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Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 5. Mai 2014, 20:05

Maggo hat geschrieben:Dieser Passus im Gesetz ist interessant,sagt wohl aus das eine Privatperson keine Genemigung erlangen kann da ich nicht gewerblich Erwerbstätig bin.
Im Sinne "Erwerbstätigkeit" ist wohl das Betreiben eines gewerblichen Handels mit den im ersten Hauptstück des Gesetzes genannten Güter.
(3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt, in deren Rahmen der beantragte Vorgang durchgeführt werden soll, sofern eine solche Genehmigung zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
hi

ich habe die bedeutung des §3abs3 schon mehrfach mit den zustaendigen personen im wirtschaftsministerium diskutiert

sie sagen dazu garnix ausser dass es "voellig klar ist" dass die bestimmungen dieses gesetzes auch fuer privatpersonen gelten denn die bestimmung sagt ja nur, dass dann, WENN fuer die verbringung eine gewerbeberechtigung erforderlich ist, eine solche vorhanden sein muss.
fuer private verbringungen ist aber eben KEINE gewerbeberechtigung erforderlich und sie kann daher erteilt werden

und so nebenbei:
sollte der §3abs3 bedeuten dass die gesamten oesterreichischen aussenhandelsbestimmungen fuer private nicht gelten dann wuerde das in der praxis bedeuten dass zb kriegsmaterial von privaten in kriegsfuehrende laender vermittelt werden darf (da ja nicht gewerblich), denn die gesamten exportbestimmungen fuer waffen befinden sich im aussenhandelsgesetz und NICHT im waffengesetz ....
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 5. Mai 2014, 20:31

doch net der letzte Kommentar :)

hättest net alles rot markiern brauchen
ERWERBSTÄTIGKEIT
allein hätt genügt.
und so nebenbei:
sollte der §3abs3 bedeuten dass die gesamten oesterreichischen aussenhandelsbestimmungen fuer private nicht gelten dann wuerde das in der praxis bedeuten dass zb kriegsmaterial von privaten in kriegsfuehrende laender vermittelt werden darf (da ja nicht gewerblich), denn die gesamten exportbestimmungen fuer waffen befinden sich im aussenhandelsgesetz und NICHT im waffengesetz ....
is doch für Private nach Waffengesetzt von Haus aus verboten .. was willst denn noch mehr als verbieten?

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Maggo » Mo 5. Mai 2014, 20:46

Hier ein Zitat aus der Außenhandelsverordnung 2011:
Allgemeingenehmigungen
§ 8. (1) Einer Allgemeingenehmigung unterliegen Verbringungsvorgänge gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 bis 5 AußWG 2011 innerhalb der Europäischen Union.
(2) Einer Allgemeingenehmigung unterliegen andere als im Abs. 1 genannte Verbringungsvorgänge innerhalb der Europäischen Union, bei denen bis zu fünf Stück Schusswaffen, die dem Waffengesetz 1996 - WaffG, BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008, unterliegen, durch Personen oder Gesellschaften, die eine Gewerbeberechtigung zum Handel mit derartigen Waffen besitzen, verbracht werden.
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von _Jack_ » Mo 5. Mai 2014, 20:54

Sollte § 3 Abs 3 euer einziger Anhaltspunkt sein dass ein privater das nicht braucht (ich bin mit dem Gesetz im Einzelnen nicht vertraut...) dann hat meiner Ansicht nach Gewo (bzw. die Beamten) recht. Es geht doch bei dem Absatz gar nicht darum ob eine Bewilligung erforderlich ist, sondern darum wann diese nicht zu erteilen ist. Beruft ihr euch auf diesen Passus (und habt recht) dann bekommt ihr keine Genehmigung und dürft somit auch nicht ausführen (soweit dieses Gesetz auf diesen Vorgang anzuwenden ist, das müsste man sich anschaun, aber wie gesagt, Abs 3 sagt dazu gar nichts).
GSchoenbauer hat geschrieben: Soll sich halt, wer will, auch an's Gewerbe- und Handelsrecht halten. Schauts aber auch rechtzeitig dazu, daß ihr beim Kochen daheim eure Gastgewerbekonzession griffbereit habts, falls der Lebensmittelinspektor kommt!
zB in der Gewerbeordnung ist ganz genau definiert wer sich daran halten muss und wer nicht. Das ist ausschlaggebend und nicht der Titel des Gesetzes. Der nächste meint dass das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch nur für österreichische Bürger gilt...

