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Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von MikeD » Mi 23. Feb 2022, 08:34

Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 07:45
Wäre vielleicht hilfreich wenn man bei der Sache einfach den Hausverstand benutzt und den Kontext bedenkt. Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden. Hast du ein Baseballschläger offen im Auto liegen besteht bei einer Verkehrskontrolle Erklärungsbedarf.

Bei einen Lebewesen das ein eigenes "Nazizimmer" hat sieht man alles naturgemäß noch bedeutend enger.
Ich habe so ein Lenkradschloss (griffbereit) im Auto:
https://www.spasskostet.de/zubehoer/len ... gn/a-77216

Im Ernstfall ein gutes Argument und auch kein Erklärungsbedarf bei einer Polizeikontrolle...

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von hobbycaptain » Mi 23. Feb 2022, 09:08

MikeD hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 08:34
Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 07:45
Wäre vielleicht hilfreich wenn man bei der Sache einfach den Hausverstand benutzt und den Kontext bedenkt. Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden. Hast du ein Baseballschläger offen im Auto liegen besteht bei einer Verkehrskontrolle Erklärungsbedarf.

Bei einen Lebewesen das ein eigenes "Nazizimmer" hat sieht man alles naturgemäß noch bedeutend enger.
Ich habe so ein Lenkradschloss (griffbereit) im Auto:
https://www.spasskostet.de/zubehoer/len ... gn/a-77216

Im Ernstfall ein gutes Argument und auch kein Erklärungsbedarf bei einer Polizeikontrolle...
gute Idee, man sollte halt nicht grad das nehmen wo "Zahnfee" draufsteht :lol:
https://www.spasskostet.de/zubehoer/len ... gn/a-70899

fast12
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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von fast12 » Mi 23. Feb 2022, 09:25

naja.

§ 17.(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

Eigentlich tarnst du hier eine Waffe als Wegfahrsperre. Also ich würd das keinem Richter erklären wollen. Da ist es doch viel gescheider eine normale Wegfahrsperre dabei zu haben, erfüllt den gleichen Zweck. Aber jeder wie er meint.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Joewood » Mi 23. Feb 2022, 09:38

fast12 hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 09:25
naja.

§ 17.(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

Eigentlich tarnst du hier eine Waffe als Wegfahrsperre. Also ich würd das keinem Richter erklären wollen. Da ist es doch viel gescheider eine normale Wegfahrsperre dabei zu haben, erfüllt den gleichen Zweck. Aber jeder wie er meint.
Ich sehe es genau umgekehrt... du tarnst eine Wegfahrsperre als Waffe... die Optik eines Baseballschlägers ist ja, offensichtlich.
Noch extremer wäre eine Wegfahrsperre in Form eines AR15.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von MikeD » Mi 23. Feb 2022, 10:03

fast12 hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 09:25
naja.

§ 17.(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

Eigentlich tarnst du hier eine Waffe als Wegfahrsperre. Also ich würd das keinem Richter erklären wollen. Da ist es doch viel gescheider eine normale Wegfahrsperre dabei zu haben, erfüllt den gleichen Zweck. Aber jeder wie er meint.
Das Ding ist (genauso wie ein Baseballschläger) NICHT als Waffe konstruiert, sondern als Diebstahlsicherung für´s Auto. Es wird oben (gut sichtbar) aufs Lenkrad gesetzt und verriegelt. Durch den langen Griff ist es unmöglich das Lenkrad mehr als ein kleines Stück zu drehen. Im Gegensatz zu einem Baseballschläger ist der Einsatzbereich aber das Auto, somit gibt´s auch keinen Erklärungsbedarf warum es sich dort befindet.
Zuletzt geändert von MikeD am Mi 23. Feb 2022, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Promo » Mi 23. Feb 2022, 10:07

Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 07:45
Wäre vielleicht hilfreich wenn man bei der Sache einfach den Hausverstand benutzt und den Kontext bedenkt. Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden.
Vielleicht auch den Hausverstand nützen, bevor du so etwas schreibst. Ein Streitkolben ist mE (und auch von vielen Anderen, siehe die vorangegangene seitenweise Diskussion) ein Totschläger iSd WaffG, auch wenn er nur als Deko daheim an der Wand hängt, und wird daher sehr wohl die Behörde interessieren. Nach deiner Logik könnte man sich ansonsten auch Maschinenpistolen daheim an die Wand hängen, weil ja eh nur Deko, was dann niemanden interessiert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von John Connor » Mi 23. Feb 2022, 10:09

Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 07:45
Wäre vielleicht hilfreich wenn man bei der Sache einfach den Hausverstand benutzt und den Kontext bedenkt. Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden. Hast du ein Baseballschläger offen im Auto liegen besteht bei einer Verkehrskontrolle Erklärungsbedarf.

Bei einen Lebewesen das ein eigenes "Nazizimmer" hat sieht man alles naturgemäß noch bedeutend enger.
Hausverstand ist super, Gesetz lesen ist aber besser:
§ 1 WaffG:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Obs jemanden interessiert, ob Du zu Hause zB bei einem aufrechten Waffenverbot ein Schwert an der Wand hängen hast, wird Dir spätestens der Strafrichter erklären.
Andererseits ist ein Baseballschläger nie im Sinne des WaffG eine Waffe, da er seinem Wesen nach ein Sportgerät ist, ganz wurscht, wo bzw. weshalb du den mit hast.

Anders schauts hingegen im Strafrecht aus. Da bist beim § 143 StGB live dabei, wenn es ein Gestand ist, der zur Verwendung als Waffe spezifisch geeignet ist, also er bezüglich Form und Wirkungsweise, sowie Anwendbarkeit in einem Kampf, Waffen im Sinne des Waffengesetzes gleichwertig ist (Maurerhammer, Spitzmeisel, Brett mit Nagel vorne drin etc.)
Hier ein paar Beispiele https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe ... 500000_006

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Plinker » Mi 23. Feb 2022, 13:05

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Dekowaffen die man zb. auf Mittelaltermärkte kaufen kann sind so gebaut dass sie Kriterien als Waffe nicht erfüllen. (stumpfe Klinge, Dornen aus Kautschuk etc.).
Der Nazispinner, bei dem das BVT den Hausbesuch machte, baute sich selbst eine verbotene Waffe.
Von Menschen mit aufrechten Waffenverbot war bisher überhaupt noch nicht die Rede.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von John Connor » Mi 23. Feb 2022, 14:01

Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 13:05
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Stimmt
Von Menschen mit aufrechten Waffenverbot war bisher überhaupt noch nicht die Rede.
Nicht explizit, aber selbstverständlich implizit, wenn Du es so allgemein ausdrückst:
Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 07:45
Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden.
Es kann keine Rede davon sein, dass es niemanden interessiert, was man zu Dekozwecken an der Wand hängen hat. Sei es bei einem Waffenverbot, bei Altersgrenze, bei Genehmigungspflicht etc. You name it.

Ist halt einfach net deswegen wurscht, nur weils an der Wand hängen. Das haben Dir andere aber eh auch schon mitgeteilt.

Denk bitte dran, das ist ein öffentliches Forum, wo ein gewisser Sachverstand vermutet wird. Dann liest das ein Unbedarfter, macht es so - „weils ja niemanden interessiert“ und bekommt massive Probleme.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Archbishop Gumby » Mi 23. Feb 2022, 15:01

Promo hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 10:07
Vielleicht auch den Hausverstand nützen, bevor du so etwas schreibst. Ein Streitkolben ist mE (und auch von vielen Anderen, siehe die vorangegangene seitenweise Diskussion) ein Totschläger iSd WaffG, auch wenn er nur als Deko daheim an der Wand hängt, und wird daher sehr wohl die Behörde interessieren. Nach deiner Logik könnte man sich ansonsten auch Maschinenpistolen daheim an die Wand hängen, weil ja eh nur Deko, was dann niemanden interessiert.
Stimme Dir da grundsätzlich zu bzgl. Hausverstand und dass es keinen Unterschied macht, ob "nur" Zuhause zur Deko, oder nicht, aber ein Streitkolben ist mMn. KEIN Totschläger, da ihm das "biegsame" Kontruktionselement fehlt.
Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 07:45
Hast du ein Baseballschläger offen im Auto liegen besteht bei einer Verkehrskontrolle Erklärungsbedarf.
Warum? Selbst wenn der Baseballschläger in dem Kontext eindeutig als Waffe zu betrachten wäre, wäre er ja trotzdem keine verbotene Waffe und dürfte problemlos geführt und transportiert werden. Oder überseh ich da was?

