Hane hat geschrieben:also soviel ich mich erinnern kann, ist in der Anleitung zur Nachregestrierung nix davon gestanden, dass man das ausdrucken muss. Ich brauch ja den Schmarren nicht, ich weiß eh was ich im Schrank stehen hab und die Rechnungen und Meldungen vom Waffenbuch des Büxxers hab ich auch noch.
Aber theoretisch müsste man ja jetzt wieder reinkommen, oder? Dann könnte ich die Meldungen ja ausdrucken.
hi
wie der promo schon richtig schreibt
nach dem buchstaben des gesetzes ist ausdruecklich nicht ausreichend das die waffe im register steht
wesentlich ist vor allem dass du die meldebestaetigung in haenden hast
genau so wie es frueher mit den paragraph 30 meldungen war