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Fragen zu WBK und SD
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Fragen zu WBK und SD
Ich hätte bitte 2 Fragen.
1. WBK
Alte WBK von 2021
a) 1 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Neue WBK (erneuert wegen neuer 2. A-Waffe)
a) 2 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Wie ist das jetzt. Kann ich neben den 2 Kat-A noch 4 Kat-B haben oder
sind die 2 Kat-A bei den B dabei und ich kann nur noch 2 Kat-B haben?
2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?
Danke!
1. WBK
Alte WBK von 2021
a) 1 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Neue WBK (erneuert wegen neuer 2. A-Waffe)
a) 2 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Wie ist das jetzt. Kann ich neben den 2 Kat-A noch 4 Kat-B haben oder
sind die 2 Kat-A bei den B dabei und ich kann nur noch 2 Kat-B haben?
2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?
Danke!
Beste Grüße
Christoph
Christoph
- Matt_anders
- .223 Rem
- Beiträge: 284
- Registriert: Fr 18. Sep 2015, 13:16
- Wohnort: Wein4tel
Re: Fragen zu WBK und SD
Wenn auf der neuen WBK tatsächlich 2A und 4 B sind, hast du 2A und 4 B + jeweils 2 Zubehörplätze.
Hast du aber 1B Platz zu 1A Platz gemacht, hast du 2 A und 3 B ! Also musst du dich nach deiner WBK richten. Was dort steht, das gilt.
Hast du aber 1B Platz zu 1A Platz gemacht, hast du 2 A und 3 B ! Also musst du dich nach deiner WBK richten. Was dort steht, das gilt.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Fragen zu WBK und SD
Das ist beim Händler dokumentiert.
WaffG § 17 Abs 3b hat geschrieben:[...]Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig.[...]
Re: Fragen zu WBK und SD
Copy Paste von der 01-22 Ausgabe der Verband Zeitschriftchris01 hat geschrieben: ↑Fr 22. Jul 2022, 09:53Ich hätte bitte 2 Fragen.
2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?
Danke!
https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020 ... 22-end.pdf
WaffG; Erwerb und Besitz von Schalldämpfern
Zum Email vom 18. August 2021 betreffend „Eintragung von Schalldämpfern ins ZWR“
wird nachstehende Rechtsansicht vertreten:
Für Erwerb und Besitz von Schalldämpfern im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 5 WaffG kommen
drei Rechtsgrundlagen in Betracht, nämlich § 17 Abs. 3 WaffG, § 17 Abs. 3a WaffG sowie
§ 17 Abs. 3b WaffG.
Die Überlassung von Schalldämpfern, die aufgrund einer Bewilligung gem. § 17 Abs. 3
WaffG erworben werden, muss gem. § 28 WaffG an die zuständige Waffenbehörde
gemeldet werden und werden diese Schalldämpfer in das ZWR eingetragen.
Bei Überlassung von Schalldämpfern an einen Arbeitgeber gem. § 17 Abs. 3a WaffG ist
eine Meldung nach § 28 WaffG nicht vorgesehen. Zu beachten ist aber, dass eine
Bewilligung nach § 17 Abs. 3a WaffG an Auflagen, etwa dass der Erwerb eines
Schalldämpfers vom Erwerber der Waffenbehörde gemeldet werden muss, gebunden sein
kann.
Bei Überlassung von Schalldämpfern an den Inhaber einer gültigen Jagdkarte gem. § 17
Abs. 3b WaffG ist eine Meldung gem. § 28 WaffG nicht vorgesehen. Demgemäß werden
diese Schalldämpfer auch nicht in das ZWR eingetragen.
2 von 2
Abschließend darf angemerkt werden, dass nach ho. Rechtsmeinung die Überlassung von
Schalldämpfern durch einschlägig Gewerbetreibende jedenfalls im Waffenhandelsbuch zu
vermerken ist
Re: Fragen zu WBK und SD
Es gibt keinerlei rechtsgrundlage zum fuehren von SDs im waffenbuch
Da es keine derartige rechtsgrundlage gibt haette der kaeufer meiner privaten meinung nach ggf eine zustimmung laut DSGVO zum speichern seiner daten zu erteilen
Da es keine derartige rechtsgrundlage gibt haette der kaeufer meiner privaten meinung nach ggf eine zustimmung laut DSGVO zum speichern seiner daten zu erteilen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Fragen zu WBK und SD
Und bei Privatkäufen?Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 22. Jul 2022, 10:04Das ist beim Händler dokumentiert.
