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Führen von Schwertern legal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Serjo » So 13. Jul 2014, 11:02

Bud Spencer hat geschrieben:blankwaffen gelten als jagdwaffen, zu deren führen du nicht befugt bist

Die Frage ist halt ob es wirklich verboten ist Waffen im Wald zu führen die man an anderen Orten legal führen dürfte. Dass man vielleicht damit wildern will ist ja nicht wirklich ein Argument, genausogut könnte man an anderen Orten vielleicht einen Mord begehen wollen, verboten ist das Führen dort trotzdem nicht.

Übrigens war das mit dem Im-Wald-spazierengehen ja nur ein Beispiel wann ich evtl. ein Schwert führen wollen könnte, das soll jetzt nicht heißen dass ich, sobald ich ein Schwert habe, damit direkt in den Wald stürme ^^
Mir gings nur darum ob das Führen an sich legal ist oder nicht.
Zuletzt geändert von Serjo am So 13. Jul 2014, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von rupi » So 13. Jul 2014, 11:02

übertreibts es nicht schon wieder mit euren Hirngespinsten...
member the old PD design ? oh I member

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 11:03

Das sind aber detailentscheidungen. Soviel ich weiß hat der falkner beschwerde gegen das vorgehns des organs erhoben. Daher die grundsatzentscheidung. Bzgl schusswaffen im fremden jagdgebiet gabs hier im forum schon einiges

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Hellboy » So 13. Jul 2014, 11:06

Rupi: Genau das..

Yoda, dir wird sowieso nix passieren, mangels sichtbarkeit von taschenpistolen ;-)

Bud: meine eltern wohnen neben einem wald, da is quasi alles jagdgebiet. Und trotzdem wirds keiner verhindern können wenn ich dort eine waffe führen will

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 11:08

Und fehlenden interesse seitens der jagdschutzorgane. Sodenn sie da sind :lol:

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von sepp » So 13. Jul 2014, 11:08

yoda hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Ja definitiv.
Jur. Größenschluss

Aber wie und was soll ich mit einer 6,35 Taschenpistole in der Nacht ohne Licht/Nachtsichtgerät wildern ? Und wieso nehm ich da meine Freundin mit ? Das kannst du doch net ernst meinen ...

... des liegt doch auf der Hand - zum Abtransport der Beute :whistle:

lg sepp :at2:

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Alaskan » So 13. Jul 2014, 11:10

Serjo hat geschrieben:
MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Auch wenn die Frage recht Intressant ist und warscheinlich noch keiner auf die Idee gekommen ist sowas zu fragen,beschäftigt mich eigentlich nur eine Frage:
Warum willst du überhaupt ein Schwert führen :?:
Ich meine ,bin mir sicher das wenn du es machen würdest-99% der Bevölkerung von Österreich dich als Spinner abstempeln in der Öffentlichkeit :headslap:
ich würd ja noch verstehen,wenn ein Kleiner Bub mit einem Plastikschwert ala Blade herumläuft,aber bei einen erwachsenen Mann :shock:
Darf ich fragen ob du WBK hast?

Es geht jetzt nicht unbedingt ums "Wollen", ich will einfach nur wissen ob es erlaubt wäre wenn ich es irgendwann mal führen wollen würde, wenn ich z.B. um Mitternacht im Wald spazieren geh würd ich mich mit einem Schwert wohler fühlen als nur mit einem Messer ^^
WBK hab ich (noch) nicht, bei mir siehts finanziell grad nicht so rosig aus und es gibt einen Haufen andere Dinge die Priorität haben, aber die wird man für ein Schwert auch nicht brauchen.

Was das mit der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" angeht, kann man deswegen auch Ärger bekommen obwohl man im Grunde nichts Illegales getan hat aber sich trotzdem wer in die Hose macht und die Polizei ruft?


Danke für deine Erklärung serjo,wie mann sieht hast du dich mit meinem Post nicht persöhnlich angegriffen gefühlt wie so manch anderer dem die Frage nicht mal gerichtet wurde.

