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Führen von Schwertern legal?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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savage3000
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von savage3000 » So 13. Jul 2014, 10:14

wenn du um mitternacht mit einem schwert im wald spazieren gehst? Mann, denk dir mal wie das beim Oberjaga ankommt wen der dich sieht...da hast Erklärungsnot.
oder anders, wenn ich im wald spazieren geh und dann kommt mir ein schwertmann entgegen, renn ich was das zeug hält...

Serjo
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Serjo » So 13. Jul 2014, 10:19

savage3000 hat geschrieben:wenn du um mitternacht mit einem schwert im wald spazieren gehst? Mann, denk dir mal wie das beim Oberjaga ankommt wen der dich sieht...da hast Erklärungsnot.
oder anders, wenn ich im wald spazieren geh und dann kommt mir ein schwertmann entgegen, renn ich was das zeug hält...

Wieso Erklärungsnot? Ich find es ist eine ziemlich gute Erklärung dass man sich um die Zeit im Wald unbewaffnet nicht besonders sicher fühlt ^^

Thule
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Thule » So 13. Jul 2014, 10:22

a) Deutsche Begriffe und
b)http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html
:lol:
Was ihr möglicherweise meint ist eine "Anstandsverletzung" die in Landesgesetzen geregelt und als Verwaltungsübertretung gilt. Ein einfaches führen eines Schwertes wird aber nicht reichen.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von savage3000 » So 13. Jul 2014, 10:23

na sorry , dem kann ich nicht folgen. lauf zum gewo und hol dir pfefferspray :?

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 10:23

Ein jagdschutzorgan wird dich wahrscheinlich anzeigen (verstoß gegen das jagdgesetz -> blankwaffen gelten als jagdwaffen, zu deren führen du nicht befugt bist) und könnte dir gegebenenfalls das schwert abnehmen. Speziell wenn du damit in den ruhzeiten IM wald bist.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von savage3000 » So 13. Jul 2014, 10:27

...oh Mann KOPFkino is scho super... LOL

Thule
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Thule » So 13. Jul 2014, 10:28

Serjo hat geschrieben:Wieso Erklärungsnot? Ich find es ist eine ziemlich gute Erklärung dass man sich um die Zeit im Wald unbewaffnet nicht besonders sicher fühlt ^^

Schau, es ist grundsätzlich einmal nicht verboten ein Schwert zu führen(es gibt gewisse Ausnahmen die für jegliches Waffentragen gelten) aber mit den Reaktionen der Spießer(interessant übrigens die Wortherkunft, besonders in desem Zusammenhang) wirst rechnen müssen und die rufen gerne die Polizei wenn sie eine Normabweichung wahrnehmen der sie selber nicht nachhängen. Wenn sie irgendeinen Sheriffststern umgehängt bekommen habe (Jagdausichtsorgan zB) oder meinen ihneen stünde zumindest einer zu dann wirds besonders gefährlich für beide Seiten. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.
Zuletzt geändert von Thule am So 13. Jul 2014, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Serjo » So 13. Jul 2014, 10:30

Bud Spencer hat geschrieben:Ein jagdschutzorgan wird dich wahrscheinlich anzeigen (verstoß gegen das jagdgesetz -> blankwaffen gelten als jagdwaffen, zu deren führen du nicht befugt bist) und könnte dir gegebenenfalls das schwert abnehmen. Speziell wenn du damit in den ruhzeiten IM wald bist.

Bist du dir da sicher? Ich kenn zwar die Paragraphen vom Jagdgesetz nicht auswendig, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen dass das stimmt, hast du dazu nen Paragraphen?

Thule hat geschrieben:
Serjo hat geschrieben:Wieso Erklärungsnot? Ich find es ist eine ziemlich gute Erklärung dass man sich um die Zeit im Wald unbewaffnet nicht besonders sicher fühlt ^^

Schau, es ist nicht verboten aber mit den Reaktionen der Spießer(interessant übrigens die Wortherkunft, besonders in desem Zusammenhang) wirst rechnen müssen und die rufen gerne die Polizei wenn sie eine Normabweichung wahrnehmen der sie selber nicht nachhängen. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.

