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Verwahrung Verein

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kehnra
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Verwahrung Verein

Beitrag von Kehnra » Fr 10. Okt 2014, 10:40

Hi Leute!

Folgende Situation:

Mein Schützenverein ist 1km von meinem Arbeitsplatz entfernt, mein Wohnort ist ~35km von diesen beiden entfernt.

Nachdem ich nach der Arbeit gerne direkt in den Verein fahren würde und nicht erst 70km durch den Berufsverkehr (Heim und wieder her) um die Waffe zu holen, stellt sich mir die Frage ob es zulässig ist diese im Verein aufzubewahren. (WP wäre hier natürlich ideal, da ich sie so einfach in der Früh schon mitnehmen könnte..)

Nun stellt sich mir allerdings die Frage ob das bezüglich der Verwahrung überhaupt zulässig ist. Safe ist im Verein vorhanden, rund um die Uhr hätte ich aber natürlich keinen Zugriff auf die Waffe sondern eben nur zu den Öffnungszeiten. (spielt das überhaupt eine Rolle?)

Wie wäre das dann überhaupt bei einer Verwahrungskontrolle, wenn die Polizei meine Waffen sehen will? Die Waffen zuhause kann ich ihnen natürlich zeigen, die werden mir aber wohl kaum so weit nachfahren (wäre auch ein anderes Bundesland) um die zweite zu überprüfen und wie gesagt, selbst wenn komme ich nicht zu jeder beliebigen Uhrzeit dort rein..

Danke schonmal für eure Einschätzungen! :)

Gruß,
Thomas

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Cerakote » Fr 10. Okt 2014, 10:55

Kehnra hat geschrieben:Hi Leute!

Folgende Situation:

Mein Schützenverein ist 1km von meinem Arbeitsplatz entfernt, mein Wohnort ist ~35km von diesen beiden entfernt.

Nachdem ich nach der Arbeit gerne direkt in den Verein fahren würde und nicht erst 70km durch den Berufsverkehr (Heim und wieder her) um die Waffe zu holen, stellt sich mir die Frage ob es zulässig ist diese im Verein aufzubewahren. (WP wäre hier natürlich ideal, da ich sie so einfach in der Früh schon mitnehmen könnte..)

Nun stellt sich mir allerdings die Frage ob das bezüglich der Verwahrung überhaupt zulässig ist. Safe ist im Verein vorhanden, rund um die Uhr hätte ich aber natürlich keinen Zugriff auf die Waffe sondern eben nur zu den Öffnungszeiten. (spielt das überhaupt eine Rolle?)

Wie wäre das dann überhaupt bei einer Verwahrungskontrolle, wenn die Polizei meine Waffen sehen will? Die Waffen zuhause kann ich ihnen natürlich zeigen, die werden mir aber wohl kaum so weit nachfahren (wäre auch ein anderes Bundesland) um die zweite zu überprüfen und wie gesagt, selbst wenn komme ich nicht zu jeder beliebigen Uhrzeit dort rein..

Danke schonmal für eure Einschätzungen! :)

Gruß,
Thomas


Da gibts keine Einschätzung, das ist eindeutig zulässig und kein Problem.
Wenn dort ein Safe ist, zudem nur du kommst, ists sicher verwahrt.
Sollte die Polizei kommen, gibst einfach an das die im Verein deponiert sind, dann wird ws. dort ein Termin ausgemacht zur Kontrolle.
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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Kehnra » Fr 10. Okt 2014, 11:10

Cerakote hat geschrieben:
Kehnra hat geschrieben:Hi Leute!

Folgende Situation:

Mein Schützenverein ist 1km von meinem Arbeitsplatz entfernt, mein Wohnort ist ~35km von diesen beiden entfernt.

Nachdem ich nach der Arbeit gerne direkt in den Verein fahren würde und nicht erst 70km durch den Berufsverkehr (Heim und wieder her) um die Waffe zu holen, stellt sich mir die Frage ob es zulässig ist diese im Verein aufzubewahren. (WP wäre hier natürlich ideal, da ich sie so einfach in der Früh schon mitnehmen könnte..)

Nun stellt sich mir allerdings die Frage ob das bezüglich der Verwahrung überhaupt zulässig ist. Safe ist im Verein vorhanden, rund um die Uhr hätte ich aber natürlich keinen Zugriff auf die Waffe sondern eben nur zu den Öffnungszeiten. (spielt das überhaupt eine Rolle?)

Wie wäre das dann überhaupt bei einer Verwahrungskontrolle, wenn die Polizei meine Waffen sehen will? Die Waffen zuhause kann ich ihnen natürlich zeigen, die werden mir aber wohl kaum so weit nachfahren (wäre auch ein anderes Bundesland) um die zweite zu überprüfen und wie gesagt, selbst wenn komme ich nicht zu jeder beliebigen Uhrzeit dort rein..

Danke schonmal für eure Einschätzungen! :)

Gruß,
Thomas


Da gibts keine Einschätzung, das ist eindeutig zulässig und kein Problem.
Wenn dort ein Safe ist, zudem nur du kommst, ists sicher verwahrt.
Sollte die Polizei kommen, gibst einfach an das die im Verein deponiert sind, dann wird ws. dort ein Termin ausgemacht zur Kontrolle.


