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WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe führt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Revierler_old
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Revierler_old » Mo 23. Feb 2015, 18:44

Dude72 hat geschrieben:
Wenn Hund auf Hund losgeht tritt, meist nicht einmal, ein Versicherungsfall ein. Dann mMn kein begründeter
FFW Gebrauch

Also zusehen, wie der Labrador den Dackel zu Ende jausnet, weil ein unverantwortlicher Mensch seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, und dann der Versicherung melden.

Mir wird gerade schwindlig.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Incite
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Incite » Mo 23. Feb 2015, 18:53

Revierler hat geschrieben:
Dude72 hat geschrieben:
Wenn Hund auf Hund losgeht tritt, meist nicht einmal, ein Versicherungsfall ein. Dann mMn kein begründeter
FFW Gebrauch

Also zusehen, wie der Labrador den Dackel zu Ende jausnet, weil ein unverantwortlicher Mensch seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, und dann der Versicherung melden.

Mir wird gerade schwindlig.
Das denke ich mir auch immer öfter bei Beiträgen diverser "Pikachu" hier...

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Dude72
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Dude72 » Mo 23. Feb 2015, 18:57

Revierler hat geschrieben:
Dude72 hat geschrieben:
Wenn Hund auf Hund losgeht tritt, meist nicht einmal, ein Versicherungsfall ein. Dann mMn kein begründeter
FFW Gebrauch

Also zusehen, wie der Labrador den Dackel zu Ende jausnet, weil ein unverantwortlicher Mensch seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, und dann der Versicherung melden.

Mir wird gerade schwindlig.
Rein rechtlich. JA :(
Oder man geht dazwischen und regelt das . Zuschauen wird da ja wohl keiner... Also ich zumindest nicht

Sollte bei Hund auf Hund DIR ein finanzieller Schaden entstehen musst aber schon auf einen netten Hundehalter treffen der dir seine Versicherungsdaten gibt.
Hatte ich bis dato nur einmal.

IdR dient die Hundeversicherung, die meist in die Haushaltsversicherung integriebar ist, dazu um...

angeknabberte Perser Teppiche bei der Schwieger Mamsch zu ersetzen
udgl...



Wieder mal lustig zu sehen wie in einem Forum aus einem Golden Retriever ein Labrador wird. Stille Post Phänomen :D
Zuletzt geändert von Dude72 am Mo 23. Feb 2015, 19:16, insgesamt 4-mal geändert.
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WolfgangM
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von WolfgangM » Mo 23. Feb 2015, 19:01

Trotzdem stellt sich die Frage, warum man zu einem Spaziergang in Unterloisdorf eine Pistole mitnimmt.
Genau darum hab ich das Thema begonnen.

Vielleicht war der betroffene Dackel der preisgekrönte 'Bodo von Brunzenstein' oder sonst was. ;-)
Hund gegen Hund, diese Szenen sind sehr dynamisch und entwickeln sich schnell, egal, stimmt,
wir waren nicht dabei. Ob berechtigt oder gefährlich, der Waffengebrauch, detto - wir waren
nicht dabei!

Nur der ORF Schreiberling macht mächtig falsche Stimmung.

Schon einige male, in ähnlicher Formulierung an mich gerichtet: '...wos, Du host jetzt an "Woffnschein",
bist gfärhlich, ha? uahaha, bum bum, uahaha, zag her, host an Rewolfah?'

Versuche dann immer dem (vermeintlich) mündigen Bürger den Unterschied zwischen WBK und WP
zu erklären. Aber das hilft nicht viel, weil der liest ja auch ORF. :doh:

Dude72
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Dude72 » Mo 23. Feb 2015, 19:37

Trotzdem stellt sich die Frage, warum man zu einem Spaziergang in Unterloisdorf eine Pistole mitnimmt.


