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WBK trotz Diversion?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ted
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Ted » Sa 8. Nov 2014, 13:00

Kaamos hat geschrieben:Nur:
Eine Diversion scheint 10 Jahre als "justizinterne Eintragung" gespeichert.

Genauer steht es hier:
"Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert."


Vorweg: Die Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts findest du im Verband Forum.

Diversion in der Literatur:
"Mittels Diversion wird auf leichtere Straftaten weniger gefährlicher Täter reagiert, wobei ein formelles Strafverfahren unterbleibt. Es erfolgt weder ein Schuldspruch noch die Verhängung einer formellen Sanktion. Kennzeichnend sind die freiwillige Mitwirkung des Verdächtigen, wobei die Unschuldsvermutung aufrechterhalten wird,[...] Der Verdächtige wird durch die Verhängung diversioneller Maßnahmen nicht stigmatisiert, womit eine unnötige Entsozialisierung unterbleibt.[...]" Brandstetter/Glaser/Pürstl/Singer, Wirtschaftsstrafrecht (2009) 88f.

Meine persönliche Meinung (ohne jegliche praktische Erfahrung damit): Die WBK ausstellende Behörde hat weder Zugang zu den Infos, noch können sie dir einen Strick daraus drehen, da es zu keinem Schuldspruch kam, und die Diversion zustande kam, um ein langwieriges Strafverfahren zu vermeiden.

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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von BlackAce » Sa 8. Nov 2014, 13:11

Ted hat geschrieben:Meine persönliche Meinung (ohne jegliche praktische Erfahrung damit): Die WBK ausstellende Behörde hat weder Zugang zu den Infos, noch können sie dir einen Strick daraus drehen, da es zu keinem Schuldspruch kam, und die Diversion zustande kam, um ein langwieriges Strafverfahren zu vermeiden.


Das stimmt so nicht ganz, die Behörde bekommt vom Gericht die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens, damit diese, nötigenfalls, Strafen wegen Verkehrsübertretungen setzen kann. Was sie dann auch machen.

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Kaamos
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Kaamos » Sa 8. Nov 2014, 13:16

BlackAce hat geschrieben:
Ted hat geschrieben:Meine persönliche Meinung (ohne jegliche praktische Erfahrung damit): Die WBK ausstellende Behörde hat weder Zugang zu den Infos, noch können sie dir einen Strick daraus drehen, da es zu keinem Schuldspruch kam, und die Diversion zustande kam, um ein langwieriges Strafverfahren zu vermeiden.


Das stimmt so nicht ganz, die Behörde bekommt vom Gericht die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens, damit diese, nötigenfalls, Strafen wegen Verkehrsübertretungen setzen kann. Was sie dann auch machen.


Gut,das bedeutet sie sehen zwar die Notiz,aber es hat keine Auswirkung auf meinen Antrag bzw. auf meine Verlässligkeit wenn ich das richtig versehe,oder?

An alle anderen vielen Dank schon mal für den Input! :handgestures-thumbupleft:
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Ted » Sa 8. Nov 2014, 13:22

BlackAce hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz, die Behörde bekommt vom Gericht die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens, damit diese, nötigenfalls, Strafen wegen Verkehrsübertretungen setzen kann. Was sie dann auch machen.


Entsprechend hat die Verkehrsbehörde damals die Mitteilung bekommen, dass das zu keiner Anklage kommt?

Aber wo lässt uns das mit dem Waffenreferat verbleiben? Ich vermute, wenn diese selbst keine Daten über dich haben, fragen diese bei den Landespolizeidirektionen nach, ob du auch zuverlässig bist; da es sich um keine Vorstrafe handelt, sondern um eine Diversoin, sollte diese dabei nicht aufscheinen, oder?

Selbst wenn das Waffenreferat dann doch die Info über eine Diversion bekommt, fehlt es formal am Schuldeingeständis. Da hier weiterhin die Unschuldsvermutung gilt (siehe oben), warst du offiziell damals das Opfer, und hast nur bezahlt, um dir den Aufwand eines Strafverfahrens zu ersparen...

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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von 2b4alk » Sa 8. Nov 2014, 13:34

hi

also eine Diversion ist dazu da, dass man eben keine Vorstrafe bekommt, und somit auch nicht gebrandmarkt ist. ich kann dich beruhigen, nichtmal die Polizei weiß etwas davon da es ja nicht in die strafregisterauskunft kommt da keine Verurteilung. auch war es ja keine VORSATZTAT, sondern ein FAHRLÄSSIGKEITSDELIKT...

es kann ja auch jmd mit ner Vorstrafe eine WBK bekommen, wenn er eben nicht eines der zuvor angeführten verbrechen/vergehen begangen hat...

und die Auslegung von alfawolf kann auch nicht so einfach von der Behörde übernommen werden, da diese auch nur anhand von geseten/verordnungen handeln dürfen. und (noch) nicht gänzlich nach lust und Laune...

und ein waffverbot zu bekommen ist sehr, sehr schwer... man glaubt nicht, dass ein giftler, welcher div. klappfixiermesser zur "Verteidigung" mitführt, festgenommen wird KEIN waffverbot bekommt... das Messer kann er beim gehen wieder haben... so ists zumindest in Wien...

weil: Wien ist anders...

also i denk du solltest kein Problem haben deine WBK zu bekommen.

lg Phil
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Re: AW: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Styrax » Sa 8. Nov 2014, 13:40

Also das mit dem Giftler und Feitl muss eine Ausnahme sein. Hab schon von einigen gehört, dass ein Messer bei Perlustration in/bei einer "Suchtgiftszene" und das sind alle einschlägigen Plätze in Wien, geführt, zum Waffenverbot führten.

