Ich will jetzt nicht raunzen aber du weisst schon wie das Beschussamt seit zig Jahren Beschusszeichen an fertigen Läufen und Verschlüssen anbringt ? Die lasern das da 2-3/100mm tief mit einem Laser rein, und es gibt damit nicht die geringsten Probleme, man kann so eine gelaserte Gravur auch wieder runterfeilen, also das mit den 64-70 HRC ist auch falsch. Bei solchen Härten würde jede Feile nur mehr drüberrutschen.Herzerzog hat geschrieben: ↑Do 15. Okt 2020, 08:18Zur Info, für alle welche es betrifft, und ich denke mich betrifft das nicht, da alle meine Schusswaffen
an Lauf, Kammer, und Verschluss, im Falle der Glock sogar am Rahmen bereits beschriftet sind:
Ich habe im August ein metallurgisches Gutachten mit dem Hinweis, dass eine Gefahr für Leib und Leben,
also eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit besteht, im Parlament eingebracht.
Das ging an den Verband, das Bundesheer, die Interessensgemeinschaft, bis hinauf bis zum Landeshauptmann Stellvertreter
von OÖ und eben ins Parlament.
Hat bloß leider nichts gebracht.
Die Kurzfassung, einsehbar auf der Seite des Parlaments:
Eine nachträgliche, über die an Legalwaffen ohnehin bereits vorhandene Kennzeichnung
systemrelevanter Bauteile, geforderte Kennzeichnung, widerspricht nicht nur allen Regeln der
Wärmebehandlung, sondern auch dem Grundrecht der Genfer Konvention auf körperliche
Unversehrtheit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Meine Bedenken, unterlegt und untermauert auch von Experten der Deutschen Gesellschaft für Materialkunde und österreichischen Werkstoffwissenschaftlern:
Durch nachträgliches Anbringen einer Nummer oder eines QR - Codes, oder was auch immer sich der Gesetzgeber darunter vorstellt, an systemrelevanten Bauteilen von Schusswaffen NACH erfolgter Wärmebehandlung, sei es durch Lasern oder Elekrogravur, kommt es zu undefinierten Gefügezuständen in diesen Bauteilen.
Nachträgliches Anlassen, bzw. Normalglühen nach der nachträglichen Kennzeichnung kommt nicht in Frage, da es zur Zerstörung,
bzw. "weichmachen" der Bauteile führen würde.
Heißt in Kurzfassung: Bei in Schusswaffen verwendeten Vergütungsstählen (z.B. 42CrMo4 bei Läufen), entsteht beim Lasern oder Elektrogravieren ein undefinierter, nicht angelassener Martensit mit einer Härte von 800 bis 1000 HV (Härte nach Vickers), umgerechnet sind das 64 - 70 HRC, (wer damit besser rechnen kann).
Dies bedeutet, es kommt lokal zu massiven Zugeigenspannungen, neben den durch das Lasern entstehenden Mikro - Spitzkerben.
An hoch - druckbelasteten Bauteilen wie Kammern oder Trommeln, aber auch den Läufen, können infolge wiederholter
Schussabgabe, welche nichts anderes als Biegewechselschwingungen bedeuten, Dauerbrüche ausgehen. Bedeutet: Trommel - oder Kammersprengungen, Laufberstung, alles was man sich als Schütze so wünscht.
Selbt nachträgliches Anbringen von Schlagzahlen verursachen Gefügeverdichtungen infolge von eingebrachten Kerben und Zugeigenspannungen.
Dies alles wurde offenbar als "nicht relevant" abgeschmettert. Politische Kommentare erspare ich mir.
Wie es mit einer Sammelklage oder einem Volksbegehren oder wie auch immer aussieht weiß ich nicht, es haben sich für mich erschreckend wenige Leute damals beteiligt, ihre Bedenken einzubringen.
Die Gravurlaser sind Laser mit 20-60W, um eine Oberfläche mit einem Laser zu härten brauchst du Geräte mit >1200W.