...gilt das dann als verschlossenes Behältnis?
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...
Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...
...gilt das dann als verschlossenes Behältnis?![]()
Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...
Susn hat geschrieben:ok, aber ich meinte C/D
Susn hat geschrieben:gewo hat geschrieben:am schiesstand duerftest du also die waffe eigentlich ned im auto lassen ...Susn hat geschrieben:ok, aber ich meinte C/D
welcher Betrunkene hat dieses Gesetz formuliert? Völlig realitätsfern.
Susn hat geschrieben:nochmal zum Mitschreiben: vor dem Schießstand darf ich die Waffe auch nicht im Waffenkoffer (und alles im abgeschlossenen Kofferraum bzw. abgeschlossenen Auto) haben?
Susn hat geschrieben:nochmal zum Mitschreiben: vor dem Schießstand darf ich die Waffe auch nicht im Waffenkoffer (und alles im abgeschlossenen Kofferraum bzw. abgeschlossenen Auto) haben?
gewo hat geschrieben:Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...
...gilt das dann als verschlossenes Behältnis?![]()
Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...
hi
das ist definitiv "fuehren" laut runderlass
Floody hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...
...gilt das dann als verschlossenes Behältnis?![]()
Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...
hi
das ist definitiv "fuehren" laut runderlass
Nicht, dass ich dir nicht glauben würde gewo, aber kann man den wo lesen...?
Floody hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Floody hat geschrieben:...wenn man einen Holster hat der die Waffe ganz umschließt...
...gilt das dann als verschlossenes Behältnis?![]()
Und was wohl passiert, wenn man den Holster dann am Gürtel hat, mit einem Magazin in einer Magtasche...
hi
das ist definitiv "fuehren" laut runderlass
Nicht, dass ich dir nicht glauben würde gewo, aber kann man den wo lesen...?
WaffG 1996 hat geschrieben:(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer
Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich
zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich
hat (Transport).
Waffenrecht Runderlass, GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 hat geschrieben:Weiterhin ist grundsätzlich jedes Beisichhaben
einer Waffe, also entweder am Körper tragend oder zumindest in einem solchen
Naheverhältnis, dass sie jederzeit zweckentsprechend (§ 1 Z 1 und/oder Z 2)
eingesetzt werden kann, als Führen anzusehen.
[...]
Anmerkung: Durch das Erfordernis "in einem geschlossenen Behältnis"
wird jedenfalls ein offenes Transportieren nicht zulässig sein. Ebenso werden
Waffenholster im Regelfall kein geschlossenes Behältnis darstellen. Eine
Sperrvorrichtung muss das geschlossene Behältnis nicht aufweisen.
Waffenrecht Runderlass, GZ: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 hat geschrieben:Die in Abs. 3 normierte Regelung orientiert sich weitgehend an der
Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z. 2 WaffenG 1986. Das zusätzliche Kriterium "in
einem geschlossenen Behältnis", unter dem sicher auch die Originalverpackung
zu verstehen sein wird, soll weitergehendere Sicherheit bieten und den
Unterschied zum Führen noch verdeutlichen.