Und das ist auch gut so.
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von kawaz » Sa 8. Nov 2014, 14:02

alpawolf hat geschrieben:moment es muss natürlich nicht zwangsläufig so kommen !

aber man kann so argumetieren und glaub mir das hält 100 prozentig.

du könntest mit einer waffe andere gefährden was du ja schon ohne waffe gemacht hast und dabei schon andere verletzt hast. wenn auch nur fahrlässig!
die prognose ergo ..... und einzig und alleine auf DIE kommt es an !!!

nix wbk !
dafür waffenverbot !


You make my day ha ha :lol: :clap:

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Re: AW: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Steirer » Sa 8. Nov 2014, 14:06

Styrax hat geschrieben:Also das mit dem Giftler und Feitl muss eine Ausnahme sein. Hab schon von einigen gehört, dass ein Messer bei Perlustration in/bei einer "Suchtgiftszene" und das sind alle einschlägigen Plätze in Wien, geführt, zum Waffenverbot führten.

Und das ist auch gut so.

Finde ich nicht, denn wenn Du zufällig in eine Razzia in der Suchtgiftszene latscht, aufgehalten, durchsucht und dank deinem Taschenmesser mit einem Waffenverbot belegt wirst, schaut´s anders aus oder?
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Re: AW: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Styrax » Sa 8. Nov 2014, 14:20

Ja, in diesem Zusammenhang hast du schon recht. Deshalb meide ich entweder solche Plätze oder halte mich darin nicht auf. In eine Kontrolle bin ich in dieser Scene noch nie geraten, vielleicht auch weil das Auftreten nicht passt.
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von cgas » Sa 8. Nov 2014, 14:53

Weiß jemand wie es aussieht, wenn das Verfahren nach Leistung einer Diversion eingestellt wurde?
Zuletzt geändert von cgas am Mo 10. Nov 2014, 06:14, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Magnum828 » Sa 8. Nov 2014, 15:58

An alle, die sich sorgen machen wegen dem Strafregisterauszug: Den Strafregisterauszug könnt ihr selber anfordern, geht online über die Bürgercard, kostet so ca. 20€ und dauert 1 Tag bis ihr es dann habt.

Dann wisst ihr ob im Strafregisterauszug was drinnen steht. Die Behörde sieht auch nix anderes als den Strafregisterauszug.
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von alpawolf » Sa 8. Nov 2014, 18:58

Magnum828 hat geschrieben:An alle, die sich sorgen machen wegen dem Strafregisterauszug: Den Strafregisterauszug könnt ihr selber anfordern, geht online über die Bürgercard, kostet so ca. 20€ und dauert 1 Tag bis ihr es dann habt.

Dann wisst ihr ob im Strafregisterauszug was drinnen steht. Die Behörde sieht auch nix anderes als den Strafregisterauszug.


stimmt nicht ! die waffenbehörde ist an die sicherheitspolizei gekoppelt und vereint zumeist beides in einer amtsperson.
die sehen alles bekommen alles und noch mehr. auch eine diversion !
Infidel

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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von wallenstein » Sa 8. Nov 2014, 19:27

Jetzt fällt mir gerade nicht ein wie diese Krankheit heist..... :D
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
Bild
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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von r4ptor » Sa 8. Nov 2014, 19:30

Und weiter? Bekannter von mir hatte auch einen Fall von Mopedfahrer im toten Winkel übersehen, Anzeige fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr -> 250 Euro Diversion.

So, zwei Jahre später WBK beantragt, kein Problem, alles glatt gelaufen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nix zu tun.

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Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von gewo » Sa 8. Nov 2014, 19:31

Magnum828 hat geschrieben:An alle, die sich sorgen machen wegen dem Strafregisterauszug: Den Strafregisterauszug könnt ihr selber anfordern, geht online über die Bürgercard, kostet so ca. 20€ und dauert 1 Tag bis ihr es dann habt.

Dann wisst ihr ob im Strafregisterauszug was drinnen steht. Die Behörde sieht auch nix anderes als den Strafregisterauszug.


hi

nee
die waffenbehoerde sieht (und schaut auch) in datenbanken in denen bereits getilgte verurteilungen aufscheinen ( die im strafregisterauszug eben dann nicht mehr drinnenstehen)

aber wie gesagt
im anlassfall des threaderstellers voellig egal
solange keine alkoholisierung vorgelegen ist waere auch eine fahrlaessige kv kein problem...
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