also entweder ich hab was verpasst oder ihr irrt euchAtheki hat geschrieben: ↑So 19. Jan 2020, 00:35Folgendes wäre doch möglich, oder? :AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 20:09
Genau das ist eben nicht möglich ! Wenn die Waffe zum Magazin vorhanden ist wird die automatisch A.
Das wäre auch meine Vorgehensweise gewesen.
Weil nicht Vererbbar, Rückstufbar, usw.
Die AUG Magazine kann man GsD relativ leicht kürzen auf 10 Schuß,
die AR Magazine ( Gehäuse ) werden geschrottet . Ich habe fertig mit der neuen Regelung und Gesetzen.
Person 1 hat AUG mit HighCaps gemeldet und hat weitere B Plätze frei.
Person 1 verkauft an Person 2, die für den Erweb dieser berechtigt ist, alle seine AUG HighCaps. Diese werden im ZWR von der Person 1 ausgetragen und somit hat Person 1 nachweisliche keine HighCaps für das AUG in seinem Besitz.
Person 1 verkauft seine AUG mit 10 Schuß Magazin (oder auch ohne) an Person 3, die kein HighCap AUG Magazin als Altbestand gemeldet hat, auf ihren freien B-Platz. Dadurch wird der Kat. A für LW bei Person 1 wieder frei für eine Neuanschaffung nach Lust und Laune.
Person 3 verkauft AUG als Kat.B wieder retour an Person 1.
Rückstufungsreigen von A auf B (mit "Verlust" der HighCap Magazine) und somit auch wieder vererbbar auf österreichische Art.
die waffe selbst kann jederzeit wieder zu Kat B werden
das was sich nicht rueckgaengig machen laesst ist, dass eine entsprechende Kat B waffe im altbesitz beim melden einen 17/1/x platz erzeugt. dieser platz auf WBK/WP soll - laut roadshow - nicht wieder auf einen normalen kat B platz umwandelbar sein