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Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rotznjaga
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von rotznjaga » Mo 5. Aug 2013, 20:25

Bud Spencer hat geschrieben:kafkaesk...ja :think:
Leibeigener...nein :lol:




noch nicht :roll:


warz ab .... :(
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00Hello00
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von 00Hello00 » Mo 5. Aug 2013, 21:32

Hello Rupi


Nunja 50 Euro sind 50 Euro...stecke ich lieber in gescheite Muni oder Zubehör wenn's soweit ist.

Außerdem könnte ich da nicht's aufbewahren was mich überhaupt nicht interessiert selbst wenn das Finanzielle kein Thema wäre.

gruss - Martin

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Carsten_P
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Carsten_P » Mo 5. Aug 2013, 22:58

Hallo
Seit mir jetzt bitte nicht böse, aber ich hatte noch nie ein Problem, wenn ich zB. zum Kettner gegangen bin, und ihm gebeten habe, das er wegen einen Waffenverbot anfragen soll, da ich vorhabe mir eine Waffe zu kaufen.
Da habe ich noch lange nicht gesagt gehabt, was ich kaufen will, ich bin einfach hingegangen und habe gesagt, er soll bitte bei der Behörde anfragen, was er auch ohne Probleme getan hat und dann nach 3 Tagen bin ich hingegangen und hab mir was ausgesucht oder eben auch nicht, das einzige Problem was es gibt, die Anfrage gilt nur für 21 Tage, was also soviel heißt, wenn ich also kein Waffenverbot habe, aber erst nach 4 Wochen komme, muss er eine erneute Anfrage machen.
Und das ist bei jedem Büchser noch so gegangen, und ich hab bis jetzt 5 LW´s über Büchser gekauft und noch nie einen Kaufvertrag vorher abgeschlossen, das hat ja auch gar keinen Sinn.
Also mach dir nicht in die Hosen, geh zum nächsten Büchser, sag ihm du interessierst dich für eine LW der Kat.C oder D und er soll bitte ein Verbot anfragen und spätestens 3 Tage später weißt du bescheid und ich sag dir jetzt zu 99% das du kein Waffenverbot hast.
Wenn du mehr wissen willst, gerne per PN.
Achja und das war bei meine Frau genauso bis sie die WBK hatte, da wurde auch immer noch vor dem Kaufvertrag eine Abfrage gemacht, sogar der Mayerl macht das so?
MfG
Carsten
"Ich wurde geboren, ohne dass ich es wollte! Ich werde wahrscheinlich auch sterben, ohne dass ich es will! Also lasst mich doch bitte wenigsten leben wie ich das will!."

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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von 00Hello00 » Di 6. Aug 2013, 02:14

Hello Carsten


Also via mail jab ich's anders verstanden das mir zugesendet worden ist bzw. stand auch nicht so drin das es zB. -kein- Problem sei...kommen Sie ruhig vorbei etc....sondern eben -mit Vorhaben eines Kaufes bzw. Kaufes-. (Und ich habe wirklich explizit nachgefragt)...natürlich habe ich es dann bei anderen nicht mehr versucht weil's mir danach schlicht weg für's erste vergangen ist und angenommen habe das dies die übliche Vorgehensweise wäre...und es gibt -genug- unlogische Vorgehensweisen auf dieser Welt das nur von dem es ausgeht verstanden werden kann.

Vielleicht war's ja ein Verkauf's-wütiger der bis zu Weihnachten seine persönliche Quote erreichen will oder meine Begründung hat diesen nicht so ganz gepasst zweck's Anfrage.

Solche Dinge sind für mich nicht mehr neu oder wunderlich...eventuell nur ärgerlich, und solange man (in dieser Welt) ehrlich bleiben möchte (ich selbst gebe mein bestes) wird meist über 90% leider dagegen gehalten oder eben verurteilt...bzw. eher das man danach nicht mehr allzu viel Aufmerksamkeit verabreicht bekommt.

Außerdem hab ich ja schon bereits beim LPD angefragt...daher wird's auch auf diesem Wege klappen...ist mir ehrlich gesagt schon mittlerweile lieber...die sind zwar auch mürrisch und schauen gleichzeitig einen schief an aber... ist andererseits auch ihr Job und
-müssen- obendrein ein Info hergeben, ob es ihnen gerade passt oder nicht).