Genau darum hab ich das Thema begonnen.
Wenn er darf, soll er. Kann jedem wurscht sein.
Hund gegen Hund, diese Szenen sind sehr dynamisch und entwickeln sich schnell
Das absolute Gegenteil ist der Fall. Sowas bahnt sich an. Außer der Aggressor ist wirklich geistig krank und beißwütig.
Ein ordentlicher Hundehalter kennt seinen Hund und kann andere Hunde einschätzen
und reagieren BEVOR etwas passiert.
hurry up and wait

buckshot

Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von buckshot » Mo 23. Feb 2015, 19:49

Dude72 hat geschrieben:
IdR dient die Hundeversicherung, die meist in die Haushaltsversicherung integriebar ist, dazu um...

angeknabberte Perser Teppiche bei der Schwieger Mamsch zu ersetzen
udgl...



die Hunde Haftpflicht Versicherung dient wie jede andere Haftpflichtversicherung dazu, um berechtigte Schadenersatzverpflichtungen von Dritten zu befriedigen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren...

dazu zählen idR. (häufig!) Schäden an anderen Hunden - sprich Tierarztkosten...

Dude72
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von Dude72 » Mo 23. Feb 2015, 20:05

buckshot hat geschrieben:
Dude72 hat geschrieben:
IdR dient die Hundeversicherung, die meist in die Haushaltsversicherung integriebar ist, dazu um...

angeknabberte Perser Teppiche bei der Schwieger Mamsch zu ersetzen
udgl...



die Hunde Haftpflicht Versicherung dient wie jede andere Haftpflichtversicherung dazu, um berechtigte Schadenersatzverpflichtungen von Dritten zu befriedigen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren...

dazu zählen idR. (häufig!) Schäden an anderen Hunden - sprich Tierarztkosten...
Ich bin da ganz bei dir. Bitte nicht falsch verstehen ;)
Hund-Haftpflicht-Versicherung ( eben oft in die Haushaltsversicherung integriert) sollte natürlich auch dazu dienen um für Schäden aufzukommen die ein Hund dem anderen zufügt.
Nur idR werden damit Sachschäden beglichen. Kaputte S-Klasse Mercedes , Stahl-Zäune... ;)
Hängt auch stark vom Besitzer des anderen Hundes ab, ob der dir/dem Hundebesitzer die nötigen Daten bei einer Bissverletzung gibt.
Bei einem reinem Sachschaden, also nix kaputt was atmet, (zB Kaputte S-Klasse Mercedes , Stahl-Zäune... ;) ist das meist einfacher.

Empirisch ermittelt!
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callahan44er
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von callahan44er » Mo 23. Feb 2015, 20:35

piefke hat geschrieben:Wie ist das eigentlich in Österreich? Dienstwaffe darf außer Dienst nicht geführt werden?
Natürlich ist eine kleine Waffe ein Vorteil und sie behindert nicht so wie die g 17 im Privatleben.
In Deutschland darf der Polizist nur im Urlaub bzw. Kur nicht führen und bräuchte dann einen WP. Den gibt es aber nur in Bayern ohne Begründung

Wie kommst du denn da drauf? In NRW darf ein Polizist seine Dienstwaffe und zwar nur diese, IMMER führen und das überall! Kann mir nicht vorstellen das dass in andern Bundesl. anders ist. Und einen WP gibt es in D nicht.

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BigBen
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von BigBen » Mo 23. Feb 2015, 20:36

Ein toter oder verletzter Hund ist rechtlich gesehen ein Sachschaden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

DerDaniel
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von DerDaniel » Mo 23. Feb 2015, 20:53

2b4alk hat geschrieben:derdaniel:
3 Personen = 3 beteiligte (schütze, opferhundbesitzer und täterhundbesitzer) alle sind als beteiligte zu werten und keiner als zeugen welcher in keiner beziehung zum hergang steht
Hmmhh, ich dachte, dass die Mutter da Zeugin wäre. War zumindest bei mir schon paar mal so bei Fällen, dass ich quasi Beteiligter war, aber trotzdem als Zeuge aussagen musste.

piefke
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von piefke » Mo 23. Feb 2015, 21:17

callahan44er hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Wie ist das eigentlich in Österreich? Dienstwaffe darf außer Dienst nicht geführt werden?
Natürlich ist eine kleine Waffe ein Vorteil und sie behindert nicht so wie die g 17 im Privatleben.
In Deutschland darf der Polizist nur im Urlaub bzw. Kur nicht führen und bräuchte dann einen WP. Den gibt es aber nur in Bayern ohne Begründung