Ah, super danke dir! Hätte nicht gedacht das das so eindeutig ist.. :)

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Fancy Joe » Fr 10. Okt 2014, 11:22

Cerakote hat geschrieben:Da gibts keine Einschätzung, das ist eindeutig zulässig und kein Problem.
Wenn dort ein Safe ist, zudem nur du kommst, ists sicher verwahrt.
Sollte die Polizei kommen, gibst einfach an das die im Verein deponiert sind, dann wird ws. dort ein Termin ausgemacht zur Kontrolle.

Heißt es nicht auch immer, dass ich auch jederzeit zum Safe rankommen muss? Wenn jetzt z.B. der Verein versperrt ist und ich keinen Schlüssel habe (nur den zum Safe, aber nicht zum Verein), dann wäre das wieder nicht zulässig, oder?

Grüße
FJ

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von gewo » Fr 10. Okt 2014, 11:28

Kehnra hat geschrieben:....Safe ist im Verein vorhanden, rund um die Uhr hätte ich aber natürlich keinen Zugriff auf die Waffe sondern eben nur zu den Öffnungszeiten. (spielt das überhaupt eine Rolle?)
.


hi

die eigentliche frage ist wer ausser dir auf die waffen in diesem safe zugriff hat

aufbewahrung am arbeitsplaetz waere gescheiter wenn moeglich
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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von gewo » Fr 10. Okt 2014, 11:30

Fancy Joe hat geschrieben:Heißt es nicht auch immer, dass ich auch jederzeit zum Safe rankommen muss? Wenn jetzt z.B. der Verein versperrt ist und ich keinen Schlüssel habe (nur den zum Safe, aber nicht zum Verein), dann wäre das wieder nicht zulässig, oder?
Grüße
FJ


hi

du solltest einen "geregelten" zugriff darauf haben
dass heisst es soll vorhersehbar sein wann du wieder da hin kannst
das waere im falle des vereins kein problem denke ich
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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Cerakote » Fr 10. Okt 2014, 11:38

Fancy Joe hat geschrieben:
Cerakote hat geschrieben:Da gibts keine Einschätzung, das ist eindeutig zulässig und kein Problem.
Wenn dort ein Safe ist, zudem nur du kommst, ists sicher verwahrt.
Sollte die Polizei kommen, gibst einfach an das die im Verein deponiert sind, dann wird ws. dort ein Termin ausgemacht zur Kontrolle.

Heißt es nicht auch immer, dass ich auch jederzeit zum Safe rankommen muss? Wenn jetzt z.B. der Verein versperrt ist und ich keinen Schlüssel habe (nur den zum Safe, aber nicht zum Verein), dann wäre das wieder nicht zulässig, oder?

Grüße
FJ


Jederzeit stimmt sicher nicht. Wie gewo geschrieben hat "geregelt", also zu sagen, tut mir Leid, komm erst in einem halben Jahr an die Waffe ran geht nicht. Aber wenn du dir mit den Beamten einen Termin ausmachst für nächste Woche, dürfte das kein Problem sein.

aufbewahrung am arbeitsplaetz waere gescheiter wenn moeglich


Nur das spielts meistens nicht... Wobei wenn Kehnra schreibt WP wär besser, schließe ich daraus, dass du die Waffen zur Arbeit mitnehmen dürftest? Weil ob du Sie jetzt dort verwahrst wegen WBK, oder bei dir hast mit dem WP spielt für das Unternehmen ja keine Rolle?

die eigentliche frage ist wer ausser dir auf die waffen in diesem safe zugriff hat


Ich kenn das so, dass da jeder seinen Spint hat, von daher nur ich Zugriff, und somit kein Problem. Wenn du da jetzt mit dem Exekutivbeamten hingehst und dort den Vereins/Gemeinschaftstresor mit 100 Waffen aufsperrst, :hand: :lol:
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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Kehnra » Fr 10. Okt 2014, 12:20

gewo hat geschrieben:
Kehnra hat geschrieben:....Safe ist im Verein vorhanden, rund um die Uhr hätte ich aber natürlich keinen Zugriff auf die Waffe sondern eben nur zu den Öffnungszeiten. (spielt das überhaupt eine Rolle?)
.


hi

die eigentliche frage ist wer ausser dir auf die waffen in diesem safe zugriff hat

aufbewahrung am arbeitsplaetz waere gescheiter wenn moeglich


Gibt dort 2 Möglichkeiten:

1.) In den Safe geben wo auch die Leihwaffen sind (dort hat nur der Waffenwart Zugriff bzw. nur Leute die eine WBK besitzen)

2.) Einen Safe dort mieten - Nachdem dieser ein Zahlenschloss hat, hätte nur ich alleine Zugriff darauf

Für mich würde sowieso nur Variante Nr.2 in Frage kommen..

