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Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Do 22. Aug 2013, 17:51

Noldi hat geschrieben:..
Der Innenausschussbericht ...
Ich Denke jetzt einmal das der "Innenausschussbericht" ganz einfach auf einer Fehlinterpretation beruht, weil derjenigen nicht lesen konnte oder wollte, b.z.w. lesen wird derjenige schon gekonnt haben aber er hat nichts verstanden.

mfg Andi
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Noldi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Do 22. Aug 2013, 18:42

Kapselpracker hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:..
Der Innenausschussbericht ...
Ich Denke jetzt einmal das der "Innenausschussbericht" ganz einfach auf einer Fehlinterpretation beruht, weil derjenigen nicht lesen konnte oder wollte, b.z.w. lesen wird derjenige schon gekonnt haben aber er hat nichts verstanden.

mfg Andi
Der Innenausschussbericht ist von den 4 Politikern die im Innenausschuss sitzen, bzw. genauer der Teil von dem wir reden ist von den 2 Politikern die diese Gesetzesänderung über den Innenausschuss eingebracht haben. Dieser Text erklärt wie sich die einbringenden Politiker dieses Gesetz gedacht haben.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Do 22. Aug 2013, 19:51

Ich bleibe trotzdem dabei, ich kann doch keinen Gesetzestext formulieren und nachher etwas völlig anderes hinein interpretiert was so nicht in den Text steht.
Wenn ich "A" sage muss ich auch "B" sagen, aber nicht nachher behaupten, nein ich habe das völlig anders gemein als das was ich geschrieben habe.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Do 22. Aug 2013, 20:06

Es behauptet bisher ja auch außer ein paar Behörden im Osten auch niemand was anderes. Und der Innenausschussbericht, der ist ja nicht im Nachhinein entstanden, sondern im Innenausschuss wurde das Gesetz von 2 Herren eingebracht und dabei dieser Text mit dazu gegeben und ist halt bei der Diskussion dort entstanden. Ich glaube eher dass sie ihn dazugegeben haben.

Wo ist da etwas im "Nachhinein" anderes hineininterpretiert worden?

Es ist vollkommen normal dass im Gesetzwerdungsprozess Schriftstücke entstehen aus denen man herauslesen kann (und diese benutzen oft auch Richter und Professoren zur Auslegung) wie Politiker ein Gesetz im Entstehungsprozess gemeint haben. Schau dir dazu zb. die Erläuterung zum aktuellen Lehrerdienstrechtsvorschlag an. Da steht auch viel viel mehr dabei wie im Gesetz selbst. Das ist ein völlig normaler Vorgang dass solche Texte "während" des Gesetwerdungsprozesses entstehen. Diese Texte entstehen aber "nicht" im Nachhinein.

Oder meinst du irgendwelche anderen Texte?

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von WeaponAnonymous » Do 22. Aug 2013, 20:29

Vermutlich meint er dieses ominöse Schreiben des Innenministeriums auf das sie sich bei der Behörde in Wien berufen haben.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Fr 23. Aug 2013, 05:55

@Noldi, Danke für die Aufklärung, ich meine diesen Erlass, und nicht den von mir oben erwähnten "Innenausschussbericht".
Ich habe da etwas für Verwirrung gesorgt, sorry.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Fr 23. Aug 2013, 09:37

So, eine Woche (eigentlich 10 Tage) mit Kontaktaufnahmen zu den verschiedensten Leuten meinerseits ist um. Dabei haben sich ein paar Dinge deutlich gezeigt.

1. meine Einschätzung letztes Jahr dass wir mehrere Interessensvertretungen neben der Verband (vor allem Jagdverband und Öst. Sportschützenbund) haben, ist auch wenn ich letztes Jahr hier im Forum darauf hingewiesen wurde, dass es nur die Verband gibt, nicht ganz richtig. Die Verband fordert am meisten und zwar gehts da vor allem darum dass das Recht auf bewaffnete Notwehr und damit das Recht das jeder eine Waffe haben darf bleibt. Die anderen vertreten nur ihren Teil und das tun sie "real" auch! Aber ich gebe zu bedenken, je mehr Waffen im Volk verbreitet sind, umso später können sich AWNs Jäger und Sportschützen zur Brust nehmen. Jäger und Sportschützen sollten somit die Verband Forderungen unterstützen.

2. Das nun vorliegende Gesetz hat seinen Ursprung im Jahr 2009 und zwar durch Verhandlungen von unseren Sportschützenvertretern und den Politikern.

