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Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
§ 36b SPG WaffenverbotszonePlinker hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 13:47Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
(3)Absatz 3Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, im Anwendungsbereich der Verordnung nach Abs. 1 die Kleidung von Menschen und von diesen mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu durchsuchen, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung gemäß Abs. 1 zuwidergehandelt wird.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Keine Sorge, wennst in der Krachledernen kommst werdens dich nicht für einen Messerkünstler halten u. filzenPlinker hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 13:47Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
Besagte Klientel bevorzugt einen anderen Look
(sry der musste sein)
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Wobei gerade bei solchen Personen schnell einmal ein Jausenmesser dabei ist und die Pozilisten so auch auf ihre positiven Fälle kommen, ohne sich selbst mit dem eigentlich problematisch Klientel anlegen zu müssen.FdH22 hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 19:37Keine Sorge, wennst in der Krachledernen kommst werdens dich nicht für einen Messerkünstler halten u. filzenPlinker hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 13:47Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
Besagte Klientel bevorzugt einen anderen Look
(sry der musste sein)
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
fuer die von dir angesprochene klientel aendert sich also durch die festlegung einer waffenverbotszone nichts ...
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Es ist viel nicht erlaubt und es wird trotzdem darauf hinauslaufen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:02leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
Dieses einschlägige Klientel hat uns das ja eingebrockt.
Von daher dürfen Sie sich nicht wundern im Focus zu stehen bezüglich Kontrollen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
schau, wenn die angesprochenen personen, hervorragend juristisch von einer unzahl an NGOs unterstuetzt die alle von uns bezahlt werden nach jeder einzelnen nicht rechtmaessigen kontrolle a massnahmenbeschwerde machen dann geht die PK favoriten in beschwerdeverfahren unter und es wird sich die kontrolliererei dieser personengruppe ganz schnell aufhoern und es werden nur noch die "anderen" kontrolliert ....AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:18Es ist viel nicht erlaubt und es wird trotzdem darauf hinauslaufen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:02leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
Dieses einschlägige Klientel hat uns das ja eingebrockt.
Von daher dürfen Sie sich nicht wundern im Focus zu stehen bezüglich Kontrollen.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Das wäre so, als würdest du den Bock zum Gärtner machen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:31schau, wenn die angesprochenen personen, hervorragend juristisch von einer unzahl an NGOs unterstuetzt die alle von uns bezahlt werden nach jeder einzelnen nicht rechtmaessigen kontrolle a massnahmenbeschwerde machen dann geht die PK favoriten in beschwerdeverfahren unter und es wird sich die kontrolliererei dieser personengruppe ganz schnell aufhoern und es werden nur noch die "anderen" kontrolliert ....AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:18Es ist viel nicht erlaubt und es wird trotzdem darauf hinauslaufen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:02leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
Dieses einschlägige Klientel hat uns das ja eingebrockt.
Von daher dürfen Sie sich nicht wundern im Focus zu stehen bezüglich Kontrollen.
Warum vermutest du diese Annahme?
Das wird nicht passieren. Abschiebung ist das einzige Mittel zur Abschreckung.
Diese integrationsunwilligen Subjekte sind doch der Auslöser dieser Verordnung.
MfG
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Wie ist es eigentlich aktuell in den "Waffenverbotszonen"? Wenn ein Gegenstand sichergestellt wird, spricht dann die Polizei gegen diese Person auch sofort ein vorläufiges Waffenverbot aus?
Ich frage dewegen, weil falls ja (und das Aussprechen von Waffenverboten ist ja seit 2019 jederzeit durch jeden Polizisten möglich), dieses Waffenverbot LWB viel stärker trifft als das eigentliche Klientel....
Ich frage dewegen, weil falls ja (und das Aussprechen von Waffenverboten ist ja seit 2019 jederzeit durch jeden Polizisten möglich), dieses Waffenverbot LWB viel stärker trifft als das eigentliche Klientel....
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
So läuft das zumindest in Deutschland. Handwerker und Feuerwehrleute zu belästigen ist auch risikoloser als ganze Gangs zu "entwaffnen". Erstere haben auch etwas zu verlieren...
https://www.pvsafety.de/allgemein/rettu ... -rechtens/"Dieses “berechtigte Interesse” ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Durch entsprechende Rechtsprechung wurde inzwischen festgestellt, dass u.a. der Weg eines Dachdeckers zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause ihn dazu berechtigt, sein Cuttermesser (Einhandmesser) mit sich zu führen. Der kurze Abstecher zur Tankstelle um ein “Feierabendbierchen” einzukaufen, widerspricht diesem Zweck jedoch wieder und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Ähnlich ist diese Situation im Bereich der Feuerwehr zu sehen. Das Mitführen im Dienst sollte rechtlich gedeckt sein, der Einsatz im Rahmen von Rettungsarbeiten ebenso. Strittig wäre hier der Weg eines freiwilligen Feuerwehrmannes vom Gerätehaus nach Hause insofern, da er das Rettungsmesser bequem im Gerätehaus bei seiner Einsatzschutzkleidung lagern kann. Diese benötigt er im Einsatzfall eh und er kann dann ggf. das dort befindliche Rettungsmesser an sich nehmen und zum Einsatz bringen."
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Da würde Obelix sagen: Die spinnen, die Deutschen.Musashi hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 14:12
So läuft das zumindest in Deutschland. Handwerker und Feuerwehrleute zu belästigen ist auch risikoloser als ganze Gangs zu "entwaffnen". Erstere haben auch etwas zu verlieren...
https://www.pvsafety.de/allgemein/rettu ... -rechtens/"Dieses “berechtigte Interesse” ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Durch entsprechende Rechtsprechung wurde inzwischen festgestellt, dass u.a. der Weg eines Dachdeckers zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause ihn dazu berechtigt, sein Cuttermesser (Einhandmesser) mit sich zu führen. Der kurze Abstecher zur Tankstelle um ein “Feierabendbierchen” einzukaufen, widerspricht diesem Zweck jedoch wieder und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Ähnlich ist diese Situation im Bereich der Feuerwehr zu sehen. Das Mitführen im Dienst sollte rechtlich gedeckt sein, der Einsatz im Rahmen von Rettungsarbeiten ebenso. Strittig wäre hier der Weg eines freiwilligen Feuerwehrmannes vom Gerätehaus nach Hause insofern, da er das Rettungsmesser bequem im Gerätehaus bei seiner Einsatzschutzkleidung lagern kann. Diese benötigt er im Einsatzfall eh und er kann dann ggf. das dort befindliche Rettungsmesser an sich nehmen und zum Einsatz bringen."
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Wird 1:1 bei uns kommen. Ist zumindest Karners Vorhaben, nur Ausnahmen für "im Dienst" bzw. von/zur Jagd, etc. zuzulassen.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Deutschland:
Schnapp-, Einhandmesser und Messer, deren Klingenlänge 12 Zentimeter überschreiten (Hirsch- und Saufänger, Standhauer und Spitzen von Saufedern) gelten gesetzlich als Waffe.
Auf dem Hin- und Rückweg gehören die erwähnten kalten Waffen in den Jagdrucksack. Dieser wiederum in den Kofferaum. Wer außerhalb der Jagdausübung mit dem Hirschfänger in der Türablage seines Autos durch die Gegend fährt oder am Gürtel damit in die Dorfkneipe spaziert, riskiert nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern auch eine Über- prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
https://djz.de/polizeikontrolle-was-mus ... en-teil-2/
Mit Hilfe von Desinformation versucht man derzeit natürlich die Jägerschaft hinters Licht zu führen - bis das neue Gesetz durch ist:
https://www.meinbezirk.at/wienerwaldneu ... d_a6614217
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Da ist auch eine Abstimmung (bissl runterscrollen) dabei.Poirot hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 21:21
https://www.meinbezirk.at/wienerwaldneu ... d_a6614217
U. auch die Ergebnisse (sind auch ganz interessant)
Also abstimmen werte Kollegen/innen!
U. natürlich auch Familienmitglieder, Freunde, Bekannte usw...