ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
FloDW
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 220
Registriert: Mi 29. Mär 2017, 10:07
Wohnort: Deutsch-Wagram

Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von FloDW » Fr 18. Dez 2020, 06:34

Hallo Leute!

Meine frisch erweiterte WBK (zwei auf sieben :D ) liegt schon bei meiner Bezirkshauptmannschaft auf, aufgrund von Corona habe ich aber erst am Montag meinen Abholtermin bekommen.
Eine kurze Frage an die Wissenden: Ist die WBK jetzt schon scharf bzw. kann ich jetzt schon die fünf freien Plätze belegen? Oder erst ab Erhalt am Montag?
Der Hintergrund ist, dass ich heute Nachmittag einen Termin bei Austria Arms habe und natürlich gleich was mit nach Hause nehmen mag. Wenn es nicht geht, muss ich halt nächste Woche noch einmal hin, aber ihr wisst ja wie das ist.

lG
Flo

Feine Waffen aus Osteuropa
Ordonnanzgewehre
...

Benutzeravatar
tiberius
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1369
Registriert: So 20. Sep 2015, 13:42

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von tiberius » Fr 18. Dez 2020, 08:21

Hi,

mit Anlauf Waffenverbot bei 90% der BHs oder einen super netten Sachbearbeiter der dich nur reinzitiert und zamputzt bei den restlichen 10% warum Du Deine Stückzahl überschreitest.
NYET.

mfg tiberius

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von gewo » Fr 18. Dez 2020, 09:42

FloDW hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 06:34
Hallo Leute!

Meine frisch erweiterte WBK (zwei auf sieben :D ) liegt schon bei meiner Bezirkshauptmannschaft auf, aufgrund von Corona habe ich aber erst am Montag meinen Abholtermin bekommen.
Eine kurze Frage an die Wissenden: Ist die WBK jetzt schon scharf bzw. kann ich jetzt schon die fünf freien Plätze belegen? Oder erst ab Erhalt am Montag?
Der Hintergrund ist, dass ich heute Nachmittag einen Termin bei Austria Arms habe und natürlich gleich was mit nach Hause nehmen mag. Wenn es nicht geht, muss ich halt nächste Woche noch einmal hin, aber ihr wisst ja wie das ist.

lG
Flo
Ich kenn ja die gepflogenheiten bei anderen händlern ned ... aber bei MIR kriegst ohne WBK nix .....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
FloDW
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 220
Registriert: Mi 29. Mär 2017, 10:07
Wohnort: Deutsch-Wagram

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von FloDW » Fr 18. Dez 2020, 09:45

Ok passt, danke für die Info!

Feine Waffen aus Osteuropa
Ordonnanzgewehre
...

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2547
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Promo » Fr 18. Dez 2020, 12:21

FloDW hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 06:34
Hallo Leute!

Meine frisch erweiterte WBK (zwei auf sieben :D ) liegt schon bei meiner Bezirkshauptmannschaft auf, aufgrund von Corona habe ich aber erst am Montag meinen Abholtermin bekommen.
Eine kurze Frage an die Wissenden: Ist die WBK jetzt schon scharf bzw. kann ich jetzt schon die fünf freien Plätze belegen? Oder erst ab Erhalt am Montag?
Der Hintergrund ist, dass ich heute Nachmittag einen Termin bei Austria Arms habe und natürlich gleich was mit nach Hause nehmen mag. Wenn es nicht geht, muss ich halt nächste Woche noch einmal hin, aber ihr wisst ja wie das ist.

lG
Flo
Technisch betrachtet ja, weil ja ein Ausstellungsdatum auf der WBK drauf steht das vor dem nunmehrigen Kaufdatum liegen würde. Praktisch wird es daran scheitern, dass du beim Kauf keine WBK vorzeigen kannst, und auch nicht mal die WBK Nummer benennen können wirst, daher der Händler keine WBK sieht. Selbst wenn er darauf verzichten würde, kann er dir trotzdem nichts verkaufen, weil er ja nicht mal die notwendigen Daten hat, um bei dir ins ZWR einzusteigen.

Es hindert dich aber nichts daran die Waffen vor Ort zu bezahlen und ein paar Tage später mit der neuen WBK abzuholen. Dann wird die Vorfreude höchstens noch größer..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Tomyboy77
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 228
Registriert: Sa 9. Nov 2013, 08:26

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Tomyboy77 » Fr 18. Dez 2020, 12:58

FloDW hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 06:34
Hallo Leute!

Meine frisch erweiterte WBK (zwei auf sieben :D ) liegt schon bei meiner Bezirkshauptmannschaft auf, aufgrund von Corona habe ich aber erst am Montag meinen Abholtermin bekommen.
Eine kurze Frage an die Wissenden: Ist die WBK jetzt schon scharf bzw. kann ich jetzt schon die fünf freien Plätze belegen? Oder erst ab Erhalt am Montag?
Der Hintergrund ist, dass ich heute Nachmittag einen Termin bei Austria Arms habe und natürlich gleich was mit nach Hause nehmen mag. Wenn es nicht geht, muss ich halt nächste Woche noch einmal hin, aber ihr wisst ja wie das ist.

lG
Flo
Servus Flo, sieh`s doch mal von der anderen Seite.
Du hast eine Kat.B Waffe zu verkaufen. Triffst Dich mit demjenigen. Der sag er nimmt sie, aber die WBK kann er Dir erst in den nächsten Tagen zeigen bzw. schicken.
Was machst Du ?