...das mit diesem 99% das alles passen wird find ich gut...ich wünschte nur du könntest mir 100% geben :)
und bis dahin erlaube ich mir -ein klein bisschen- in die Hosen zu machen :mrgreen:

Danke auf jeden Fall für die Info...dann weiß ich jetzt das es auch anders geht (bzw. zumindest gehen könnte.)

Eine Frage hätte ich aber doch noch (und vielleicht brauchen wir hier dazu keine LPD)

Darf man Kat. C Gewehre (sicher verwahrt natürlich) auch in einem anderen Haushalt verwahren ohne das man dort gemeldet (oder nebengemeldet) sein muss oder ist das ein No-Go bei den Behörden.

In meinem Fall wäre das optimal weil ich das Gewehr dann nicht quer durch die Stadt schleifen müsste wenn mal kein Auto zur Verfügung steht.


gruss - Martin

Bud Spencer

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Bud Spencer » Di 6. Aug 2013, 04:48

Carsten_P hat geschrieben:Hallo
Seit mir jetzt bitte nicht böse, aber ich hatte noch nie ein Problem, wenn ich zB. zum Kettner gegangen bin, und ihm gebeten habe, das er wegen einen Waffenverbot anfragen soll, da ich vorhabe mir eine Waffe zu kaufen.
Da habe ich noch lange nicht gesagt gehabt, was ich kaufen will, ich bin einfach hingegangen und habe gesagt, er soll bitte bei der Behörde anfragen, was er auch ohne Probleme getan hat und dann nach 3 Tagen bin ich hingegangen und hab mir was ausgesucht oder eben auch nicht, das einzige Problem was es gibt, die Anfrage gilt nur für 21 Tage, was also soviel heißt, wenn ich also kein Waffenverbot habe, aber erst nach 4 Wochen komme, muss er eine erneute Anfrage machen.
Und das ist bei jedem Büchser noch so gegangen, und ich hab bis jetzt 5 LW´s über Büchser gekauft und noch nie einen Kaufvertrag vorher abgeschlossen, das hat ja auch gar keinen Sinn.
Also mach dir nicht in die Hosen, geh zum nächsten Büchser, sag ihm du interessierst dich für eine LW der Kat.C oder D und er soll bitte ein Verbot anfragen und spätestens 3 Tage später weißt du bescheid und ich sag dir jetzt zu 99% das du kein Waffenverbot hast.
Wenn du mehr wissen willst, gerne per PN.
Achja und das war bei meine Frau genauso bis sie die WBK hatte, da wurde auch immer noch vor dem Kaufvertrag eine Abfrage gemacht, sogar der Mayerl macht das so?
MfG
Carsten


Hast du dir Gewos Post durchgelesen? Er ist immerhin Händler! ;)
Ein versuchter Kauf durch Personen die ein Waffenverbot haben muss an die Behörde gemeldet werden.
Ergo: Person verstößt gegen sein Waffenverbot... das gibt unschöne Konsequenzen.

Er soll einfach wie er es eh schon gemacht hat, bei seiner Behörde anfragen ob er ein Verbot hat oder nicht.
Wenn er eins hat kann er es auch tilgen lassen.

Varminter

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Varminter » Di 6. Aug 2013, 08:45

Was schreibt ihr herum bis zum St. Nimmerleinstag?

Der Threadstarter soll einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt fragen oder seine Behörde.

Ob er es tut oder nicht, ist ab jetzt seine Sache.

Aus die Maus :!:

kawaz
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von kawaz » Di 6. Aug 2013, 11:19

00Hello00 hat geschrieben:Darf man Kat. C Gewehre (sicher verwahrt natürlich) auch in einem anderen Haushalt verwahren ohne das man dort gemeldet (oder nebengemeldet) sein muss oder ist das ein No-Go bei den Behörden.



Ja das darfst du!!!