Wie kommst du denn da drauf? In NRW darf ein Polizist seine Dienstwaffe und zwar nur diese, IMMER führen und das überall! Kann mir nicht vorstellen das dass in andern Bundesl. anders ist. Und einen WP gibt es in D nicht.
Mir ist bewusst, dass es in d keinen WP gibt. Allerdings gibt es in at sowohl WP als auch Waffenschein. Deshalb verwende ich den WP sowohl für d als auch at.es ist ja auch ein at forum. Umgang mit dienstlichen Schusswaffen im Land Hessen unter Punkt 1.9. Sobald du länger als 3 Werktage Urlaub hast und den nicht am gewöhnlichen außerdienstlich en Aufbewahrungsort der Schusswaffe verbringst, also deiner Wohnung oder Zweitwohnung etwa bei den Eltern "sind die Schusswaffen in der Dienststelle zu lagern. Da gibt es nichts dran zu rütteln!

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von IT Guy » Mo 23. Feb 2015, 21:36

piefke hat geschrieben:... Allerdings gibt es in at sowohl WP als auch Waffenschein. ...
:roll:

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von rupi » Mo 23. Feb 2015, 21:44

IT Guy hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:... Allerdings gibt es in at sowohl WP als auch Waffenschein. ...
:roll:
ich kenn ein paar Leute die haben noch einen
member the old PD design ? oh I member

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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von callahan44er » Mo 23. Feb 2015, 22:14

piefke hat geschrieben:
callahan44er hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Wie ist das eigentlich in Österreich? Dienstwaffe darf außer Dienst nicht geführt werden?
Natürlich ist eine kleine Waffe ein Vorteil und sie behindert nicht so wie die g 17 im Privatleben.
In Deutschland darf der Polizist nur im Urlaub bzw. Kur nicht führen und bräuchte dann einen WP. Den gibt es aber nur in Bayern ohne Begründung

Da gibt es nichts dran zu rütteln!

Na wenn du das sagst!

WolfgangM
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Re: WaffenpassInhaber muss erklären, warum er seine Waffe fü

Beitrag von WolfgangM » Di 24. Feb 2015, 09:18

Freunde,

was mit dem Hund passiert ist, ob der versichert oder nicht ist, das trifft uns doch alles nicht.
Über den Ablauf können wir auch nichts sagen. Darüber zu diskutierten, ob man das Hundefell jetzt
versteigert usw. usw. :doh: ist alles heisse Luft. Interessant wie sich das alles in der Diskussion
verläuft.

Der thread wurde von mir eröffnet, weil der ORF Schreiberling in seinem Bericht über einen WP Inhaber
schreibt:
Trotzdem stellt sich die Frage, warum man zu einem Spaziergang in Unterloisdorf eine
Pistole mitnimmt.
Das Gesetz erlaubt ein WP Inhaber die Waffe immer zu führen. Es wird einen guten Grund geben,
warum der im Bericht genannte Herr einen WP hat! Und jeder Bericht, (Fussvolk glaubt: der ORF muss es
ja wissen...ist ja der StaatsFunk) der dies in Zweifel stellt, wird die Einschränkungen für einen WP nur noch
weiter erhöhen.

Und das sollte uns aufregen, weil das macht negative Stimmung und stärkt die AWN (Hoplophoben)

Viel mehr glaube ich, nach einigen persönlichen Besuchen, dass die werten Damen & Herren, die über die
Vergabe der WBK & WP entscheiden, noch nie eine Waffe in der Hand hatten und ihr 'Waffen know how'
nur aus dem TV haben. "Einmal bum und es ist schon wieder einer sofort tot...schrecklich..."
Und solche ORF Berichte (der StaatsFunk ist ja unabängig und daher wahrheitsgetreu! :?: ) tragen noch
dazu bei. Das regt mich so auf :evil:

WolfgangM

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