Lg
Tom

OA-15 10“ PR M8
AR-15 10" 9mm
S&W MP9 PC
S&W MP Shield M2

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Maddin » Fr 18. Dez 2020, 19:40

Promo hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 12:21
FloDW hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 06:34
Hallo Leute!

Meine frisch erweiterte WBK (zwei auf sieben :D ) liegt schon bei meiner Bezirkshauptmannschaft auf, aufgrund von Corona habe ich aber erst am Montag meinen Abholtermin bekommen.
Eine kurze Frage an die Wissenden: Ist die WBK jetzt schon scharf bzw. kann ich jetzt schon die fünf freien Plätze belegen? Oder erst ab Erhalt am Montag?
Der Hintergrund ist, dass ich heute Nachmittag einen Termin bei Austria Arms habe und natürlich gleich was mit nach Hause nehmen mag. Wenn es nicht geht, muss ich halt nächste Woche noch einmal hin, aber ihr wisst ja wie das ist.

lG
Flo
Technisch betrachtet ja, weil ja ein Ausstellungsdatum auf der WBK drauf steht das vor dem nunmehrigen Kaufdatum liegen würde. Praktisch wird es daran scheitern, dass du beim Kauf keine WBK vorzeigen kannst, und auch nicht mal die WBK Nummer benennen können wirst, daher der Händler keine WBK sieht. Selbst wenn er darauf verzichten würde, kann er dir trotzdem nichts verkaufen, weil er ja nicht mal die notwendigen Daten hat, um bei dir ins ZWR einzusteigen.

Es hindert dich aber nichts daran die Waffen vor Ort zu bezahlen und ein paar Tage später mit der neuen WBK abzuholen. Dann wird die Vorfreude höchstens noch größer..
Dass man in dieser Zeit keine WBK hat ist das eigentliche Problem, hätte man schon längst wie analog zum Führerschein mit dem A4 Papierzettel lösen können, aber da scheitert es scheinbar am Willen der Verwaltung...

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2547
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Promo » Fr 18. Dez 2020, 20:41

Maddin hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 19:40
Dass man in dieser Zeit keine WBK hat ist das eigentliche Problem, hätte man schon längst wie analog zum Führerschein mit dem A4 Papierzettel lösen können, aber da scheitert es scheinbar am Willen der Verwaltung...
Nachdem er die WBK auf der BH abholen muss, hat er seine alte WBK nicht abgegeben. Sonst wäre sie ihm direkt nachhause gesendet worden. Also hat er eine WBK, aber halt noch die alte.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Maddin » Fr 18. Dez 2020, 20:50

Promo hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 20:41
Maddin hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 19:40
Dass man in dieser Zeit keine WBK hat ist das eigentliche Problem, hätte man schon längst wie analog zum Führerschein mit dem A4 Papierzettel lösen können, aber da scheitert es scheinbar am Willen der Verwaltung...
Nachdem er die WBK auf der BH abholen muss, hat er seine alte WBK nicht abgegeben. Sonst wäre sie ihm direkt nachhause gesendet worden. Also hat er eine WBK, aber halt noch die alte.
Schon klar, meinte ich eh so. Normalerweise sollte die Behörde sofort ein vorläufiges Dokument ausstellen.

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von mastercrash » Fr 18. Dez 2020, 21:51

Rechtlich ist es eine Stückzahlüberschreitung, weil ein Bescheid (und eine WBK ist ein Bescheid) erst mit Zugang wirksam wird.

Daher hast du ab dem Moment mehr Plätze, wo du die neue WBK zum ersten Mal berührst (oder bei Zustellung mit Brief ab Zustellung des Briefes oder dem folgenden Tag ab Benachrichtigung über die Hinterlegung der Zustellung am Postamt, wenn nicht zuhause bist auch wenn du sie nicht abholst - so genannte Zugangsfiktion).

Technisch ist im System aber schon die neue Anzahl hinterlegt, es blobbt bei deinem SB also keine Warnung auf, und es sollte sich kein Mensch mit Hausverstand daran stören.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Admin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 499
Registriert: Mi 28. Feb 2018, 11:28

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Admin » So 20. Dez 2020, 00:26

Maddin hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 19:40
Promo hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 12:21
FloDW hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 06:34
Hallo Leute!

