
http://www.youtube.com/watch?v=pf31EZ9gAJk" onclick="window.open(this.href);return false;
Der Knackpunkt in §18 Abs.4 ist der Wortlaut:Senf hat geschrieben:...
Ja dieser Teil der KM-Verordnung wird m.M.n durch WaffG §18 Abs. 4 teilweise abgeändert wenn man eine WBK o.Ä. hat.
Edith: habs grad gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016" onclick="window.open(this.href);return false;
§18 Kriegsmaterial
1.Der Erwerb, der Besitz und das Führen von KM sind verboten.
...
bla bla bla
...
4. Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
Auf Deutsch, Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß fallen nicht unter das KM Gesetz, Abgabe aber nur an berechtigte....soweit es sich nicht um...
so sind zumindest die offiziellen Richtlinien für die Zollbehörden, was als Kriegsmaterial anzusehen ist.....
....
Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 d):
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1. ........
2. Gewehrpatronen mit Rauchgeschoß, Markierungsgeschoß, Hartkerngeschoß und Brandgeschoß
sind uneingeschränkt Kriegsmaterial. Gewehrpatronen mit Verein oder mit Treibspiegelgeschoss können, müssen aber nicht Kriegsmaterial sein.
3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Verein und Schrotpatronen mit Verein.
https://findok.bmf.gv.at/findok/resourc ... .1.X.X.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Verein
und Schrotpatronen mit Verein.
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Das sind 9mm Verein. Sieht man unter Tags besser als die kleinen .22lr Funzelnwenn ich mich recht erinnere werden die bei den übungsschiessgeräten für´n kürassier panzer in den kasernen eigenen schiessständen verwendet...
Sind eh auf so ziemlich allen Schießständen verboten!auch wird man damit nicht gern auf schiessständen gesehen wegen der brandgefahr.
Wenn du Randfeuerpatronen komplett selber laden willst brauchst du soweit ich weiß eine Herstellgenehmigung für Sprengstoffe. Da du die Zündmasse im gebrauchsfähigen Zustand in den Patronenrand gießen/spritzen musst.Tacticoll hat geschrieben:Wenn man den Aufwand nicht scheut könnte man vielleicht versuchen welche zu basteln.
Naja das ist noch das kleinere Problem, den Brandsatz kannst eher auf der inaktiven Seite konzipieren da ja beim Abschuss eh relativ hohe Drücke und Temperaturen herrschen. Das größere Problem ist wiegesagt die Zündmasse, die ist schlagempfindlich und du pumpst sie schon schlagempfindlich in den Rand. und dann noch die Flugeigenschaften des Projektils, was ja wie du richtig gesagt hast hohlgebohrt werden muss und anschließend im Heck mit etwas weit weniger Dichtem gefüllt werden muss. Zum Schluss muss dann "nur" noch alles wieder zusammengesetzt werden ohne das sich was verformt. Da sind Blei und dünnes Messing nicht die Werkstoffe erster Wahl wenn man keine geeigneten Werkzeuge hat.Raven hat geschrieben:Und was soll man reinfüllen was sich sicher nicht vorzeitig entzünden kann und dir beim laden die Finger abreisst???
Streichholzköpfe?
Wäre unter Anderem auch verboten!Eigentlich müsste man nur das Geschoß ziehen, Hohlbohren, Mit Leuchtmasse füllen und wieder neu vercrimpen..
Aber wer soll sich sowas denn antun?
Und was soll man reinfüllen was sich sicher nicht vorzeitig entzünden kann und dir beim laden die Finger abreisst???
Streichholzköpfe?
Is einfach zu gefährlich sowas...
Ganz selberladen fällt unter die Kategorie - wir basteln und unsere eigenen Zündhütchen für dies auf Youtube anleitungen gibt...
Ich würds mich nicht trauen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein" onclick="window.open(this.href);return false;PyroG 2010
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.
Es gibt aber auch andere MischungenDer pyrotechnische Satz, der meist aus einem Gemisch aus PVC, Magnesiumpulver und Strontiumnitrat besteht
Daran hätte ich auch gedacht... .22 lfb komplett wiederladen ist unnötig gefährlich und unökonomisch.Eigentlich müsste man nur das Geschoß ziehen, Hohlbohren, Mit Leuchtmasse füllen und wieder neu vercrimpen..
Dann fällt das wohl auch weg...PyroG 2010
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.