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WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Glock1768 » Do 12. Dez 2019, 11:19

gewo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 11:10

es gibt gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er gasdruckbelastet ist
es gibt andere gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er nur indirekt gasdruckbelastet ist daher eigentlich nein
der langjährigen amtssachverstaendigen bei dem die im system kundigen sich ab und an mal informell eine Auskunft geholt haben ist irgendwie nimmer greifbar

je nach risikofreude verkauft halt der eine oder andere und die anderen nicht
welcher Verschluß bei einer Glock ist DIREKT Gasdruckbelastet??? Die Hülse ist direkt gasdruckbelastet und damit kann es der Verschluß nicht mehr sein ...
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von gewo » Do 12. Dez 2019, 12:01

Glock1768 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 11:19
gewo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 11:10

es gibt gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er gasdruckbelastet ist
es gibt andere gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er nur indirekt gasdruckbelastet ist daher eigentlich nein
der langjährigen amtssachverstaendigen bei dem die im system kundigen sich ab und an mal informell eine Auskunft geholt haben ist irgendwie nimmer greifbar

je nach risikofreude verkauft halt der eine oder andere und die anderen nicht
welcher Verschluß bei einer Glock ist DIREKT Gasdruckbelastet??? Die Hülse ist direkt gasdruckbelastet und damit kann es der Verschluß nicht mehr sein ...
wie gesagt

es gibt verschiedene gutachten zu dem thema
alle unterschiedlich
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Yukon
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von Yukon » Do 12. Dez 2019, 14:37

burggraben hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 11:01
Yukon hat geschrieben:
Sa 23. Nov 2019, 14:44
Waffenrechtlich relevant sind nur Lauf, Trommel, Verschluss. Rahmen und Gehäuse nur dann, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
Weder eine Mündungsbremse noch ein Bolt Carrier (=Verschlussträger) sind ein Rahmen oder ein Gehäuse, also ist es irrelevant, ob diese Teile gasdruckbelastet sind oder nicht. Daher werden eine Mündungsbremse und ein Bolt Carrier weiterhin waffenrechtlich irrelevant bleiben.
Das dachte ich eigentlich auch, dass der Verschlussträger nicht unter Rahmen oder Gehäuse fällt und daher irrelevant ob gasdruckbelastet. Ist die Kaufbeschränkung bei Brownells (siehe Links zu den Verschlussträgern in meinem vorigen Post) nur vorauseilender Gehorsam bzw. professionelle Vorsicht eines ordentlichen Geschäftsmannes oder wissen die mehr?
Mein Bauchgefühl: ich denke, dass es Vorsicht ist.
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rupi
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Beitrag von rupi » Do 12. Dez 2019, 22:21

ein AR15 würde auch theoretisch ohne Verschlussträger, Gasbohrung, Gasblock, Gasrohr und Upper Receiver schießen da der Verschluss mit der Barrelextension vom Lauf verriegelt bei Schussabgabe
member the old PD design ? oh I member

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