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Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Noldi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 13:37

Bud Spencer hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Jetzt hör mal mit dem blöden Verband Bashing auf, das bringt nichts und hat hier auch nichts verloren. Der beste Ansatz ist wohl wirklich alle Jagd- und Schützenverbände zu kontaktieren und die auf diese mögliche Problematik aufmerksam zu machen.



Das ist kein bashing!
Es ist ja leider die verdammte wahrheit!
Zuerst rühmen sie sich eine riesen liberalisierung durchgebracht zu haben und beleidigen und verspotten die zweifler und nun hamma den salat! UND ZWAR ALLE!

Und jetzt hat natürlich allein das bmi schuld... Naja
Als waffenbesitzer und ... Ja auch als NOCH Verband mitglied fordere ich eine erklärung und auch konsequenzen!


Doch es "ist" billiges Bashing.

Die Verband ist lediglich eine Interessensvertretung und NICHT der Gesetzgeber! Das Parlament hats beschlossen, nicht die Verband. Die Beamten (ob die Ministerin überhaupt was von den Erlässen mitkriegt, wer weiß das schon. In manchen Ministerien haben defakto die alt eingesessenen Leiter die Macht) schicken dann Erlässe raus, wie die Behörden das Gesetz anwenden sollen. Also eine quasi "Anleitung". NICHTS dabei macht die Verband.

Die Verband geht lediglich her und versucht unsere Interessen zu vertreten. Also mit Politikern, mit Beamten etc. zu sprechen und sie von unserem Anliegen zu überzeugen. Andere gehen her und versuchen gegen uns zu argumentieren.

Du verwechselst hier gewaltig Ursache und Wirkung!


Aber erklär uns bitte mal auf was du von einer Interessensvertretung erwartest? Dass die sich zurücklehnen und mit niemandem sprechen? Dass sie nicht versuchen jemanden zu überzeugen?
Sollen sie so agieren wie die Funktionäre der Landesverbände Tirol und OÖ und wie AWNs argumentieren und den eigenen Mitgliedern in den Rücken fallen?

Na komm schon, "was" erwartest du dir?

Und der Gesetzestext wird von "Fachbeamten" geschrieben. Nicht von Interessensvertretungen und normalerweise auch nicht von Politikern. Dafür sitzen dort Gstudierte Juristen die nichts anderes machen. Dementsprechend ist die verwendete Fach-sprache und fast alle Gesetze sind Schwammig formuliert. So ist einfach auch das Leben. Du wirst in deinem Jus Studium schnell lernen, dass man "immer" anders argumentieren kann und dass es "wirklich" eindeutige Formulierungen real gar nicht gibt. Dafür ist die Deutsche Sprache einfach zu ungenau und außerdem ständiger Veränderung unterworfen. Von "wem" die Änderung eingebracht wurde kannst du ja eh nachlesen.
Wir haben alleine in OÖ 2 Zonen was man unter Uhrzeitangaben versteht. Viertel Neun (das nach dazwischen verschlucken manche Ältere in meiner Nachbarschaft wie zb. meine Oma). Meine Oma versteht darunter 9:15. Ein paar Orte von mir entfernt versteht man darunter 8:15. Vor ein paar Jahren kannte ich die Zweite Variante nicht und bin am "ersten" Arbeitstag deswegen auch gleich mal um genau 1h zu spät zur Arbeit erschienen ...
Zuletzt geändert von Noldi am Mi 14. Aug 2013, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.

rubylaser694
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von rubylaser694 » Mi 14. Aug 2013, 13:44

wer organisiert nen kurs um sich das noetige know-how anzueignen, welches als sammler notwendig ist?

Normalerweise macht das jeder eigenständige Sammler selber. Wirkt glaubwürdiger gegenüber dem Gutachter und der Behörde.
Don't steal! - The government hates competition!
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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 13:47

Es ist allgemein bekannt, dass die Verband bei der gesetes erstellung sei 1996 unterstüzend tätig war. Wurde bereits vor einigen jahren in den Verband nachrichten (nummer weiß i nimmer) bestätigt. Speziell deren rechtsexperten.

