Revierler hat geschrieben:@gewo:
Ich bezog mich auf folgende Aussage:
bino71 hat geschrieben:Denk mal weiter.
Ist sichere Verwahrung, wenn Du Dir den Fuß in der Wohnung brichst und die Rettung/Feuerwehr kommt rein und die Waffe liegt auf dem Tisch?
Daher meinte ich auch, dass solche Fälle nicht repräsentativ sind
hi
schicksalshafte fuegung
nicht vom waffenbesitzer zu beeinflussen
daher keinesfalls schuldhaft
da kannst nur improvisieren
soweit moeglich anwesende einsatz. und hilfskraefte darauf hinweise
daraum ersuchen dass personen verstandigt werden welche die waffe in verwahrungbringen/nehmen koennen (in der naehe wohnende schuetzenkollegen, verwandtem, bekannte die sich mit waffen auskennen) oder falls das nicht geht abklaeren ob einer der anweseden in der lage ist die waffe in einen bereich zu bringen in dem ein abhandenkommen waehrend oder nach dem einsatz nicht wahrscheinlich ist (den safecode werde ich einem beliebeigen feuerwehrmann wohl ned nennen koennen wenn da noch sieben andere knarren rumliegen, da erhoehe ich ja die gegfahr des abhandenkommens statt sie zu verringern)
wenn dass alles irgendwie nedgeht ist das wohl der einzige fall wo tatsaechlich ein polizist der bei dem einsatz ja wohl dabei ist die waffe wird an sich nehmen und voruebergehen verwahren muessen.
zur not dienstnummer aufschreiben wenn er sich weigert
OT:
ich les hier immer was von waffe auf einen polizeiposten bringen wenn man sie irgendwie niocht ordnungsgemaess unterwegs verwahren kann.
das ist doch voellig chuzpe (genauso wie die verwahrung am schiesstand, das spielt es genauso nicht)
warum sollte irgendein polizist in diesem land deine waffe verwahren waehrend du im schwimmbad bist oder sonstwo
voellig grotestk
hat das schon mal wer versucht?
die polizei ist keine aufbewahrungsanstalt
mit waffen haben die genauso viel zu tun wie mit autos, flugzeugen, motorraedern oder bowlingkugeln
hat schoin mal wer versucht seine bowlingkugel auf einem polizeiposten abzugeben damit er am weg von der bowlingbahn nach hause noch schnell joggen gehen kann ..?
eben.
in einem fall der unverschuldet unverhersehbar ist - wie oben im zitat - stellt das an sich nehmen der waffe durch einen am einsatz teilnehmenden beamten allerdings vermutlich eine dienstpflicht dar, das wird er wohl vermutlich muessen... kenn mch aber ehrlich gesagt damit ned aus ... ich bin nur der dealer