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Definition "Waffenschrank"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Do 3. Nov 2011, 08:49

OC Tom hat geschrieben:
CCNIRVANA hat geschrieben:Willkommen im Graubereich!

Genauso auch der Begriff geschlossenes Behältnis zum Transport. Ist es auch das Bauchtascherl mit 2 Fächer für Waffe und Munition?
JA
...
Vorsicht, ich glaube dass das als führen gilt, wenn die FFW in einem "leicht zu öffnenden Bauchtascherl" das nicht in den Händen, sondern am Körper getragen wird, verstaut ist. Und ja auch eine nicht geladene Waffe kann geführt werden!
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Do 3. Nov 2011, 09:27

Wieder so ne Grauzone.

Aber wenn sie ungeladen ist wo wäre da der unterschied zum Glockkoffer oder zum Rucksack.... oder gar zum zu getackertem Papiersackerl vom Waffenhändler

Ist alles so ein Streitthema:
Frauen dürften Sie auch ungeladen in der Handtasche tragen eigentlich...
Man(n) darf die vollen Magazine mit im selben Rucksack haben nur halt nicht in der Waffe...

Ich glaube da erzählt dir jeder was anderes weil eben das Gesetz nicht eindeutig ist.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Do 3. Nov 2011, 09:38

Ja wurde mir so erzählt obs stimmt ...

aber erklärbar ist es schon. Du hast die Hände frei, und kannst leicht darauf zugreifen.


Wenn du jetzt ne Handtasche hast, oder ein Sackerl, ist ja zumindest eine Hand "blockiert".

Aber du hast schon Recht, da erzählt dir jeder was anders.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Do 3. Nov 2011, 11:33

Winnetou hat geschrieben:...gilt mein glock-pickerl jetzt als grund, dass man annehmen kann, in meinem auto seien waffen???....
hi

interessante frage
wennst pech hast und es faellt wem auf bei der einbruchs/diebstahlsmeldung ....
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Do 3. Nov 2011, 11:38

CCNIRVANA hat geschrieben: Genauso auch der Begriff geschlossenes Behältnis zum Transport. Ist es auch das Bauchtascherl mit 2 Fächer für Waffe und Munition?
hallo

dazu gibt es einen erlass
waffe in der guertel/bauchtasche gilt als zugriffsbereit und ist daher definitiv fuehren
trotz "geschlossenem behaeltnis"

ob der erlass jetzt evt durch das gesetz nicht gedeckt ist das ist ein anderes thema

ich habs bei waffentehmen aber aufgegeben zu versuchen mit dem kopf durch die wand zu rennen
es bleiben am ende sowieso genug ungeklaerte sachen uebrig
da bin ich "froh" wenn die behoerde in den verordnungen in einzelnen fragen klartext schreibt und richte mich danach

aber wem fad ist der kanns ja gern durchprozessieren ...
;-)
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Do 3. Nov 2011, 11:40

OC Tom hat geschrieben: Die Guten BüMa geben dir die Waffe beim Kauf (wenn kein Koffer dabei ist) in ein Super unauffälliges Sackerl (wenns ein größerer BüMa sogar mit Logo) und tackern dies dann ganz profesonell zu.... :lol:
hallo

nette idee, aber sinnlos (ok, das mitn logo drauf ned, das ist werbung, das ist gut)

aber das sackerl muss ned sein
die endverkaufs originalverpackung gilt im zweifel immer als ausreichendes transportbehaeltnis
da gibts auch einen erlass dazu ...
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Do 3. Nov 2011, 11:44

