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Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Sa 28. Jun 2014, 00:28

GSchoenbauer hat geschrieben:... und
auch wennstes immer noch net glauben willst:
bauli
hi

es geht nicht um glauben
mitnichten

auch ich wuerde hier schon lange keinen satz mehr zu diesem thema schreiben, wenn du nicht mit deinen abstrusen gesetzesauslegungen kollegen hier in probleme bringen wuerdest die annehmen dass du dich auskennst....

zum wiederholten male:
hier:
https://www.wko.at/Content.Node/branche ... ungen.html" onclick="window.open(this.href);return false;
findest du den text:

Informationen zum Außenwirtschaftsrecht/ZWR-Handout/aktuelle Kundmachungen
​1. Innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern:
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union. Die Genehmigung ist beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt. C2/9, Stubenring 1, 1011 Wien einzuholen.
Es gibt die Möglichkeit eine Einzelgenehmigung, Allgemeingenehmigung oder Globalgenehmigung zu beantragen.
Betroffene Güter: EU-Militärgüterliste
Waffen der Kategorie B und C des WaffG fallen unter die ML Position 1 (gilt auch für Waffen mit Drall), während es sich bei der Kategorie A um verbotene Schusswaffen handelt.
Für Waffen der Kategorien B, C und D des Waffengesetzes ist unabhängig von einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz zusätzlich auch ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde gem. § 37 WaffG einzuholen!
Für die Inanspruchnahme von Allgemeingenehmigungen und die Erlangung von Globalgenehmigungen ist bei der Registrierung/ Erstantragstellung die gleichzeitige Anzeige der Bestellung eines oder mehrerer Verantwortlich Beauftragter Antragsvoraussetzung, falls ein solcher nicht ohnehin schon bestellt wurde.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie hier.


was kann man denn am wort "innergemeinschaftlich" so falsch verstehen?

und was ist beim vorigen posting so schwer zu verstehen am satzteil
"... gilt auch fuer privatpersonen... "

es gibt nirgendwo auch nur im mindesten einen anschein dass das aussenhandelsrecht nur fuer gewerbebetriebe gilt
nirgendst
weil es eben fuer alle gilt
auch fuer privatpersonen .....
und fuer personen die "privat" handeln
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 28. Jun 2014, 09:25

Zitat aus einem anderen Posting - bez, Militärgüterliste:
ACHTUNG: Betroffen sind auch Ersatzteile und Zubehör von Waffen, wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine, etc.
also, Leute, wenn's Eure abgeschossenen Hülsen zum Wiederladen oder ein Ersatzmagazin oder ein ZF in egun nach Deutschland verklopfen wollts, dann laufts auch vorher zum Handelministerium um a Genehmigung, sonst seid's strafbar!

Nachdem uns die Regelung die EU beschert hat, haben diese auch alle anderen Mitgliedstaaten umsetzen müssen, auch Deutschland.
Erstaunlich, was man trotzdem im Egun noch alles beziehen kann ohne Formularkrieg.
100.000ende kriminelle Deutsche, und der BKA und Verfassungsschutz schaut zu, ohne daß er die Bude abdreht ...... unglaublich bei der deutschen Pingeligkeit.
Wird aber höchste Zeit, daß die auch mal wer aufklärt!

(ironie aus)

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Sa 28. Jun 2014, 09:43

GSchoenbauer hat geschrieben:Zitat aus einem anderen Posting - bez, Militärgüterliste:
ACHTUNG: Betroffen sind auch Ersatzteile und Zubehör von Waffen, wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine, etc.
also, Leute, wenn's Eure abgeschossenen Hülsen zum Wiederladen oder ein Ersatzmagazin oder ein ZF in egun nach Deutschland verklopfen wollts, dann laufts auch vorher zum Handelministerium um a Genehmigung, sonst seid's strafbar!
Nachdem uns die Regelung die EU beschert hat, haben diese auch alle anderen Mitgliedstaaten umsetzen müssen, auch Deutschland.
Erstaunlich, was man trotzdem im Egun noch alles beziehen kann ohne Formularkrieg.
100.000ende kriminelle Deutsche, und der BKA und Verfassungsschutz schaut zu, ohne daß er die Bude abdreht ...... unglaublich bei der deutschen Pingeligkeit.
Wird aber höchste Zeit, daß die auch mal wer aufklärt!
(ironie aus)
hi

stimmt nicht

bei genug egun shops steht dabei dass solche teile nicht nach AT verkauft werden weil der genehmigungskram zu kompliziert ist

"vorteil" in DE ist dass die verbringungsgenehmigung ueber das BKA laueft
als one-stop sozusagen
die waffenrechtliche und handelsrechtliche laufen dort hand-in-hand

und ja, es gibt offenbar viele private und zum teil auch haendler die solche waren nach wie vor ohne verbringungserlaubnis aus DE zu uns versenden

heisst jetzt was?

dass wir hier auf anfragen von kollegen einfach behaupten es gibt das gesetz nicht?
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 28. Jun 2014, 10:01

des wirds sein, die sind alle noch net erleuchtet.

aber, nochmals ausdrückliche Frage:
Du behauptest also, wenn wer ein Schachterl abgeschossene Hülsen privat nach Deutschland verkauft, muss er um eine Genehmigung beim Handelsministerium ansuchen ...
ja?

