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Überprüfung Kategorie C

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MjrPayne
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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von MjrPayne » Sa 12. Mär 2016, 09:07

Maax hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Maax hat geschrieben:Wenn nur Personen über 18 Jahre im Haus wohnen, kann ich sie am Küchentisch hinlegen oder?
Reicht ein Abzugsschloss oder entfernen des Verschlusses wenn Personen unter 18 Jahre im Haus leben?


Generelle Antworten, hoffentlich für dich dennoch konkret genug (und zu den Gründen liest du dir bitte selber § 3 Abs. 1 und 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung durch).

1. Nein
2. Nein


Jetzt bin ich durch Zufall auf einen Beitrag auf PD gestoßen wo dieser Link drinnen war:

http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... tspanorama


Worauf willst du hinaus? ;)
Im Artikel gehts um eine Faustfeuerwaffe (Kat. B).
When freedom shivers in the cold shadow of true peril, it's always the patriots who first hear the call.

Maax
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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von Maax » Sa 12. Mär 2016, 09:27

Worauf ich hinaus will habe ich oben schon genau erläutert :)
Es geht hier um eine Faustfeuerwaffe, korrekt. Wo wäre der Unterschied zu einer Langwaffe in diesem Fall?

Wie oben schon erwähnt, geht es mir hier um eine Diskussion um Fakten und nicht darum ob ich es tatsächlich so handhaben würde (das habe ich oben bereits deutlich ausgeschlossen)

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von Revierler_old » Sa 12. Mär 2016, 10:02

@gewo:
Ich bezog mich auf folgende Aussage:

bino71 hat geschrieben:Denk mal weiter.
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?


Daher meinte ich auch, dass solche Fälle nicht repräsentativ sind und habe zur Illustration einige andere solche Fälle angeführt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von gewo » Sa 12. Mär 2016, 10:13

Revierler hat geschrieben:@gewo:
Ich bezog mich auf folgende Aussage:

bino71 hat geschrieben:Denk mal weiter.
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?


Daher meinte ich auch, dass solche Fälle nicht repräsentativ sind


hi

schicksalshafte fuegung
nicht vom waffenbesitzer zu beeinflussen
daher keinesfalls schuldhaft

da kannst nur improvisieren

soweit moeglich anwesende einsatz. und hilfskraefte darauf hinweise
daraum ersuchen dass personen verstandigt werden welche die waffe in verwahrungbringen/nehmen koennen (in der naehe wohnende schuetzenkollegen, verwandtem, bekannte die sich mit waffen auskennen) oder falls das nicht geht abklaeren ob einer der anweseden in der lage ist die waffe in einen bereich zu bringen in dem ein abhandenkommen waehrend oder nach dem einsatz nicht wahrscheinlich ist (den safecode werde ich einem beliebeigen feuerwehrmann wohl ned nennen koennen wenn da noch sieben andere knarren rumliegen, da erhoehe ich ja die gegfahr des abhandenkommens statt sie zu verringern)

wenn dass alles irgendwie nedgeht ist das wohl der einzige fall wo tatsaechlich ein polizist der bei dem einsatz ja wohl dabei ist die waffe wird an sich nehmen und voruebergehen verwahren muessen.
zur not dienstnummer aufschreiben wenn er sich weigert

OT:
ich les hier immer was von waffe auf einen polizeiposten bringen wenn man sie irgendwie niocht ordnungsgemaess unterwegs verwahren kann.
das ist doch voellig chuzpe (genauso wie die verwahrung am schiesstand, das spielt es genauso nicht)
warum sollte irgendein polizist in diesem land deine waffe verwahren waehrend du im schwimmbad bist oder sonstwo
voellig grotestk
hat das schon mal wer versucht?
die polizei ist keine aufbewahrungsanstalt
mit waffen haben die genauso viel zu tun wie mit autos, flugzeugen, motorraedern oder bowlingkugeln
hat schoin mal wer versucht seine bowlingkugel auf einem polizeiposten abzugeben damit er am weg von der bowlingbahn nach hause noch schnell joggen gehen kann ..?
eben.

in einem fall der unverschuldet unverhersehbar ist - wie oben im zitat - stellt das an sich nehmen der waffe durch einen am einsatz teilnehmenden beamten allerdings vermutlich eine dienstpflicht dar, das wird er wohl vermutlich muessen... kenn mch aber ehrlich gesagt damit ned aus ... ich bin nur der dealer
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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von MjrPayne » Sa 12. Mär 2016, 10:50

Maax hat geschrieben:Worauf ich hinaus will habe ich oben schon genau erläutert :)
Es geht hier um eine Faustfeuerwaffe, korrekt. Wo wäre der Unterschied zu einer Langwaffe in diesem Fall?