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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Carsten_P » Di 6. Aug 2013, 15:58

Hallo

Bud Spencer: ich glaub du hast mich falsch verstanden, denn genau das ist ja das was ich
geschrieben habe.
Er braucht nichts zu kaufen er soll dem Händler nur den Auftrag geben eine Anfrage durchzuführen,
das ist noch lange kein Kauf und deshalb kann er deshalb auch nicht belangt werden.
Und wenn er selbst den Auftrag gibt gibt ist das kein Problem und er weiß es innerhalb von 3 Tagen
und muss nicht auf eine Antwort der Behörde warten und zumindest der Kettner in der SCS und in Krems fragen dir ohne Probleme an. Und auch jeder Büchser in St.Pölten macht das auch so, was ich aus eigener Erfahrung
sagen kann.
Und wenn es jemand genau wissen will, vor meinen ersten Kauf ist es mir auch so ergangen, da ich halt
in meiner Jugend auch nicht immer der bravste war und schon ein paar mal vor Gericht gestande habe.
Aber das ist eben auch schon lange her und irgendwann soll es ja auch gut sein und das ist es auch.
Mfg Carsten
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Fangschuss » Di 6. Aug 2013, 16:53

Carsten_P hat geschrieben:Hallo

Bud Spencer: ich glaub du hast mich falsch verstanden, denn genau das ist ja das was ich
geschrieben habe.
Er braucht nichts zu kaufen er soll dem Händler nur den Auftrag geben eine Anfrage durchzuführen,
das ist noch lange kein Kauf und deshalb kann er deshalb auch nicht belangt werden.
Und wenn er selbst den Auftrag gibt gibt ist das kein Problem und er weiß es innerhalb von 3 Tagen
und muss nicht auf eine Antwort der Behörde warten und zumindest der Kettner in der SCS und in Krems fragen dir ohne Probleme an. Und auch jeder Büchser in St.Pölten macht das auch so, was ich aus eigener Erfahrung
sagen kann.
Und wenn es jemand genau wissen will, vor meinen ersten Kauf ist es mir auch so ergangen, da ich halt
in meiner Jugend auch nicht immer der bravste war und schon ein paar mal vor Gericht gestande habe.
Aber das ist eben auch schon lange her und irgendwann soll es ja auch gut sein und das ist es auch.
Mfg Carsten



Wäre eine Möglichkeit. Wenn man Büchsenmacher aus der Szene kennt, die Fragen für ihn kurz telefonisch an und die Sache ist erledigt...Einfach mit einem alten Hasen bei einem Büchsenmacher treffen und anrufen lassen. Sache von 5 Minuten.

Bist in Graz/Steiermark, dann PN.

gewo
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von gewo » Di 6. Aug 2013, 17:28

Carsten_P hat geschrieben:Er braucht nichts zu kaufen er soll dem Händler nur den Auftrag geben eine Anfrage durchzuführen,


hi

wers machen will soll es machen
ned mein thema

tatsache ist dass eine anfrage nach §56 vom haendler erst nach abschluss des rechtsgeaschaeftes getaetigt werden darf
wer ohne ein solches rechtsgeschaeft die waffenverbotsdaten abfragt begeht einen verstoss gegen das datenschutzgesetz

wie gesagt
wo kein klaeger da kein richter
ich wuerde sowas fuer keinen meiner kunden machen ....
und fuer einen fremden schon garned
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von BigBen » Di 6. Aug 2013, 17:36

Nachdem hier eigentlich alles beantwortet wurde und einige Leute entweder nicht verstehen können oder verstehen wollen ist Schicht im Schacht. Das manche Händler scheinbar gefälligkeitshalber gegen Datenschutzrecht verstoßen sei mal dahingestellt, aber wirklich Auskunft wird dir nur deine zuständige BH geben können. Anwalt brauchst du dazu keinen, den würde ich erst einschalten falls zu Unrecht ein Waffenverbot bestehen sollte.
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Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von 00Hello00 » Mi 14. Aug 2013, 01:24

Ein Hello an meine bisherigen Ratgeber und Daumendrücker.

Ich melde mich auf diesen Weg da der andere von mir in's Leben gerufene Thread bereit's geschlossen wurde...(anscheinend haben's hier ein paar Moderatoren wohl sehr eilig...(vielleicht gibt's ja je Aktenschließung was zu gewinnen...man weiß es nicht so genau :?)