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Maggo » Mo 5. Mai 2014, 21:06

Der nächste meint dass das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch nur für österreichische Bürger gilt...
Gesetze gelten Bundesweit
Die Gültigkeit eines Bundesgesetzes für wem oder was ist meist am Anfang des Gesetzes definiert.
Oder giltet das Kesselgesetz für dich wenn du einen Wasserkocher betreibst?

Und noch was :
Die Behörde kann zwar etwas behaupten oder sagen, ob dies stimmt ist eine andere Geschichte.
Es ist nur eine Rechtsmeinung von der anderen Seite, sie muss aber nicht stimmen.
Die richtige Rechtsmeinung muss ausjudiziert werden, und dann ist es nicht gewiss das auch diese stimmt.
Vor einen Monat habe ich auch einen Teil rechtsungültigen Bescheid bekommen, die Behörde kann keine Auflage erlassen zu der sie nicht im Gesetz ermächtigt ist.
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von _Jack_ » Mo 5. Mai 2014, 21:18

Maggo hat geschrieben: Gesetze gelten Bundesweit
Die Gültigkeit eines Bundesgesetzes für wem oder was ist meist am Anfang des Gesetzes definiert.
Oder giltet das Kesselgesetz für dich wenn du einen Wasserkocher betreibst?
Abgesehen davon dass nicht alle Gesetze Bundesweit gelten hast du offensichtlich nicht verstanden was ich damit sagen wollte. Ich ging auf einen Kommentar weiter oben ein und ich wollte eben auf den vom jeweiligen Gesetz bestimmten (persönlichen) Anwendungsbereich hinaus (ich nehm an das meinst du mit "Gültigkeit eines Bundesgesetzes"). Wie du hier auf den örtlichen Anwendungsbereich kommst ist mir völlig schleierhaft. Was willst du mir also genau sagen?
Maggo hat geschrieben: Und noch was :
Die Behörde kann zwar etwas behaupten oder sagen, ob dies stimmt ist eine andere Geschichte.
Es ist nur eine Rechtsmeinung von der anderen Seite, sie muss aber nicht stimmen.
Die richtige Rechtsmeinung muss ausjudiziert werden, und dann ist es nicht gewiss das auch diese stimmt.
Vor einen Monat habe ich auch einen Teil rechtsungültigen Bescheid bekommen, die Behörde kann keine Auflage erlassen zu der sie nicht im Gesetz ermächtigt ist.
Alles sind nur Rechtsmeinungen, deine, meine, die der Behörde ect. Manche Meinungen sind besser begründet als andere und manche irgendwie gar nicht. Erst nach Rechtskraft wird aus der Meinung etwas mehr. Aber soll sich jeder selber aussuchen welcher Meinung er folgt, ich wollte nur darauf hinaus dass die Begründung "die GewO gilt ja a net für uns, oiso des a net" ein bisserl arg dürftig ist und §3 Abs 3 meiner (zumindest begründeten) Meinung hier gar nichts aussagt.

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 5. Mai 2014, 22:16

Maggo hat geschrieben:Hier ein Zitat aus der Außenhandelsverordnung 2011:
Allgemeingenehmigungen
§ 8. (1) Einer Allgemeingenehmigung unterliegen Verbringungsvorgänge gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 bis 5 AußWG 2011 innerhalb der Europäischen Union.
(2) Einer Allgemeingenehmigung unterliegen andere als im Abs. 1 genannte Verbringungsvorgänge innerhalb der Europäischen Union, bei denen bis zu fünf Stück Schusswaffen, die dem Waffengesetz 1996 - WaffG, BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008, unterliegen, durch Personen oder Gesellschaften, die eine Gewerbeberechtigung zum Handel mit derartigen Waffen besitzen, verbracht werden.
hi

das sind die bestimmungen zurallgemeingenehmigung
neben dieser gibt es dann noch die globalgenehmigung und fuer private verbringungen die einzelgenehmigung...
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 5. Mai 2014, 22:46

ihr habt wirklich eine Methode, alles zu zerreden.

