ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verwahrung von FFW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
ordonanzler
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 591
Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
Wohnort:

Verwahrung von FFW

Beitrag von ordonanzler » Di 11. Aug 2015, 15:35

Hallo liebe PD'ler,

muss mich wiedermal mit einer Frage an Euch wenden .. kurz nur angemerkt, die rechtliche Seite ist mir bekannt ... hab ja brav aufgepasst beim Gewo seinem WF :D

Ich wünsche mir hier eher "Erfahrungsberichte bzw. Tipps" von Euch.

Es geht darum, dass ich mit meiner besseren hälfte für 2-3 Tage Urlaub in Österreich (nähe dem Zangtal) machen werden und da ist natürlich die Idee, dass man einen Tagesausflug dorthin unternimmt :)

So weit so gut... nur wo verstau ma die Krochn ? Wir schlafen in einer Pension (ohne Zimmersafe).
Ist es OK, wenn ich eine "Schließkasette" verwende und mit einer "Notebooksicherung" gegen entwenden sichere ?

Wie handhabt ihr das ?

Danke LG
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !

.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem

Benutzeravatar
andishp
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 612
Registriert: So 22. Apr 2012, 09:00
Wohnort: Steiermark

Re: Verwahrung von FFW

Beitrag von andishp » Di 11. Aug 2015, 16:01

Laß die "Krochn" zuhause und leih dir im Zangtal eine aus.
Alles andere wäre mir zu unsicher/blöd/aufwendig
leben und leben lassen

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Verwahrung von FFW

Beitrag von Hane » Di 11. Aug 2015, 16:07

Die Kasette am Heizkörper o.Ä. festmachen sollte reichen. zB. mit Fahrradschloss.

ordonanzler
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 591
Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
Wohnort:

Re: Verwahrung von FFW

Beitrag von ordonanzler » Di 11. Aug 2015, 16:10

andishp hat geschrieben:Laß die "Krochn" zuhause und leih dir im Zangtal eine aus.
Alles andere wäre mir zu unsicher/blöd/aufwendig


Hane hat geschrieben:Die Kasette am Heizkörper o.Ä. festmachen sollte reichen. zB. mit Fahrradschloss.



danke mal für die tipps ... die Pistolen zu hause lassen wäre natürlich eine Möglichkeit aber wäre halt schon fein mit dem eigenen Eisen zu schießen :D

meine auch, dass dies ausreichend wäre

A) ist es vor fremden zugriff gesichert
B) ist es gegen entwenden gesichert

sonst noch jemand tipps und tricks? :)
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !

.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem

Fruh_Lee
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 135
Registriert: Fr 4. Jul 2014, 14:32
Wohnort: Süd- Stmk
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung von FFW

Beitrag von Fruh_Lee » Di 11. Aug 2015, 22:02

Zimmersafe ist immer so ne Sache- den Notfallschlüssel hat so gut wie immer jemand anders... :) Wie weniger Wind darum gemacht wird, umso besser- aber wissen kann man nie!

ordonanzler
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 591
Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
Wohnort:

Re: Verwahrung von FFW

Beitrag von ordonanzler » Mi 12. Aug 2015, 08:01

Fruh_Lee hat geschrieben:Zimmersafe ist immer so ne Sache- den Notfallschlüssel hat so gut wie immer jemand anders... :) Wie weniger Wind darum gemacht wird, umso besser- aber wissen kann man nie!


ja eben, das dachte ich mir auch .. das wäre meiner Meinung nach ganz pfui..
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !

.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem

Bonfire
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 419
Registriert: Mo 6. Feb 2012, 14:29

Re: Verwahrung von FFW

Beitrag von Bonfire » Mi 12. Aug 2015, 08:29

Waffenrecht_Runderlass_2014 hat geschrieben:Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.

Antworten