Wie oben schon erwähnt, geht es mir hier um eine Diskussion um Fakten und nicht darum ob ich es tatsächlich so handhaben würde (das habe ich oben bereits deutlich ausgeschlossen)


Der Unterschied ist halt dass Kat. C und D von jedem in Österreich ab 18 erworben werden können und somit kannst du bei einem z.B. 2-Personenhaushalt (beide Ü18 und natürlich kein Waffenverbot) das Gewehr einfach in den Kasten stellen.
Bei einer Kat. B wird's eng: Wenn beide Ehepartner eine WBK/WP haben dann kannst sie in die Schublade stecken. Hat einer der beiden kein solches Dokument dann muss sie sicher versperrt sein (da reicht der 60,- Bauhaus-Möbeltresor).
Und wenn die Mama an Schlüssel hat und zum Blumengießen vorbeikommt wennst im Urlaub bist sollt's auch im Tresor liegen...
Sind Personen unter 18 im Haushalt dann müssen alle (auch C & D versperrt sein) Und ob die Flinte an der Wand auf zwei Meter über Kopfhöhe mit Abzugsschloss ausreichend gesichert ist sagt dir der Polizist im Vorbeigehen wenn er's sieht bei einer Kat. B Verwahrungskontrolle weil für C & D gibt's ja keine.
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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von no0ne » Sa 12. Mär 2016, 12:30

.
Zuletzt geändert von no0ne am Do 17. Mär 2016, 04:08, insgesamt 2-mal geändert.
.

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von hobbycaptain » Sa 12. Mär 2016, 12:33

no0ne hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Denk mal weiter.
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?

Und jetzt tust a bisserl die Suche bemühen:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=3&t=4548
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=3210



ABER BITTE ??
DAS kann doch wohl nicht als Argument gelten?
Was ist, wenn ich mir während der Reinigung der Waffen beim Gang aufs WC das Bein breche?
WO BITTE steht verankert, dass ich währenddessen dann auch die Waffen in den Schrank sperren muss? :o
Ein weiteres Beispiel wäre der verunfallte Waffenpassinhaber - WAS macht die Rettung inzwischen mit der für die Erstversorgung evtl. abzunehmenden Waffe? :o


siehst. die Probleme gibts alle nicht mehr, wenn niemand mehr eine Waffe haben darf :lol:

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von diver99 » Sa 12. Mär 2016, 12:45

Die ganze Diskussion ist für die berühmte Tante. Ich würd einfach den Hausverstand benutzen.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von Martin P » Sa 12. Mär 2016, 13:09

Maax hat geschrieben:Jetzt bin ich durch Zufall auf einen Beitrag auf PD gestoßen wo dieser Link drinnen war:

http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... tspanorama


In welchem Zusammenhang steht das mit deinen ursprünglichen Fragen? Wenn du die Rechtsansicht des VwGH zur Verwahrung von Kat. B-Waffen in Singlehaushalten wissen willst, dann findest du hier das Erkenntnis des VwGH, das in dem Zeitungsartikel zitiert ist:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0131023X00

Allgemein kann man sagen: es gibt die Verwahrung in einem Tresor, die dir jegliche Diskussionen erspart und dann gibt es noch diverse andere Möglichkeiten, die entweder OK, vielleicht OK oder keinesfalls OK sind - je nachdem.

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von waldemar » Sa 12. Mär 2016, 13:19

diver99 hat geschrieben:Die ganze Diskussion ist für die berühmte Tante. Ich würd einfach den Hausverstand benutzen.

Hausverstand benutzen im Zusammenhang mit dem Waffengesetz? Ernsthaft?

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von BigBen » Sa 12. Mär 2016, 13:27

Hausverstand > Logik
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Überprüfung Kategorie C

Beitrag von bino71 » Sa 12. Mär 2016, 14:22

Zerreden kann man alles, wenn ihr wollts sogar soweit, daß ihr interpretierst, daß ein führen eh OK ist :)

Hier eine Zusammenfassung:
http://iwoe.at/rechts-service/tipps-fur-waffenbesitzer/

Hier für no0ne ein weiteres Beispiel zum Zerreden das selten passiert:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27425#p440072

So wäre es auch OK:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27425&start=10#p440664

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