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Quasi Nebenwohnsitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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OC Tom
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von OC Tom » Di 24. Mai 2011, 23:17

Flolito hat geschrieben:Aha ......gut auch wenn das jetzt nur indirekt was damit zu tun hat....bin ich verpflichtet den Wohnsitz zu melden ?


Ich vermute mal du meinst jetzt nicht wegen der Waffe sondern generell ob du dem Magistrat den Wohnsitz melden musst oder ?

JA und NEIN

Ich wohne seit Jahren mit meiner damals noch Freundin in Ihrer Wohnung bin aber damals nur im Haus von meinen Eltern gemeldet.
Ich habe dann mal beim Magistrat gefragt ist gleich ums Eck von meiner Arbeit wie wichtig das für die ist das ich die Wohnung meiner Freundin als Nebenwohnsitz melde.
Antwort:
Dort wo Ihr lebensschwerpunkt ist das ist der Hauptwohnsitz in Ihrem Fall wird das Haus der Eltern der Nebenwohnsitz.
Der Nebenwohnsitz ist aber wiederrum total egal ausser es gibt einen Haftbefehl gegen Sie dann wissen die Kollegen von der Polizei wo Sie hin müssen.

Sie sagte mir auch meine Post muss ich bekommen als ich sagte meine Eltern sind in Pension da bekomme ich meine Post schneller als sonst wo meine Mutter ruft sofort an wenn Post für mich kommt (wenn sie wichtig aussieht) Da meinte sie na dann ist uns das wieder egal.

Ich habe erst vor 3 Monaten meinen Nebenwohnsitz in unserer Wohnung gemeldet obwohl wir über 1 Jahr verheiratet sind und eigentlich habe ich das nur wegen der WBK gemacht da i mir dachte sieht etwas komisch aus Junggesellenbude aber verheiratet :?
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von OC Tom » Di 24. Mai 2011, 23:21

Aber wenn es dich interessiert viel Spass http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990076.html
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von Flolito » Mi 25. Mai 2011, 09:16

Also kann man sagen das ich den Nebenwohnsitz der Waffenbehörde erst dann melden muss wenn der auch so eingetragen ist? Weil momentan bin ich nur bei meinem Hauptwohnsitz gemeldet.

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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von gewo » Mi 25. Mai 2011, 09:21

Flolito hat geschrieben:Also kann man sagen das ich den Nebenwohnsitz der Waffenbehörde erst dann melden muss wenn der auch so eingetragen ist? Weil momentan bin ich nur bei meinem Hauptwohnsitz gemeldet.


LOL

ja, du brauchst ihn nur bekanntgeben wenn du ihn hast
;-)

ist ein reines formalthema aber man sollte eben nicht drauf vergessen

ob du jetzt einen ort wo du fallweise/regelmaessig naechtigst als nebenwohsitz angibst oder nicht hat mit dem waffenrecht nix zu tun, aber WENN du es tust dann musst du es melden ...
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von Flolito » Mi 25. Mai 2011, 10:08

Na dann :mrgreen: Ich bin da halt noch sehr vorsichtig und Unwissend da ich meine WBK erst seit 2 Wochen habe und das gestern zum ersten mal gelesen habe das man nen 2t Wohnsitz auch melden sollte.

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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von OC Tom » Mi 25. Mai 2011, 18:01

Flolito hat geschrieben:2t Wohnsitz auch melden sollte.


musst du sogar :D
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von KGR84 » Mi 11. Jun 2014, 17:41

Mal ne Frage zur Aufbewahrung Kat B.
Ich darf mir doch von jemanden eine Waffe leihen und diese bei mir verwahren, sofern ich genügend Plätze habe, damit ich nicht Zugriff auf mehr Waffen habe als mir zustehen.
Wenn ich jedoch auf einem Wohnsitz weniger Waffen habe als mir zustehen und mit dieser Leihwaffe die max- erlaubte Anzahl dann ausschöpfe an einem anderem Wohnsitz jedoch auch noch eine Waffe habe (sprich mit der Waffe am anderen Wohnsitz dann um eine zu viel habe) wäre das zulässig?
Ich hätte ja nie zugriff auf mehr als mir zustehen würden, da ich dafür Standort wechseln müsste.

Achja, und noch was, weil ich das hier in dem Thema lese … wegen Wohnsitz. Bin mir nicht sicher ob der zweit-Wohnsitz eh gemeldet ist bei der Waffenbehörde. Wenn ich ihn einfach so „nach“ melde, sehen die wann ich den im ZMR gemeldet habe und dass ich ihn nicht erst vor 4 Wochen angegeben habe?
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von BlackAce » Mi 11. Jun 2014, 17:58

Also zur ersten Frage, nein geht nicht, du hättest zugriff auf mehr Waffen als du Plätze hast, ob du den Standort wechseln musst, ist unerheblich.
Zur zweiten Frage, seit der letzten Novelle ist das melden von Wohnsitzen nicht mehr notwendig, da direkt mit dem ZMR verknüpft wird.

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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von KGR84 » Mi 11. Jun 2014, 18:03

Ah ok danke ... nicht gut und ... gut.

Wenn ich längere Zeit ne Waffe ausborgen möchte, ist es dann zulässig, dass ich der Person, von der ich die Waffe borge in der Zwischenzeit meine Waffe borge, wenn wir beide mit unseren Plätzen ausgebucht sind?

Wir hätten also beide durch das verborgen einen Platz frei und durch das ausborgen einen wieder weniger. Müssten wir das dann melden?

Vor einigen Jahren hab ich beim AB mal angefragt, ob das mit dem Borgen geht (allerdings nicht im Austausch sondern nur einseitig und bei genügend freien Plätzen), und die Dame hat mir mitgeteilt, dass es zulässig ist, ich sollte jedoch sicherheitshalber einen Schreiben vom Besitzer haben, dass er mir die Waffe geborgt hat, und er ein Schreiben von mir, dass ich die Waffe habe für den Fall einer Waffenüberprüfung.
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von IT Guy » Mi 11. Jun 2014, 18:14

Wenn das Überlassen länger als 4 Wochen dauert, müsst Ihr melden.

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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von Thule » Mi 11. Jun 2014, 18:28

6 Wochen.

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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von KGR84 » Mi 11. Jun 2014, 18:59

Achso, also bei überlassen wird kein Unterschied gemacht, ob das geborgt, oder verkauft wird?
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von Thor » Mi 11. Jun 2014, 21:11

Mal was anderes:
Wenn sich an meiner Nebenwohnsitz-Situation was ändert, im Sinne von ein Nebenwohnsitz weniger, muß ich das auch binnen 4 Wochen melden?

Ich mein das Meldeamt ist ja auch eine offizielle Behörde mit Auskunftspflicht - reden die nichts mit einander?

mfg

Thor
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Re: Quasi Nebenwohnsitz

Beitrag von Bud Spencer » Mi 11. Jun 2014, 21:18

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.

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