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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von pembino » Di 29. Mär 2016, 15:47

maddin:
Sind die Bedürfnisgründe bei uns nicht eh quasi "lebenslang" ? Alleine mit dem Bedürfnis der Selbstverteidigung gibt es diese Probleme doch gar nicht und eine einmal erteilte Genehmigung wird dir wohl kaum entzogen werden, speziell wenn die Plätze schon mit Waffen belegt sind.


Naja, alles Auslegungsache. Lebenslang is nix, zumindest nicht nach diesem Vorschlag. Das die Plätze belegt sind ist wohl das kleinste Hindernis. Weil es steht ja, das die Gründe/Voraussetzungen regelmäßig kontrolliert werden müssen, falls nicht mehr erfüllt ->gesamtes Dokument weg. Also wäre das auch mit einzelnen Plätzen machbar.... wie schon gesagt: Auslegungssache!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Octopus » Di 29. Mär 2016, 15:52

Zur nachträglichen Befristung:

Wurde das nicht bei Führerscheinen so gemacht?
Führerscheine ab 19.1.2013 sind auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine mit Ausstellungsdatum davor sind generell nur mehr bis 19.1.2033 gültig.

Diese Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 19.3.2013 wurden ja bei der Ausstellung auch nicht befristet, oder?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Prof_Enfield » Di 29. Mär 2016, 15:56

Octopus hat geschrieben:Zur nachträglichen Befristung:

Wurde das nicht bei Führerscheinen so gemacht?
Führerscheine ab 19.1.2013 sind auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine mit Ausstellungsdatum davor sind generell nur mehr bis 19.1.2033 gültig.

Diese Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 19.3.2013 wurden ja bei der Ausstellung auch nicht befristet, oder?


Macht Sinn. Muss aber nicht sein, dass das alle so sehen :(
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Prof_Enfield » Di 29. Mär 2016, 15:57

Member States shall provide for standard
medical tests for issuing or renewing
authorisations as referred to in paragraph
1 and shall withdraw authorisations if any
of the conditions on the basis of which it
was granted is no longer met.


Da war ja m.E. der Kommissionsvorschlag noch besser. Für das Ausstellen (hätten wir ja schon) ODER Erneuern - nicht UND wie im amendment. Bin aber kein Jurist.

Member States establish a
monitoring system including medical
checks, on a continuous or
periodic basis, for the acquisition and
possession of firearms, and shall withdraw
authorisations if any of the conditions on PE578.822v01-00 32/58 PR\1089535EN.doc
EN
the basis of which the acquisition or
possession was allowed are no longer met.
Zuletzt geändert von Prof_Enfield am Di 29. Mär 2016, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von patess » Di 29. Mär 2016, 16:10

pembino hat geschrieben:So, hab auch mal schnell drüber gelesen. 2 Punkte sind mir besonders negativ aufgefallen und sind mMn (vorerst) die dicksten Scheiben der Salami:

Amendment 46 zu Article 5 – paragraph 2
Member States shall establish a monitoring system including medical checks, which may be on a continuous or periodic basis, for the acquisition and possession of firearms, and shall withdraw authorisations if any of the conditions on the basis of which the acquisition or possession was allowed are no longer met


Das deckt sich zwar größtenteils mit unserer "Verlässlichkeitsregelung" wie z.B. Führerscheinentzug, psychische Erkrankungen oder wenn sonstige Umstände der Behörde bekannt werden dass jemand im Umgang mit Waffen eine Gefährdung darstellt und somit ihm die Verlässlichkeit und WBK entzogen wird. Jedoch wird in dem Text die Schaffung eines "monitoring system including medical checks" verlangt. Das heißt dann wahrscheinlich, dass man alle paar Jahre zum Amtsarzt oder Psychologen geschickt wird. Das ist bestimmt nicht mit unserer Regelung mit dem Waffenführerschein alle 5 Jahre gedeckt. Wer die Kosten für diese Untersuchungen tragen wird könnt ihr jetzt schon mal raten und aufs Alt werden freuen.