Da ich versprochen habe mich zu melden (sobald ich mehr weiß) löse ich hiermit mein Versprechen ein, da es einige bestimmt interessiert wie die Sache ausgegangen ist...

Wie ihr wisst habe ich der zuständigen Behörde ein Schreiben abgeschickt zweck's Auskunft ob bei mir ein Waffenverbot besteht oder nicht...als bereits eine Woche und 2 Tage verstrichen sind kam noch immer kein Mäh und kein Muh :think:

Gestern habe ich dann schließlich etwas Zeit gefunden (da der Parteienverkehr nur von 8 bis 13 Uhr herrscht) und bin dann Schnurstracks auf gut Glück zum Kriminalamt.

Eine nette junge Dame hat mir dann schließlich per Ausweis gleich Auskunft geben können (mein Schreiben lag übrigens schon neben ihr auf dem Tisch :shifty: ) und siehe da es ist alles ok.

Es ist aber anzumerken das ich persönlich riesen Glück hatte das mein Fall gerichtlich als -minderschwer- eingestuft worden ist ansonsten wär's anscheinend doch anders verlaufen.
(Es war in meinem Fall sogar ein geschworenen Gericht...soviel sei mal verraten.)

Ich bedanke mich nochmals für die vielen Ratschläge - Meinungen und Mutzusprechungen.

gruss - Martin

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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Kapselpracker » Mi 14. Aug 2013, 04:43

Hi!
Na also, geht doch... :clap:

mfg Andi
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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Fangschuss » Mi 14. Aug 2013, 08:29

00Hello00 hat geschrieben:Ein Hello an meine bisherigen Ratgeber und Daumendrücker.

Ich melde mich auf diesen Weg da der andere von mir in's Leben gerufene Thread bereit's geschlossen wurde...(anscheinend haben's hier ein paar Moderatoren wohl sehr eilig...(vielleicht gibt's ja je Aktenschließung was zu gewinnen...man weiß es nicht so genau :?)

Da ich versprochen habe mich zu melden (sobald ich mehr weiß) löse ich hiermit mein Versprechen ein, da es einige bestimmt interessiert wie die Sache ausgegangen ist...

Wie ihr wisst habe ich der zuständigen Behörde ein Schreiben abgeschickt zweck's Auskunft ob bei mir ein Waffenverbot besteht oder nicht...als bereits eine Woche und 2 Tage verstrichen sind kam noch immer kein Mäh und kein Muh :think:

Gestern habe ich dann schließlich etwas Zeit gefunden (da der Parteienverkehr nur von 8 bis 13 Uhr herrscht) und bin dann Schnurstracks auf gut Glück zum Kriminalamt.

Eine nette junge Dame hat mir dann schließlich per Ausweis gleich Auskunft geben können (mein Schreiben lag übrigens schon neben ihr auf dem Tisch :shifty: ) und siehe da es ist alles ok.

Es ist aber anzumerken das ich persönlich riesen Glück hatte das mein Fall gerichtlich als -minderschwer- eingestuft worden ist ansonsten wär's anscheinend doch anders verlaufen.
(Es war in meinem Fall sogar ein geschworenen Gericht...soviel sei mal verraten.)

Ich bedanke mich nochmals für die vielen Ratschläge - Meinungen und Mutzusprechungen.

gruss - Martin


Passt. Genau das habe ich Dir gesagt.

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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Fangschuss » Mi 14. Aug 2013, 08:33

BigBen hat geschrieben:Nachdem hier eigentlich alles beantwortet wurde und einige Leute entweder nicht verstehen können oder verstehen wollen ist Schicht im Schacht. Das manche Händler scheinbar gefälligkeitshalber gegen Datenschutzrecht verstoßen sei mal dahingestellt, aber wirklich Auskunft wird dir nur deine zuständige BH geben können. Anwalt brauchst du dazu keinen, den würde ich erst einschalten falls zu Unrecht ein Waffenverbot bestehen sollte.


Das ist kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Der Händler fungiert nur als "Telefonist", wenn der Auftraggeber (der übrigens dann neben ihm steht...) ihn darum bittet. Das kann der Auftraggeber dem Händler auch nachher schriftlich versichern, dass der Händler im Auftrag des zukünftigen Käufers gehandelt hat.

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