Hallo
Eine Frage- wenn ich eine gebrauchte Schrotflinte bei einem Waffenhändler kaufe, dieser meine Daten aufnimmt und zusagt, diese an die Behörde weiter zu leiten- muss ich dann noch etwas unternehmen, oder wars das für mich?
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Ankauf von gebrauchter D-Waffe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
bosfra hat geschrieben:Hallo
Eine Frage- wenn ich eine gebrauchte Schrotflinte bei einem Waffenhändler kaufe, dieser meine Daten aufnimmt und zusagt, diese an die Behörde weiter zu leiten- muss ich dann noch etwas unternehmen, oder wars das für mich?
JA!!
deine meldepflicht ist erst dann erfuellt wenn du die registrierungsbestaetigung in haenden hast.
das musst du bis spaetestens sechs wochen nach dem kauf haben
die tatsache der meldung im ZWR an sich ist alleine fuer sich genommen bedeutungslos
du musst den kaaszettel haben ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
Danke schon mal für die rasche Antwort.
So was mach ich jetzt- ich hab ihn schon erinnert, er hat auch zugesagt, sie mir per Mail zu schicken. Das ist aber auch schon Wochen her. Fahr ich zu ihm oder melde ich es bei einem Händler in meiner Nähe?
So was mach ich jetzt- ich hab ihn schon erinnert, er hat auch zugesagt, sie mir per Mail zu schicken. Das ist aber auch schon Wochen her. Fahr ich zu ihm oder melde ich es bei einem Händler in meiner Nähe?
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
bosfra hat geschrieben:Danke schon mal für die rasche Antwort.
So was mach ich jetzt- ich hab ihn schon erinnert, er hat auch zugesagt, sie mir per Mail zu schicken. Das ist aber auch schon Wochen her. Fahr ich zu ihm oder melde ich es bei einem Händler in meiner Nähe?
in wien gibts waffenhaendler die nehmen kat C bzw kat D ZWR-meldungen per email entgegen wenn
- ein scan des ausweises beiliegt und
- die ueberweisung der meldegebuehr vom bankkonto der person kommt auf die gemeldet werden soll
kostet € 9,90
und wir meist innerhalb von 48h erledigt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
Danke, du hast mir sehr geholfen.
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
gewo hat geschrieben:bosfra hat geschrieben:Hallo
Eine Frage- wenn ich eine gebrauchte Schrotflinte bei einem Waffenhändler kaufe, dieser meine Daten aufnimmt und zusagt, diese an die Behörde weiter zu leiten- muss ich dann noch etwas unternehmen, oder wars das für mich?
JA!!
deine meldepflicht ist erst dann erfuellt wenn du die registrierungsbestaetigung in haenden hast.
das musst du bis spaetestens sechs wochen nach dem kauf haben
die tatsache der meldung im ZWR an sich ist alleine fuer sich genommen bedeutungslos
du musst den kaaszettel haben ....
Wenn ich privat melde (nach Privatkauf) hab ich auch kein Bestätigung für die Meldung. Oder wie läuft das da ab?
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
Wie willst du eine Kat C oder Kat D mittlerweile privat melden?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Ankauf von gebrauchter D-Waffe
So, heute die Meldebestätigung bekommen. Jetzt kann ich- wenns endlich kühler wird- ruhig schlafen...ggg