Hallo liebe PDler,
ich habe vor kurzem bei einem Händler eine neue FFW gekauft und er wollte mir die Registrierungsbestätigung und Rechnung per Mail schicken, weil grad viel los war im Laden...
Nach mittlerweile 4 Wochen und mehreren Anrufen und Mails habe ich noch immer nichts bekommen...
Wie schaut denn das rechtlich aus - muss ich eine Registrierungsbestätigung vorweisen können? Oder wird das eh im ZWR auf meine WBK registriert?
Danke schon mal für eure Antworten!
SG
pathfinder
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Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
- Beiträge: 13
- Registriert: Fr 27. Jul 2012, 11:09
Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
Ist mir auch schon passiert. Allerdings habe ich mir den von ihm vorab handschriftlich ausgefüllten Zettel kopieren lassen damit ich was in Händen habe(für den Fall der Fälle). Ich habe dann etwas später bei meinem Sachbearbeiter(Waffenamt) telefonisch angefragt ob die Waffe bei ihm im Melderegister aufscheint. Nach seiner positiven Bestätigung wars für mich erledigt.
lg sepp
lg sepp

Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
hipathfinderSSG hat geschrieben: Wie schaut denn das rechtlich aus - muss ich eine Registrierungsbestätigung vorweisen können? Oder wird das eh im ZWR auf meine WBK registriert?
bei kat B brauchst nix
die meldung ist haendlersache
du hast ja deine rechnung als beleg ..
bei kat C bzw, kat D solltest du aber zusehen sie rechtzeitig zu erhalten
spaetestens zum ende der 6-wochenfrist solltest du die meldung vorliegen haben ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- 9mm Para
- Beiträge: 13
- Registriert: Fr 27. Jul 2012, 11:09
Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
okay dann bin ich beruhigt! - danke für eure antworten!
lg
pathfinder
lg
pathfinder
Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
Du kannst ja auch einfach bei der Behörde nachfragen, ob die Waffe auf dich registriert wurde.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
Stickhead hat geschrieben:Du kannst ja auch einfach bei der Behörde nachfragen, ob die Waffe auf dich registriert wurde.
By the way: weiss jemand, ob die Amtskappler für die Auskunft auch Cash verlangen und wenn ja, wieviel

- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6824
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
Nee der Auszug ist kostenlos.
Ich laß mir 1-2x im Jahr einen schicken, um sicherzugehen.
Ich laß mir 1-2x im Jahr einen schicken, um sicherzugehen.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf
Wenn er was verlangt, sag, du willst Akteneinsicht.. die is kostenlos, solang du nur schaust und nix kopieren lässt.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz