Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Online
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37057
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Di 17. Sep 2013, 14:29

howa308 hat geschrieben: Glaubst du ist es vielleicht möglich an den Erlass zu kommen Schriftlich ?
Oder darf das eine Behörde nicht Öffentlich machen ?
hi

er taucht garantiert in den naechsten tag mal wo auf ...
ist bei waffenrechtlichen erlaessen ja üblich ...

es handeelt sich um einen speziell formulierten text
der bekannte text aus der gesetzeswerdung (der vom innenausschuss) der in den letzten wochen immer wieder als "erlass" gehandelt wurde ist es wie schon erwartet nicht...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
andishp
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 624
Registriert: So 22. Apr 2012, 09:00
Wohnort: Steiermark

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von andishp » Di 17. Sep 2013, 14:57

gewo hat geschrieben:
andishp hat geschrieben:Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht :tipphead:
hi

werden sie einfach ned gewusst haben
der erlass ist vom 12.9.2013 ....

Hi!

Diese Aussage ist schon ein paar Monate alt.

Auf unserer BH war (ist?) es erforderlich bei einer Erweiterung für Sportschiessen
neben Ergebnislisten, und Schreiben vom OSM ein Schreiben aufzusetzen wofür man die Plätze braucht.
Dieses Schreiben wird von einem Gutachter den die BH bestimmt geprüft. Wenn der sagt ja, das macht Sinn
bekommt man die Plätze. Wenn der nein sagt dann halt nicht. Kosten hierfür 700-800 Euro.

Als ich das letzte mal nachgefragt habe wurde mir bestätigt das es keine Rolle spielt ob ich von 2 auf 4 oder zB. von 2 auf 8
erweitern will. Die Prozedur bleibt die gleiche. :tipphead:

Da ich die WBK erst seit 1 1/2 Jahren habe kommt Abs 2b für mich (noch) nicht in Frage...
leben und leben lassen

kawaz
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 432
Registriert: Do 20. Dez 2012, 12:33

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kawaz » Di 17. Sep 2013, 15:24

andishp hat geschrieben:

Dieses Schreiben wird von einem Gutachter den die BH bestimmt geprüft. Wenn der sagt ja, das macht Sinn
bekommt man die Plätze. Wenn der nein sagt dann halt nicht. Kosten hierfür 700-800 Euro.
Wie bitte 700-800€, was soll das für ein Gutachter sein und was für ein Gutachten soll er ausstellen???

Benutzeravatar
andishp
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 624
Registriert: So 22. Apr 2012, 09:00
Wohnort: Steiermark

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von andishp » Di 17. Sep 2013, 16:07

Ich weiß von zwei Kollegen im Verein die das bezahlt haben.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.
leben und leben lassen

Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Di 17. Sep 2013, 16:10

andishp hat geschrieben:Ich weiß von zwei Kollegen im Verein die das bezahlt haben.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.
Soviel kostet in der regel ein Gutachten für eine Kat. A - Ausnahmegenehmigung oder eine Sammler WBK (20+)
Frechheit! :tipphead:

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2455
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » Di 17. Sep 2013, 16:14

Bei dem Preis würde ich es lassen. Bei meiner Einkaufspolitik würde ich alleine um den Gegenwert des Gutachtens zwei Waffen bekommen. Alles war recht ist, das Gutachterunwesen sponsore ich nicht auch noch ... :tipphead:

Black Knight
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1177
Registriert: Sa 22. Sep 2012, 15:35

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Black Knight » Sa 21. Sep 2013, 21:15

Wenn ich dafür eine kat a bekomme bzw 20 extra plätze fürs sammeln
Zahle ich sehr gerne
Member of Pulverdampf DODLSQUAD

kawaz
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 432
Registriert: Do 20. Dez 2012, 12:33

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kawaz » Sa 21. Sep 2013, 21:39

und ich würde das doppelte geben für einen WP ;)

Benutzeravatar
Hellboy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3668
Registriert: Mi 12. Okt 2011, 15:44
Wohnort:

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Hellboy » So 22. Sep 2013, 00:47

kawaz hat geschrieben:und ich würde das doppelte geben für einen WP ;)
Brauchsd ned, der kostet "nur" ca 120€ :lol:

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Stickhead » So 22. Sep 2013, 01:00

Aber auch nur, wennst an "Bedarf" hast. Sonst kannst dir die 120 .... :lol:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

kawaz
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 432
Registriert: Do 20. Dez 2012, 12:33

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kawaz » So 22. Sep 2013, 09:32

hab ja keinen Bedarf und deswegen das doppelte wenn man einen ohne Bedarf bekommen würde

Benutzeravatar
MeanMachine
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1558
Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von MeanMachine » So 22. Sep 2013, 09:48

Moment...
Die Behörde erkennt dir keinen bedarf zu... ;-)
Einen Bedarf sollte man als mündiger, gesetztestreuer und überprüfter Bürger gar nicht begründen müssen.
-Warum wollen sie eine Waffe führen?
-Weil ich es will.

Aber leider...
T.I.A.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

Benutzeravatar
Hellboy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3668
Registriert: Mi 12. Okt 2011, 15:44
Wohnort:

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Hellboy » So 22. Sep 2013, 10:06

Probiers mit: weil ich es kann :lol:

Benutzeravatar
sepp
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2496
Registriert: Fr 30. Nov 2012, 22:21
Wohnort:

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von sepp » So 22. Sep 2013, 10:13

da muast aber mindestens den Blick vom Muzi im Scaar seinem
Avatar perfekt draufhabn - sunst schauts da schlecht aus :lol: :lol: :lol:

lg sepp :at1:

Benutzeravatar
Hellboy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3668
Registriert: Mi 12. Okt 2011, 15:44
Wohnort:

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Hellboy » So 22. Sep 2013, 10:21

sepp hat geschrieben:da muast aber mindestens den Blick vom Muzi im Scaar seinem
Avatar perfekt draufhabn - sunst schauts da schlecht aus :lol: :lol: :lol:

lg sepp :at1:

Supa sepp, iazt muas i n avatar vom scaar suachn :lol:

Oba wonn der cool is, dann probier i des aus ;)

Edit: mah seppl, hättsd hoid glei gsogt dassdn gstiefltn kater moansd.. Mit dem blick griagsd zum pass nu a erweiterung auf 120 gratis dazua :lol:

Antworten