Plinker hat geschrieben: ↑Mi 23. Feb 2022, 07:45
Wäre vielleicht hilfreich wenn man bei der Sache einfach den Hausverstand benutzt und den Kontext bedenkt. Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden. Hast du ein Baseballschläger offen im Auto liegen besteht bei einer Verkehrskontrolle Erklärungsbedarf.
Bei einen Lebewesen das ein eigenes "Nazizimmer" hat sieht man alles naturgemäß noch bedeutend enger.
Hausverstand ist super, Gesetz lesen ist aber besser:
§ 1 WaffG:
Waffen sind Gegenstände, die
ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Obs jemanden interessiert, ob Du zu Hause zB bei einem aufrechten Waffenverbot ein Schwert an der Wand hängen hast, wird Dir spätestens der Strafrichter erklären.
Andererseits ist ein Baseballschläger
nie im Sinne des WaffG eine Waffe, da er seinem Wesen nach ein Sportgerät ist, ganz wurscht, wo bzw. weshalb du den mit hast.
Anders schauts hingegen im Strafrecht aus. Da bist beim § 143 StGB live dabei, wenn es ein Gestand ist, der zur Verwendung als Waffe spezifisch geeignet ist, also er bezüglich Form und Wirkungsweise, sowie Anwendbarkeit in einem Kampf, Waffen im Sinne des Waffengesetzes gleichwertig ist (Maurerhammer, Spitzmeisel, Brett mit Nagel vorne drin etc.)
Hier ein paar Beispiele
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe ... 500000_006