isaac
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von isaac » Sa 28. Jun 2014, 11:31

Hallo!
gewo hat geschrieben:
GSchoenbauer hat geschrieben:nur so am Rand:
wie aus falsch ausgelegten Texten hier Gesetze entstehen:
Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union.
und wieder mal ist es uns gelungen ..... :evil:
jaja, ich geh eh schon wieder .... bin's wirklich leid!
Bauli
es ist darum gegangen dass jemand wissen wollte wie das funktioniert wenn eine waffe ins ausland verkauft wird
also verbringung in die europaeische union

was ist denn jetzt wieder verkehrt dran?
Es gibt die Verbringung innerhalb der EU (freier Waren- und Personenverkehr und so).

Es gibt den Import (aus Drittländern) in die EU.

Und zur Vollständigkeit, es gibt den Export (nach Drittländern) aus der EU.

Das manche Bundesgesetze den Beitritt Österreichs zur EU nicht ganz mitgekriegt haben, ist leider auch eine Tatsache, die uns aber nicht hindern sollte, trotzdem korrekt zu formulieren.
Liebe Grüße, Harald

gewo
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Sa 28. Jun 2014, 23:52

GSchoenbauer hat geschrieben:des wirds sein, die sind alle noch net erleuchtet.

aber, nochmals ausdrückliche Frage:
Du behauptest also, wenn wer ein Schachterl abgeschossene Hülsen privat nach Deutschland verkauft, muss er um eine Genehmigung beim Handelsministerium ansuchen ...
ja?
hi

ich behaupte garnichts

ich habe dir die entsprechenden links auf geltende gesetze und verordnungen gepostet und zum teil auf erlaeuterungen die den gesetzesinhalt erklaeren

und du hast sie ja auch im detail gelesen

und weil diese gesetze geradezu lachhaft sind nimmst du sie nicht zur kenntniss

wenn du mich als privatmann fragst:
JA, es ist vollstaendig absurd dass es gesetze gibt die
- auf der einen seite erlauben dass geschaeftemacher kleinkaliberwaffen voellig legal in kriegsgebiete exportieren duerfen, aber auf deranderen seite
- abgeschossene huelsen nur mit spezieller erlaubnis von einem EU land in ein anderes versendet werden duerfen

wenn du mich in meiner eigenschaft als geschaeftsmann fragst:
es ist nicht wesentlich ob ein gesetz laecherlich, unangemessen, schikanoes oder geschaeftsschaedigend ist.
denn es ist ein gesetz
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von GSchoenbauer » So 29. Jun 2014, 18:28

ich werte die Gesetze nicht nach Lachhaftigkeit (den zum Lachen sind sie durchaus nicht) und nehme die Existenz dieser Gesetzte durchaus zur Kenntnis.

Alles was ich behaupte ist, daß alle diese von Dir zitierten Gesetze FÜR den HANDEL und das GEWERBE bestimmt sind und daher auch nicht für den Normalbürger und NICHTKAUFMANN im Zuge eines privaten Einzelverkaufes ohne Erwerbstätigkeit zum Tragen kommen.

Und - um Dir gleich zuvorzukommen: DOCH es gibt auch Privatpersonen, die HANDEL betreiben und im Zuge ihrer HANDELSTÄTIGKEIT daher auch als Privatpersonen diesem Gesetz unterliegen.
Der ursprüngliche Fragesteller und durchschnittliche Forums-User fällt aber sicher nicht darunter.

Und - um eventuell weiteren Fehlmeinungen zuvorzukommen:
Ich habe selber die Gewerbebefähigung für ein technisches Gewerbe (zugegeben kein Waffengewerbe) und war 15 Jahre lang sowohl gewerberechtlicher als auch handelsrechtlicher Geschäftsführer. Ich bin also mit den Begriffen wie Handel, Gewerbe, Kaufmann, Vollkaufmann, Handelsregister und Einrichtungen wie Wirtschaftskammer, Wirtschaftsministerium, Eport und Import durchaus vertraut.

Der ganz simplen Frage, ob jemand, der ohne Handelsabsicht eine Schachtel Hülsen über egun nach D verklopft, dafür eine Genehmigung vom Handelsministerium braucht, bist Du aber ausgewichen.

Bauli

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von Stickhead » Mo 30. Jun 2014, 08:52

Wenn man sich dieses Außenwirtschaftsgesetz ansieht, wird einem schlecht.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Beitrag von gewo » Mo 30. Jun 2014, 11:22

Stickhead hat geschrieben:Wenn man sich dieses Außenwirtschaftsgesetz ansieht, wird einem schlecht.
was nichts an der rechtskraft dieses monstrums aendernd

ich habe unseren warenverkauf nach DE (wir haben bis mitte 2012 doch einiges da raus verkauft) zwischenzeitlich komplett eingestellt

detto den verkauf in die schweiz

ist einfach nicht machbar fuer uns unter diesen voraussetzungen
wenn ich den aufwand der da entsteht - und seie es nur die selbstkosten - zu meinen warenpreisen dazu rechne bin ich genauso teuer wie die haendler in DE, da zahlt es sich fuer den kauefer einfach ned aus ...
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