OC Tom hat geschrieben: Ich glaube da erzählt dir jeder was anderes weil eben das Gesetz nicht eindeutig ist.
hallo

das gesetz regelt diese dinge nicht

das gesetz gibt der behoerde den spielraum vor von-bis sie richtlinien vorgeben darf
diese werden als verordnungen erlassen

die dinge die in den verordnungen ned geregelt sind werden in erlaessen geregelt
erlaesse sind anordnungen fuer konkrete vorgangsweisen die der vorgesetze am amt seinen ihm unterstellten beamten erteilt

in fast allen behoerdenbereichen sind erlaesse NICHT oeffentlich
sie sind nur fuer den internen amtsgebrauch bestimmt
im waffenbereich sind sie spannenderweise im internet nachlesbar

eine gute sache
man muss sie nur lesen
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Do 3. Nov 2011, 13:44

gewo hat geschrieben:
CCNIRVANA hat geschrieben: Genauso auch der Begriff geschlossenes Behältnis zum Transport. Ist es auch das Bauchtascherl mit 2 Fächer für Waffe und Munition?
hallo

dazu gibt es einen erlass
waffe in der guertel/bauchtasche gilt als zugriffsbereit und ist daher definitiv fuehren
trotz "geschlossenem behaeltnis"

ob der erlass jetzt evt durch das gesetz nicht gedeckt ist das ist ein anderes thema

ich habs bei waffentehmen aber aufgegeben zu versuchen mit dem kopf durch die wand zu rennen
es bleiben am ende sowieso genug ungeklaerte sachen uebrig
da bin ich "froh" wenn die behoerde in den verordnungen in einzelnen fragen klartext schreibt und richte mich danach

aber wem fad ist der kanns ja gern durchprozessieren ...
;-)
Habe gemeint wenn es eine Gebrauchte Waffe war wo es gar nix mehr gibt ausser die Waffe so schon bei zwei Geschäften erlebt wärend ich dort einkaufen war. Klar sobald es irgendwas gibt Karton Koffer braucht man kein Sackerl mehr.

gewo hat geschrieben:
OC Tom hat geschrieben: Ich glaube da erzählt dir jeder was anderes weil eben das Gesetz nicht eindeutig ist.
hallo

das gesetz regelt diese dinge nicht

das gesetz gibt der behoerde den spielraum vor von-bis sie richtlinien vorgeben darf
diese werden als verordnungen erlassen

die dinge die in den verordnungen ned geregelt sind werden in erlaessen geregelt
erlaesse sind anordnungen fuer konkrete vorgangsweisen die der vorgesetze am amt seinen ihm unterstellten beamten erteilt

in fast allen behoerdenbereichen sind erlaesse NICHT oeffentlich
sie sind nur fuer den internen amtsgebrauch bestimmt
im waffenbereich sind sie spannenderweise im internet nachlesbar

eine gute sache
man muss sie nur lesen
ja eh nur bei diesem Thema kann man ja eh ewig schreiben.
Ich mach es so wie es für mich am sichersten ist das ich keine Probleme bekomme muss nicht an die Grenzen des möglichen gehen egal ob bei Verwahrung oder Transport.

Aber es gibt halt Grauzonen und Auslegungssachen da kann man nix machen.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von CCNIRVANA » Do 3. Nov 2011, 15:30

Bitte, Leute!

Das mit dem Bauchtascherl war ja nur so ein Beispiel. Ich glaub kaum, dass jemand so herumläuft.
Es heißt aber meines Wissens nach nur verschließbar und nicht versperrbar. Den Glock-Koffer kann man ja ned absperren (zumindest meinen nicht).

Ist doch ohnehin alles Augenauswischerei und eine künstliche Beruhigung der großen breiten Masse in diesem Land. Genauso wie die Kontrollen am Flughafen (ich weiß wovon ich rede, hab dort gearbeitet), dort wird auch ein Sicherheitsgefühl generiert und nicht mehr. Aber solang die Masse es nicht hinterfragt ist es ok, solange es im Graubereich bleibt und nix passiert :whistle:

mfg
Chris

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Varminter » Do 3. Nov 2011, 15:38

Winnetou hat geschrieben: gilt mein glock-pickerl jetzt als grund, dass man annehmen kann, in meinem auto seien waffen???

:snooty: Winnetou

Mein Liebe,

von der Logik her könnte das hinkommen... ;)

Darum solltest du:

a) das Pickerl runterkratzen

b) daran denken, dass der grösste Wert einer SV-Waffe darin liegt, dass vor dem Einsatz niemand von ihr weiss... :whistle:

Winnetou
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Winnetou » Do 3. Nov 2011, 17:10

Varminter hat geschrieben:
Winnetou hat geschrieben: gilt mein glock-pickerl jetzt als grund, dass man annehmen kann, in meinem auto seien waffen???

