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Verwahrung Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maax
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Verwahrung Langwaffen

Beitrag von Maax » Mo 8. Feb 2016, 22:01

Hallo,

leider wurde das Thema Langwaffen bzw. deren Verwahrung beim Waffenführerschein nicht genau erläutert.

Reicht es aus eine Langwaffe (keine halbautomatischen Langwaffen) innerhalb einer Wohnung mit einem Abzugsschloss zu sichern, sofern nur Personen über 18 Jahre und ohne Waffenverbot belegt, in der Wohnung leben?

Oder reicht ein Abzuschloss bei einer Langwaffe generell aus um diese in einer Wohnung zu sichern?

Danke für eure Hilfe.

Ferrum
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Re: Verwahrung Langwaffen

Beitrag von Ferrum » Mo 8. Feb 2016, 22:06

Wennst kein Problem hast, wenn die anderen Personen Zugriff auf deine Waffen haben, brauchst eigentlich garnix. Gscheiter ist immer, was Versperrbares anzuschaffen. Suchfunktion im Forum hilft bei Detailfragen.

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Maddin
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Re: Verwahrung Langwaffen

Beitrag von Maddin » Mo 8. Feb 2016, 22:18

Egal ob legal oder nicht, eine Waffe gehört einfach in ein eigenes Behältnis, auch weil das einfach geordneter ist und die Munition dann auch entsprechend geparkt werden kann. Auch ist sie leichter vor Diebstählen etc. geschützt, bei einer solch "heißen" Ware sicherlich nicht ganz unerheblich und dann brauchts im Ernstfall auch kein Abzugschloss, wo man vielleicht dann in der Hektik drauf vergisst.

Ich weiß das beantwortet deine Frage nicht, aber ich denke es gibt mehr Argumente für einen Waffenschrank als dagegen. Wenn man sich Waffen leisten kann dann sollte zumindest ein (billiger) Schrank auch drin sein.

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