Zusätzlich dann noch Amendment 52 zu Article 7 – paragraph 4
The maximum duration of an authorisation shall not exceed five years, unless Member States have implemented a system of continuous monitoring referred to in the first subparagraph of Article 5(2). The authorisation may be renewed if the conditions on the basis of which it was granted are still fulfilled.


Dies bezieht sich auf den zuvor zitierten teil, heißt also solange ein Mitgliedsstaat kein System wie im oberen Artikel geschaffen hat sollten Bewilligungen nur für die Dauer von max. 5 Jahren ausgestellt werden und nur dann erneuert werden wenn die Bedingungen nach wie vor erfüllt sind unter der sie erteilt wurde. Somit schließt sich ja der Kreis und man kommt um das System das regelmäßige Gesundheitschecks durchgeführt werden nicht herum.

Hoffe (lieber wäre mir wenn nicht) dass ich das richtig verstanden habe und dies also der Stand der Dinge ist. Wenn dem so ist können wir uns ja schon mal warm anziehen...


ja genau. das sind meiner Meinung nach auch die größten Salami Scheiben

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von patess » Di 29. Mär 2016, 16:26

Octopus hat geschrieben:Zur nachträglichen Befristung:

Wurde das nicht bei Führerscheinen so gemacht?
Führerscheine ab 19.1.2013 sind auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine mit Ausstellungsdatum davor sind generell nur mehr bis 19.1.2033 gültig.

Diese Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 19.3.2013 wurden ja bei der Ausstellung auch nicht befristet, oder?


So kann ich es mir auch vorstellen dass es wird. Die werden dann auch solche Untersuchungen einführen wie bei den LKW Führerscheinen.
Aber das ist interessant was man untersuchen will.
Beim LKW ist es ja klar, Reaktion, Sehtest und so

Aber nur weil man beim Scheiben Schießen z.B. länger braucht für die einzelnen Schüsse weil man schon etwas mehr zittert oder sich nicht mehr so gut konzentrieren kann, oder weil man auf Grund einer Sehschwäche nicht mehr so gut trifft wie vor 20 Jahren kann man ja niemanden die Waffe wegnehmen hoff ich mal.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Di 29. Mär 2016, 16:28

patess hat geschrieben:Aber nur weil man beim Scheiben Schießen z.B. länger braucht für die einzelnen Schüsse weil man schon etwas mehr zittert oder sich nicht mehr so gut konzentrieren kann, oder weil man auf Grund einer Sehschwäche nicht mehr so gut trifft wie vor 20 Jahren kann man ja niemanden die Waffe wegnehmen hoff ich mal.


Außer du hast als Grund "bereithalten zur SV" angegeben beim Erwerb der WBK, nicht gut sehen und zittern könnte man da schon negativ auslegen.

Calcipher
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Calcipher » Di 29. Mär 2016, 16:34

Wobei sich die Frage stellt, inwieweit mich ein Zittern oder ein Sehschwäche an der Einhaltung der 4 Sicherheitsregeln hindert. Genau, gar nicht.
Und auch die Zuverlässigkeit bzgl. Aufbewahrung ist davon unberührt.
Also ist ein Entzug der WBK wegen Zittern oder Sehschwäche nicht argumentierbar, womit wir wieder bei Willkür wären.

Gefährlich wirds wenns Altzheimer diagnostizieren aber dann sollte man selber so vernünftig sein und sein Arsenal verkaufen.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Di 29. Mär 2016, 16:39

Ich bin komplett gegen eine derartige Einschränkung vor allem weil ich denke das gerade Zittern und Sehschwäche schnell negativ ausgelegt werden können ohne Richtung Willkür zu gehen.

Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. ==> starkes zittern
Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht positiv identifiziert hast. ==> Sehschwäche

edit: Du hast jetzt schon Juristen die der Ansicht sind das man zuerst in Beine schießen sollte und vor allem Warnschuss und weiß ich was noch.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von patess » Di 29. Mär 2016, 16:44

Hrab hat geschrieben:Ich bin komplett gegen eine derartige Einschränkung vor allem weil ich denke das gerade Zittern und Sehschwäche schnell negativ ausgelegt werden können ohne Richtung Willkür zu gehen.

Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. ==> starkes zittern
Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht positiv identifiziert hast. ==> Sehschwäche


genau das meinet ich!
Davor habe ich auch Angst dass dies Anlass gibt den Leuten wie Waffen weg zu nehmen

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lexman1 » Di 29. Mär 2016, 16:50

Also bevor hier die nächste Hysteriewelle beginnt, heißt es mal abwarten was jetzt die einzelnen Gremien bzw die Nationalstaaten darunter verstehen. Leider ist ein solches Draft nichts anderes als ein Sammelsurium einer Menge Einzelvorschläge ohne genaue Details oder Infos.

Eigentlich müssten/ MUSS man nun Mrs. FORD mit diesen Detailfragen bombardieren, da nur SIE bzw ihre Arbeitsgruppe hier vernünftige Infos geben kann! Alles andere ist Kaffeesudleserei...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Di 29. Mär 2016, 17:29

Ja wir müssen wissen was wirklich drinnen stehen sollte in den einzelnen Punkten damit wir dann den Imco und EU Parlamentariern schreiben können.

Amendment 5
(3d) It should be specified that the activities of a dealer include not only the manufacturing but also the modification or conversion a firearm, such as the shortening of a complete firearm, and in addition the modification or conversion of parts of firearms and of ammunition, and that, therefore, only authorised dealers should be permitted to engage in those activities.

Steht da dass eigene Mun laden verboten werden soll ? Abgesehen davon, dass die Definition von firearm unklar ist und da jede Änderung auch noch erfasst sein könnte.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Di 29. Mär 2016, 17:52

Aja, ist das jetzt das Schriftstück über welches abgestimmt wird oder dass, das sie der Kommission wieder zur "überarbeitung" zurückgeben?

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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 29. Mär 2016, 17:52

Calcipher hat geschrieben:Wobei sich die Frage stellt, inwieweit mich ein Zittern oder ein Sehschwäche an der Einhaltung der 4 Sicherheitsregeln hindert. Genau, gar nicht.
Und auch die Zuverlässigkeit bzgl. Aufbewahrung ist davon unberührt.
Also ist ein Entzug der WBK wegen Zittern oder Sehschwäche nicht argumentierbar, womit wir wieder bei Willkür wären.

Gefährlich wirds wenns Altzheimer diagnostizieren aber dann sollte man selber so vernünftig sein und sein Arsenal verkaufen.


Altzheimer wird regelmäßig erst dann erkannt wenn es eigentlich schon "zu spät" ist. Von daher ist in einem solchen Fall nicht mehr wirklich viel Spielraum für eine freie Handlungsmöglichkeit des Betroffenen. Eine Sehschwäche beispielsweise wäre aber schon heftig, genauso wie wenn man leicht zittert. Das heißt ja nicht automatisch, dass man nichts mehr trifft oder mit Waffen nicht mehr sicher umgehen kann. Vorausgesetzt es hat jetzt keinen zu schweren Grad erreicht, aber dann ists eh klar. Und ja, das ist dann vermutlich willkür pur...

Hrab
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Hrab » Di 29. Mär 2016, 17:58

savage3000 hat geschrieben:Aja, ist das jetzt das Schriftstück über welches abgestimmt wird oder dass, das sie der Kommission wieder zur "überarbeitung" zurückgeben?


    Consideration of draft report 20 April 2016
    Deadline for tabling amendments 27 April at noon
    Consideration of amendments 23/24 May 2016
    Delivery of Opinions End of May
    Consideration of compromise amendments 13/14 June 2016
    Adoption in IMCO 27 June 2016

Ist also noch Zeit zum Diskutieren und ändern.

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