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Masterkey Umbau

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Masterkey Umbau

Beitrag von therion » So 14. Okt 2012, 11:10

Letztlich ist nur die Aussage des BMI interessant, daher bitte dort nachfragen.

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Re: Masterkey Umbau

Beitrag von eXistenZ » So 14. Okt 2012, 11:29

sandman hat geschrieben: Sind die beiden mit einer Rail verbundebn, dann ist die Flinte zu kurz -> Kat. A.
Die abgebildete ist definitiv zu kurz. Man könnte eine Flinte mit sehr langen Lauf auf der Rail montieren, was dann aber vermutlich seltsam aussehen würde (vorallem an einer kurzen Büchse) und man würde mit einer richtig langen ziemlich unhandlichen Waffenkombi dahstehen. Dafür wäre man rechtlich auf der sicheren Seite.

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Re: Masterkey Umbau

Beitrag von sandman » So 14. Okt 2012, 12:20

eXistenZ hat geschrieben:
sandman hat geschrieben: Sind die beiden mit einer Rail verbundebn, dann ist die Flinte zu kurz -> Kat. A.
Die abgebildete ist definitiv zu kurz. Man könnte eine Flinte mit sehr langen Lauf auf der Rail montieren, was dann aber vermutlich seltsam aussehen würde (vorallem an einer kurzen Büchse) und man würde mit einer richtig langen ziemlich unhandlichen Waffenkombi dahstehen. Dafür wäre man rechtlich auf der sicheren Seite.
Dann bräuchtest du aber, geschätzt, einen ca 65-70 cm langen Lauf und das wäre nicht so praktikabel.

Grüße

Sandman
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Re: Masterkey Umbau

Beitrag von eXistenZ » So 14. Okt 2012, 16:51

sandman hat geschrieben: Dann bräuchtest du aber, geschätzt, einen ca 65-70 cm langen Lauf und das wäre nicht so praktikabel.
Das ö-Waffengesetz macht wegen den Flintenmindestlängen so ein Projekt ziemlich unattraktiv. Da müsste man eher die Büchse an die Flinte montieren oder eine FFW als Vordergriff (vielleicht in einem Roni-Schaftsystem o. ä.) :mrgreen:

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Re: Masterkey Umbau

Beitrag von Promo » So 14. Okt 2012, 23:09

Grundsätzlich bleibt festzuhalten dass die unterhalb montierte Flinte nur eine Flinte ist, wo der Hinterschaft fehlt. Dies bekommt man auch wenn man für Reperaturarbeiten diesen abnimmt - trotzdem hat man rechtlich keine verbotene Waffe, da die Abgabe von Schüssen vielleicht technisch irgendwie möglich wäre (Handschuhe? Wo festhalten?), aber keinen Sinn ergibt.

Nichtsdestotrotz wird es seitens der Behörde vielleicht anderslautende Ansichten dazu geben. Die Lauflänge von 45 Zentimeter müsste jedenfalls unabdingbar eingehalten werden, was in Zoll eine Länge von 17,7 bedeuten würde. Dadurch müsste man den Lauf der Büchse ebenfalls mindestens so lange gestalten, wenn durch die Systemlänge bedingt nicht noch mehr. Die größte Lauflänge die ich bei der OA15 jetzt finden konnte, waren 20".
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