Wenn die Behörde dem Gesetz nach angehalten ist, aufgrund des Antrags zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt sind, dann kann sie sehr wohl ausschließende Gründe in Betracht ziehen, sofern diese im Zuge der Kontrolle etc. auffallen. Dafür braucht man auch nichts suchen. Wäre ja gelacht, wenn es nicht so wäre..
Wenn sie dich pauschal zum Amtsarzt zitieren (wie früher in Vorarlberg) dann hast du natürlich recht. Im alten Interessensvertretungsforum war von dieser Praxis zu genüge zu lesen.