und wenn die Unterschrift einfach gefälscht ist vom "Käufer"?woolf hat geschrieben:Wenn du als Käufer deiner BH eine Überlassungserklaerung schickst, auf der Beide unterschrieben haben reicht das eh aus. Der Verkäufer muss nicht nocheinmal das selbe schicken.
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Waffenkauf Kat.B von Privat.
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Re: Waffenkauf Kat.B von Privat.
member the old PD design ? oh I member
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Re: Waffenkauf Kat.B von Privat.
So sehe ich das auch.Didensk hat geschrieben:...
Oder zählt dieser Vordruck, welche beide Parteien ausfüllen und unterfertigen als gemeinsame Meldung bei der Käufer Behörde?
Was würde das zb. für einen sinn ergeben wenn beide nacheinander in einen Postamt die Registrierung an die BH faxen.
Registrierungspflichtig ist doch immer derjenige der die Waffe inne hat, wenn der Erwerber die Waffe aus welchen Grund jetzt auch immer die Waffe nicht Registriert und es mit der Waffe Schwierigkeiten gibt, dann habe ich als Verkäufer den Kaufvertrag mit dem ich belegen kann das ich die Waffe an denjenigen verkauft habe.
Re: Waffenkauf Kat.B von Privat.
Endlich jemand der mich versteht 

***3 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin nicht verrückt. Doch die vierte summt die Melodie von Tetris***