Ich kann dir nur empfehlen es nicht zu machen,steck dir ein normales Messer nicht zu groß nicht zu klein ein oder führe es verdeckt Sodas keiner es bemerkt ;)
Schwert ist in der heutigen Zeit keine gute Idee zudem du ständig Angst haben musst das dich wer anzeigt und wäre ich Polizist ,würde ich dich mal genauer befragen warum du nachts mit einem Schwert im Wald herum läufst ;)
So eine Auffälligkeit wirkt sich auch nicht gut aus beim beantragen einer WBK -deswegen meine Frage ob du eine hast oder vor hast eine zu bekommen :)
Man(n) muss es nicht herausfordern sich ärger einzuhandeln ;)
Grüße
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von yoda » So 13. Jul 2014, 11:23

rupi hat geschrieben:übertreibts es nicht schon wieder mit euren Hirngespinsten...

Jo des tät ich auch meinen, es entsetzt mich immer wieder was manche Leute hier für Ideen entwickeln, wenn das Außenstehende lesen machen die nur mehr :doh:

Allein die Frage mit dem Schwert ist eigentlich auch nur eine Facepalm wert, welcher halbwegs normale Mensch rennt in der Nacht mit einem Schwert durch den Wald oder denkt auch nur daran :tipphead:

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Serjo » So 13. Jul 2014, 11:38

Z.B. jemand der gerne nachts spazieren geht aber sich nicht so gerne von nem Psycho abstechen lässt. Ich hab übrigens schon erwähnt dass das nur ein Beispiel sein sollte, du weißt schon, theoretisch und so. Ich will einfach nur wissen was das Gesetz dazu sagt, mehr nicht.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von BigBen » So 13. Jul 2014, 11:40

Serjo hat geschrieben:Z.B. jemand der gerne nachts spazieren geht aber sich nicht so gerne von nem Psycho abstechen lässt. Ich hab übrigens schon erwähnt dass das nur ein Beispiel sein sollte, du weißt schon, theoretisch und so. Ich will einfach nur wissen was das Gesetz dazu sagt, mehr nicht.


Man muss trotzdem nicht jeden Unfug öffentlich diskutieren und gerade in Rechtsfragen ist dir sicher die Verband gern behilflich, wir können hier sowie keinerlei qualifizierte oder gar verbindliche Rechtsauskunft geben.
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Serjo » So 13. Jul 2014, 11:47

BigBen hat geschrieben:Man muss trotzdem nicht jeden Unfug öffentlich diskutieren und gerade in Rechtsfragen ist dir sicher die Verband gern behilflich, wir können hier sowie keinerlei qualifizierte oder gar verbindliche Rechtsauskunft geben.

Man muss auch nicht aufm Schießstand ballern gehen, man muss auch keine Waffe besitzen, es gibt vieles was man nicht muss. Und mir ist schon klar dass das Forum nicht aus Anwälten besteht, aber hier gibt es sicher genug Leute die sich mehr oder weniger intensiv mit dem Waffengesetz auseinandersetzen und die evtl. Ahnung von diesem Thema haben.

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 12:02

yoda hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:übertreibts es nicht schon wieder mit euren Hirngespinsten...

Jo des tät ich auch meinen, es entsetzt mich immer wieder was manche Leute hier für Ideen entwickeln, wenn das Außenstehende lesen machen die nur mehr :doh:



Nur weils dir nicht recht ist, heisst es nicht, dass es nicht RECHT ist.

Kärntner Jagdgesetz 2000:

§ 69 Verhalten im Jagdgebiet

(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern, sowie mit Frettchen oder mit Beizvögeln zu durchstreifen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung. Die schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten ist auch für den Transport von erlegtem oder gefallenem Schalenwild durch ein fremdes Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und außerhalb sonstiger Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, erforderlich.