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Archbishop Gumby » Mi 23. Feb 2022, 15:21

Plinker hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 13:05
Dekowaffen die man zb. auf Mittelaltermärkte kaufen kann sind so gebaut dass sie Kriterien als Waffe nicht erfüllen. (stumpfe Klinge, Dornen aus Kautschuk etc.).
Mal abgesehen davon, dass ein Streitkolben vom Mittelaltermarkt ein billiges Glumptert - zusammengeschweißt in einem Hinterhof in Indien/Pakistan - sein wird, ist er aus Stahl und kein bisschen weniger gefährlich, als richtiger mittelalterlicher Streitkolben.
Da würde man sich vermutlich schwer tun, vor Gericht zu argumentieren, dass dieses Stahlding, mit Spitzen und Kanten, welches (zumindest grob) einer mittelalterlichen Hiebwaffe nachempfunden ist und sich als solche verwenden lassen würde, eigentlich eh keine Waffe ist.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Promo » Mi 23. Feb 2022, 17:33

Archbishop Gumby hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 15:01
Stimme Dir da grundsätzlich zu bzgl. Hausverstand und dass es keinen Unterschied macht, ob "nur" Zuhause zur Deko, oder nicht, aber ein Streitkolben ist mMn. KEIN Totschläger, da ihm das "biegsame" Kontruktionselement fehlt.
Das biegsame Element alleine ist kein zwangsweises Merkmal. Hierfür bitte auch mehr als nur das lesen, was ich zitiert habe. Beispielsweise:
OGH 09.08.1979, 13 Os 31/79 hat geschrieben: Totschläger sind, "wie sich nicht zuletzt aus des Wortes eigentümlicher Bedeutung (§ 6 ABGB) ergibt", nach Beschaffenheit, Funktion und Wirkungsweise auf die Zufügung mindestens schwerer Verletzungen angelegte und hiefür geeignete Hiebwaffen.
bzw. ergänzend
OGH 13.02.1980, 11 Os 116/79; 23.01.1986, 12 OS 169/85 hat geschrieben: Hiebwaffen, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, einen Menschen durch Schlagwirkung zu töten.
Ein Streitkolben ist mE zweifelsfrei eine Hiebwaffe, noch dazu alleine aufgrund des Ursprungs auch dazu bestimmt und geeignet Menschen durch Schlagwirkung zu töten oder schwere Verletzungen zu verursachen.
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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Waldkatzi » Mi 23. Feb 2022, 17:39

Promo hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 17:33
Ein Streitkolben ist mE zweifelsfrei eine Hiebwaffe, noch dazu alleine aufgrund des Ursprungs auch dazu bestimmt und geeignet Menschen durch Schlagwirkung zu töten oder schwere Verletzungen zu verursachen.
Ein Streitkoöben ist nicht heimtückisch, nicht darauf ausgelegt, ungepanzerte Bauernschädeln einzuschlagen und möglichst schwere Verletzungen und unnötiges menschliches Leid hervorzurufen, wird nicht erfahrungsgemäß von gewaltbereiten, typischer Weise organisierten Kriminellen verwendet, sondern ist durch seine Konstruktion als ausgesprochene Spezialwaffe dazu bestimmt, auf gepanzerte Gegner überhaupt einwirken zu können, denen man auf anderem Wege gar nicht beikommen könnte. Im Waffengesetz wird keine einzige bekannte Stoß- Hieb- und Wuchtwaffe wie Kriegslanze, Keule, Faustkeil, Kampfstab, Streitaxt, Schwert, Kriegshammer, Hellebarde, Spieß usw. als verbotene Waffe aufgezählt, sondern eben nur heimtückische Waffen. Wer glaubt, daß der Gesetzgeber den Streitkolben verbieten wollte, wird auch bei einem Intelligenztest scheitern, wo die Namen von fünf Flüssen und einem Berg in einer Liste stehen und man jenen geographischen Begriff durchstreichen soll, der nicht zu den anderen paßt.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von John Connor » Mi 23. Feb 2022, 18:20