3. Der 2b sollte ein paar Dinge bringen:
1. klarstellen dass Sportschützen ein "Recht" auf mehr als 2 Plätze haben und nicht nur ein Ermessen der Behörde auf mehr Plätze.
2. klarstellen dass gem. Abs 2 auch mehr als 5 Plätze gegeben werden dürfen (bei jeder Erweiterung!) und auch in kürzeren Abständen als alle 5 Jahre
3. für die ganz restriktiven Behörden den Passus:
für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens [kurze Pause] zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen [also in Zahlen 2-5] wenn [ALLE 5 Jahre]
4. siehe Punkt 2, "mehr" als diese Mindest 2-5 alle 5 Jahre soll weiterhin möglich sein

Also gedacht war das so, dass Sportschützen als "Mindestmaß" alle 5 Jahre einen "Rechtsanspruch" haben auf 2-5 neue Waffen. Mehr als diese alle 5 Jahre, falls genügend Nachweise vorgebracht werden können, über die Ermessensentscheidung der Waffenbehörden gemäß Abs 2.

Und was sich auch noch herausgestellt hat: Dem BMI (obs die Ministerin selbst ist oder die Beamten dort ist noch unklar - das es Ministerien gibt in denen die Ministerin keine Macht über Erlässe hat kennen wir ja aus der Vergangenheit ... wer hier gerade die Macht hat, die Beamten oder die Ministerin ?!?) dürfte diese liberale Regelung für Sportschützen nicht passen (vor allem da als Nachweis der Sportschützenausweis (eher der ÖSB Ausweis) reichen müsste laut dem Innenausschussbericht). Es wird definitiv an einem Erlass im BMI gearbeitet wo man nun versucht diese Regelung gegen uns umzudrehen. Statt alle 5 Jahre 2-5 Plätze als "Minimum", wollen die "Maximal" 5 Plätze für Sportschützen "insgesamt" und das nur mit massiven Nachweisen. Geplant war der Abs 2b "ohne" Listennachweisen!!!

Von mehreren Stellen wurde mir versichert dass die Verbände/Interessensvertretungen auf das BMI gerade massiv Druck ausüben müssen. Viele davon schlafen aber noch.

Unterstützt sie, weckt sie auf, schreibt den Verbänden, Politikern, wem auch immer!

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Varminter » Fr 23. Aug 2013, 09:42

Noldi hat geschrieben:So, eine Woche (eigentlich 10 Tage) mit Kontaktaufnahmen zu den verschiedensten Leuten meinerseits ist um. Dabei haben sich ein paar Dinge deutlich gezeigt.

1. meine Einschätzung letztes Jahr dass wir mehrere Interessensvertretungen neben der Verband (vor allem Jagdverband und Öst. Sportschützenbund) haben, ist auch wenn ich letztes Jahr hier im Forum darauf hingewiesen wurde, dass es nur die Verband gibt, nicht ganz richtig. Die Verband fordert am meisten und zwar gehts da vor allem darum dass das Recht auf bewaffnete Notwehr und damit das Recht das jeder eine Waffe haben darf bleibt. Die anderen vertreten nur ihren Teil und das tun sie "real" auch! Aber ich gebe zu bedenken, je mehr Waffen im Volk verbreitet sind, umso später können sich AWNs Jäger und Sportschützen zur Brust nehmen. Jäger und Sportschützen sollten somit die Verband Forderungen unterstützen.

2. Das nun vorliegende Gesetz hat seinen Ursprung im Jahr 2009 und zwar durch Verhandlungen von unseren Sportschützenvertretern und den Politikern.

Der 2b sollte ein paar Dinge bringen:
1. klarstellen dass Sportschützen ein "Recht" auf mehr als 2 Plätze haben und nicht nur ein Ermessen der Behörde auf mehr Plätze.
2. klarstellen dass gem. Abs 2 auch mehr als 5 Plätze gegeben werden dürfen (bei jeder Erweiterung!) und auch in kürzeren Abständen als alle 5 Jahre
3. für die ganz restriktiven Behörden den Passus:
für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens [kurze Pause] zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen [also in Zahlen 2-5] wenn [ALLE 5 Jahre]
4. siehe Punkt 2, "mehr" als diese Mindest 2-5 alle 5 Jahre soll weiterhin möglich sein

Also gedacht war das so, dass Sportschützen als "Mindestmaß" alle 5 Jahre einen "Rechtsanspruch" haben auf 2-5 neue Waffen. Mehr als diese alle 5 Jahre, falls genügend Nachweise vorgebracht werden können, über die Ermessensentscheidung der Waffenbehörden gemäß Abs 2.