Was ich mir vo einer interessensvertretung erwarte ist MINDESTENS den status quo zu erhalten und zumindest nicht durch untätigkeit und ignoranz eine de facto verschärfung durchzubringen. Nur um sich dann über den grünen zweig zu loben und jetzt blöd aus der wäsche zu schauen.

Ich versteh nicht was du willst: die Verband hat ja bestätigt dabei gewesen zu sein.
Es war ja mir und einigen anderen lesern klar, dass das bmi/die waffenbehörden den wisch umdeuten!

Jeder mit ein bisserl erfahrung konnte dass sehen. Aber die wurden beleidigt.
Naja

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von BigBen » Mi 14. Aug 2013, 13:49

Bud Spencer hat geschrieben:Es ist allgemein bekannt, dass die Verband bei der gesetes erstellung sei 1996 unterstüzend tätig war. Wurde bereits vor einigen jahren in den Verband nachrichten (nummer weiß i nimmer) bestätigt. Speziell deren rechtsexperten.

Was ich mir vo einer interessensvertretung erwarte ist MINDESTENS den status quo zu erhalten und zumindest nicht durch untätigkeit und ignoranz eine de facto verschärfung durchzubringen. Nur um sich dann über den grünen zweig zu loben und jetzt blöd aus der wäsche zu schauen.

Ich versteh nicht was du willst: die Verband hat ja bestätigt dabei gewesen zu sein.
Es war ja mir und einigen anderen lesern klar, dass das bmi/die waffenbehörden den wisch umdeuten!

Jeder mit ein bisserl erfahrung konnte dass sehen. Aber die wurden beleidigt.
Naja


Na glaubst du es wird besser wenn du hier über die Verband herziehst? Es wird nichts ändern und Alternativen gibts auch keine...und somit hat sich das Thema eh erledigt.
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Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 13:53

Hast eh recht ben! Bringen tuts eh nix!

Jetzt gehts halt darum schadensbegrenzung zu machen. Die frage ist halt wie.
Das mit den verbänden/politiker anschreiben ist schon mal eine gute idee.
Ich persönlich werde konsquenzen aus dieser sache ziehen. :think:

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Re: AW: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Starfox » Mi 14. Aug 2013, 15:48

@Bud Spencer: Deine Attacken gegen die Verband sind tatsächlich nicht nur unangebracht sondern auch total kontraproduktiv. Zudem stellst du dir anscheinend die Arbeit für eine Verbesserung der Lage absolut falsch im Besonderen viel zu leicht vor. Der Erfolg der Verband ist schon alleine darin zu sehen dass a.) darüber geredet wurde und b.) dieses auch mit der Verband getan wurde. Traurig, aber das ist so. Das wirst du auch erkennen wenn du deine Idee des Briefe schreibens umsetzt. Falls du eine Antwort bekommst wird diese abwiegelnd, vertröstend und unter einem abfälligen Grinsen verfasst ausfallen.

Ich war und bin der Regelung auch skeptisch gegenüber eingestellt, weil ich die politische Lage kenne, aber dafür kann die Verband nichts. Die Arbeit geht halt jetzt weiter um dafür zu sorgen, dass die neue Regelung nur für die genutzt wird, denen durch den ersten Absatz nichts genehmigt wird.

Grüße,
Starfox
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Yukon » Mi 14. Aug 2013, 16:44

Ich habe heute Vormittag an die beiden Abgeordneten, die den Änderungsantrag eingebracht haben, ein Mail geschrieben, mit der Bitte um Erklärung um die Hintergründe uns Absicht der Novellierung des §23, eine Antwort ist noch ausständig, aber eine Antwort habe ich schon erhalten. Sie ist zwar unbefriedigend, weil sie keine neuen Erkenntnisse liefert und im Grunde nur eine Wiederholung dessen ist, was bereits im Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten vom 27.6.2013 auf Seite 4 steht
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 312791.pdf

Ich möchte euch die Antwort trotzdem nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich Sie höflich um die Weiterleitung meiner Frage an den Herrn Abgeordneten Pendl ersuchen?

