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Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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pathfinderSSG
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Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von pathfinderSSG » Mo 11. Feb 2013, 17:45

Hallo liebe PDler,

ich habe vor kurzem bei einem Händler eine neue FFW gekauft und er wollte mir die Registrierungsbestätigung und Rechnung per Mail schicken, weil grad viel los war im Laden...

Nach mittlerweile 4 Wochen und mehreren Anrufen und Mails habe ich noch immer nichts bekommen...

Wie schaut denn das rechtlich aus - muss ich eine Registrierungsbestätigung vorweisen können? Oder wird das eh im ZWR auf meine WBK registriert?

Danke schon mal für eure Antworten!

SG
pathfinder

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sepp
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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von sepp » Mo 11. Feb 2013, 17:52

Ist mir auch schon passiert. Allerdings habe ich mir den von ihm vorab handschriftlich ausgefüllten Zettel kopieren lassen damit ich was in Händen habe(für den Fall der Fälle). Ich habe dann etwas später bei meinem Sachbearbeiter(Waffenamt) telefonisch angefragt ob die Waffe bei ihm im Melderegister aufscheint. Nach seiner positiven Bestätigung wars für mich erledigt.

lg sepp :at1:

gewo
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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von gewo » Mo 11. Feb 2013, 17:54

pathfinderSSG hat geschrieben: Wie schaut denn das rechtlich aus - muss ich eine Registrierungsbestätigung vorweisen können? Oder wird das eh im ZWR auf meine WBK registriert?
hi

bei kat B brauchst nix
die meldung ist haendlersache
du hast ja deine rechnung als beleg ..

bei kat C bzw, kat D solltest du aber zusehen sie rechtzeitig zu erhalten
spaetestens zum ende der 6-wochenfrist solltest du die meldung vorliegen haben ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von pathfinderSSG » Di 12. Feb 2013, 08:02

okay dann bin ich beruhigt! - danke für eure antworten!

lg
pathfinder

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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von Stickhead » Di 12. Feb 2013, 08:54

Du kannst ja auch einfach bei der Behörde nachfragen, ob die Waffe auf dich registriert wurde.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

Varminter

Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von Varminter » Di 12. Feb 2013, 09:19

Stickhead hat geschrieben:Du kannst ja auch einfach bei der Behörde nachfragen, ob die Waffe auf dich registriert wurde.

By the way: weiss jemand, ob die Amtskappler für die Auskunft auch Cash verlangen und wenn ja, wieviel :?:

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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von kemira » Di 12. Feb 2013, 09:46

Nee der Auszug ist kostenlos.
Ich laß mir 1-2x im Jahr einen schicken, um sicherzugehen.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Registrierungsbestätigung bei Neuwaffenkauf

Beitrag von Stickhead » Di 12. Feb 2013, 11:24

Wenn er was verlangt, sag, du willst Akteneinsicht.. die is kostenlos, solang du nur schaust und nix kopieren lässt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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