das wesentliche ist: alle zitierten Stellen stammen aus der
Aussenhandelsverordnung
welche eine Teil des Handelsgesetzes näher bestimmt
die für den Handel anzuwenden ist.

und, wer's immer noch nicht begreifen will:
(zitat aus dem lexikon)
Erst zu Beginn des 19. Jh. wird Handel in dem heute auch von der Handelsbetriebslehre verwendeten engeren Sinn verstanden als der gewerbsmäßige Ankauf von materiellen Gütern (Handelsware) und deren Verkauf ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung (Warenhandel). „Warenhandel ist Warenumsatz, Warenverkehr, Warenumschlag. Diese Umsatzleistung ist die den Handel bestimmende Grundfunktion.“ (Rudolf Seyffert) Handelsunternehmen sind diejenigen Institutionen, die diese Grundfunktion (und weitere Handelsfunktionen)[1] a) gewerbsmäßig, b) ausschließlich oder überwiegend, c) im eigenen Namen sowie d) auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausüben. Sie sind damit die Spezialisten der Beschaffungs- und der Absatzwirtschaft.
Diese Verordnung ist also für Gewerbetreibende, wobei es darunter gebunden Gewerbe (Gewerbeberechtigung erforderlich) und freie Gewerbe (keine Gewerbeberechtigung erforderlich) gibt. Jedenfalls ist mit dem Gewerbe eine Erwerbstätigkeit verbunden.

Ein Privatverkauf fällt sicher NICHT unter Erwerbstätigkeit.

Ogottogott, das ja alles soooo schwer zu begreifen. :roll:

So,
und jetzt klink ich mich wirklich endgültig aus dem Thema aus, des hier ist reine Zeitverschwendung.

Bauli

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von _Jack_ » Mo 5. Mai 2014, 23:15

Wer glaubt der Anwendungsbereich eines Gesetzes ergibt sich aus dem Titel der soll das so handhaben -.- ja es ist wirklich Zeitverschwendung bei so nem "Rechtsverständnis" zu diskutieren. Mit manchen Laien kann man diskutieren, andere sind halt völlig beratungsresistent (oder waren meine Ausführungen wirklich zu kompliziert? ogottogott).

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Reiflinger » Di 6. Mai 2014, 08:17

Wisst ihr, ich glaube euch schon was da im Handelsgesetz steht. Aber als Otto-Normal-Verbraucher muss ich mich auf das verlassen können was mir meine Behörde sagt. Und wenn da gesagt wird dass das normale EU-Formular reicht muss ich darauf vertrauen das es auch so ist.

Ich werde mich nun mal mit dem Ministerium, meiner Behörde und meinem Juristen unterhalten, denn ich frage mich: warum beim Verbringen in einen anderen EU-Staat dieser Aufwand und beim holen nach Österreich gehts auch ohne Wirtschaftsministerium?

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 08:29

Reiflinger hat geschrieben:Aber als Otto-Normal-Verbraucher muss ich mich auf das verlassen können was mir meine Behörde sagt.
Das ist leider insbesondere bei Waffenangelegenheiten ein Trugschluss und kann dich irgendwann in den Hintern beißen - also lieber 2-3 mal Nachfragen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Reiflinger » Di 6. Mai 2014, 09:10

Das werde ich ab jetzt auch machen. Ich will ja noch länger schießen dürfen.

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Di 6. Mai 2014, 09:28

Und wieder einmal ist es den Pulverdampf-Usern gelungen, das Waffengesetz in Eigenregie zu verschärfen.

Wozu brauchen wir dafür auch schon den Staat, dafür sind wir selber gut genug!


:evil: :evil: :evil:

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von _Jack_ » Di 6. Mai 2014, 09:40

Eine nachvollziehbare begründete Einschätzung der Rechtslage, welche du offensichtlich nicht zu liefern in der Lage bist, ist für dich also eine Verschärfung, schon wieder eine "interessante" Auffassung. Manche bemühen sich die Fragen die hier drin gestellt werden so zu beantworten dass dem Fragesteller möglichst keine Gefahr droht, andere wollen hier auf biegen und brechen eine liberale Auslegung durchdrücken, egal wie unlogisch man "argumentieren" muss.

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Bud Spencer » Di 6. Mai 2014, 09:47

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:18, insgesamt 1-mal geändert.

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