Mir gehts dabei eher darum:
Serjo hat geschrieben:Was das mit der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" angeht, kann man deswegen auch Ärger bekommen obwohl man im Grunde nichts Illegales getan hat aber sich trotzdem wer in die Hose macht und die Polizei ruft?

Btw ich war mir fast sicher dass es den Begriff "Erregung öffentlichen Ärgernisses" auch in Österreich gibt, scheinbar hatte ich das falsch in Erinnerung. Nennen wirs halt Anstandsverletzung ^^
Zuletzt geändert von Serjo am So 13. Jul 2014, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von savage3000 » So 13. Jul 2014, 10:37

und ich denke genau in diesem Zusammenhang , und überhaupt ned bös gemeint , war die Frage eines Users nach der WBK...

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 10:42

Serjo hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Ein jagdschutzorgan wird dich wahrscheinlich anzeigen (verstoß gegen das jagdgesetz -> blankwaffen gelten als jagdwaffen, zu deren führen du nicht befugt bist) und könnte dir gegebenenfalls das schwert abnehmen. Speziell wenn du damit in den ruhzeiten IM wald bist.

Bist du dir da sicher? Ich kenn zwar die Paragraphen vom Jagdgesetz nicht auswendig, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen dass das stimmt, hast du dazu nen Paragraphen?


Die Waffenauslegung der einzelnen Jagdgesetze sind sehr weitreichend um umfassen defacto alles mit dem man Tiere jagen (erlegen, fangen, verfolgen…) kann.

Das reicht von der Saufeder

Bild

über Pistolen, Gewehre....

bis hin zu tieren die zur Jagd eingesetzt werden können

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... _12_01.pdf

OÖ Jagdrecht
§ 47
Befugnisse der Jagdschutzorgane
(5) Die Jagdschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes ferner befugt, im Jagdgebiet
a)Personen, die des Wilderns begründet verdächtig erscheinen oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten, deren Personalien festzustellen, Anzeige zu erstatten und den genannten Personen Wild, Abwurfstangen, Waffen, Fanggeräte und Hunde abzunehmen; abgenommene Sachen hat das Jagdschutzorgan unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle abzuliefern oder, sofern dies nicht zumutbar ist, der Sicherheitsdienststelle anzuzeigen.


Wenn du um Miternacht mit einer Waffe im Wald herumläufst ist eindeutiger Verdacht gegeben.

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 10:50

Anm. Gilt aber nur im Jagdgebiet. Also nicht auf Straßen, Zonen wo die Jagd ruht. Privatgrundstücken usw.

yoda
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von yoda » So 13. Jul 2014, 10:54

Bud Spencer hat geschrieben:Wenn du um Miternacht mit einer Waffe im Wald herumläufst ist eindeutiger Verdacht gegeben.

Also wenn ich einen Waffenpass habe und mit einer 6,35 Taschenpistole bewaffnet im Wald spazieren geh mit der Freundin am Abend verstoße ich auch gegen das Jagdrecht deiner Meinung nach ? Ab welcher Uhrzeit verstößt man dann deiner Meinung nach gegen das Jagdrecht, weil du Mitternacht schreibst ?

Abgesehen davon dass ich es dumm finde in der Nacht mit einem Schwert durch den Wald zu laufen, da wird zurecht zeitnah die Polizei kommen und fragen was los ist sobald das jemand sieht.
Zuletzt geändert von yoda am So 13. Jul 2014, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 10:56

Ja definitiv.
Jur. Größenschluss

yoda
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Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von yoda » So 13. Jul 2014, 10:58

Bud Spencer hat geschrieben:Ja definitiv.
Jur. Größenschluss

Aber wie und was soll ich mit einer 6,35 Taschenpistole in der Nacht ohne Licht/Nachtsichtgerät wildern ? Und wieso nehm ich da meine Freundin mit ? Das kannst du doch net ernst meinen ...

Bud Spencer

Re: Führen von Schwertern legal?

Beitrag von Bud Spencer » So 13. Jul 2014, 10:59

Der spezi in vorarlberg hat meines wissens lediglich den falken ausgeführt.

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