Meine frisch erweiterte WBK (zwei auf sieben :D ) liegt schon bei meiner Bezirkshauptmannschaft auf, aufgrund von Corona habe ich aber erst am Montag meinen Abholtermin bekommen.
Eine kurze Frage an die Wissenden: Ist die WBK jetzt schon scharf bzw. kann ich jetzt schon die fünf freien Plätze belegen? Oder erst ab Erhalt am Montag?
Der Hintergrund ist, dass ich heute Nachmittag einen Termin bei Austria Arms habe und natürlich gleich was mit nach Hause nehmen mag. Wenn es nicht geht, muss ich halt nächste Woche noch einmal hin, aber ihr wisst ja wie das ist.

lG
Flo
Technisch betrachtet ja, weil ja ein Ausstellungsdatum auf der WBK drauf steht das vor dem nunmehrigen Kaufdatum liegen würde. Praktisch wird es daran scheitern, dass du beim Kauf keine WBK vorzeigen kannst, und auch nicht mal die WBK Nummer benennen können wirst, daher der Händler keine WBK sieht. Selbst wenn er darauf verzichten würde, kann er dir trotzdem nichts verkaufen, weil er ja nicht mal die notwendigen Daten hat, um bei dir ins ZWR einzusteigen.

Es hindert dich aber nichts daran die Waffen vor Ort zu bezahlen und ein paar Tage später mit der neuen WBK abzuholen. Dann wird die Vorfreude höchstens noch größer..
Dass man in dieser Zeit keine WBK hat ist das eigentliche Problem, hätte man schon längst wie analog zum Führerschein mit dem A4 Papierzettel lösen können, aber da scheitert es scheinbar am Willen der Verwaltung...
diesen zettel gibts
bei jedeer behoerde
kostet € 36,-

ist es den meisten ned wert
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com

ratpack
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 429
Registriert: Di 14. Jun 2016, 13:13
Wohnort: Graz

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von ratpack » So 20. Dez 2020, 10:11

hat die neue "erweiterte" WBK nicht eine neue Nummer.. anders als die alte, die man noch hat? dann wärs Problematisch ..

weil man bei der Eintragung ins ZWR, wenn da die alte WBK-Nummer steht, wenn ma über die Stückzahl dieser drüber kommt.

Benutzeravatar
FloDW
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 220
Registriert: Mi 29. Mär 2017, 10:07
Wohnort: Deutsch-Wagram

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von FloDW » So 20. Dez 2020, 10:46

Ist jetzt eh egal im Prinzip, aber natürlich habe ich noch meine alte WBK. Mein Waffenhändler hätte im System, laut seiner Aussage, auch die zwei Waffen ohne Probleme melden können. Ich habe es aus eigenem Antrieb jetzt so gemacht wie es Promo vorgeschlagen hat. Ich sehe es positiv, zwei Tage mehr der Vorfreude auf meine zwei neuen Schätzchen.

Aber lustig, wie hier von Manchen spekuliert und pauschal vorverurteilt wird.

lG
Flo

Feine Waffen aus Osteuropa
Ordonnanzgewehre
...

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von mastercrash » So 20. Dez 2020, 12:39

ratpack hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 10:11
hat die neue "erweiterte" WBK nicht eine neue Nummer.. anders als die alte, die man noch hat? dann wärs Problematisch ..

weil man bei der Eintragung ins ZWR, wenn da die alte WBK-Nummer steht, wenn ma über die Stückzahl dieser drüber kommt.
Ich zittiere hier mal gewo frei aus einem alten Thread:
Es hat den Waffenhändler nicht zu interessieren wie viele Waffen in deinem ZWR stehen. Er darf dir nur an einem Besuch seines Geschäfts nicht mehr Waffen verkaufen als du insgesamt Plätze auf der WBK hast.

Im ZWR deine anderen Waffen zu überprüfen nur weil du etwas kaufst verstößt gegen die Nutzungsbedingungen. Es ist dein Problem, wenn du die Stückzahl überschreitest und nicht die des Händlers. Im ZWR können ja auch noch Waffen stehen die du schon vor Wochen verkauft hast und die einfach nur noch nicht gelöscht wurden. Daher kann der Waffenhändler auch gar nicht genau wissen, wie viele Plätze nun tatsächlich belegt sind.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2547
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Erweiterte WBK vor Erhalt schon "belastbar"?

Beitrag von Promo » So 20. Dez 2020, 13:40

ratpack hat geschrieben:
So 20. Dez 2020, 10:11
hat die neue "erweiterte" WBK nicht eine neue Nummer.. anders als die alte, die man noch hat? dann wärs Problematisch ..

weil man bei der Eintragung ins ZWR, wenn da die alte WBK-Nummer steht, wenn ma über die Stückzahl dieser drüber kommt.
Hat eine neue Nummer aber die wird nur abgespeichert als Daten mit denen der Händler ins ZWR bei Person XY eingestiegen ist. Wird nicht mal verifiziert ob die auch stimmt, nur abgespeichert. Theoretisch könnte man also auch bei Sebastian Kurz einsteigen, wenn man dessen Geburtsdatum und Geschlecht weiß, weil die Daten des Ausweises nicht „case sensitive“ ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten