hiGSchoenbauer hat geschrieben:... und
auch wennstes immer noch net glauben willst:
bauli
es geht nicht um glauben
mitnichten
auch ich wuerde hier schon lange keinen satz mehr zu diesem thema schreiben, wenn du nicht mit deinen abstrusen gesetzesauslegungen kollegen hier in probleme bringen wuerdest die annehmen dass du dich auskennst....
zum wiederholten male:
hier:
https://www.wko.at/Content.Node/branche ... ungen.html" onclick="window.open(this.href);return false;
findest du den text:
Informationen zum Außenwirtschaftsrecht/ZWR-Handout/aktuelle Kundmachungen
1. Innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern:
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union. Die Genehmigung ist beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt. C2/9, Stubenring 1, 1011 Wien einzuholen.
Es gibt die Möglichkeit eine Einzelgenehmigung, Allgemeingenehmigung oder Globalgenehmigung zu beantragen.
Betroffene Güter: EU-Militärgüterliste
Waffen der Kategorie B und C des WaffG fallen unter die ML Position 1 (gilt auch für Waffen mit Drall), während es sich bei der Kategorie A um verbotene Schusswaffen handelt.
Für Waffen der Kategorien B, C und D des Waffengesetzes ist unabhängig von einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz zusätzlich auch ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde gem. § 37 WaffG einzuholen!
Für die Inanspruchnahme von Allgemeingenehmigungen und die Erlangung von Globalgenehmigungen ist bei der Registrierung/ Erstantragstellung die gleichzeitige Anzeige der Bestellung eines oder mehrerer Verantwortlich Beauftragter Antragsvoraussetzung, falls ein solcher nicht ohnehin schon bestellt wurde.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier.
was kann man denn am wort "innergemeinschaftlich" so falsch verstehen?
und was ist beim vorigen posting so schwer zu verstehen am satzteil
"... gilt auch fuer privatpersonen... "
es gibt nirgendwo auch nur im mindesten einen anschein dass das aussenhandelsrecht nur fuer gewerbebetriebe gilt
nirgendst
weil es eben fuer alle gilt
auch fuer privatpersonen .....
und fuer personen die "privat" handeln