Und was sich auch noch herausgestellt hat: Dem BMI (obs die Ministerin selbst ist oder die Beamten dort ist noch unklar - das es Ministerien gibt in denen die Ministerin keine Macht über Erlässe hat kennen wir ja aus der Vergangenheit ... wer hier gerade die Macht hat, die Beamten oder die Ministerin ?!?) dürfte diese liberale Regelung für Sportschützen nicht passen (vor allem da als Nachweis der Sportschützenausweis (eher der ÖSB Ausweis) reichen müsste laut dem Innenausschussbericht). Es wird definitiv an einem Erlass im BMI gearbeitet wo man nun versucht diese Regelung gegen uns umzudrehen. Statt alle 5 Jahre 2-5 Plätze als "Minimum", wollen die "Maximal" 5 Plätze für Sportschützen "insgesamt" und das nur mit massiven Nachweisen. Geplant war der Abs 2b "ohne" Listennachweisen!!!

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Ja. Und betet, dass in Zukunft nicht die Typen mit der falschen Einstellung zu Waffen die politische Macht stellen.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Fangschuss » Fr 23. Aug 2013, 09:50

Varminter hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:So, eine Woche (eigentlich 10 Tage) mit Kontaktaufnahmen zu den verschiedensten Leuten meinerseits ist um. Dabei haben sich ein paar Dinge deutlich gezeigt.

1. meine Einschätzung letztes Jahr dass wir mehrere Interessensvertretungen neben der Verband (vor allem Jagdverband und Öst. Sportschützenbund) haben, ist auch wenn ich letztes Jahr hier im Forum darauf hingewiesen wurde, dass es nur die Verband gibt, nicht ganz richtig. Die Verband fordert am meisten und zwar gehts da vor allem darum dass das Recht auf bewaffnete Notwehr und damit das Recht das jeder eine Waffe haben darf bleibt. Die anderen vertreten nur ihren Teil und das tun sie "real" auch! Aber ich gebe zu bedenken, je mehr Waffen im Volk verbreitet sind, umso später können sich AWNs Jäger und Sportschützen zur Brust nehmen. Jäger und Sportschützen sollten somit die Verband Forderungen unterstützen.

2. Das nun vorliegende Gesetz hat seinen Ursprung im Jahr 2009 und zwar durch Verhandlungen von unseren Sportschützenvertretern und den Politikern.

Der 2b sollte ein paar Dinge bringen:
1. klarstellen dass Sportschützen ein "Recht" auf mehr als 2 Plätze haben und nicht nur ein Ermessen der Behörde auf mehr Plätze.
2. klarstellen dass gem. Abs 2 auch mehr als 5 Plätze gegeben werden dürfen (bei jeder Erweiterung!) und auch in kürzeren Abständen als alle 5 Jahre
3. für die ganz restriktiven Behörden den Passus:
für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens [kurze Pause] zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen [also in Zahlen 2-5] wenn [ALLE 5 Jahre]
4. siehe Punkt 2, "mehr" als diese Mindest 2-5 alle 5 Jahre soll weiterhin möglich sein

Also gedacht war das so, dass Sportschützen als "Mindestmaß" alle 5 Jahre einen "Rechtsanspruch" haben auf 2-5 neue Waffen. Mehr als diese alle 5 Jahre, falls genügend Nachweise vorgebracht werden können, über die Ermessensentscheidung der Waffenbehörden gemäß Abs 2.

Und was sich auch noch herausgestellt hat: Dem BMI (obs die Ministerin selbst ist oder die Beamten dort ist noch unklar - das es Ministerien gibt in denen die Ministerin keine Macht über Erlässe hat kennen wir ja aus der Vergangenheit ... wer hier gerade die Macht hat, die Beamten oder die Ministerin ?!?) dürfte diese liberale Regelung für Sportschützen nicht passen (vor allem da als Nachweis der Sportschützenausweis (eher der ÖSB Ausweis) reichen müsste laut dem Innenausschussbericht). Es wird definitiv an einem Erlass im BMI gearbeitet wo man nun versucht diese Regelung gegen uns umzudrehen. Statt alle 5 Jahre 2-5 Plätze als "Minimum", wollen die "Maximal" 5 Plätze für Sportschützen "insgesamt" und das nur mit massiven Nachweisen. Geplant war der Abs 2b "ohne" Listennachweisen!!!

