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Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mr_bene
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Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von mr_bene » So 14. Okt 2012, 12:23

Hallo
Was tun mit B-Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist, abe die Wohnung nicht aufgibt in AT?
Muss man das melden?
Danke
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sandman
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von sandman » So 14. Okt 2012, 12:31

Am besten bei einem Büchser auf Depot legen, kostet nicht die Welt und der Büchser übernimmt die Verantwortung für die Verwahrung.

Du kannst sie trotzdem bei jedem Heimatbesuch Dir holen und schießen gehen.

Ist in meinen Augen die beste Lösung, da Du ja für 2 Jahre eine sichere Verwahrung nicht sicher stellen kannst.

Grüße

Sandman
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Andi1911
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von Andi1911 » So 14. Okt 2012, 14:36

sandman hat geschrieben:Am besten bei einem Büchser auf Depot legen, kostet nicht die Welt und der Büchser übernimmt die Verantwortung für die Verwahrung.

Du kannst sie trotzdem bei jedem Heimatbesuch Dir holen und schießen gehen.

Ist in meinen Augen die beste Lösung, da Du ja für 2 Jahre eine sichere Verwahrung nicht sicher stellen kannst.


Ist wahrscheinlich die beste Lösung aber besteht da nicht die Gefahr, dass der Büchsenmacher "bankrott" geht und man die Waffen nicht mehr zurück bekommt?

headhoncho
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von headhoncho » So 14. Okt 2012, 14:39

Andi1911 hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:Am besten bei einem Büchser auf Depot legen, kostet nicht die Welt und der Büchser übernimmt die Verantwortung für die Verwahrung.

Du kannst sie trotzdem bei jedem Heimatbesuch Dir holen und schießen gehen.

Ist in meinen Augen die beste Lösung, da Du ja für 2 Jahre eine sichere Verwahrung nicht sicher stellen kannst.


Ist wahrscheinlich die beste Lösung aber besteht da nicht die Gefahr, dass der Büchsenmacher "bankrott" geht und man die Waffen nicht mehr zurück bekommt?

Nein, da kein Eigentum übertragen wurde, sind sie nicht Teil der Konkursmasse.

therion
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von therion » So 14. Okt 2012, 14:44

Nein, weil es nicht in seinem Eigentum ist. Sollte ein Konkursverfahren eröffnet werden, sind Deine Sachen die sich in seinem Besitz befinden nicht davon betroffen und Du kannst sie sie einfach mittels Aussonderungsklage gem. §44 IO zurückverlangen, weil Du das dingliche Recht an der Sache hast.

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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von Andi1911 » So 14. Okt 2012, 14:47

Danke Euch, das wusste ich nicht.

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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von mr_bene » So 14. Okt 2012, 15:07

wenn ich aber jeden Monat mal zurückkomme, muss ich es dann so tun?
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von headhoncho » So 14. Okt 2012, 15:09

Nein, musst Du nicht. "Sichere Verwahrung" heisst nicht, dass Du ständig da sein musst.

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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von mr_bene » So 14. Okt 2012, 15:12

weil ich habe ein wohnung mit gittern vor den fenstern u einen tresor
ich denke aber ich sollte das der bh melden?
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von gewo » So 14. Okt 2012, 15:35

mr_bene hat geschrieben:ich denke aber ich sollte das der bh melden?


warum?
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von Hellboy » So 14. Okt 2012, 18:37

eine alternative wäre die waffen einem freund oder familienmitglied anzuvertrauen, immer vorausgesetzt er/sie hat platz und plätze frei

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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von mr_bene » So 14. Okt 2012, 18:44

Gut, bei mir hat sonst keiner einen Schein.
Also würdet ihr die Füße still halten u es der BH nix sagen. Wenn man einen Besuch von der Polizei bekommt u x Zeit nicht da ist gibt's dann bröseln?
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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von therion » So 14. Okt 2012, 18:56

Nein, wieso sollte es bröseln geben? Aufgrund welches Paragraphen?

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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von Hellboy » So 14. Okt 2012, 19:14

wennsd ned da bist, bist ned da, was sollns dagegen machen ? mussd hald dann einen termin ausmachen für die kontrolle wennst mal in Ö bist

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Re: Was tun mit Waffen wenn man 2 Jahre im Ausland ist?

Beitrag von mr_bene » So 14. Okt 2012, 21:45

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