Steiermärkisches Jagdgesetz 1986
§ 52

Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Jägernotweg

(1) Es ist jedermann verboten, irgendein Jagdgebiet ohne Bewilligung des Jagdberechtigten, mit einem Gewehre versehen, zu durchstreifen, es läge denn die Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung. Jeder Jagdgast, der sich ohne Begleitung des Jagdberechtigten oder dessen Jagdschutzorganes im Revier aufhält, muß eine schriftliche Bewilligung des Jagdberechtigten des betreffenden Revieres bei sich führen.

(2) Wird jemand wider dieses Verbot von einem öffentlichen Sicherheits- oder beeideten Jagdschutzorgan mit einem Gewehr außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege oder solcher Wege betreten, welche allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, so kann ihm das Gewehr sofort abgefordert werden. Er ist verhalten, es ohne Weigerung abzugeben.

(3) Abgenommene Gewehre sind ohne Verzug der Bezirksverwaltungsbehörde abzuliefern.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf die Überschreitung eines fremden Jagdgebietes durch einen Jagdberechtigten bzw. dessen Jagdschutzorgane und Jagdgäste, die anders auf einzelne Teile ihres Jagdgebietes nicht oder nur auf unverhältnismäßigen Umwegen gelangen können. Das Überschreiten des fremden Jagdgebietes darf nur auf den mit dem Jagdberechtigten dieses Jagdgebietes vereinbarten Wegen erfolgen. Beim Überschreiten des fremden Jagdgebietes ist das Gewehr zu entladen und sind Hunde an die Leine zu legen.


ob jetzt die Taschenpistole in 6,35mm das ist ist auslegungsgsache (zumindest in Kärnten)...
Zuletzt geändert von Bud Spencer am So 13. Jul 2014, 12:18, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 12:13

Auch müssen Jäger die ja berechtigt sind Kat. C und D zu führen, beim übertritt in ein fremdes Jagdrevier (zB zum Zwecke der Nachsuche) ihre Waffen entladen. Oder auch beim betreten eines ausgewiesenen Jägernotwegs.

§ 55 JagdGOOE Jägernotweg
(1)...Bei Benützung des Notweges dürfen Schußwaffen nur ungeladen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Teal'c » So 13. Jul 2014, 12:18

Serjo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Man muss trotzdem nicht jeden Unfug öffentlich diskutieren und gerade in Rechtsfragen ist dir sicher die Verband gern behilflich, wir können hier sowie keinerlei qualifizierte oder gar verbindliche Rechtsauskunft geben.

Man muss auch nicht aufm Schießstand ballern gehen, man muss auch keine Waffe besitzen, es gibt vieles was man nicht muss. Und mir ist schon klar dass das Forum nicht aus Anwälten besteht, aber hier gibt es sicher genug Leute die sich mehr oder weniger intensiv mit dem Waffengesetz auseinandersetzen und die evtl. Ahnung von diesem Thema haben.

zwischen am Schiesstand ballern und mit nem Schwert in der Öffentlichkeit herumlaufen ist aber ein GEWALTIGER Unterschied!! :roll:

ich bin mir sicher dass ich nicht der einzige bin der diesen Thread hier mehr als merkwürdig findet. Aber bitte, dann lauf halt mal mit nem Schwert in der Öffentlichkeit herum, wirst schon sehen was passiert. Bin mir sicher wir werden davon in der Zeitung lesen. :violin:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Zev » So 13. Jul 2014, 12:30

Serjo hat geschrieben:Z.B. jemand der gerne nachts spazieren geht aber sich nicht so gerne von nem Psycho abstechen lässt.

Na da geht aber jetzt echt a bissl die Fantasie durch... Also ich bin früher nach dem Fortgehen meistens am Heimweg eine Abkürzung durch einen Wald gegangen und war dort immer mutterseelenallein. Auf die Idee daß mir da wer mit einem Messer auflauert wär ich nie gekommen. Ich würd auch jetzt noch bedenkenlos in der Nacht durch jeden Wald gehn.

yoda hat geschrieben:Allein die Frage mit dem Schwert ist eigentlich auch nur eine Facepalm wert, welcher halbwegs normale Mensch rennt in der Nacht mit einem Schwert durch den Wald oder denkt auch nur daran :tipphead:

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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