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von trenck » Fr 23. Aug 2013, 10:03

Noldi hat geschrieben:Die Verband fordert am meisten und zwar gehts da vor allem darum dass das Recht auf bewaffnete Notwehr und damit das Recht das jeder eine Waffe haben darf bleibt. Die anderen vertreten nur ihren Teil und das tun sie "real" auch! Aber ich gebe zu bedenken, je mehr Waffen im Volk verbreitet sind, umso später können sich AWNs Jäger und Sportschützen zur Brust nehmen. Jäger und Sportschützen sollten somit die Verband Forderungen unterstützen.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Incite » Fr 23. Aug 2013, 10:19

trenck hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:Die Verband fordert am meisten und zwar gehts da vor allem darum dass das Recht auf bewaffnete Notwehr und damit das Recht das jeder eine Waffe haben darf bleibt. Die anderen vertreten nur ihren Teil und das tun sie "real" auch! Aber ich gebe zu bedenken, je mehr Waffen im Volk verbreitet sind, umso später können sich AWNs Jäger und Sportschützen zur Brust nehmen. Jäger und Sportschützen sollten somit die Verband Forderungen unterstützen.
Mit soviel Weitsichtigkeit sind viele Partikularinteressen-Vertreter leider nicht gesegnet.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von howa308 » Di 27. Aug 2013, 10:57

Hallo,
Ich war Heute auf meiner Bezirkshauptmannschaft um meinen Gebraucht gekauften :) Revolver zu melden, da dachte ich mir ich nutze die Gelegenheit um mich einmal wegen der Erweiterungs Problematik zu informieren.
( mehr als 5 B Waffen innerhalb von 5 Jahren )



§ 23. WaffG Anzahl der erlaubten Waffen


Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2013)

(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

(3) Für den Besitz von Teilen von Schusswaffen der Kategorie B, wie Trommel, Verschluß oder Lauf, muß keine gesonderte Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen. Diese erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer Schusswaffe der Kategorie B des Betroffenen mehr ist.

(Genau den Selben Gesetzes Text hatte die Beamtin auch.)

Die Beamtin meinte sie habe sich so mit ihrer Kollegin und einer anderen Behörde abgesprochen den Absatz 2b bei Sportschützen zu nehmen.
Mein Standpunkt ist wenn Absatz 2 anwendbar ist müsste ich auch mehr als 5 Kat B Waffen innerhalb von 5 Jahren bekommen, deren Standpunkt ist Absatz 2b. Wobei ja in 2b ja nichts von glaubhaft machung steht.

Da ich meine WBK erst seit ca.4 Monaten habe meinte sie das eine Erweiterung nicht möglich ist ( §23 Abs. 2b) da ich mich aber auf §23 Abs.2 berufen will meinte sie ich soll so viele nachweise sammeln wie möglich und dann einen Antrag stellen aber versprechen könne sie mir nichts

Mir wurde von der Beamtin geraten:
1) So viele Ergebnislisten sammel als möglich ( verschiedene Kaliber)
2)Persönliche formloses Schreiben über Rechtfertigung, ...
(Wobei ich noch den Gesetzestext hinzufügen werde
3) Mitgliedsausweis und schreiben des Vereins.
4) ...



Die Behörde will auf der sicheren Seite de Gesetztes stehen und ich will auf der Richtigen stehen.
Und deswegen glaube ich haben sie den Gesetzestext noch nicht richtig verstanden.
Jetzt beginnt bei mir die Daten Sammlung und ich werde euch gerne auf dem laufenden halten.

mfg
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(Zitat aus Spiderman)

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 27. Aug 2013, 11:21

Schreibt bitte alle dem ÖSB und an euren OSM! Die sollen sich darum kümmern.

office@schuetzenbund.at

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Di 27. Aug 2013, 11:25

howa308 hat geschrieben:...
Die Beamtin meinte sie habe sich so mit ihrer Kollegin und einer anderen Behörde abgesprochen den Absatz 2b bei Sportschützen zu nehmen.
Mein Standpunkt ist wenn Absatz 2 anwendbar ist müsste ich auch mehr als 5 Kat B Waffen innerhalb von 5 Jahren bekommen, deren Standpunkt ist Absatz 2b. Wobei ja in 2b ja nichts von glaubhaft machung steht....
Um genau das dreht sich dieser Thread, und auch im anderen Forum (ich hab nicht Jehova gesagt.. :mrgreen: )
Wobei ich dir auch hätte sagen können das nach 4 Monaten um eine Erweiterung anzusuchen sinnlos ist.
Mir hat die Dame am Waffenreferat auch gesagt das ich wegen der ersten Erweiterung frühestens nächstes Jahr kommen kann.

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rhodium
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von rhodium » Di 27. Aug 2013, 15:08

Bringen wirs auf den Punkt: ich will eine Erweiterung von 2 auf zumindest 3 oder besser 4 und das ohne Listen oder Mitgliedsnachweise. WBK hab ich seit mehr als 6 Jahren.

... und eben hier wirds interessant. Brauch ich jetzt Listen, ich würde mal sagen nein, sonst kann ich ja mit Absatz 2 nach weniger als 5 Jahren zur Erweiterung antreten. Brauch ich eine Vereinsmitgliedschaft? Ist Sportschütze nur wer in einem Verein ist?

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