Es gibt aber kein Gesetz, dass mir verbietet zu jemanden zu fahren. Was im Haus des Käufers passiert, geht keinen was an.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 11. Apr 2020, 10:15Ich glaube er meint das Waffenkauf keiner der 4 Gründe ist das Haus zu verlassen und genau auf Grund dessen womöglich eine Anzeige eintrudeln könnte.
Diese „4 Gründe“ stehen auch in keinem Gesetz. Der Kurz ist kein Diktator, nur weil er etwas sagt, ist das noch lange kein Gesetz.
Die Ausgangsbeschränkung gilt für bestimmt Orte. Das betrifft nicht das „aus dem Haus gehen“.
Und warum die Waffenbehörde etwas anzeigen soll, was das Waffenrecht in keinster Weise betrifft, verstehe ich immer noch nicht.
https://www.sozialministerium.at/dam/jc ... pdfsig.pdf