Sehr geehrter Herr Pendl,

ich erlaube mir, mich mit folgender Frage an Sie zu wenden:

Mit der kürzlich veröffentlichten Novellierung des Waffengesetzes wurde dem §23 der Absatz 2b hinzugefügt, welcher Waffenbesitzkarteninhabern die Möglichkeit eröffnet, auch abseits von Teilnahmen an schießsportlichen Bewerben, nach Ablauf von 5 Jahren wohlgefälligem Verhalten, das heißt ohne festgestellte Mängeln hinsichtlich der sicheren Verwahrung von Schusswaffen, bei der zuständigen Behörde um eine Erweiterung der genehmigten Anzahl der Waffen der Kategorie B ansuchen.

Dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten vom 27. Juni 2013 (siehe Beilage) konnte ich entnehmen, dass Sie und der Nationalratsabgeordnete Herr Günter Kößl, den Abänderungsantrag eingebracht haben, der schlussendlich zur oben erwähnten Novellierung geführt hat. Darf ich Sie nach der Intention dieses Abänderungsantrages fragen, ob es hier eine Vereinfachung für langjährige Inhaber von Waffenbesitzkarten herbeigeführt werden sollte, oder ob dieser Abänderungsantrag vor einem anderen Hintergrund eingebracht wurde?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

hochachtungsvoll


Sie haben in Ihrer Email vom 14. August 2013 hinterfragt, warum das Österreichische Waffengesetz kürzlich novelliert wurde.

Als zuständiger Klubsekretär der SPÖ darf ich dies wie folgt beantworten:

Inhaltlich ging es um drei Punkte:

1. Die Verlängerung der Frist zur Kennzeichnung von deaktivierten Kriegsmaterial – von 12- auf 36 Monate - wurde gesetzlich verankert , um den Betroffenen tatsächlich ausreichend Zeit zu geben, ihrer Verpflichtung nachzukommen.

2. Gleichzeitig wurden die Grundlage geschaffen, dass auch jugendliche Mitglieder einer traditionellen Schützenvereinigung Waffen innehaben dürfen. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie für jagdliche und sportlichen Zwecke: Eine entsprechende Bewilligung darf mit dem vollendeten 16. Lebensjahr erteilt werden, wenn der Jugendliche verlässlich und reif genug ist, die mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren einzusehen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten. Als Mitglied einer traditionellen Schützenvereinigung darf der Jugendliche nun mit seiner Waffe zu feierlichen oder festlichen Anlässen ausrücken oder an den erforderlichen vorbereitenden Übungen teilnehmen.

3. Da die Praxis gezeigt hat, dass es den Behörden schwer fällt eine einheitliche Vorgangsweise zu finden will der Besitzer von Schusswaffen der Kategorie B eine Erhöhung der ihm erlaubten Anzahl erlangen, wurde der von Ihnen erwähnte Paragraph 23 ergänzt. Vor allem Sportschützen wurden oft ungleich behandelt. Die neue Bestimmung trägt damit sowohl einer Verwaltungsvereinfachung Rechnung, als auch der Rechtssicherheit für Betroffene und Behörde.

Ich hoffe damit Ihre aufgeworfene Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ich habe natürlich wegen dem Punkt 3 nachgehakt und nochmals nach der Absicht, die hinter der Novellierung gestanden ist, gefragt, ob es sich um eine geplante Vereinfachung handelt, die aber von den BH's im Sinne einer Verschärfung "missinterpretiert" wird, oder ob eine andere Absicht dahintergestanden ist. Ich habe ausserdem darauf hingewiesen, dass sich in der Gegenüberstellung der §23 Abs.2 und der erste, sowie der zweite Halbsatz des §23 Abs.2b widersprechen und um eine neuerliche Antwort und Stellungnahme gebeten.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 17:32

Die Antwort liest sich für mich nach:
Eine Änderung der verfassungswidrigen Deaktivierung von KM per Verordnung oder Gesetz (keine Ahnung wie man das rechtlich gestaltet hat) hat man nicht vor. Das Problem aus Sicht von uns Politikern sind die Waffenbesitzer die nicht fähig waren eine neuerliche Deaktivierung von real ein wenig Alteisen bis heuer Herbst durchzuführen.
Und außerdem war die absolute Stückzahl Begrenzung von 5 gewollt ...