WaffG § 17 Abs 3b hat geschrieben:[...]Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig.[...]
Schmeisser AR15 | .223
B&T GHM9G | 9x19
Glock 19 Gen 4 | 9x19
B&T GHM9G | 9x19
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Re: Fragen zu WBK und SD
Für Privatverkäufe von Schalldämpfern gibt's keine Meldung oder ähnliches so weit ich das weiß, man darf ihn halt nur einer berechtigten Person überlassen.
Re: Fragen zu WBK und SD
Nein ist es nicht [/muss es nicht]:
sowieWaffenbücherverordnung hat geschrieben: § 2.
[..]
(2) Die Waffenbücher sind getrennt zu führen für
1. verbotene Schußwaffen und Schußwaffen, die Kriegsmaterial sind,
2. genehmigungspflichtige Schußwaffen,
3. meldepflichtige und sonstige Schußwaffen und
4. Munition für Faustfeuerwaffen (§ 24 WaffenG).
Ergo: Schalldämpfer dürfen nicht im Waffenbuch geführt werden, da sie nicht unter die Bestimmungen des § 2 WaffG fallen - ob sich ein Händler darüber hinaus gehend noch Aufzeichnungen macht, bleibt der betreffenden Person selbst überlassen.Waffengesetz hat geschrieben: § 2.
(1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;
[..]
(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen
[..]
Die Zuständigkeit für die Waffenbücherverordnung liegt beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (oder wie auch immer es aktuell heißt). Die zitierte Aussage stammt vom BMI, das hierfür aber gar nicht zuständig ist. Daher nicht nur falsch, sondern auch irrelevant.
[Exkurs: daher führt z.B. ein Händler auch keinen Schlagring im Waffenbuch; dto. gilt z.B. für Granaten.]
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Fragen zu WBK und SD
chris01 hat geschrieben: ↑Fr 22. Jul 2022, 09:53Ich hätte bitte 2 Fragen.
1. WBK
Alte WBK von 2021
a) 1 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Neue WBK (erneuert wegen neuer 2. A-Waffe)
a) 2 Stk. gem. Z8 für §17 Abs. 1
b) 4 Stk. Kat. B
Wie ist das jetzt. Kann ich neben den 2 Kat-A noch 4 Kat-B haben oder
sind die 2 Kat-A bei den B dabei und ich kann nur noch 2 Kat-B haben?
2. SD
Für den Kauf brauche ich eine JK.
Wird das nur beim Händer dokumentiert oder auch im ZWR?
Was ist wenn ich die JK abgebe, muss ich auch den SD abgeben?
Kann ich einen SD verkaufen/verlieren - muss ich das wo melden?
Danke!
Wie kommst du zu einer zweiten A-Waffe? Magazin-Altbestand und neue B-Waffe dazu? Oder Sportschütze nach §11B?
Danke
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
- Wilhelmshoehe
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Re: Fragen zu WBK und SD
Es gibt nicht nur das WaffG, sondern auch das UStG
Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.
Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.
- combatmiles
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Re: Fragen zu WBK und SD
Geh @Gewo, verkaufst ma an SD?
*lieb schau*
*lieb schau*
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Fragen zu WBK und SD
Und der Registrierkassenbeleg war daher immer mit Adresse und JK-Daten ..?Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 22. Jul 2022, 12:37Es gibt nicht nur das WaffG, sondern auch das UStG
Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Fragen zu WBK und SD
AutschWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 22. Jul 2022, 12:37Es gibt nicht nur das WaffG, sondern auch das UStG
Und alle SD die ich je bei einem Händler gekauft habe waren da über der relevanten Grenze.
Das tut ja koerperlich weh
Was hat der registrierkassenbeleg mit der ware zu tun?
Null
Weder steht die drauf noch laesst sichvein zusammenhang herstellen
Der registrierkassenbeleg ist dazu da im den bargeldfluss zu dokumentieren
Die rechnung ist dazu da um den warenfluss zu dokumentieren
Das sind zwei voellig unterschiedliche sachen
Und auf einer barrechnung steht schlicht „Barverkauf“, was denn sonst?
Ps: welche „relevante grenze“ gaebe es denn fuer waren die nicht in die registrierkasse muessen? Ich depp geb da allesxein, auch den billigen kram …
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Re: Fragen zu WBK und SD
Gern
Wennst a gueltige jagdkarte hast dann kein problem
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Re: Fragen zu WBK und SD
Ja wie jetzt, wenns eh net dokumentiert werden muss?
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