Aufbewahrung am Arbeitsplatz wäre insofern kein Problem, da ich einen Bürojob habe und die Waffe somit samt Koffer in die versperrbare Schreibtischlade legen könnte. (würde ich allerdings nur machen solange ich auch im Büro anwesend bin bzw nur an den Tagen an denen ich nach der Arbeit in den Verein fahre..)

Meine Bedenken sind nur folgende:

Bin ich in der Früh am Weg in die Arbeit und werde kontrolliert wäre es sicher nicht zulässig die Waffe ins Büro mitzunehmen, da man so wie ich das Gesetz verstanden habe die Waffe nur am direkten Weg vom Schießplatz ohne Umwege transportieren darf..

Nur das spielts meistens nicht... Wobei wenn Kehnra schreibt WP wär besser, schließe ich daraus, dass du die Waffen zur Arbeit mitnehmen dürftest? Weil ob du Sie jetzt dort verwahrst wegen WBK, oder bei dir hast mit dem WP spielt für das Unternehmen ja keine Rolle?


Müsste natürlich erstmal mit dem Chef sprechen, aber in der Hausordnung steht nichts bezüglich Waffen. Sobald ich sie allerdings zur Arbeit mitnehme wäre es kein direkter Weg mehr zum Schießplatz.

Irgendwie ganz schön mühsam unser Gesetz..

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von IT Guy » Fr 10. Okt 2014, 12:24

Der direkte Weg ist auch nirgends gefordert. ;-)

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Schnittbrot » Fr 10. Okt 2014, 12:46

Es wäre ja auch der direkte Weg von einer legitimen Aufbewahrungsstätte zur anderen (sofern die Aufbewahrung im Büro geklärt und rechtens ist).

Meines Erachtens ergäbe ich dadurch die selbe Situation wie bei einem zweiten Wohnsitz. Ob jedoch nach dem Gesetz die Aufbewahrung an einem zweiten Wohnsitz (oder auch einer fremden Privatwohnung mit Zustimmung des Eigentümers/Mieters) jener an einer Arbeitsstätte gleichzustellen ist, kann ich leider nicht sagen. Sollte aber bei Zustimmung durch einen Prokuristen/Geschäftsführer m.E. kein Problem darstellen. Ob eine versperrbare Schreibtischlade den gesetzlichen Anforderungen genügt, bezweifle ich allerdings (ist ja meist mit einem Schraubendreher leicht aufzuhebeln).

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von Kehnra » Fr 10. Okt 2014, 13:27

Schnittbrot hat geschrieben:Es wäre ja auch der direkte Weg von einer legitimen Aufbewahrungsstätte zur anderen (sofern die Aufbewahrung im Büro geklärt und rechtens ist).

Meines Erachtens ergäbe ich dadurch die selbe Situation wie bei einem zweiten Wohnsitz. Ob jedoch nach dem Gesetz die Aufbewahrung an einem zweiten Wohnsitz (oder auch einer fremden Privatwohnung mit Zustimmung des Eigentümers/Mieters) jener an einer Arbeitsstätte gleichzustellen ist, kann ich leider nicht sagen. Sollte aber bei Zustimmung durch einen Prokuristen/Geschäftsführer m.E. kein Problem darstellen. Ob eine versperrbare Schreibtischlade den gesetzlichen Anforderungen genügt, bezweifle ich allerdings (ist ja meist mit einem Schraubendreher leicht aufzuhebeln).


Ich würde die Waffe nur solange in der versperrten Lade lassen, solange ich auch daneben sitze...

Ehrlich gesagt ist mir das Risiko aber auch zu hoch das wegen sowas an meiner Verlässlichkeit gezweifelt werden könnte, da lasse ich sie lieber im Safe im Verein - das ist sowieso der einzige Ort wo ich die Waffe brauche :)

Mir ist nur wichtig das es dort mit der Verwahrung keine Probleme gibt - was ich mich jedoch noch frage:

Der Safe dort hätte ein Zahlenschloss, somit kann ich den Code selbst wählen. Nur muss auch jemand den Notschlüssel haben.. sollte aber keine Probleme machen oder?

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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von gewo » Fr 10. Okt 2014, 13:37

Kehnra hat geschrieben:...was ich mich jedoch noch frage:
Der Safe dort hätte ein Zahlenschloss, somit kann ich den Code selbst wählen. Nur muss auch jemand den Notschlüssel haben.. sollte aber keine Probleme machen oder?


solange die waffe nicht wegkommt ist das kein problem ...
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Re: Verwahrung Verein

Beitrag von doc steel » Mo 20. Okt 2014, 09:46

wost die kaunl aufhebst is völlig powidl wenn
- nur du zugriff an diesem ort hast und
- soferne der verantwortliche(*) an dem ort mit der aufbewahrung einverstanden ist.
(*) d. verantwortliche ist entweder der firmeninhaber bzw. -besitzer oder dessen gesetzl stellvertreter z.b. der geschäftsführer und im weiteren sinne dein linienvorgesetzter.

und obst von zhaus in salzburg über innsbruck wost hackelst und zwischendurch gesetzeskonform aufbewahrst nach graz zum schiesstand fährst ist wurscht.

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