fast12 hat geschrieben: ↑So 12. Jul 2020, 16:42
Der Praxiskommentar spricht hier tatsächlich von einem Paradigmenwechsel. Es wird auch betont das der Besitz von wesentlichen Bestandteilen unabhängig von einer tatsächlich besessenen Basiswaffe ist.
Niemand hat was dagegen, wenn jemand wesentliche Bestandteile unabhängig von einer Basiswaffe besessen werden. Insofern ist der Praxiskommentar vollkommen richtig. Es geht hier einzig und allein darum, dass jemand die notwendigen restlichen "freien" Teile besitzt um eine zusätzliche vollständige und funktionsfähige Waffe zu besitzen, ohne dass diese einen Platz auf der WBK belegt.
Der Entfall der gesetzlichen Regelung ist insofern sinnvoll, als wenn jemand z.B. seine Glock 17 verkaufen will, der Käufer aber das KK-Wechselsystem nicht mit kaufen will. Außerdem kann man damit eine übersichtliche Regelung für das ZWR finden, wo Wechselsysteme nicht an Basiswaffen geknüpft sind und bei Besitzwechsel mühsam verschoben werden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass damit beabsichtigt wurde, Personen zusätzlich zu der Anzahl der Plätze die doppelte Anzahl an Waffen in Form von Wechselsystemen die dann eben zerlegt aufbewahrt werden zuzugestehen.
Gehe ohnehin davon aus, dass es hierzu in der nächsten Zeit ein Judikat geben wird. Kaufen ja genügend Leute "Wechselsysteme". Und irgendeiner wird dann halt das Bauernopfer sein, bei dem ein Strafverfahren eingeleitet werden wird. Wenn das Gericht das bestätigt, ist es dann einfach .. im ZWR einfach schauen wer XY Wechselysteme ohne passende Basiswaffe hat und dann bei einer Verwahrungskontrolle explizit nach zugehörigen Griffstücken/Lower/etc. schauen oder gar den Besitzer fragen. Wer würde sich schon trauen da zu lügen wenn die Beamte zur Verwahrungskontrolle hier sind?