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Verwahrung Kat-B in Rottner Gun 5 für mehrere WBK-Besitzer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Buntspecht
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Re: Verwahrung Kat-B in Rottner Gun 5 für mehrere WBK-Besitzer

Beitrag von Buntspecht » Do 8. Dez 2022, 11:16

Buntspecht hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 11:02
DonPapa hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 10:57
Hallo Trugo !

Wenn du und deine Frau eine WBK haben, dann kannst alle in einem Schrank aufbewahren ! Egal zu wie vielen Waffen du/sie dann Zugriff haben würdet ! Da gibt es höchstgerichtliche Entscheidungen dazu ! Verwende SuFu > da findest einiges ! Wurde schon oft behandelt.

Meine Frau 2 Waffen > ich 5 Waffen > alles in einem Tresor > weitere 2 Waffen meiner Tochter, die bei mir lagern (mit Zweitwohnsitz).

Also meine Frau hat 2 Plätze und praktisch Zugriff auf 9 Waffen !!! Das ist korrekt so !
Gilt nicht für die Freundin!

Meine Freundin und ich haben den selben Wohnsitz.
Verwahrung getrennt in eigenen Tresoren.

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DonPapa
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Re: Verwahrung Kat-B in Rottner Gun 5 für mehrere WBK-Besitzer

Beitrag von DonPapa » Do 8. Dez 2022, 11:38

@Buntspecht ! Hoffe das reicht ! BMI Waffenrecht > Runderlass!

Gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B durch Inhaber waffenrechtlicher Urkunden.

Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beide Inhaber waffenrechtlicher Urkunden sind, ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahren.
Dazu wird nachstehende Rechtsauffassung vertreten:
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80). Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.

Ich bin immer bemüht, in solchen Dingen keinen Angriffspunkt zu bieten und kläre diese vorab ab !
Zwei Anzeigen sind schon im Sand verlaufen !
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

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Re: Verwahrung Kat-B in Rottner Gun 5 für mehrere WBK-Besitzer

Beitrag von Buntspecht » Do 8. Dez 2022, 11:57

DonPapa hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 11:38
@Buntspecht ! Hoffe das reicht ! BMI Waffenrecht > Runderlass!

Gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B durch Inhaber waffenrechtlicher Urkunden.

Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beide Inhaber waffenrechtlicher Urkunden sind, ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahren.
Dazu wird nachstehende Rechtsauffassung vertreten:
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80). Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.

Ich bin immer bemüht, in solchen Dingen keinen Angriffspunkt zu bieten und kläre diese vorab ab !
Zwei Anzeigen sind schon im Sand verlaufen !
Was ist daran falsch getrennt zu verwahren wenn nicht Verheiratet?
Die Anzeigen beweisen doch das die Auffassung unterschiedlich ausgelegt wird.
Warum mit einer möglichen Anzeige Zeit und Nerven verschwenden?
Auch wenn es positiv ausgeht, wollen manche Leute sich diese Diskussion mit der Behöde ersparen.

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Re: Verwahrung Kat-B in Rottner Gun 5 für mehrere WBK-Besitzer

Beitrag von DonPapa » Do 8. Dez 2022, 12:09

Hier ist es nur darum gegangen, ob man es darf !
Die Anzeigen haben nicht die Verwahrung betroffen, sondern meinen Schießstand ! ( In solchen Dingen !!!!)

Wenn du willst, kannst meinetwegen für jede deiner Waffen einen eigenen Schrank kaufen , in verschieden Farben bemalen usw. usw.

Man darf gemeinsam verwahren , ob Eheleute oder Mitbewohner ! Ende der Diskussion von meiner Seite !
Gruß
DonPapa


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Re: Verwahrung Kat-B in Rottner Gun 5 für mehrere WBK-Besitzer

Beitrag von Promo » Do 8. Dez 2022, 20:41

Buntspecht hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 11:02
DonPapa hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 10:57
Hallo Trugo !

Wenn du und deine Frau eine WBK haben, dann kannst alle in einem Schrank aufbewahren ! Egal zu wie vielen Waffen du/sie dann Zugriff haben würdet ! Da gibt es höchstgerichtliche Entscheidungen dazu ! Verwende SuFu > da findest einiges ! Wurde schon oft behandelt.

Meine Frau 2 Waffen > ich 5 Waffen > alles in einem Tresor > weitere 2 Waffen meiner Tochter, die bei mir lagern (mit Zweitwohnsitz).

Also meine Frau hat 2 Plätze und praktisch Zugriff auf 9 Waffen !!! Das ist korrekt so !
Gilt nicht für die Freundin!
Das ist falsch, wie der VwGH festgestellt hat, sind "gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“" (Anm., aufsetzend auf dieses Urteil gab es dann das "Ehefrauen-Urteil"). Hat mir damals meine Behörde unter Verweis auf das VwGH Urteil schriftlich so mitgeteilt.
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