@ promo
das mit dem Totschläger in 13 Os 31/79 hast du womöglich falsch verstanden: Da gings darum, ob das konkrete als Nuchaku bezeichnete Gerät nach seiner - damals im einzelnen noch festzustellenden - Beschaffenheit, Funktion und Wirkungsweise als eine auf die Zufügung mindestens schwerer Verletzungen angelegte und hiefür geeignete Hiebwaffe gewertet werden kann, die - wenn eben überhaupt - unter den Begriff des 'Totschlägers' eingeordnet werden kann (Stahlrute konnte es ja mangels „Ruteneigenschaft“ jedenfalls nicht sein)

Interessant in diesem Zusammenhang auch OGH 17.07.1979 9Os88/79; 11Os116/79; 12Os169/85; 11Os132/14t (11Os133/14i); 14Os56/20x Rechtssatznummer RS0082026: „ Totschläger sind biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern.“

Zusätzlich OGH 14Os 56/20x: „Stahlruten“ sind Metallspiralen, Stahlstäbe und dergleichen, die in der Regel in verkürztem (zusammengeschobenen) Zustand getragen und bei ihrer Verwendung als Schlagwaffe durch eine Schleuderbewegung auf ihre volle Länge gebracht werden können (Ellinger/Wieser, Waffengesetz [1997] 87). Erfasst werden rutenförmige, biegsame, häufig endbeschwerte Metallpeitschen, die vielfach gleich einer Antenne zusammengeschoben werden können (Keplinger/Löff Waffengesetz 1996 § 17 Anm 12). Mit ihnen kann eine dem Totschläger vergleichbare Wirkung erzielt werden (Grosinger/Siegert/Szymanski, Waffenrecht4 [2012] S 93).

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Archbishop Gumby » Mi 23. Feb 2022, 18:41

Promo hat geschrieben:
Mi 23. Feb 2022, 17:33
Das biegsame Element alleine ist kein zwangsweises Merkmal.
Dass es das alleine ist, habe ich ja nicht behauptet, aber im Praxiskommentar klingt das für mich, als sei's eine Grundbedingung.
Als "Totschläger" - diese Begriffsbestimmung ergibt sich nicht zuletzt aus des Wortes eigentümlicher Bedeutung (§ 6 ABGB) - werden solche Hiebwaffen verstanden, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, einen Menschen durch Schlagwirkung zu töten.
In diesem Sinn (§ 17 Abs 1 Z 6 WaffG) handelt es sich um biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern und, so beschaffen, bei entsprechender Anwendung auch den Tod eines Menschen herbeifuhren können.
Hierunter fallen etwa all jene der mittelalterlichen Schlagwaffe "Morgenstern" vergleichbaren Gegenstände, die aus einer Stange und einem an einem beweglichen (biegsamen) Verbindungsstück (Lederriemen, Kette, Strick udgl) befestigten harten, gewichtigen Körper (zB Bleiklumpen oder einer allenfalls mit Stacheln versehenen Eisenkugel) oder aus zwei mit einem beweglichen Zwischenstück verbundenen Stangen bestehen, deren eine nach Art eines Dreschflegels eine ähnliche Endgewichtung aufweist.
Wenn Streitkolben - oder jede andere Art Holzstecken mit einem Gewicht vorne drauf - ebenfalls mit dem Begriff "Totschläger" umfasst sein sollten, hätte man sich jeden dieser 4(!) expliziten Verweise auf biegsame Zwischenstücke,... sparen und den Text erheblich vereinfachen können.

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