:snooty: Winnetou

Mein Liebe,

von der Logik her könnte das hinkommen... ;)

Darum solltest du:

a) das Pickerl runterkratzen

NEVER EVER

b) daran denken, dass der grösste Wert einer SV-Waffe darin liegt, dass vor dem Einsatz niemand von ihr weiss... :whistle:
der größte wert einer SV waffe liegt darin, DASS MAN ES WEIß - UND DER BÖSE SCHON VOR SEINER TAT ABBIEGT - weil ihm das risiko zu groß ist
:tipphead: er müsste ja total verblödet sein, wenn er es trotzdem probiert - außerdem sind fast zwei tonnen auch ein ziemlich gutes argument :dance:

:mrgreen: Winnetou :whistle:
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Varminter » Do 3. Nov 2011, 17:18

Winnetou hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
Winnetou hat geschrieben: gilt mein glock-pickerl jetzt als grund, dass man annehmen kann, in meinem auto seien waffen???

:snooty: Winnetou

Mein Liebe,

von der Logik her könnte das hinkommen... ;)

Darum solltest du:

a) das Pickerl runterkratzen

NEVER EVER

b) daran denken, dass der grösste Wert einer SV-Waffe darin liegt, dass vor dem Einsatz niemand von ihr weiss... :whistle:
der größte wert einer SV waffe liegt darin, DASS MAN ES WEIß - UND DER BÖSE SCHON VOR SEINER TAT ABBIEGT - weil ihm das risiko zu groß ist
:tipphead: er müsste ja total verblödet sein, wenn er es trotzdem probiert - außerdem sind fast zwei tonnen auch ein ziemlich gutes argument :dance:

:mrgreen: Winnetou :whistle:


Kommt drauf an. ;)

Wenn wer ein paar Puffn für den nächsten Bruch braucht und weiss, die Frau Winnetou hat diese greifbar, dann wird der a Zaunlattn nehmen und der Frau Winnetou von hinten her a neichn Scheitl ziehn und ihre Bewaffnung entsorgen.

So würd´s nach meiner Erwartungshaltung ausgehen.

Aber wie du meinst... :whistle:

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Winnetou » Do 3. Nov 2011, 17:38

8-) er soll halt nicht vergessen, dass ich rundherum augen hab, ziemlich gut hör und schon einige sv-kurse und viele szenarien durchgestanden hab :twisted:

viel spaß für den idioten - oder auch nicht!

:tipphead: Winnetou :drool:

glaubst du wirklich, dass jemand ohne anmeldung in meine wohnung oder auch nur in mein auto kommt, wenn ich drin bin?
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Do 3. Nov 2011, 20:51

Winnetou hat geschrieben: glaubst du wirklich, dass jemand ohne anmeldung in meine wohnung oder auch nur in mein auto kommt, wenn ich drin bin?
JA warum net kann jedem passieren oder wozu hat Man(n) Frau ein Waffe zur SV daheim ;)

Aber Generell das Leute wissen das man eine Waffe hat kann Vor- und Nachteile haben kommt immer drauf an und meiner Meinung nach kann man das Thema so oder so sehen.

Vorteil: Kann/Könnte Abschrecken
Nachteil: Kann/Könnte der Grund sein warum jemand Einbricht

Das könnte man jetzt ewig spielen, und den echten SV Fall lasse ich jetzt mal aus.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Winnetou » Do 3. Nov 2011, 21:00

:lol: alarmanlage direkt zur polizei, sicherheitstüre, dachgeschoß, kein fenster auf den gang, terrasse abgesichert mit siehe anfang des postings, sehr hoch oben - na dann viel spaß!
die frage vorher war nur rhetorisch - die, die mich kennen, wissen was passiert, wenns einer versucht! :mrgreen: :tipphead:

:at2: Winnetou :drool:
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