
eingesetzt werden kann, als Führen anzusehen.

[...]

Anmerkung: Durch das Erfordernis "in einem geschlossenen Behältnis"
wird jedenfalls ein offenes Transportieren nicht zulässig sein. Ebenso werden
Waffenholster im Regelfall kein geschlossenes Behältnis darstellen. Eine
Sperrvorrichtung muss das geschlossene Behältnis nicht aufweisen.


Auch interessant bzgl. wie darfs jetzt sein:

Waffenrecht Runderlass, GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 hat geschrieben:Die in Abs. 3 normierte Regelung orientiert sich weitgehend an der
Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z. 2 WaffenG 1986. Das zusätzliche Kriterium "in
einem geschlossenen Behältnis", unter dem sicher auch die Originalverpackung
zu verstehen sein wird, soll weitergehendere Sicherheit bieten und den
Unterschied zum Führen noch verdeutlichen.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Floody » Fr 6. Mai 2011, 00:45

Was für Unnötigkeiten. Man könnte sich viel ersparen wenn man Führen einfach zulässt :whistle:

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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von Vintageologist » Fr 6. Mai 2011, 00:47

Man würde sich auch viel ersparen, wenn ich einfach meine AK-104 bekommen würde.
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von santiago » Fr 6. Mai 2011, 00:55

Mann könnte sich auch einiges ersparen wenn man nicht immer versucht jedes Gesetz soweit wie möglich auszureizen wie in manchen interessensvertretungen oft üblich da wir ja glaube ich alle wissen das wir in Österreich eine " anlassgesetzgebung " haben sonst werden wir irgendwann unsere Kanonen in safes transportieren müssen und jede krachn hat so an armagix schaß oder wie der Dreck heißt. Wenns uns ned eh bald alles wegnehmen was irgendwie mehr schaden anrichten kann als a gummiringal wobei es wahrscheinlich für an rexgummi an erwerbsschein oder sowas geben wird
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von santiago » Fr 6. Mai 2011, 00:58

Versteht mi bitte ned falsch aber ich steh a auf rock and roll und alles was poscht und raucht aber wenn wem die Gesetze ned passen muss er halt auswandern wohin is hald die frage die usa san a ned des gelobte land ausserdem hams dort so viele Amis und des brauch i a ned
Sig-natur.

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