Also für mich klingts immer mehr nach Absicht. Und damit vorm Wahlkampf das Waffenthema nicht von der Presse behandelt wird, halt die Verlängerung der Deaktivierungspflicht für KM. Die Verband hat man über den Tisxch gezogen.

@bud Spencer: du meintest du ziehst Konsequenzen. Du ziehst eh nach Wien. Arbeite doch in der Verband mit. Junger sportschießender Jäger aus einem der Problembundesländer für die Jäger wäre eh eine Verstärkung die gut täte ...

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von raptor » Mi 14. Aug 2013, 17:51

Ich verstehe die Debatte nicht und die Diskussion pro/contra Verband ist mir wurscht.

Kann mir wer bitte kurz und klar erklären, wo das Problem liegt? Wird es künftig (für Sport) leichter 5 Plätze geben, aber für niemanden mehr als 5 oder was?

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Yukon » Mi 14. Aug 2013, 17:54

Ehrlich gesagt, und sehr undiplomatisch ausgedrückt, klingt die Antwort inhaltlich genauso gehaltvoll, wie das, das die Peanuts gehört haben, wenn ein Erwachsener gesprochen hat....
Sollte hier wirklich eine Verschärfung im Mäntelchen einer Vereinfachung und Liberalisierung verkauft worden sein und auf diese Art und Weise jemand (wer auch immer, das kann ich nicht beurteilen) über den Tisch gezogen worden sein, dann müssten ob der Heftigkeit des Ziehens und der daraus entstehenden Reibungswärme, ganz schön grosse Brandblasen entstanden sein.

Mich würde interessieren, hat sich innerhalb der PD-Gemeinde noch jemand gefunden, der wegen diesem Thema Kontakt zu unseren "Volksvertretern" aufgenommen hat?
Ich denke mir, je mehr bohrende Fragen es für die handelnden Personen zu beantworten gibt, umso grösser die Chance, dass korrigierend eingegriffen wird (dass die Chance dazu maximal in homöopathischen Dosen vorhanden ist, das ist mir klar), aber vielleicht schafft es ja jemand doch ein kleines Steinchen ins Rollen zu bringen.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Mi 14. Aug 2013, 17:54

Richtig. Für uns Sportschützen und Jäger gibt es jetzt eine "Höchstgrenze" von 5 Stück.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2013, 18:00

raptor hat geschrieben:Kann mir wer bitte kurz und klar erklären, wo das Problem liegt? Wird es künftig (für Sport) leichter 5 Plätze geben, aber für niemanden mehr als 5 oder was?


hi

so wie es sich derzeit darstellt sieht es so aus dass es in zukunft fuer alle die nicht entweder jaeger oder sammler sind maximal in summe fuenf plaetz (fuer sportschiessen und selbstverteidigung gemeinsam) geben und keinen mehr

und das auch erst nach fruehestens fuenf jahren

an der nachweisthematik (mitglied schuetzenverein, bestaetigung obmann, ergebnislisten usw.) wird sich nix aendern, die bleibt bestehen

basis dafuer ist der neue 23 2b

§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn


aber wartet mal ab
wir werden es in kuerze genau wissen
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Mi 14. Aug 2013, 18:01

Noldi hat geschrieben:Richtig. Für uns Sportschützen und Jäger gibt es jetzt eine "Höchstgrenze" von 5 Stück.

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Richtig.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2013, 18:01

Noldi hat geschrieben:Richtig. Für uns Sportschützen und Jäger gibt es jetzt eine "Höchstgrenze" von 5 Stück.


hi

nein, das ist nicht richtig
jaeger und auch sammler sind vom §23 2b nicht betroffen, es geht nur um nicht-jaeger und nicht-sammler
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2013, 18:05

Yukon hat geschrieben:....
Sollte hier wirklich eine Verschärfung im Mäntelchen einer Vereinfachung und Liberalisierung verkauft worden sein ....


hi

ich lese es hier schon zum wiederholten mal
aber wo kommt denn die idee mit der "liberalisierung" her?

in diversen telefonaten in den letzten tagen hatte ich zwischen den saetzen eher den eindruck man war an den betreffenden schaltstellen eher euphorisch den 23 2b ohne viel aufsehen erfolgreich durchgebracht zu haben ...
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